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Zur geplanten Reform des Unterhaltsrechts

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 sky
(@sky)
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Wer's noch nicht mitbekommen hat.....

hier geht's lang

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2005 14:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*hüstel*

Der auf den 01.11.2004 datierte Text ist seit dem 04.11.2004 >hier< zu finden.

LG Jörg

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2005 16:11
 sky
(@sky)
Registriert

Dann hüstel ich auch mal :). Ein typischer Suchbegriff dürfte hier "Rangfolge" sein, oder? Und da die Suchfunktion nur die Artikelüberschrift und nicht den Artikeltext abklappert.......

LG
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2005 17:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zurückzurückzurückhüstel*

Ich hab's über "Scheidungsrate" gefunden 😉

LG DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2005 18:10
(@taccina)
Registriert

....mal Sky und Deep den Hustensaft rüber reicht.....

Nicht das sich das hier noch zu einer chronischen Bronchitis wird...*lach*

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2005 18:21
 sky
(@sky)
Registriert

Schon klar Deep, DER Suchbegriff ist auch soooo naheliegend *gniddel*!

Knutsch 🙂
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2005 18:32
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sky, Deep und Taccina,
ich finde, das Ding ist eigentlich viel zu gut, als dass ihr euch hier gegenseitig über die Suchfunktionen streitet. Fakt ist Deep macht seine Sache super - BASTA.

So. Ich bin genau in einer Lage, mit der sich einiges ändern würde. Kurze Ehe, einen Sohn über dessen Unterhalt und 'Unterhaltung' nicht mit mir zu diskutieren ist, aber auch eine kurze Ehe, recht junges Alter und damit ganz klar der Wille zum Neuanfang MIT Kindern.

Als ich das gelesen habe, dachte ich nur: besteht doch die Möglichkeit, dass die Deutschen Vernunft annehmen? Sollte das Unterhaltsrecht langsam mal Richtung Realität verschoben werden? Habe ich vielleicht doch auch mal eine 'legale' Möglichkeit, nach vorne zu schauen?

Also ich muss sagen, das hört sich nach einem guten Schritt an. Ich befürchte nur, dass ich 'zu früh dran' war, und nur meinen Enkelkindern Schauergeschichten von dem Unterhaltsrecht Anfang 2000 erzählen kann.

Oder kommt es doch mal zu einer Wende noch während 'meiner' Zeit.

Hoffen wir mal.

Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2005 22:26
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank,

solche Informationen sind wichtig. Es hat sich für mich doch gelohnt, seit 12-2004 Internet zu haben.
Gruß
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2005 09:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Weisnich,

keine Panik, sky und ich verstehen uns bestens. Es ist eine kleine freudschaftliche Frotzelei 😀

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2005 12:22
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael,

hoffe doch sehr, dass Deine Enkelkinder (und bitte auch meine) es besser haben werden. Leider verstehe ich das hier nicht so optimistisch.

Wir haben die Verknüpfung zwischen Betreuung und Unterhaltszahlung. Und jeder weiß, wie schwer es ist, dass ein hälftiger Umgang eingeführt werden kann, so dass beide Elternteile dieses hochgelobte Wort "Eigenverantwortung" auch leben. Und dann vergesst nicht, dass die Ehedauer nicht zwischen Heirat und Scheidung gerechnet wird sondern so lange, wie ein Elternteil ein minderjähriges Kind betreut. Bei mir: für 11 Monate des Zusammenlebens bin ich 18 Jahre verheiratet. Toll, gell ???

Nacheheliche Solidarität bei einem Märtyrium wie bei mir??? Nein.
Das Kind bleibt auch künftig der Knackpunkt, um Unterhalt zu beziehen. Und wenn es dann eine Mutter darauf absieht, hat der Vater über Jahre nichts mehr zu lachen. Zweitfamilie ?? Womit ?

