@ Toto
in der Vergangenheit wurden auch mehrere Punkte vor Gericht besprochen, mein Anwalt stellt den Antrag das auch der Umgang verhandelt wird, zusätzlich zur anderen Thematik.
Den Druckpunkt "Betrug" überlasse ich komplett meinem Anwalt, wie und ob er es überhaupt verwendet ist noch offen. Es geht wohl eher darum das man der KM die fröhlichkeit an den Verhandlungen nimmt wenn sie dadurch auch in Zukunft einen gewissen Selbstbehalt hat.
der Geschäftswagen war in der GmbH abgeschrieben, also hat er einen Buchwert von 0€. Da ich Gesellschafter und GF der GmbH bin habe ich das Auto ordentlich aus der GmbH heraus genommen und auf mich privat angemeldet. Alles wurde über den Steuerberater und Anwalt geregelt. Da es nach Deutschem Recht so ist das ein Geschäftswagen als Geldwerter Vorteil gilt, werde ich für die Zukunft kein Geschäftswagen mehr holen sonder die Fahrten Privat regeln. Oder ich hole als Geschäftswagen einen Pick-Up (VW Amorak z.Bsp.) der nicht der 1% Regelung unterliegt und somit auch nicht dem Unterhalts Einkommen zugrunde liegt.
in erster Linie möchte ich eine Lösung für meinen Sohn haben. Wenn Gericht meint ich solle mich beteiligen am KIga dann werde ich dies tun. Nur werde ich nicht irgendwelche Beträge hinnehmen wo der Anwalt der KM sich zusammenrechnet. Ich habe alle Einkünfte offen gelegt sowie meine Bilanzen und BWA`s. Doch der KM-Anwalt versucht halt egal wo Kohle zu ziehen. Meine Anwalt erklärte mir das auch er total entspannt der Sache entgegen sieht, bei uns aber der geregelte Umgang eine höhere Priorität geniest als das Geld.
Moin Joshua,
Nur werde ich nicht irgendwelche Beträge hinnehmen wo der Anwalt der KM sich zusammenrechnet.
... und wer hat behauptet, dass Du das sollst ?
Es ist aber meiner Meinung nach ein Unterschied, ob man Forderungen einfach nur ablehnt oder ob man mit einer Gegenrechnung und einem entsprechenden Kompromißvorschlag aufschlägt.
Zu Deiner Beteiligungsbereitschaft schweigst Du Dich nach wie vor aus ... außer, dass Deine Ex gefühlt viel reicher ist als Du, konnte ich keine Argumente gegen eine grundsätzliche Beteiligung finden.
[...] in erster Linie möchte ich eine Lösung für meinen Sohn haben. [...] bei uns aber der geregelte Umgang eine höhere Priorität [...]
Diese Einstellung finde ich sehr löblich und richtig.
Dennoch: Diese Baustellen gehören getrennt. Und wenn "Gericht" auf der einen Baustelle die einzig erfolgsversprechende Lösung zu sein scheint, heißt das noch lange nicht, dass man alles vor Gericht ausfechten muss.
Noch´n Gruß
United
Okay, wenn Du Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH bist, Du Dir den Dienstwagen also selbst genehmigst, würde ich mich ganz warm anziehen. Dann hast Du nämlich Dein Einkommen in der Tat ohne Not verkleinert. Die Klage verlierst Du.
Zweitens hoffe ich, dass Du die Gewinne der GmbH nicht bei der Anrechnung Deines Einkommens vergessen hast, denn offenbar zahlst Du Dir ja selbst ein Gehalt. Bei der GmbH sollte aber normalerweise auch noch was übrig bleiben. Und seit die GmbH die Kosten für den Wagen nicht mehr trägt entsprechend noch mehr als vorher. Meines Erachtens hast Du Dir hier ein Rieseneigentor geschossen.
Drittens, darf ich fragen, mit welchem Wert der Wagen dem Betriebsvermögen entnommen wurde?
