Hallo zusammen,
das nächste Theater steht bei mir an ;(
Und hoffe das Ihr mir ein paar gute Ratschläge bzw. Tipps geben könnt.
Folgender Sachverhalt:
Mein Sohn lebte 1,5 Jahre bei mir und die KM zahlte nur den Mindestunterhalt. Wie jetzt bekannt wurde hatte sie damals und auch noch heute eine zusätzliche Anstellung auf 450,00€ zzgl. ihr Nettoeinkommen von 1650€ aus der Haupttätigkeit. Die KM hatte damals den Nebenjob nicht angegeben und sich somit den Betreuungskosten entzogen die sie hätte laut LRA Esslingen bezahlen müssen.
So nun lebt der kleine wieder bei der KM und der Anwalt fordert alles möglich an Geld von mir unter anderem Betreuungskosten, zudem deklariert er die Nebeneinkünfte der KM als Sicherung der 19 jährigen Tochter die meine Ex aus einer anderen Beziehung hat. Auch hat die KM die Nebeneinkünfte nicht bei Gericht angegeben und so jedesmal Prozesskostenhilfe bekommen. Die KM begründet das der Nebenjob der Tochter zugute kommt und auch direkt auf deren Konto überwiesen wird.
Daher meine Fragen:
Muss man die Nebeneinkünfte der KM mit Anrechnen beim Einkommen?
Muss ich Schadensersatz verlangen aus der Zeit wo der kleine bei mir gelebt hat oder kann man dies verrechnen mit evtl. Forderungen?
LG
Joshua
Die KM begründet das der Nebenjob der Tochter zugute kommt und auch direkt auf deren Konto überwiesen wird.
:rofl2:
Die Begründung finde ich klasse - vielleicht meint sie ja sogar, dass sie diese Einkünfte nicht einmal versteuern muss :rofl2:
Im Ernst: Klar muss das angerechnet werden! Ob rückwirkend Schadensersatz sinnvoll ist, solltest Du ein wenig von der Höhe abhängig machen... Lohnt sich der Stress?
Vielleicht kannst Du KM ja gefügig machen, mit Hinweis auf eine mögliche Steuerhinterziehung...
Gruß, toto
Vielleicht kannst Du KM ja gefügig machen, mit Hinweis auf eine mögliche Steuerhinterziehung...
Also meines Wissens nach, darf neben einem Hauptberuf, eine Nebentätigkeit ausgeübt werden, oder dafür steuerlich mehr belastet zu werden, wenn die Nebenbeschäftigung die 450€ nicht überschreitet. Habe ich bereits auch schon getan, ganz offiziell.
Nein, Du kannst nichts verrechnen. Und Du kannst auch keinen Unterhalt nachfordern, weil das Kind nicht mehr bei Dir lebt. Um Schadensersatz zu fordern, müsstest Du erstmal entweder einen konkreten Schaden oder eine verbotene Handlung nachweisen. Das wäre in dem Fall wahrscheinlich, äh, nein Betrug ist es nicht, Unterschlagung auch nicht. Also das wird auch schwierig. Das einfachste dürfte sein, den Brief ihres Anwalts zu nehmen und in hohem Bogen in den Müll zu feuern. Natürlich unter der Voraussetzung, dass Du korrekt Unterhalt zahlst?
Hi,
hier liegen zwei Rechtsverhältnisse vor.
1) Kindesunterhalt:
Klar, sie hätte diesen angeben müssen. Aber Nachzahlen nicht, denn:
Der Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes, dieser wird durch den Betreuungselternteil geltend gemacht. Da das Kind nun wieder bei der KM lebt, müsste sie selber die Einwilligung für einen Prozeß geben ... wer würde das tun? Weiterhin ist der Schaden zwar entstanden, aber nicht justiziabel, da das Kind nun bei ihr lebt und somit versort ist.
2) Nebeneinkünfte:
Wenn Sie die Einkünfte generell einräumt und über ein Nettoeinkommen von
noch heute eine zusätzliche Anstellung auf 450,00€ zzgl. ihr Nettoeinkommen von 1650€ aus der Haupttätigkeit.
= 2100,00 Euro
hat, dann dürfte ihr keine VKH bewilligt werden. Vielleicht noch auf Ratenbasis, mehr aber nicht, wenn Du den MindestKU entrichtest.
Im Gegenteil, wenn diese Nebeneinkünfte getätigt werden, aber beim VKH nicht angegeben, dann würde ich eher eine Straftat und einen möglichen Widerruf focusieren.
Meist dämpft dies die Prozeßlaune, wenn man für alles selber bezahlen muss. Was der Anwalt fordert, ist unrelevant ... diese Berufsgruppe schlägt öfter mal auf Trapez um zu schauen, ob was herunterfällt. Betreuungsunterhalt wird bei diesen Einkommen wohl eher unrealistisch.