Jetzt erst in Kontraste: Die Frauenlobby, die sich darüber beschwert, dass Frauen keine Karriere machen können, wenn sie Kinder erziehen, bringen ins Feld: wissenschaftlich sei es schon lange bewiesen, dass Kinder auch in den ersten drei Lebensjahren die Mutter nicht brauchen. Aber im Umgangsrecht stehen wir Väter immer doof da.

Mein RA hat gesagt: Sie werden wohl bis zum 16 Lj des Sohnes die Mutter finanzieren müssen.

Meine Frage hier: wann wird endlich die Verknüpfung zwischen Unterhalt und Umgang aufgehoben? Es gibt genügend Fachwissen, dass hälftiger Aufenthalt (besser: zwei zuhause für die Kids) die Kinder stützt und weniger in die Zwickmühle bringt. Wann werden die Kinder nicht mehr als Waffe benutzt ? Wann kommt bei uns die Kultur, dass man sich in Respekt trennt und nicht nach Gesetzen schreit, deren sogenannter Rechte man einklagen kann, entsprechend dem Rollenverständnis ?? Wann übernimmt der Staat nur noch die Pflicht, die ihm zukommt: keine Moral vorschreiben sondern bei der Scheidung darauf achten, dass die Trennung alle Nachteile gleichmäßig den Eltern aufbürdet ??? (Ich denke immer an Dänemark).

Gruß und Frust :mad2: von mir
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2005 19:56




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gestern ging es durch die Presse. Unrechtsministerin Zypries hat neue Ideen über die Reform (warum kann ich dieses Wort nicht mher hören?) des Unterhaltsrechts vorgestellt. Neu ist es für Eingeweihte nicht. Geistert es doch schon seit einem halben Jahr durch unser vom Volke regiertes Land.

Zunächst einige Pressestimmen:
http://www.rtl.de/news/artikel/news/news_817418_627750.php
http://www.taz.de/pt/2005/05/10/a0090.nf/text
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/tagesthema/446399.html
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/tagesthema/446398.html?2005-05-10
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/tagesthema/446402.html?2005-05-10
(Danke an die fleißigen Sammler der papa-liste)

Den gesalbten Worten einiger Vereine sollte man nur dann mit Interesse folgen, wenn man nicht weiß, wie die sich hauptsächlich finanzieren!

Worum geht es? [list=1]

  • Kinder bekommen den ersten Rang
  • Ist de facto heute schon so! Selbst in Mangelfällen wird immer zugesehen, dass der Regelsatz KU gezahlt werden kann - notfalls durch Absenkung des SB. Für Ex bleibt dann nix mehr. Macht nix. Der Gesamtunterhaltsbetrag ist eh der selbe. Nur die Namen der Empfänger sind anders. Dem Zahler ist es hingegen recht egal, für wen er wie viel zahlt - die Summe ist wichtig. Und die ändert sich nicht. Die Gesetzgebung folgt lediglich der Rechtsprechung.

  • Zweitkinder sind Erstkindern gleichgestellt (Sorry für diese Wortschöpfungen)
  • Ist de facto heute schon so!

  • Ex fällt früher aus dem Unterhaltsanspruch raus.
  • Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, alle maßgeblichen Politiker hassen Eichel. Diese Maßnahme verlagert das Aufbrauchen der Liquidität vom Unterhaltsverpflichteten zum Staat. Nicht, dass ich diesen Schritt nicht begrüßen würde - letztlich ist damit wieder mehr Kinderarmut vorprogrammiert. Und damit einhergehend kommen die Probleme beim Umgang. Etablierte Exen-Währung ist ja Umgangstage gegen mehr Unterhalt.

  • Zweitfrau ist Erstfrau gleichrangig
  • Wird so gut wie nie greifen. Wegen der KU-Lasten des Vaters muss sie eh früh wieder arbeiten gehen und fällt damit aus der Unterhaltsberechtigung raus.[/list=1]

    Das ganze Ding ist eine Verhöhnung des aufgeklärten Menschen.