Zunächst
Dennoch: Diese Baustellen gehören getrennt. Und wenn "Gericht" auf der einen Baustelle die einzig erfolgsversprechende Lösung zu sein scheint, heißt das noch lange nicht, dass man alles vor Gericht ausfechten muss.
:thumbup:
Konkret:
Den Druckpunkt "Betrug" überlasse ich komplett meinem Anwalt, wie und ob er es überhaupt verwendet ist noch offen.
Genau dahin (zu Deinem Anwalt) gehört er nicht. Außer, dass Du Dir vielleicht Rat holst, ob es hier einen validen Druckpunkt geben kann. Danach gehört der Sachverhalt in irgendwelche außergerichtlichen Verhandlungen/ Gespräche über was auch immer mit der KM, um ihre Kompromissbereitschaft zu erhöhen. Wenn Dein Anwalt dieses Thema aufmacht (und ggf. sogar noch vor Zeugen), wird sie sicherlich "zu machen". Letztlich ist Dein Interesse ja nicht eine Betrugsanzeige zu stellen, sondern eine andere Gegenleistung/ kompromissbereitschaft zu bekommen.
Zum Thema "Geschäftswagen": Ich kann verstehen, dass die Gegenseite die Konstruktion zunächst einmal skeptisch sieht und versucht anzugreifen. Sieht von außen sehr nach kreativer Gestaltung aus (wenn Dienstwagen zu teuer wird, weil er Einfluss auf die Unterhaltshöhe hat, dann wird er aus der eigenen Firma entnommen und hat zufällig auch noch den Buchwert null...). Das die versuchen daran zu kommen, ist zunächst mal legitim. Die Frage ist, ob Du, als Du das Konstrukt eingegangen bist, Dir hast sachkundigen Rat eingeholt. Und je nachdem wie sicher Du Dir bist dass das hält, kannst Du die Forderungen von Dir abperlen lassen (oder solltest sie Ernst nehmen). Ich kann und will es nicht beurteilen, aber nicht, dass Du hier außer der KM noch das FA als Gegner hast (und vielleicht der KM einen Druckpunkt lieferst...)...
Wenn Gericht meint ich solle mich beteiligen am KIga dann werde ich dies tun. Nur werde ich nicht irgendwelche Beträge hinnehmen wo der Anwalt der KM sich zusammenrechnet. Ich habe alle Einkünfte offen gelegt sowie meine Bilanzen und BWA`s. Doch der KM-Anwalt versucht halt egal wo Kohle zu ziehen. Meine Anwalt erklärte mir das auch er total entspannt der Sache entgegen sieht, bei uns aber der geregelte Umgang eine höhere Priorität geniest als das Geld.
Nicht das Gericht sollte meinen, sondern dazu gibt es zunächst einmal relativ einfache Regelungen, ob und in welcher Höhe Du Dich beteiligen musst. Dazu kann Dir (auch) hier geholfen. Ist das KM nicht genug, dann kann sie ja versuchen mehr zu kriegen. Und zwar indem sie an Deine Großzügigkeit appeliert, Dir eine Gegenleistung anbietet, Dich verklagt...
Dein Anwalt macht tatsächlich einen
gutenJob ... am Streit aufrecht erhalten lässt sich in jedem Falle besser verdienen als am Präsentieren von Lösungsmöglichkeiten.
... ich werde aber das Gefühl nicht los, dass er hierfür einen dankbaren Abnehmer gefunden hat.
Yep.
Gruß, toto
Also der PkW wurde ordnungsgemäß aus der GmbH raus gekauft(Schwake Liste), einen Kaufvertrag gibt es ebenfalls. Die Rückzahlung ist ebenfalls geregelt.
Mein Gehalt wurde nur darin verringert das die 1% des NP des Wagens nicht mehr auf meiner Lohnabrechnung sind da sich der Wagen nicht mehr in der GmbH befindet.
