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Zusatzversorgungskasse

 
(@bruce)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,liebe Forengemeinde
Ich ein Schreiben vom ja zur Unterhaltsberechnung bekommen. Dort wurde mir der Monatliche Beitrag zur Zvk als sekundäre Altersversorgung angerechnet. (mo 135 euro)
Ich bin mir nicht sicher ob dieses rechtens ist.
Zur Zvk muss man wissen das der Arbeitgeber diese 135 euro auf das mo Brutto drauflegt ,um dieses dann beim Netto wieder abzieht.
Es auch keine freiwllige Sache.Kann nicht kündigen.  man
Ich kann zb nicht sagen das ich das nicht möchte.
Es ist natürlich irgendwie schon eine zusätzliche Altersversorgung ,aber irgendwie auch wiederum nicht.
zb kann man den Beitrag nicht von der Steuer absetzen,was man bei privaten Altersversorgungen kann.
Soweit ich weiss kann man sie auch nicht beleihen.

Meine Frage lautet nun:  Ist der beitrag zur Zvk eine sekudäre Altersversorgung oder nicht?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2012 10:53
(@bruce)
Schon was gesagt Registriert

Entschuldigung!

Viele Grüsse Bruce

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2012 10:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ja, das ist rechtens im Sinne des Unterhalts"rechts".

Nur müssen sie dir dann den Nettobetrag auch wieder als Altersvorsorge abziehen, sofern du in Summe nicht mehr als 4% bezahlst.
Hat das JA das auch getan?
Im übrigen wurde das sehr wohl von der Steuer abgezogen, wenn es dir vom Brutto abgezogen und zum Netto wiedergegeben wird.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2012 11:14
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wird hier nicht unterschieden zwischen unverfallbaren und verfallbaren Anwartschaften?

Bei uns ist es so, dass mind. 5 Jahre eingezahlt werden muss bei der zvk, bevor diese Anwartschaft unverfallbar ist.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2012 19:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

wird hier nicht unterschieden zwischen unverfallbaren und verfallbaren Anwartschaften?

Für was und von wem?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2012 20:11
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@beppo

Bei der zvk gibt es unverfallbare Anwartschaften und verfallbare Anwartschaften. Bei uns ist es: jeder zahlt zvk-Beiträge. Solltest du aber nicht 5 Jahre oder länger beschäftigt sein bevor du aufhörst hier zu arbeiten, verfallen diese eingezahlten Beträge. Diese können auch nicht selbst fortgeführt werden.

Und was mich an dieser zvk stört, ist dass es eine "Zwangsabgabe" ist, du hast keinen Einfluss ob sie gezahlt wird oder nicht bzw. kannst diese Beträge auch nicht auf deine bestehenden Altersvorsorgeveträge umleiten.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2012 10:43