    Frei nach dem Motto: "Wir tun was!" wird ein Blendwerk aufgestellt. Statt die wahren Probleme anzugehen, verliert sich diese Regierung in der Versicherung brennender Häuser und dem Auswechseln eines Platten Reifens an einen Fahrzeug mit Totalschaden. Als würde dadurch alles besser.

    DeepThought

    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
    in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 10.05.2005 11:17
    DeepThought
    (@deepthought)
    (Fast) Eigentumsrecht Moderator

    CDU mahnt großen Wurf an

    Der Vorstoß von Justizministerin Zypries, das Unterhaltsrecht zu reformieren, ist bei der Union auf Zustimmung gestoßen. CDU-Rechtspolitiker Gehb forderte, die Stellung der Väter zu verbessern.

    Düsseldorf - Nach der Stärkung des Kindes durch das geplante neue Unterhaltsrecht mahnt die Union einen "großen Wurf" zur Rolle der Väter an. "Ich halte es für dringend geboten, die Stellung des Vaters im gesamten Gefüge Familienrecht, Unterhalts- und Scheidungsrecht grundlegend zu überdenken", sagte der rechtspolitische Sprecher der Union im Bundestag, Jürgen Gehb, der "Rheinischen Post". Mit Hinweis auf die informationelle Selbstbestimmung würde Vätern nicht nur anonyme Vaterschaftstest untersagt, sondern es sei nicht einmal geregelt, wie sie notfalls für die Vergangenheit Schadenersatz geltend machen könnten.

    Zugleich lobt Gehb den Ansatz von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im geplanten Unterhaltsrecht. "Immer trägt man das Kindeswohl wie eine Monstranz vor sich her. Von daher kann ich die Absicht, das Kindeswohl unterhaltsrechtlich in den Mittelpunkt zu stellen, nur begrüßen", sagte er.

    Zypries hatte gestern eine Reform angekündigt, bei der Unterhaltsansprüche von Kindern bald Vorrang haben sollen. Verbesserungen warten auch auf Alleinerziehende. Kurzzeitgattinnen können dagegen nicht mehr damit rechnen, den in der Ehe erreichten Lebensstandard unbegrenzt garantiert zu bekommen. Die Neuregelung soll schon nächstes Jahr in Kraft treten.

    Bislang haben die Unterhaltsansprüche von Kindern den gleichen Rang wie die geschiedener und aktueller Ehepartner. Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht für alle ausreicht, was immer häufiger passiert, sollen künftig zuerst die Kinder das ihnen zustehende Geld bekommen. Erst danach wären die Erwachsenen an der Reihe: vorrangig wiederum diejenigen, die ein Kind betreuen, beziehungsweise Ehegatten, die lange verheiratet waren. Erst ganz zuletzt kämen geschiedene Ehepartner zum Zuge, die nur kurz verheiratet waren und keine Kinder betreuen. Darüber hinaus soll es unverheirateten Müttern oder Vätern künftig häufiger möglich sein, länger als drei Jahre Unterhalt zur Betreuung des Kindes zu beziehen.

    Gleichzeitig ist geplant, die Eigenverantwortung nach der Scheidung stärker zu betonen. So sollen die Gerichte mehr Möglichkeiten bekommen, den Unterhalt zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen. Der in der Ehe erreichte Lebensstandard soll nicht mehr der entscheidende, sondern nur noch einer von mehreren Maßstäben dafür sein, ob wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden muss. Gerade bei Ehen, die nicht sehr lange gedauert hätten, sei eine unbegrenzte Lebensstandardgarantie nicht mehr angemessen, hieß es. Mit den Änderungen will Zypries dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen und den immer häufiger werdenden "Zweitfamilien" mit Kindern eine Chance geben. Wie die Scheidungszahlen nehmen auch die "Mangelfälle" zu, bei denen das Einkommen der Unterhaltspflichtigen nicht für alle Berechtigten ausreicht.