Mein Anwalt hat der Gegenseite meine Zahlen offen gelegt und geschrieben was ich zahlen muss und dies mach ich auch. Nur die Gegenseite rechnet sich etwas zusammen was jeder Grundlage entbehrt, z.Bsp. Geldwerter Vorteil für den PKW wollen sie weiter mit angerechnet haben. Mein Recht ist es die GmbH zu führen wie ich es für richtig erachte da kann auch kein Gericht oder Anwalt was rein interpretieren.
Mein Gewinn der GmbH ist auch dort geblieben zwecks Neuanschaffungen diverser Bauteile sowie der Tilgung laufender Kredite.
Zudem wurde bei der Scheidung beschlossen das keine Nachehelichen Verpflichtungen beidseits bestehen ebenso was die GmbH betrifft.
Moin nochmal,
Mein Anwalt hat der Gegenseite meine Zahlen offen gelegt und geschrieben was ich zahlen muss und dies mach ich auch.
Du machst es wirklich spannend ... was musst Du denn nach Auffassung Deines Anwalts zahlen ?
Bisher hört es sich so an, als würdest Du Dich am Mehrbedarf nicht beteiligen ...
... genau darum geht es in diesem Thread.
Gruß
United
Dann ist Dein Steuerberater schon mal besser als Dein Anwalt. Eine Baustelle weniger.
Dennoch stehen die Chancen gut, dass ein Familienrichter Dir den geldwerten Vorteil reinrechnet. Und wenn Du Pech hast, nicht das 1% brutto sondern womöglich den Betrag aus der ADAC-Liste netto.
Und wenn der Richter dann eh schon dabei ist, rechnet er Dir den Gewinn der GmbH als fiktives Einkommen gleich noch obendrauf (nebenbei, Gewinn ist das, was nach Abzahlung der Kredite und Anschaffung von Neuteilen übrig bleibt - solltest Du Anschaffungen und Tilgungen für Folgejahre meinen, dann musst Du ggf. Rückstellungen bilden aber da sind die steuerlichen Grenzen eher eng).
Anders gesagt, ich würde an Deiner Stelle den Ball wegen der 450,- nicht berücksichtigtem Einkommen bei der Ex gaaaanz flach halten.
Ich bezahle 241.-€ KU Mehrbedarf muss ich nach Anwalt nicht leisten. Zumindest nicht in dieser Höhe. Den nach Abzug aller Kosten bleibt der KM ein erheblich höherer Betrag übrig als mir.
Dies wurde mit der Gegenseite auch so kommuniziert und abgelehnt.
Wer sagt das ich als Gesellschafter mir den Gewinn aus bezahlen muss? Ein Gericht kann mir das anrechnen was auch tatsächlich ausbezahlt worden ist nicht mehr und nicht weniger.Du hast die Abschreibungen vergessen die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Daher habe ich das Auto gemäß Schwacke-Liste aus der GmbH heraus gekauft, somit ist dies gesetzlich legitim.
Wer sagt das ich als Gesellschafter mir den Gewinn aus bezahlen muss?
...
Du hast die Abschreibungen vergessen die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
Nur mal so am Rande, wo das Stichwort fällt: Dir ist schon klar, dass es einen Unterschied gibt zwischen handelsrechtlichem, steuerrechtlichem und familienrechtlichem Gewinn?
Du bist mit der Kapitalgesellschaft da sicherlich schon besser dran als ein Einzelunternehmer aber nicht völlig sicher vor Korrekturen.
Und gerade Abschreibungen werden gerne unter die Lupe genommen und dem Gewinn wieder zugeschlagen (ggf. auch pauschal, zB 30% durch das OLG Köln).
Gruss von der Insel
Moin Joshua,
Mehrbedarf muss ich nach Anwalt nicht leisten. Zumindest nicht in dieser Höhe. Den nach Abzug aller Kosten bleibt der KM ein erheblich höherer Betrag übrig als mir.
Dass Du nichts leisten wirst müssen ist definitiv falsch.
Nicht in dieser Höhe ist (vermutlich) richtig. In welcher Höhe denn dann ? Hat sich Dein Anwalt dazu geäußert ?
KM bleibt ein "erheblich höherer Betrag" taugt als Argument für NULL Euro nicht wirklich (KU und Kindergeld hat in der Rechnung ohnehin nichts zu suchen).
