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Zusätzliche Nebeneinkünfte

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Toto,

Das was Du aufzählst  ist Steuerbetrug!

Nein, Steuerbetrug ist es dann, wenn man erwischt und verurteilt wird. Vorher ist es Papier mit Zahlen drauf. Bei Steuerfragen wird auch nicht Moral beurteilt, sondern die Frage, ob das Gegenteil dessen, was auf Papier steht, beweisbar wäre.

Aber das dies von Unternehmern gemacht wird, um die BWA zu "frisieren" ist genau das Vorurteil von dem ich spreche...

es wird in grossem Stil gemacht, und jeder weiss es. Und weil das so ist, wird es auch dem steuerehrlichsten Unternehmer unterstellt.

Zu den Vorurteilen gehört desweiteren auch, dass jeder Unternehmer ein Schwarzgeldkonto in der Schweiz hat und sowieso keine Steuern bezahlt...  :knockout:

nein, GAR KEINE Steuern zu bezahlen ist blöd - siehe Hoeness. Und Schwarzgeldkonten in der Schweiz sind auch keine gute Idee mehr; da gibt es viel bessere inländische Möglichkeiten der Geldwäsche. Und natürlich die Aufbewahrung im heimischen Safe, wenn man nicht so gierig ist, für unversteuertes Einkommen auch noch Zinsen haben zu wollen.

Tschuldigung, aber jetzt wird es absurd... Das sind genau die Vorurteile die entstehen, wenn Richter oder Engel versuchen eine BWA umzudeuten...

die werden auch hier entstehen, wenn - wie im Forum - der Eindruck entsteht, hier würde zu kreativ Buch geführt. Nur: Vor dem Familiengericht kostet das Geld. Denn für den Familienrichter braucht es keine 100-prozentig wasserdichten Beweise wie in einem Steuerstrafverfahren; dem genügen im Zweifelsfall auch Annahmen und Schätzungen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2014 20:10
(@joshua1505)
Zeigt sich öfters Registriert

Muss man die Nebeneinkünfte der KM mit Anrechnen beim Einkommen?
Muss ich Schadensersatz verlangen aus der Zeit wo der kleine bei mir gelebt hat oder kann man dies verrechnen mit evtl. Forderungen?

Dies waren meine 2 Kernfragen zu der Sache, die mir zum größten Teil sehr ausführlich und sachlich beantwortet wurden. Dafür danke ich den Autoren ganz herzlich dafür.

Für die beiden anderen zur Info!!So nun werde ich mal mein Safe mit Schwarzgeld füllen, dem Steuerberater sage er soll mal meine BWA`s frisieren und dann mach noch ein Besuchstermin vorab bei Uli Hoeneß beantragen.Sollte ich etwas vergessen haben lasst es mich wissen  :amen:

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Themenstarter Geschrieben : 11.04.2014 10:45
(@engel211)
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Hallo Toto!!

Ich rede nicht von Steuerbetrug, sondern so wie Du selbst sagst, von den Möglichkeiten die Spielräume des deutschen Steuerrechts zu nutzen und dementsprechend zu buchen.

Auch schrieb ich schon, was Josuha macht ist im gesetzlichen Rahmen und damit legal.

LG Engel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2014 12:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Joshua,

Muss man die Nebeneinkünfte der KM mit Anrechnen beim Einkommen?
Muss ich Schadensersatz verlangen aus der Zeit wo der kleine bei mir gelebt hat oder kann man dies verrechnen mit evtl. Forderungen?

- Die Nebeneinkünfte "muss" man anrechnen für Betreuungkosten, bei denen es auf das (Gesamt-)Einkommen der Eltern ankommt. Ob Deine Ex das macht bzw. mit welchen Informationen sich der Träger der Betreuungseinrichtung zufriedengibt, liegt in ihrer Hand und nicht in Deiner. Es ist nicht Deine Aufgabe, hier investigativ tätig zu werden und an ihrer Stelle ihr (zusätzliches) Einkommen nachzuweisen. Versuchst Du es trotzdem, darfst Du Dich nicht wundern, wenn Dir das an anderer Stelle (Umgang etc.) auf die Füsse fällt.
- Die Vergangenheit ist Vergangenheit. Das muss Dich nicht hindern, viel Geld in die Hand zu nehmen und einen Anwalt zu beauftragen, die Vergangenheit rückabzuwickeln. Die gerichtsfesten Beweise für Deine Behauptungen müsstest allerdings Du erbringen und nicht Deine Ex; die kann die Arme verschränken und sagen "ich weiss gar nicht, was der hat." Kleiner Hinweis: Als Privatmann den Beweis über das Einkommen eines anderen zu führen, scheitert in der Regel bereits am Datenschutz.