Im übrigen, die KM kann soviele Jobs machen wie sie will und diese auf alle Konten ihrer Freunde verteilen. Dennoch ist es ihr erwirtschaftetes Einkommen und ihr zuzurechnen, steuerlich wie familienrechtlich. Die Aussage, dass dies für eine 19 jährige Tochter sein soll, die per Gesetz volljährig ist und sich (bis auf Ausnahmen) selbst unterhalten kann und soll, ist blödsinn ...
Ich wundere mich immer wieder, wie sich Anwälte zu solchen Aussagen hinreißen lassen und das Feuer grundsätzlich noch schüren ... aber nun gut, das scheint Teil des Rechtssystems zu sein.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Joshua,
So nun lebt der kleine wieder bei der KM und der Anwalt fordert alles möglich an Geld von mir unter anderem Betreuungskosten[...]
Was sind das für Betreuungskosten ?
Gruß
United
danke für Deine Stellungnahme.
Die 19 jährige Tochter geht selbst einem Minijob nach. Die KM hat in der Verhandlungen letztes Jahr komplett ihre Nebeneinkünfte verschwiegen und jedesmal VKH bekommen. Wie verhält sich das genau? Da Du etwas von Straftat erwähnt hast bzw. Widerruf, was meinst Du damit?
Mein bereinigtes Nettoeinkommen liegt bei 1800.-€ Netto abzüglich PKV und Kindesunterhalt sowie ein Darlehen das ich für die Scheidung aufnehmen musste. Ich hatte früher ein Firmen PKW der in meiner Firma nun abgeschrieben ist (Null Buchwert) und in Privat übergangen ist, da dieser beim Unterhalt als Geldwerter Vorteil gewertet wurde. Aber auch darauf geht der Anwalt los.
LG
Joshua
Kannst Du mal meine und Uniteds Frage beantworten bitte?
Ich hatte früher ein Firmen PKW der in meiner Firma nun abgeschrieben ist (Null Buchwert) und in Privat übergangen ist, da dieser beim Unterhalt als Geldwerter Vorteil gewertet wurde. Aber auch darauf geht der Anwalt los.
Das eine solche Gestaltung zumindestens mal Angriffsflächen bietet für gegnerische Anwälte liegt auf der Hand.
Ich will mir nicht anmaßen zu beurteilen, ob eine solche Konstruktion einwandfrei ist, aber sicherlich wirst Du Dich vorab entsprechend informiert haben... Dann brauchst Du diesbzgl auch nichts zu befürchten von ihrem Anwalt
Toto
Wer trägt denn die Kosten für das Fahrzeug? Ist das eine Frage die Du beantworten möchtest?
@psoidonuem und United,
sorry das ich erst jetzt dazu komme zu antworten. Betreuungskosten sind die Kosten für den Ganztageskindergarten bzw. Hortkosten wenn er in der Schule ist, da diese im KU nicht mit beinhaltet sind.
Die Kosten des Fahrzeuges belaufen sich auf mich da dieser auch auf mich privat angemeldet wurde.
Ich zahle auch jeden Monat und pünktlich den KU für meinen Sohn 241,00€.
LG
Joshua
Moin Joshua,
Betreuungskosten sind die Kosten für den Ganztageskindergarten bzw. Hortkosten wenn er in der Schule ist, da diese im KU nicht mit beinhaltet sind.
Solange es um den Ganztagskindergarten geht, ist eine Beteiligung an den Kosten in Ordnung. Madames Nebeneinkünfte zählst Du bei der Ermittlung der Haftungsquote mit.
Einen objektiven Grund, berufsbedingten Aufwand wegen eines ehemaligen Firmen-PKW nicht bei der Einkommensbereinigung anzusetzen, gibt es nicht ...
... es geht hier schliesslich nicht um die Absenkung des KU und die Fortschreibung irgendwelcher fiktiv prägenden Verhältnisse zur Sicherstellung des Mindest-KU.
Um welchen Zeitraum geht es denn ? Vermutlich Einschulung dieses Jahr ? Wie hoch sind denn die Kosten ?
Davon würde ich abhängig machen, ob sich ein Streit darüber lohnt und ggf. lieber einen Kompormiss vorschlagen (der da bei hälftiger Kostenübernahme liegen könnte).
In der Vergangenheit rumrühren und mit Strafanzeige oder sonstigem drohen, hilft beim Blick in die Zukunft in aller Regel jedenfalls nicht weiter ...
An der nachschulischen Betreuung musst Du Dich nicht mehr zwingend beteiligen.
Gruß
United
der Anwalt der KM möchte das ich die Kindergartenkosten in Höhe von 285.-€ komplett trage, rückwirkend ab Oktober 2013.
Zudem möchte er das mein Privat PkW wieder mit 600.-€ Geldwerter Vorteil angerechnet wird, auch Rückwirkend.