Wenn man von einem Einkommen auf Deiner Seite von 1.800 - 2.400 EUR ausgeht und auf KM´s Seite von 1.700 - 2.150 EUR, dann bleibe ich dabei:
Eine hälftige Teilung erscheint gerecht (und ja: Ich wage die Prognose, dass ein Richter Euch "Sturköppe" genau dorthin führen wird).
Im besten Fall (DU 1.800 / KM 2.150) trägst Du ca. 1/3 der KiTa-Kosten, im schlimmsten Falle (DU 2.400 / KM 1.750) trägst Du ca. 2/3.
... und wenn Du nicht mit dem Klammerbeutel gepudert bist, dann solltest Du spätestens vor Gericht einem derartigen Vergleichsvorschlag zustimmen.
Solltest Du auf einer richterlichen Berechnung bestehen, begibst Du Dich - gerade aufgrund des geschilderten Ermessensspielraums bei Selbständigen - in ein noch weniger vorhersehbares Risiko.
Gruß
United
(der verspricht, sich hiermit zum letzten Mal in diesem Thread wiederholt zu haben)
nur mal kurz dazwischen....
Also Du hast 1800,-- netto minus 241,-- Unterhalt ergibt ca 1.600,-- für Dich was du monatlich hast.
Die KM 1700,-- plus Nebenjob 450,-- plus Unterhalt (Euer Kind) 241,-- plus KG 368,-- ergibt ca 2760,--
dann noch Unterhalt für die Tochter (aus einer anderen Beziehung) ca. sag mer mal 300,-- sind 3070,--
(den Nebenjob des Mädchens lass ich außen vor, den dieses Geld erwirtschaftet sie sicherlich für sich als zusätzliches Taschengeld)
Du schreibst damit hat sie erhelblich mehr als Du. Sieht aber nur Augenscheinlich so aus.
Der großen Tochter ist sie ebenfalls Barunterhaltspflichtig, ergo rechnen wir da mal ca 300,-- sowie das Kindergeld nun dem Töchterchen zusteht.
Also rechne ich da mal, 1700,-- plus 450,-- NJ plus Unterhalt Euer Kind 241,-- plus KG euer Kind 184,-- ergeben ca. 2580,--
minus "Barunterhalt" für die große Tochter 300,-- ergeben 2280,--- minus Kindergartenkosten ca 250,-- ergeben ca.2000,--
rechne ich nun mal lapidar mit ich sag mal "barunterhalt" für euer Kind da leistet sie (durch Naturalunterhalt) ebenfals 241,--
verbleiben ihr 1.760,--
Mal ganz ehrlich, so viel mehr wie Dir bleibt Ihr (wenn man sie alleine stellt) nicht wirklich!!!
Klar, gesehen mit dem Unterhalt der großen Tochter und deren Kindergeld wirkt dies wie enorm viel, aber die hat dich nicht zu interesieren, da dies auch die Kosten der großen Tochter trägt.
Ich nehm mal den Barunterhalt den Deine Ex für Tochter leistet aus den Rechnung raus so verbleiben ihr ca 2060,-- (Kindergeld der großen Tochter lass ich mal komplett raus)
Würde Deine Ex den Nebenjob mit 450,--nicht machen, wären da nochmals ein Minus von 450,-- also hätte sie knapp 1600,-- netto.
Das wäre dann etwa gleich viel wie Dir über bleibt. Also kein Grund laut zu rufen sie hat ja so viel mehr. Bedenke immer, dass bei dem "so viel mehr" drei Personen unterhalten werden. Und es ist doch schön zu wissen, dass das eigene Kind nicht in absoluter Armut (ALG2 Niveou) aufwachsen muss.
LG Engel
Und ganz davon losgelöst wäre m.E. ein etwaiges Betrugsthema. Die Erfolgswahrscheinlichkeit und Sinnhaftigkeit wurde hier ja bereits besprochen. Einzige Verbindung zu den vorstehenden Themen wäre, wenn ein möglicher Betrug als Hebel zur Durchsetzung Deiner Interessen anzusetzen ist. Dann geht es aber nicht um "Gerechtigkeit", sondern um Druckpunkte
Naja, ich sehe es ein wenig differenzierter.