Für die beiden anderen zur Info!!So nun werde ich mal mein Safe mit Schwarzgeld füllen, dem Steuerberater sage er soll mal meine BWA`s frisieren und dann mach noch ein Besuchstermin vorab bei Uli Hoeneß beantragen.Sollte ich etwas vergessen haben lasst es mich wissen  :amen:

Ist ja schön, wenn Du Dich hier amüsierst - aber nicht dieses Forum trifft die Entscheidungen in Deinem Fall. Du musst also nicht hier irgendwen überzeugen, sondern einen unabhängiger Richter. Wenn das Ganze in die Hose geht, ist vorhersehbar das Geplärre wegen der "Väterbenachteiligung" wieder gross, auch wenn Deine Ex und Du Euch nach Deiner Beschreibung in Sachen "wie rechne ich mich arm?" nichts schenkt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 11.04.2014 12:27
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Versuchst Du es trotzdem, darfst Du Dich nicht wundern, wenn Dir das an anderer Stelle (Umgang etc.) auf die Füsse fällt.

Das ist also vom vielzitiertem "gerade machen" übrig geblieben! Traurig. Also brav die Füße still halten und zahlen, weil sonst ja wer weiß was passieren kann, und immer schön lächeln, bei ungerechter Behandlung ...

Die gerichtsfesten Beweise für Deine Behauptungen müsstest allerdings Du erbringen und nicht Deine Ex; die kann die Arme verschränken und sagen "ich weiss gar nicht, was der hat." Kleiner Hinweis: Als Privatmann den Beweis über das Einkommen eines anderen zu führen, scheitert in der Regel bereits am Datenschutz.

Soviel Phantasielosigkeit hätte ich Dir jetzt garnicht mehr zugetraut. Der Datenschutz ist nur ein Wort, an dass sich scheinbar kaum einer hält. Aber, eine starke Behauptung bring meist mehr, wei ein schwacher Beweis. Aber, es gibt auch noch andere, einfachere und kostengünstigere ... und sogar legale ... Wege, eine Nebenbeschäftigung nachzuweisen. Übrigens, das Nebeneinkommen der Es wurde bereits zugegeben, jetzt geht es um die Definitionsfrage, ob berücksichtigungsfähig, oder nicht! ... ach ja, soll ja nicht, der Umgang könnte ja gefährdet sein ... Oder vielleicht schaut die KM dann auch noch sauer!

Ist ja schön, wenn Du Dich hier amüsierst - aber nicht dieses Forum trifft die Entscheidungen in Deinem Fall. Du musst also nicht hier irgendwen überzeugen, sondern einen unabhängiger Richter. Wenn das Ganze in die Hose geht, ist vorhersehbar das Geplärre wegen der "Väterbenachteiligung" wieder gross, auch wenn Deine Ex und Du Euch nach Deiner Beschreibung in Sachen "wie rechne ich mich arm?" nichts schenkt.

Naja, nach der Perseunterstellung der Einkommensverschleierung von einem "Fachmann" frage ich mich eigentlich nur noch, wer in der nächsten Zeit von der Steuerfahndung bekommt ... wenn sie denn Zeit hat.
Aber hier scheinen Behauptungen ja dann auch juristisch belastbar und verwertbar zu sein. Aber auch hier kommt man nicht mit einer Behauptung weiter, weder der Richter mit einer Schätzung, noch einem vermuteten Einkommen durch einen Fahrzeugwechsel. Die Bilanz /BWA und GuV spricht da schon eine eindeutige Sprache.

Mich wundert, wie hier geraten wird, sich zurück zu halten, Unfairness hinzunehmen ... Selbst Betrug, der anderer Stelle als Sozialschmarozer definiert wird, ist hier ein hinnehmbares Übel. Menschen denen die Scheiße bis zum Hals steht, bekommen den Tipp, "es könnte noch schlimmer kommen!".
Es ist ja schön, wenn man mit einem blauen Auge davon gekommen ist, und doch noch ein vernünftiges Leben führen konnte/kann! Aber sich dann zum Elias hochzuschwingen und die Selbstgeiselung zu propagieren … ich weiß nicht.
Es wird sich auch niemals was ändern, wenn man nicht auch mal einen Kampf kämpft, den man verlieren tut. Und ein Rat ist kein Rat, wenn man rät, den Kopf hinzuhalten und auch noch dankbar dafür zu sein.

Gruß
Kasper

Ich schreib hierzu nix mehr, die Sachfragen sind beantwortet.

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2014 13:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Herrje Kasper, was Du alles in meine Aussagen hineininterpretierst...

Es geht schlicht um eine Abwägung zwischen Aufwand und Nutzen. Und die trifft nicht dieses Forum, sondern ein Gericht, das einen Fall vom Tisch haben möchte - und zwar nicht mit dem Stempel "Gerechte Entscheidung", sondern schlicht "Erledigt!"

Wenn Du Usern hier raten möchtest, wegen ein paar Euros, die sie in der Vergangenheit möglicherweise zuviel bezahlt oder zu wenig bekommen haben, ein Gerichtsverfahren anzustrengen: Tu es.

