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Zusammensetzung Kindesunterhalt

 
(@jogi3006)
Schon was gesagt Registriert

Hallöchen erstmal,

ich bin neu hier auf dieser Seite und habe direkt eine Frage:

Weis jemand bzw. gibt es eine Aufstellung wie sich der Kindesunterhalt zusammen setzt.
ich meine so in der Art:

Beispiel:

291,- Euro Unterhalt beinhaltet

20 % Esen trinken
25 % wohnen
15 % Kleidung
20 % Freizeitgestaltung

Irgendwie muss ja mal irgendjemand den Unterhalt berechnet haben....

Hier noch ein paar Eckdaten:

-getrennt lebend seit Feb. 2006
-2 gem. Kinder. 12 u. 15 Jahre Alt
-Kindes und Gattenunterhalt wird nach berechnung einer Anwältin bezahlt
-Jugendamtsurkunde für KU unterzeichnet
-Ehescheidungsverfahren ist eingeleitet

Der Grund meiner Frage ist Dieser:

Meine (Noch)Gattin und ich hatten vereinbart, dass der Jahresurlaub im Wechsel jährlich mit den Kids gemacht wird..
Letztes Jahr war ich mit den 2 Kikfds 2 Wochen auf Fehmarn.
Dieses Jahr, so mündlich vereinbart, wäre sie dran.
Doch sie fährt nicht.

Will stattdessen mit ihrem Freund alleine fahren.

Die Kids und auch ich sind sauer.

Jetzt hätte ich gern gewusst wieviel vom Unterhalt z.B. für Freizeitgestaltung vorgesehen sind...

Im Voraus danke für eure Bemühungen.

Zocken, zahlen, fröhlich sein.....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2007 18:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So eine Aufstellung gibt es nicht. Ebensowenig wie ie Verpflichtung mit den Kindern wegzufahren.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2007 18:20
(@jogi3006)
Schon was gesagt Registriert

Kann es kaum glauben, denn wie kommen denn die Zahlen der Düsseldorfer Tabelle zustande?

Zocken, zahlen, fröhlich sein.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2007 19:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Keine Ahnung. Wahrscheinlich genauso wie die Zalen für Hartz IV. Ich denke das da schon irgendwelche Werte für Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Kleidung undSchulbedarf drin sind. Ich denke Freizeitvergnügung dürfte bei der Berechnung keine Rolle spielen. Denn jeder hat das Recht auf wohnen, essen und bekleidung. Urlaub und Freizeitvergnügung ist dann eher "Luxus".

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2007 20:41
 sky
(@sky)
Registriert

wie kommen denn die Zahlen der Düsseldorfer Tabelle zustande?

Keine Ahnung. Wahrscheinlich genauso wie die Zalen für Hartz IV. I

Waaahnsinn, so ein (gewollter?) subtiler Humor  🙂

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2007 21:25
(@neuesglueck)

@jogi: Mein Tipp: vergiss es! Meine Ex machts genauso, ICH habe dafür die schönen Urlaubserinnerungen mit meiner Tochter (17), die sicher nimmer oft mit mir wegfahren wird (wenn überhaupt)

Also wenn du es dir leisten kannst, geniess dein Leben und lass die Ex weiter pfennigfuchsen!

Gruß NG

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2007 21:42
(@jogi3006)
Schon was gesagt Registriert

@jogi: Mein Tipp: vergiss es! Meine Ex machts genauso, ICH habe dafür die schönen Urlaubserinnerungen mit meiner Tochter (17), die sicher nimmer oft mit mir wegfahren wird (wenn überhaupt)
Also wenn du es dir leisten kannst, geniess dein Leben und lass die Ex weiter pfennigfuchsen!
Gruß NG

Hi NG,

du magst recht haben, ja  ich freue mich auch wenn ich mit den Mädels spass habe und wenn sie sich freuen.
Mit dem Leisten können ist es so ne Sache. Hoffte halt mit den Angaben eines Prozentsatzes o.ä. zum Anteil des Unterhalts für Freizeitgestaltung eine Argumentationshilfe zu bekommen.

LG Jogi

Zocken, zahlen, fröhlich sein.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2007 23:13