1) finde ich es wenig amüsierend, wenn man auf Kosten der Allgemeinheit fröhlich drauflos prozessiert.
2) kann ein Widerruf eine heilsame Wirkung auf folgende Verfahren und Denkensweisen bewirken.
Ich denke auch nicht, dass er sich mit dem Wagen ein Eigentor geschossen hat. Das kann eine übliche Entnahme sein, die nicht sonderlich einen hohen Wert aufweisen muss. Ich habe meinen Wagen auch Privat, da eine 1% Regelung mir nur immer wieder auf die Füße fallen würde und rein wirtschaftlich keinen Sinn macht. Da hat man immer Gestaltungsspielraum, ohne das die Gegenseite ihre Wünsche durchbekommt.
Konkret: Genau dahin (zu Deinem Anwalt) gehört er nicht. Außer, dass Du Dir vielleicht Rat holst, ob es hier einen validen Druckpunkt geben kann. Danach gehört der Sachverhalt in irgendwelche außergerichtlichen Verhandlungen/ Gespräche über was auch immer mit der KM, um ihre Kompromissbereitschaft zu erhöhen. Wenn Dein Anwalt dieses Thema aufmacht (und ggf. sogar noch vor Zeugen), wird sie sicherlich "zu machen". Letztlich ist Dein Interesse ja nicht eine Betrugsanzeige zu stellen, sondern eine andere Gegenleistung/ kompromissbereitschaft zu bekommen.
Nur mal so am Rande.
Lässt man solche Sache "validen Druckpunkt" aufkommen, kann sich schnell der Tatbestand der Erpressung ergeben. Damit gehört so ein Punkt ausschließlich in die Hände des Anwaltes.
Es geht doch maßgeblich um einen geforderten Betreuungsunterhalt, und dieser sieht nuneinmal die Bedürftigkeit vor, bei der - so ist es nuneinmal - alle Einkommensarten der KM angegeben werden müssen. Egal wie man es dreht und wendet. Weiterhin hat die KM doch scheinbar schon anwaltlich erklärt, dass sie dieses Einkommen hat, aber halt nicht zuzurechnen wäre, da dies auf das Konto der volljährigen Tochter gehen würde 😉 ! Es geht also nur noch um die Berücksichtigung und dann liegt es am Richter selber, ob er hierüber von selber stolpert, oder einen dezenten Hinweis benötigt.
Also der PkW wurde ordnungsgemäß aus der GmbH raus gekauft(Schwake Liste), einen Kaufvertrag gibt es ebenfalls. Die Rückzahlung ist ebenfalls geregelt.
Mein Gehalt wurde nur darin verringert das die 1% des NP des Wagens nicht mehr auf meiner Lohnabrechnung sind da sich der Wagen nicht mehr in der GmbH befindet.
Das ist eine allgemeingültige Vorgehensweise bei einem Alleingesellschafter, und sollte kein Problem darstellen, da es nur eine steuerliche Geschichte ist. Völlig Legal und meines erachtens nicht angreifbar.
Mein Recht ist es die GmbH zu führen wie ich es für richtig erachte da kann auch kein Gericht oder Anwalt was rein interpretieren.
Mein Gewinn der GmbH ist auch dort geblieben zwecks Neuanschaffungen diverser Bauteile sowie der Tilgung laufender Kredite.
Zudem wurde bei der Scheidung beschlossen das keine Nachehelichen Verpflichtungen beidseits bestehen ebenso was die GmbH betrifft.
Jaein.
