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Zeugniss

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(@kathrin77)
Schon was gesagt Registriert

Kann dem über mir zustimmen, Du hast als Vater nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte, und die solltest Du nun mal annehmen.
Ich weiß wovon ich rede! 😉

Kathin L&M

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Geschrieben : 14.09.2008 22:37
 elwu
(@elwu)

Ex und Tochter haben angerufen,ich sollte sie nicht nerven und Tochter sagte sie wollte nix mit mir zu tun haben und ich könnte sie mal am A......lecken ich hätte kein Sorgerecht und es ginge mir einen **tsts - ID 1** an was sie machen würde. Was mach ich nun RA und Gerichtskosten kann ich mir leider nicht leisten was tun???

Hallo,.

dein Töchterlein wird lernen müssen, und sei es auf die harte Gerichtstour, dass ihre offenbar von der werten Frau Mama übernommene Attitüde dich einen ***** angeht. Wie sie das lernt: du hast offenbar wenig finanzielle Resourcen, also geh zur Geschäftsstelle des Gerichts und hol dir da einen Beratungsschein. Damit zum Anwalt, möglichst einem kleinen, jungen Alleinanwalt. Nicht zu einem renomierten aus einer Großkanzlei. Mit dem die Sache besprechen. Dann vermutlich Antrag auf PKH ausfüllen und den Anwalt Antrag ans Familiengericht stellen lassen auf Auskunftserteilung über die schulischen und sonstigen wichtigen Belange deiner Tochter. 

/elwu,

manche Wei*er sollte man...

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Geschrieben : 14.09.2008 23:49
(@kathrin77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo elwu

manche Wei*er sollte man...

Es gibt auch Typen von Mann, die sich genauso Verhalten, von daher solltest Du mal überlegen was Du schreibst! :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:

Kathin L&M

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Geschrieben : 15.09.2008 10:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kathrin,

warum soll man immer wenn man sich über etwas ärgert, auch immer noch die komplette Liste aller übrigen Missstände aufführen?

An der von elwu genannten Stelle haben 95% der Männer gar keine Chance sich daneben zu benehmen. Damit fehlt einfach dies statischtische Basis.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 15.09.2008 11:21
(@derdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Tina,

wollte dieTage meine Ex anschreiben speziell Heraus des Titels im Januar wenn die große 18 wird.
Hast du vielleicht auch dafür eine Vorlage die letzte war super.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2008 13:18
(@derdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Morgen zusammen,

hatte meine Frage am 17 wohl falsch angefragt entschuldigung (Tina)
wenn ich den Titel anfordere für nächstens Jahr ist das dann auch BGB 1686 ?

Jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2008 11:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen Jürgen,

nein, § 1686 bezieht sich nur auf das Auskunftsrecht über den Werdegang des Kindes.

Die Herausgabe des Titels, da ja neu berechnet werden muß, müßte eher über eine andere Schiene erfolgen. Aber ich muß gestehen, von Pfändung & Co. hab ich recht wenig Ahnung. Da müßte sky mal ran, die kennt sich da besser aus.

Vielleicht stellst du die Frage nochmal explizit hier

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2008 11:51
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