    Die Grünen begrüßten die vorgesehene Vorrangstellung von Kindern und die Verbesserung der Situation nicht verheirateter Mütter. Sie setzten darauf, dass die Neuregelung die Zahlungsmoral der Unterhaltspflichtigen verbessere, erklärten die Fachpolitikerinnen Ekin Deligöz und Irmingard Schewe-Gerigk.

    Die FDP-Expertin Sibylle Laurischk äußerte sich enttäuscht und hielt Zypries vor, sie bleibe hinter ihren eigenen Zielen zurück. Sie forderte eine Reform auch des Unterhaltsvorschussrechts, da nur so aufwendige Prozesse zu vermeiden seien.

    Quelle: Der Spiegel


    Aha, die CDU singt publikumswirksam das Vaterlied...sind nicht irgenwann demnächst Wahlen?

    [Editiert am 10/5/2005 von DeepThought]

    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
    in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 10.05.2005 11:32
     HaS
    (@has)
    Rege dabei Registriert

    "Ein Beispiel: Ein Geschiedener mit 3 000 Euro Bruttoverdienst hat aus erster Ehe zwei Kinder, die bei ihrer alleinerziehenden Mutter leben. Der Mann hat in zweiter Ehe zwei weitere Kinder. Nach altem Recht müsste er 1 025 Euro Unterhalt an seine frühere Familie zahlen, nach neuem Recht 905 Euro. Neue Unterhaltstabellen konnte das Justizministerium indes noch nicht vorlegen."

    Bei Lohnsteuerklasse 3 bleiben da grob 2000€ netto übrig. wenn davon 1025 € Unterhalt bezahlt werden, wie wird denn dann die Zweitfamilie ernährt?

    Dabei würd mich ja mal interessieren wer hier alles mehr als 3000€ brutto verdient?
    Ich nicht.

    AntwortZitat
    Geschrieben : 10.05.2005 11:47
    (@rincewind)
    Schon was gesagt Registriert

    Zitat aus dem Hamburger Abendblatt vom 10.05.05 :

    Unterhalt: Erst Kinder, dann Frauen . . .
    Neues Gesetz ändert die Anspruchsregelungen. Geschiedene Frauen sollen stärker für sich selbst sorgen.

    Berlin - Bei der Verteilung von Unterhaltszahlungen sollen die Ansprüche von Kindern künftig absoluten Vorrang haben. Geschiedene Ehefrauen werden nach Plänen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hingegen von 2006 an eher für sich selbst sorgen müssen. Sie könnten dann nicht mehr in dem Maße wie bisher auf finanzielle Unterstützung des Ex-Mannes vertrauen.

    Zypries stellte gestern eine Reform des Unterhaltsrechts vor, mit der sie auf die steigende Zahl von Scheidungen und minderjährigen Sozialhilfeempfängern reagiert. Während die Bevorzugung der Kinder unumstritten ist, wurde hingegen der Vorschlag, Unterhaltsansprüche der Geschiedenen eher begrenzen zu können, auch in der rot-grünen Koalition kritisch aufgenommen, Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

    Bislang waren die Ansprüche von Kindern mit denen von geschiedenen oder gegenwärtigen Ehegatten gleichwertig. Das hat mit dazu geführt, daß Ende 2003 in Deutschland 1,08 Millionen Kinder und Jugendliche Sozialhilfe erhielten, weil der Unterhalt der Eltern nicht ausreichte.

    Wenn nun in Zukunft das Geld des Unterhaltspflichtigen nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht, sollen zunächst die Kinder die ihnen zustehende Summe voll erhalten. Erst danach würde Geld an die geschiedene Frau, die die Kinder betreut, oder einen Ehegatten nach langer Ehedauer gezahlt werden. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) hält die künftig angestrebte Regelung für richtig.