Man darf auch steuerrechtlich nicht unbegrenzt Rücklagen bilden und familienrechtlich gelten mitunter andere Vorgaben, wie steuerrechtlich. Also ein wenig vorsichtig muss man schon sein. Es ist weniger Möglich, mit einem Gewinn (vor Steuern) von 100.000 Euro sich nur ein Gehalt von 2.000 Euro zuzuteilen. Daher ist der Gestaltungsspielraum begrenzt. Viel größer sehe ich eine Gefahr darin, dass Anwälte und Exen meist weniger die Qualifikation haben, eine Bilanz und BWA zu lesen und hier gerne mal Kosten als Einnahmen verwendet werden.
Die Scheidung ist erledigt und somit vom Tisch. Es geht jetzt um das Einkommen an sich, und da spielt die GmbH doch wieder eine Rolle, da immer ALLE Einkünfte berücksichtigt werden müssen. Daher ist der Interpretationsspielraum hierbei auch recht groß bzw. wird großzügiger ausgelegt. Unternehmer werden perse als Einkommenverschleierer und Steuerhinterzieher angesehen, deshalb wird soviel gefordert und daran rumgerechnet.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Mit dieser Mischung aus Halbwissen und Überheblichkeit wirst du vor Gericht grandios scheitern.
Würde Deine Ex den Nebenjob mit 450,--nicht machen, wären da nochmals ein Minus von 450,-- also hätte sie knapp 1600,-- netto.
Das wäre dann etwa gleich viel wie Dir über bleibt. Also kein Grund laut zu rufen sie hat ja so viel mehr. Bedenke immer, dass bei dem "so viel mehr" drei Personen unterhalten werden. Und es ist doch schön zu wissen, dass das eigene Kind nicht in absoluter Armut (ALG2 Niveou) aufwachsen muss.
Ich habe sowieso eine deferenziertere Sichtweise zum Kindesunterhalt an sich. Aber, man sollte bedenken, dass der KU einen hohen Gestaltungsspielraum aufweist ...
Aber auch hierum geht es garnicht.
Es geht darum, dass die KM noch Betreuungsunterhalt fordert. Der Kindesunterhalt ist (so interpretiere ich die bisherigen Ausführungen) völlig unstrittig bzw. soll doch bitte noch höher ausfallen. Aber über welche Höhen reden wir hier? Irgendwas zwischen 20 und 80 Euro, je nachdem welches Einkommen dann tatsächlich vorhanden ist und welche Stufe erfolgt.
Die 450,00 Euro sollen ja angeblich auch keine Rolle spielen und dann irgendwie verschleiert werden, um dann auch noch auf Basis von VKH sich zu streiten ...
Ich seh das so, dass maximal gefordert werden soll, um in irgendeiner Art eine Steigerung zu erzielen. Und fast 3000 Euro für drei Personen ist schon recht ordentlich, unerheblich wie sich dieser zusammen setzt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das ist doch Schnee von gestern, Kasper. Sie hat Einnahmen nicht angegeben, als sie unterhaltspflichtig war, jetzt aber nicht mehr ist.
---
Die KM hat argumentiert, das sei kein Einkommen, weil es der Tochter zu Gute kommt und ihr zufließt. Das mag der TO nicht.
Gleichzeitig zahlt der TO sich weniger Gehalt/ Tantieme/ Incentive (Dienstwagen) als er könnte und argumentiert, es als Gewinn in der GmbH vorzutragen kommt ja der GmbH zu Gute und es fließt ihm gar nicht zu.
Das nenne ich Realsatire.
*gelöscht* wegen Schwachsinn ... erst später bemerkt.
Sorry.
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das ist doch Schnee von gestern, Kasper. Sie hat Einnahmen nicht angegeben, als sie unterhaltspflichtig war, jetzt aber nicht mehr ist.
Mitnichten. Vielleicht eine Verständnisfrage die man als Forum schwerer aufdröseln kann, vielleicht auch in der Unkenntnis betriebswirtschaftlicher Vorgänge ... oder weil man einige Dinge nicht berücksichtigt.
Die KM fordert Betreuungsunterhalt. Damit muss sie ihr Einkommen und die Bedürftigkeit nachweisen.