Außergerichtliche Anwaltskosten der KM in Höhe von 900.-€ soll ich ebenfalls berappen.
In allem reden wir über ca. 3000.-€ und das ist ne Menge Geld egal wie viel jemand verdient. Nur ist es nicht Fair das die Nebeneinkünfte der KM versucht werden zu vertuschen da die KM ja auch die Nebeneinkünfte nicht bei den vergangene VKH angegeben hat und dies auch letzte Woche nicht tat mit dem Hinweis das die KM "bedürftig" sei. Sie verdient 1700 Netto + 450,00 € Nebenjob+ 241.- Unterhalt + 2x KG 368.-€ = 2759.-€ im Monat. Die KM hat noch eine Tochter (19) die ebnfalls einen Nebenjob hat. Sorry aber dieser Betrag steht mir bei weitem nicht monatlich zur Verfügung und wenn eine Mutter 5 Haustiere versorgen kann, ist man in meinen Augen nicht unbedingt bedürftig. Zumal sie ja auch KU für die Tochter bekommt.
Es ist ja nicht so das ich nur den KU bezahle, ich komme für Kleidung auf, da ich sehr viel Wert lege das mein Sohn anständig gekleidet ist. Zudem bin ich sein Jugendtrainer im Fussball und komme auch für die Beiträge, Ausrüstung usw. auf, das Kostet ja auch alles Geld. Ich stelle meine Interessen sehr weit hinten an damit ich meinem Sohn bestmöglich was bieten kann. Wieso sieht ein Gericht dies anders?
Der Anwalt der KM schreibt seit September 13 NUR über das Geld, in den vergangenen 7 Schreiben bis heute ist nicht einmal was über meinen Sohn erwähnt worden, geschweige den über den Umgang. Das mein Sohn in die Schule kommt habe ich durch 3. erfahren müssen und auch sonst bekommt man von der KM keinerlei Auskünfte über meinen Sohn.
Moin,
zum Thema Schule, etc. kann man sich die Auskünfte bei GSR auch selber holen. Das der Sohn eingeschult wird, kann man errechnen.
Zu den Forderungen der KM (über den Anwalt), da muss man (auch wenn es schwer fällt) das einfach mal an sich abperlen lassen. Fordern kann er viel, und dass diese viel fordern, ist ja nun auch nicht gerade ein neues Thema.
Wenn der PKW privat ist, dann ist er privat, dass kann auch ein Anwalt nich umdeuten. Es gibt genügend Rechtssprechung zu den Kindergartenkosten, und auch hier ist die Haftungsquote klar geregelt. Da kann sich der Anwalt krum legen und meinen was er will, das er damit einem Betrug vorschub leistet wird ihm hoffentlich bewusst sein, aber die Nebeneinkünfte von 450,00 Euro gehören zum Einkommen dazu. Die außergerichtlichen Anwaltskosten sind das Problem der KM, wenn diese wirklich meint, dass sie die von Dir zu bekommen hat, dann bitteschön, soll sie klagen. Es könnte ein teures erwachen werden.
Spring nicht über jeden Stock, den Dir die KM hinhält. Ich weiß, nicht einfach, aber es hilft Dir und auch die KM wird dann ruhiger ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Joshua,
der Anwalt der KM möchte das ich die Kindergartenkosten in Höhe von 285.- komplett trage, rückwirkend ab Oktober 2013.
Analog Kasper: "Möchten" darf er viel.
KiTa-Ganzetagsbetreuung ist nun einmal Mehrbedarf und da nützt es absolut gar nichts über Fairness und ungerechte Einkommensverteilung zu lamentieren.
Wenn er Dich im Oktober durch Auskunftsaufforderung in Verzug gesetzt hat, ist eine rückwirkende Forderung legitim.
An Deiner Stelle würde ich außergerichtlich (und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) - wie geschrieben - die hälftige Beteiligung anbieten (viel weniger wird bei Gericht absehbar nicht rauskommen).
[...] und dies auch letzte Woche nicht tat mit dem Hinweis das die KM "bedürftig" sei.
Was war letzte Woche ? Woher kennst Du denn ihre Nebeneinkünfte ?
Gruß
United
Moin.
Spring nicht über jeden Stock, den Dir die KM hinhält. Ich weiß, nicht einfach, aber es hilft Dir und auch die KM wird dann ruhiger ...
:thumbup: :thumbup:
und
Der Anwalt der KM schreibt seit September 13 NUR über das Geld, in den vergangenen 7 Schreiben bis heute ist nicht einmal was über meinen Sohn erwähnt worden,
das ist vermutlich der Auftrag den KM ihm erteilt hat und sollte Dich auch nicht aufregen.