Es ist ja schön, wenn man mit einem blauen Auge davon gekommen ist, und doch noch ein vernünftiges Leben führen konnte/kann! Aber sich dann zum Elias hochzuschwingen und die Selbstgeiselung zu propagieren … ich weiß nicht.

Falls Du mich damit meinst: Ich bin nicht "mit einem blauen Auge" davongekommen, sondern mit viel neuer Lebensqualität: Gerade, weil ich nicht über jedes Stöckchen gehüpft bin, das meine Ex und ihr Anwalt mir hingehalten haben - und weil ich nicht um jeden Euro feilschen wollte. Das hat nichts mit "Elias" zu tun und noch weniger mit "Selbstgeisselung", sondern nur mit der Frage: "Wieviele meiner vielleicht 80 Lebensjahre will ich mich mit diesem Käse beschäftigen?"

Sich gerade machen heisst nicht, um jeden Preis "persönliche Gerechtigkeit" herzustellen, indem man endlos in der Vergangenheit und den (vermeintlichen) Verfehlungen des Ex-Partners herumwühlt, sondern den Blick in die Zukunft zu richten und etwas Tolles daraus zu machen. Ja, auch mal um den Preis, irgendeine "Unfairness" schulterzuckend hinzunehmen. Niemand hat versprochen, dass das Leben gerecht sei.

Jeder so, wie er mag.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2014 13:48
(@engel211)
Zeigt sich öfters Registriert

@ Lieber Kasper !

Da werden auch Belege vorgelegt, von der weiß der Steuerfachmann schon mit kurzem Blick, dass diese nicht wirklich aus dem geschäftlichen Bereich heraus entstanden sind, kann diese aber eben wegen seinem steuerlichen Wissen des machbaren dementsprechend auf Konten buchen.

Damit meinte ich des im steuerlich geltenden gesetzlichen Rahmen machbaren!!

Es ist durchaus üblich, dem Mandanten nicht geschäftlich, steuerlich nichtrelvante, somit  nicht buchbare Belege zurück zu geben.

Das hat nicht Perse, mit einer Unterstellung einer Einkommensverschleierung zu tun, sondern sollte nur Aufzeigen, wie oftmals eine starke Einkommenssteuerlast versucht wird, zu senken.

desweiteren schrieb ich, jetzt schon oft genug

Ich rede nicht von Steuerbetrug, sondern so wie Du selbst sagst, von den Möglichkeiten die Spielräume des deutschen Steuerrechts zu nutzen und dementsprechend zu buchen.

Auch schrieb ich schon, was Josuha macht ist im gesetzlichen Rahmen und damit legal.

aber ich sehe schon, wie psiodonuem hab ich ja auch keine Ahnung  😉

Desweiteren verstehe ich nicht, weshalb man Angst vor dem Besuch einer Steuerfahndung/Buchprüfung Angst haben sollte,
wenn man sich im steuerrechtlichen Rahmen nicht vorzuwerfen hat  😉 :question:

LG Engel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2014 13:51
(@Inselreif)

Muss ich Schadensersatz verlangen aus der Zeit wo der kleine bei mir gelebt hat oder kann man dies verrechnen mit evtl. Forderungen?

Dir ist schon einmal von irgendem hier geschrieben worden, dass Du das gar nicht kannst. Das wären Forderungen des Kindes gegen die Mutter und Du bist (derzeit) nicht legitimiert, das Kind in der Sache alleine zu vertreten.
Du müsstest dafür also erst einmal einen gerichtlichen Beschluss erwirken, dass Du das Kind in der Sache alleine vertreten darfst oder aber (wahrscheinlicher) dass ein Ergänzungspfleger eingesetzt wird, der den Prozess gegen die Mutter dann für das Kind führen kann.
Beides erscheint mir so gut wie aussichtslos und gerade letzteres wäre ein wahres Eigentor, denn dann dürft ihr als Eltern beide den Ergänzungspfleger als Sonderbedarf finanzieren, Prozesskostenvorschuss leisten und das Kind bekommt das Geld, das es wahrscheinlich gleich wieder bei der Mutter abliefern wird.

Dass Du keine Forderungen des Kindes mit gegen Dich gerichteten Forderungen "verrechnen" kannst, sollte eh klar sein.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2014 13:55
(@psoidonuem)
Registriert

Vielleicht sollten wir, damit der Fred der Nachwelt einen Nutzen hinterlässt schreiben, dass das was Inselreif beschreibt die rechtlich unlegitimierte Nachforderung von Unterhalt ist, der TO aber - absichtlich oder aus Unwissen - nach Schadensersatz fragt. Das ist etwas völlig anderes und kommt hier aus verschiedenen Gründen nicht in Frage.

Manche verstehen "sich gerade machen" halt so, dass man mit Halbwissen, Überheblichkeit und Starrsinn mit dem Kopf durch die Wand wollen muss. Und wenn dann alles verloren ist, waren die anderen Schuld.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2014 14:02
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