Der Dienstwagen ist eine Sache, die würde jeder so machen und ist von meiner Seite völlig in Ordnung. Auch in diesem Forum gibt es zuhauf Beiträge und auch Urteile, in denen nur durch das Vorhandensein eines Firmenfahrzeuges einem finanziell das Genick gebrochen wurde. Er hat den Wagen rechtmäßig, zu einem nachvollziehbaren Wert (Schwake-Liste) gekauft. Es ist sein Privatfahrzeug.
Die KM hat argumentiert, das sei kein Einkommen, weil es der Tochter zu Gute kommt und ihr zufließt. Das mag der TO nicht.
Würde ich auch nicht mögen. Er ist für die Tochter nicht verantwortlich und sie bekommt Unterhalt von ihrem Vater. Damit ist der Punkt gesetzt.
Gleichzeitig zahlt der TO sich weniger Gehalt/ Tantieme/ Incentive (Dienstwagen) als er könnte und argumentiert, es als Gewinn in der GmbH vorzutragen kommt ja der GmbH zu Gute und es fließt ihm gar nicht zu.
Das geht alles ziemlich eindeutig auf einer Bilanz /BWA hervor. Sodenn man den Willen und die Kenntnis hat diese zu lesen. Für Rückstellungen müssen Gründe angeführt werden und werden Familienrechtlich auch nicht alle berücksichtigt.
Das nenne ich Realsatire.
Nein, ich sehe es so, dass hier mit Steuerzahlerkosten versucht wird, jeden Tropen an finanziellen Mitteln herauszupressen ... Das man sich dagegen wehrt und sich nicht offenen Auges zur Schlachtbank führen lassen will, ein für mich nachvollziehbarer Gedanke.
Aber es kommt bekanntlicherweise auch auf das eigene Humorverständnis an, was man als Satire ansieht, und was nicht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper!
Ich habe es so verstanden, dass die KM Betreuungskosten (Kindergartenkosten) fordert!! Keinen Betreuungsunterhalt.
Und natürlich sind 3000,-- Euro für drei Personen nicht unerheblich, aber hier finde ich die Zusammensetzung schon wichtig, da hiervon knapp 2100,-- Euro durch die Arbeitsleistung der KM erbracht werden und nicht durch pures Handaufhalten der KM.
Ich gehe mit dir konform, dass das Verschweigen der Einkünfte der KM aus dem Nebenjob liderlich ist, aber hier ein Fass aufzumachen, wo der KV selbst versucht (Möglichkeit durch sein Unternehmen) sich arm zu rechnen, selbst so gut wie möglich zu verschleiern (wenn auch gesetzeskonform) was wirklich für ihn rausspringt, ist doch in Anbetracht dessen, dass wir über eine Beteiligung an den Betreuungskosten reden, auch vom KV nicht besser.
Bei einer faulen, handaufhaltenden Ex, verstehe ich jeden, der nicht einsieht, ihr sein erarbeitetes Geld in den Rachen zu werfen.
Doch hier ist die Betreuung notwendig, damit die KM ihrer Tätigkeit nachgehen kann.
Als es bei uns um die Betreuungskosten ging, meinte der Richter zu meinem Ex, lieber Betreuungskosten für das Kind, als Betreuungsunterhalt für mich, da in dem Alter des Kindes ein Vollzeittätigkeit überobligatorisch wäre, er der richter zumindest so sehen könnte 😉
Und ich denke hier die Kosten hälfitig zu übernehmen ist dann doch nur fair, da dadurch beide Parteien nicht am Minimum rumnagen 😉
LG Engel
Moin,
@Kasper:
Genau deswegen ist es wichtig, die Baustellen voneinander zu trennen ... in der Tat läuft es hier ein wenig durcheinander.
Die Frage nach der Berücksichtigung der Nebeneinkünfte bezieht sich auf die "Betreuungskosten".
Betreuungskosten sind die Kosten für den Ganztageskindergarten bzw. Hortkosten wenn er in der Schule ist
... und nur da spielt das EK der KM eine Rolle.
Dass nebenbei noch höherer KU gefordert wird, ist noch ein weiteres Thema.
Gruß
United