    Einem geschiedenen Ehepartner konnte nach bisheriger Rechtslage von den Familiengerichten eine Arbeitsaufnahme nicht zugemutet werden, solange das Kind nicht acht Jahre alt ist. Dies soll sich laut Zypries nun ändern: Dem Familienrichter soll mehr Flexibilität bei der Bemessung des sogenannten Betreuungsunterhalts eingeräumt werden. Insbesondere geschiedene Frauen würden dann eher gezwungen werden können, sich schneller nach der Scheidung eine Beschäftigung zu suchen. Auch eine Abweichung vom Lebensstandard in der Ehe soll eher zumutbar sein. Zypries bezeichnete dies als "Stärkung der nachehelichen Verantwortung".

    Für den Deutschen Anwaltverein ist die Reform unzureichend. "Da fehlt die Begleitmusik", sagte die für Familienrecht zuständige Berliner Anwältin Ingeborg Rakete-Dombek. Sie verwies auf fehlende Hortplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten für alleinerziehende Frauen. Die Grünen-Fraktion erinnerte daran, den Vertrauensschutz für Frauen zu gewährleisten, die bei langer Ehedauer auf die Solidarität der Lebensgemeinschaft vertraut haben.

    Der FDP ging der Vorschlag hingegen nicht weit genug. "Die Ehe ist keine ausschließliche Versorgungseinrichtung", sagte Familienrechtsexpertin Sibylle Laurischk. Die Unterhaltsansprüche von Geschiedenen müßten zeitlich bereits im Gesetz befristet werden, "um auch Zweitfamilien eine Chance zu geben".

    Anders als bei den geschiedenen Ehefrauen sollen im neuen Recht die Interessen der unverheirateten Mütter besser gewahrt werden. Ihnen soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich länger als drei Jahre ausschließlich der Betreuung des Kindes zu widmen. Ferner wird künftig ein für West- und Ostdeutschland einheitlicher Mindestunterhalt für Kinder geregelt, der sich am steuerlichen Kinderfreibetrag von derzeit 304 Euro orientiert. dpa

    greetings

    Rince

    AntwortZitat
    Geschrieben : 11.05.2005 00:23
    DeepThought
    (@deepthought)
    (Fast) Eigentumsrecht Moderator

    Na, das ist ja ein dicker Hund. Eben gucke ich mir die aktuelle Pressemitteilung des BMJ an (>hier<) und vergleiche sie mit der Erklärung vom 04.11.2004 (>hier<).

    Was fällt auf?[list=1]

  • Wegfall der Begründung
  • "wesentliche Vereinfachung in zentralen Fragen"

  • Wegfall des Zieles
  • "die gesetzliche Definition des Mindestunterhalts von Kindern"

  • Wegfall des Zieles
  • "Drittes Ziel der Reform: Vereinfachung des Unterhaltsrechts

    Das Unterhaltsrecht soll außerdem in vier wichtigen Punkten vereinfacht werden:

    • Gesetzliche Regelung des Mindestunterhalts von Kindern: Dies führt zu mehr Transparenz und zu einer erheblichen Entlastung der Justiz, die heute hochkomplizierte und für den Laien kaum verständliche Mangelfallberechnungen vornehmen muss.
    • Wegfall der alle zwei Jahre anzupassenden Regelbetrag-Verordnung.
    • Klare und verständliche Regelung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge.
    • Konzentration der verstreuten Befristungsregelungen auf eine Norm und zugleich Ausweitung der Befristungs- und Begrenzungsmöglichkeiten."

    [/list=1]

    Es sind ja nun keine banalen Punkte, die dem Messer zum Opfer fielen - zudem publikumswirksam. Also kann davon ausgegangen, es wird nicht besser. Es wird schlimmer, komplizierter, individueller, unprüfbarer. Damit sind der Scheidungsindustrie weitere und höhere Geldflüsse zugesichert.

    Wer trägt es aus? Richtig: Die Kinder. Die Zukunft unseres Landes. Wer Kinder zeugt, drückt damit seine Hoffnung aus. Deutschland ist ein mit Hoffnungslosen vollbesetzter Zug Richtung Abgrund.

