Hallo Deep,
merci für Dein "Buddeln" und die guten Infos.
Aus dem Familiengerichtstages:
d) Unterhalt für die Vergangenheit
§ 1585b Abs. 2 BGB ist an § 1613 Abs. 1 BGB anzugleichen. Insbesondere soll die Regelung aufgenommen werden, dass auch der nacheheliche Unterhalt ab dem Zeitpunkt des Auskunftsverlangens gefordert werden kann. (AK 5)
Das wurde be mir letztes Jahr bereits gemacht. Ich mußte voll nachzahlen.
Ich möchte nur hoffen, dass Zweitfamilien mehr Chancen bekommen. Leider ist die Verknüpfung zwischen Umgang und Unterhalt immer noch nicht behoben. Und da eine Neuwahl zum Bundestag ansteht --- wie lange wird der Entwurf jetzt noch rumliegen?
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo ihr,
was ist daraus eigentlich geworden? Zypresse ist tot, es lebe die Zypresse. Hat einer was gehört?
Gruss,
Michael
Momentan ist es ruhig, das Thema wurde dann auch >hier weiter beleuchtet. Kommen wird es - und es wird fürchterlich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!