Genauso wenig, wie Du Dir über die Einnahmen und Ausgaben-Situation der KM Gedanken machen solltest. Und Deine zusätzlichen Ausgaben und Dein Engagement beim Sport sind sehr löblich - letztlich Dein Privatvergnügen und gibt Dir ein gutes Gefühl und hat deshalb auch nichts in irgendwelchen Diskussionen mit der KM zu suchen - weil sie es ja nicht hören will! (s.a. mein Kommentar in Deinem anderen Thread).
Das Du beschuppst worden bist bei der KU Berechnung als KM KU-pflichtig war ist ärgerlich. Vermutlich aber jetzt kaum oder nur mit viel Aufwand, der es vermutlich nicht wert ist, zu ändern.
Deshalb solltest Du Dich darauf konzentrieren, dass nun Deine KU-Verpflichtung und etwaiger Mehraufwand richtig berechnet wird und darüber hinaus Du ausreichend Umgang hast und in dieser Zeit Dich Deinem Sohn widmen kannst.
Viel Erfolg, Toto
@Kasper und Toto ,
ich werde mir Euren Ratschlag sehr zu Herzen nehmen und versuchen dies so für mich zu reflektieren :thumbup: :thumbup: 🙂 Danke Euch beiden 🙂
@ United
letzte Woche kam ein Schreiben ihres Anwalts mit dem Antrag auf Zahlung von KU, da dieser laut KM-Anwalt viel zu wenig sei. Darin waren auch die Zahlen der KM offen gelegt. Sowie die Auflistung der Forderungen der KM als bevollmächtigte meines Sohnes.
Mein Anwalt strebt dem Verfahren sehr entgegen da er die gleiche Meinung wie Kasper hat was auch den Betrug betrifft, er zudem auch den Umgang in dieser Verhandlung ansprechen möchte.
Mein Anwalt strebt dem Verfahren sehr entgegen da er die gleiche Meinung wie Kasper hat was auch den Betrug betrifft, er zudem auch den Umgang in dieser Verhandlung ansprechen möchte.
Verstehe nicht, wie man Unterhalt und Umgang in einem Verfahren abhandeln kann... Zumal bei Umgang zunächst noch außergerichtliche Schritte (von denen Dein Anwalt zunächst nichts hat!) zu gehen sind (-> Umgansg3Sprung) und letztlich Du Initiator des Verfahrens sein wirst.
Während beim Unterhalt (und sonstigen Zahlungswünschen der KM) diese etwaige Verfahren in Gang setzen muss - falls Du wirklich zu wenig zahlst.
Und ganz davon losgelöst wäre m.E. ein etwaiges Betrugsthema. Die Erfolgswahrscheinlichkeit und Sinnhaftigkeit wurde hier ja bereits besprochen. Einzige Verbindung zu den vorstehenden Themen wäre, wenn ein möglicher Betrug als Hebel zur Durchsetzung Deiner Interessen anzusetzen ist. Dann geht es aber nicht um "Gerechtigkeit", sondern um Druckpunkte
gruß, toto
Das mit dem geldwerten Vorteil würde ich drauf ankommen lassen. Wenn Dir kein Dienstwagen mehr zusteht, steht Dir kein Dienstwagen mehr zu.
Andererseits weiß ich nicht, ob Du Dir mit der Sache einen Gefallen getan hast. Wäre es nicht dennoch schlauer gewesen, wieder einen Dienstwagen zu fahren bzw dann wenigstens eine Gehaltserhöhung zu bekommen? Oder haben die Dir das Auto etwa geschenkt?
Moin,
Mein Anwalt strebt dem Verfahren sehr entgegen
Als Anwalt würde ich ebenfalls einem Verfahren entgegen streben, das absehbar in einem Vergleich endet ...
Gegenseite fordert 285 EUR / Monat, was die Berechnungen Deines Anwalts ergeben, steht nirgends ...
... der Standpunkt NULL Euro wird aber absehbar ebenso scheitern.
Insofern wird das dann ein "teures Erwachen" für beide Seiten ... naja, können sich aber auch beide als Sieger fühlen.
letzte Woche kam ein Schreiben ihres Anwalts mit dem Antrag auf Zahlung von KU
Das ist ja nochmal ein anderes Thema ... wenn er wegen Geldwertem Vorteil nochmal zwei Stufen rauf möchte: In der Tat würde ich der Klage eher gelassen entgegen sehen.
Mein Anwalt strebt dem Verfahren sehr entgegen da er die gleiche Meinung wie Kasper hat was auch den Betrug betrifft, er zudem auch den Umgang in dieser Verhandlung ansprechen möchte.
Dein Anwalt macht tatsächlich einen guten Job ... am Streit aufrecht erhalten lässt sich in jedem Falle besser verdienen als am Präsentieren von Lösungsmöglichkeiten.
... ich werde aber das Gefühl nicht los, dass er hierfür einen dankbaren Abnehmer gefunden hat.
Besten Gruß
United