    DeepThought

    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
    in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 11.05.2005 01:13
    DeepThought
    (@deepthought)
    (Fast) Eigentumsrecht Moderator

    Ich habe noch ein wenig gebuddelt:

    Der Gesetzesvorschlag greift damit ein zentrales Anliegen des DFGT auf, das bereits 2001 auf dem 14. Deutschen Familiengerichtstages diskutiert und als Ergebnis der Beratungen von vier Arbeitskreisen des 15. Deutschen Familiengerichtstages in die Empfehlungen an die Gesetzgebung übernommen wurde.

    Quelle: Deutscher Familiengerichtstag e.V.

    Die Empfehlungen an den Gesetzgeber nun hier (textliche Hervorhebung zwecks besserer Lesbarkeit von mir gesetzt):

    1. Allgemein

    a) Existenzminimum

    Das Existenzminimum ist für Kinder und Erwachsene gesetzlich festzulegen. Es ist auf der Grundlage des Existenzminimumsberichts der Bundesregierung als einheitliche Bezugsgröße für das Steuer-, Sozial- und Zivilrecht zu definieren. (AK 1, 14)

    Notwendige Anpassungen sind in einem regelmäßigen Abstand jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres vorzusehen. (AK 14)

    b) Mindestbedarf

    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, auf der Basis des Existenzminimums den Mindestbedarf von Unterhaltsbedürftigen und den notwendigen Selbstbehalt von Unterhaltspflichtigen zu normieren. (AK 1)

    Es ist zu überlegen, inwieweit die Unterhaltsschuld nicht einen Vorrang vor anderen Verbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners erhalten soll. (AK 18)

    c) Steuerrecht

    Zahlungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten sollen als zwangsläufige Verpflichtungen unabhängig von der Höhe und einer Zustimmung des Empfängers zum Sonderausgabenabzug zugelassen werden. (AK 14)

    d) Sozialrecht

    Widersprüche zwischen Sozial- und Unterhaltsrecht sind zu beseitigen. Das Sozialrecht ist in allen subsidiären Regelungsbereichen an die unterhaltsrechtlichen Vorschriften anzupassen, um Schäden für die Allgemeinheit zu vermeiden. (AK 16)

    Soweit subsidiäre Sozialleistungen erbracht worden sind, ist ein uneingeschränkter gesetzlicher Forderungsübergang in Höhe der erbrachten Zahlungen vorzusehen. (AK 16)

    Bei einer Bedarfsgemeinschaft sind Wohnkosten in einem angemessenen Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern aufzuteilen. (AK 16)

    2. Kindes-, Ehegatten- und Betreuungsunterhalt

    a) Rangverhältnis

    Die unterhaltsrechtlichen Rangverhältnisse sollen wie folgt geändert werden:

    1. Rang:
    minderjährige Kinder und privilegierte volljährige Kinder

    2. Rang:
    kinderbetreuende Elternteile (§§ 1570 und 1615 l BGB, auch bei bestehender Ehe) für einen gesetzlich begrenzten Zeitraum sowie Ehegatten bei langer Ehe,

    3. Rang:
    sonstiger Ehegattenunterhalt

    4. Rang:
    volljährige Kinder

    5. Rang
    sonstiger Verwandtenunterhalt

    (AK 1, 3, 14, 16)

    Zumindest sollte der Vorrang des geschiedenen Ehegatten nach § 1582 I 2 BGB im Fall des Aufstockungsunterhalts des geschiedenen Ehegatten entfallen. (AK. 17)

    b) Kindesunterhalt

    Der Unterhaltsbedarf des Kindes und die Zuordnung von Kindergeld bei Auseinanderfallen von Barunterhaltspflicht und Bezugsberechtigung ist unverzüglich gesetzlich neu zu ordnen. (AK 14)

    Zugleich sind die Altersstufen für das Unterhaltsrecht und Sozialrecht zu vereinheitlichen. (AK 16)

    Eine bedarfsdeckende Anrechnung von Kindergeld muss im Unterhaltsrecht und Sozialrecht nach denselben Grundsätzen erfolgen. (AK 16)

    Bei der Neuregelung müssen die Vorschriften des Steuer- und Unterhaltsrechts in ihren Wechselwirkungen für den Barunterhaltspflichtigen eine Steuerfreistellung des zu leistenden Unterhalts bis zur Höhe des Existenzminimums gewährleisten. (AK 14)

    c) Betreuungsunterhalt

    Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen gemäß § 1603 Abs. 2 BGB soll auch eingreifen bei Unterhaltsansprüchen von kinderbetreuenden Elternteilen. (AK 1)

    d) Unterhalt für die Vergangenheit

    § 1585b Abs. 2 BGB ist an § 1613 Abs. 1 BGB anzugleichen. Insbesondere soll die Regelung aufgenommen werden, dass auch der nacheheliche Unterhalt ab dem Zeitpunkt des Auskunftsverlangens gefordert werden kann. (AK 5)

    e) Abänderung

    Die rückwirkende Herabsetzung von Unterhalt soll unter den gleichen Voraussetzungen wie die rückwirkende Erhöhung ermöglicht werden. Dabei soll die Regelung insgesamt im materiellen Recht erfolgen, da auch für privatschriftliche Unterhaltsvereinbarungen die Notwendigkeit einer Regelung besteht. (AK 5)

    Quelle: Deutscher Familiengerichtstag e.V.

    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
    in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 13.05.2005 11:04
    (@romyh)
    Registriert

    Hmm...

    Und was bedeutet das dann jetzt?

    Gruß, Romy

    AntwortZitat
    Geschrieben : 13.05.2005 13:56
    DeepThought
    (@deepthought)
    (Fast) Eigentumsrecht Moderator

    Das bedeutet: [list=1]

  • Die Vorschläge stammen aus 2001; wir schreiben das Jahr 2005. Dadurch bekommt man ein Gefühl, wie lang der Gesetzgeber braucht, um seinen Renovierungswillen im Familienrecht in Worte zu fassen
  • Das Existenzminimum wird nicht im Regierungsanwurf angetastet. Würde den Staat auch zu viel Geld kosten. Kinderarmut ist kurzfristig betrachtet billiger für den Staat.
  • Der steuerliche Aspekt ist vollständig entfallen. Weder StKl III für Unterhaltsverpflichtete, noch Anrechenbarkeit des KU.
  • Die Argumente zum Sozialrecht blieben unreflektiert. Da geht's wieder an des Staates Geldbeutel.[/list=1]
  • Bei der steuerlichen Anrechenbarkeit im Rahmen der Sonderausgaben kann ich dem Gesetzgeber ja noch folgen. Hingegen ist die Verknüpfung der StKl III an ein Familienleben gesellschaftlich nicht mehr tragfähig. Zypries kann auf der einen Seite nicht anfangen, den gesellschaftlichen Wandel als Argumentationskrücke zu nutzen und auf der anderen Seite dies nicht konsequent durchziehen.

    Man muss sich hierbei vor Augen halten: Der Deutsche Familiengerichtstag rekrutiert sich nicht aus irgendwelchen Blödlaberern. Es sind maßgeblich Richter (tlw. a.D.) federführend tätig.

    DeepThought

    [Editiert am 13/5/2005 von DeepThought]

    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
    in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 13.05.2005 14:07
    DeepThought
    (@deepthought)
    (Fast) Eigentumsrecht Moderator

    :note: Der Referentenentwurf ist online :note:

    >Hier< die pdf-Datei downloaden (400 KByte).

    Ich zieh mir das morgen mal rein. Wer noch?

    DeepThought

    [Editiert am 31/5/2005 von DeepThought]

    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
    in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 01.06.2005 00:13
    (@eskima)
    (Fast) Eigentumsrecht Registriert

    Hallo DT,

    ich werde mir das auch reinziehen, aber wahrscheinlich komme ich erst gegen Abend dazu. Machen wir dann einen neuen Thread auf und diskutieren das mal?

    LG

    eskima

    Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

    AntwortZitat
    Geschrieben : 01.06.2005 01:29




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