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Zeugniss

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(@derdicke)
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Hallo zusammen hätte mal eine Frage muß meine Tochter die bei der Ex wohnt mir eine Kopie des Zeugnisses sowie eine Schulbescheinigung heraus geben.Tochter ist 16 Jahre und sagt kriege ich nicht.

M.f.g
Jürgen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2008 23:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

klar bekommst du das.

§ 1686 BGB

regelt das. Außerdem muß sie ja für die Berechtigung des KU nachweisen das sie noch in der allg. Schulausbildung bzw. sich in der Ausbildung befindet. Spätestens mit 18 wird sie mit dieser Eisntellung auf die Nase fallen, wenn sie dann keinen KU mehrbekommt, weil sie die Nachweise der Bedürftigkeit schuldig bleibt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2008 23:29
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jürgen,

guck mal hier: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-813.html

Kurze Zusammenfassung: deine Ex muss dir das Zeugnis geben.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2008 23:51
(@derdicke)
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danke für die antworten ,was kann ich tun beim unbefristeten unterhaltstitel ? kann sie dann pfänden ab 18 wenn sie keine auskunft gibt ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2008 00:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja kann sie.

Aber: Du wirst etwa 3 Moante vorher sie zur Herausgabe des Titels auffordern, gleichzeitig zur Darlegung ihrer bedürftigkeit und dazu dir die relevanten Unterlagen, auch der KM zur Neuberechnung des KU, zur Verfügung zu stellen.

Sollte sie pfänden wollen, mußt du miteinerVollstreckungsschutzklage reagieren, dazu ist es aber dann erforderlich ,das du die anderen Schritte vorher gegangen bist. Wenn du nett bist, kannst du sie ja darauf hinweisen, das eine Verweigerung der Auskunft bzw. der Herausgabe eine Klage zur Folge hat und eine evtl. Verwirkung des Unterhaltsanspruches. Bist du nicht so nett, schreisbt du einfach: Bei Nichterüllung behalte ich mit weiter rechtliche Schritte vor.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 06.09.2008 00:51
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

so einfach ist das nach unserer Erfahrung nicht.

Bis zum 18. Geburtstag ist die Mutter für die Auskunft zuständig. Das Kind kann zwar die Auskunft verweigern, das hat aber juristisch keine Bedeutung, da die Mutter die Auskunft erteilen muss. ES muss die Mutter schriftlich zur Auskunft aufgefordert werden.

Demzufolge ist es der jungen Volljährigen dann auch nicht zuzurechnen, wenn vor ihrem 18. Geburtstag keine Auskunft erteilt wurde, da sie ja nicht dafür verantwortlich war.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 06.09.2008 00:56
(@derdicke)
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Danke ist ja richtig kompliziert die KM wird mir keine Auskunft geben dann muß ich also ab 18 weiter zahlen und sie dann auffordern und wenn dann nix kommt zum Gericht ist das so richtig??

Jürgen

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Themenstarter Geschrieben : 06.09.2008 11:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Auskunft kannst du jetzt schon von der KM verlangen. Gleicher §. sie ist dir zur Auskunft verpflichtet. Egal. ob sie das will oder nicht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 06.09.2008 11:57
(@derdicke)
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Hallo Tina,
und was mach ich wenn sie nicht reagiert ????

Jürgen

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Themenstarter Geschrieben : 06.09.2008 12:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

dann wirst du es analog zurTochter machen:

Sie per Einschreiben mit Rückschein zur Auskunft auffordern. Ihr den § benennen und ihr in Aussicht stellen, das sie bei Weigerung eben mit rechtlichen Schritten zu rechnen hat.

In etwa: (mußt du haltanpassen und reinschreiben was du so alles wissen willst. Z.B. auch Entwiclingstand, Hobbys ...))

Wertes ExSchnuckiputz,

nach § 1686 habe ich das Recht über die Belange unserer gemeinsamen Tochter XX von dir Auskunft
zu erhalten. Expliziz fordere ich dich daher dazu auf mir das aktuelle Jahreszeugnis 2007/8 als Kopie
zu übersenden, sowie eine gültige aktuelle Schulbescheinigung. (Sollte unsere Tochter inzwischen
eine Ausbildung begonnen haben bitte ich um Übersendung eienr Kopie des Ausbildungsvertrages und
der aktuellen Abrechnung ihres Einkommens.)

Laut Gesetz bist du zu diesen Auskünften als gesetzliche Vertreterin verpflichtet, solange XX noch
minderjährig ist. Solltest du dieser Pflicht nicht bis zum dd.mm.yyyy nachkommen bin ich gezwungen
weitere rechtliche Schritte einleiten.

MFG DerZahlesel

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 06.09.2008 12:47




(@derdicke)
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hallo Tina,

danke für die Vorlage  werde berichten was passiert ,ist eine Frist von 2 Wochen ok oder zu kurz??

besten Dank

Jürgen

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Themenstarter Geschrieben : 06.09.2008 13:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

2 Wochen sind durchaus üblich und sollten auch ausreichen. Das Zeugnis ist ja schnell kopiert und eine Bescheinigung von der Schule innerhalb einer Woche sicher zu bekommen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 06.09.2008 14:03
(@kathrin77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo derdicke!

Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, steht Dir ne Kopie zu. Aber was will man machen, wenn es die/der EX nicht tut?
Ich warte auch auf ne Kopie des Zeugnisses von meinem Sohn, habe es auch bis heute nicht bekommen. Habe mich sogar an die Schule gewannt, die mir auch erst eins schicken wollten, aber da der KV behaubtet das alleinige Sorgerecht zu haben (was er nicht hat) bekomme ich auch kein Zeunis!

Kathin L&M

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Geschrieben : 07.09.2008 14:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kathrin,

dann musst Du der Schule erklären, dass das ASR bei verheirateten Eltern (bzw geschiedenen) nachgewiesen werden muss und nicht das GSR! (Nennt sich glaube ich Negativbescheid)

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 07.09.2008 14:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und im übrigen ist es völlig egal, ob GSR oder nicht. Dem Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt stehen diese Infos zu. Nur ist Ansprechpartner der andere Elternteil udn der darf sich nur weigern, wenn durch diese Informationen das Kindeswohl gefährdet ist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 07.09.2008 14:43
(@kathrin77)
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Hallo Tina,

soweit bin ich nicht informiert, Danke! Also mein EX wurde mehrfach von meinem RA deswegen angeschrieben, da kommt nichts. Aber wenn ich meinen U nicht ausüben kann, weil mein Sohn irgendwo hinfährt, da wissen sie die Adresse! ;( ;( ;(

Kathin L&M

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Geschrieben : 07.09.2008 18:24
(@derdicke)
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Hallo zusammen,
Ex und Tochter haben angerufen,ich sollte sie nicht nerven und Tochter sagte sie wollte nix mit mir zu tun haben und ich könnte sie mal am A......lecken ich hätte kein Sorgerecht und es ginge mir einen Scheiß an was sie machen würde.
Dann wurde aufgelegt.
Was mach ich nun RA und Gerichtskosten kann ich mir leider nicht leisten was tun??? :grr:

Jürgen

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Themenstarter Geschrieben : 12.09.2008 14:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Früher oder später wirst du zu Gericht gehen müssen, sonst zahlst du ja noch wenn Töchting die Rente erreicht hat. (derTitel ist ja unbefristet)

Geh zum Amtsgericht und lass dir einen Beratungschein geben und beim Anwalt wird dann PKH beantragt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 12.09.2008 14:29
(@kathrin77)
Schon was gesagt Registriert

Nimm es Deiner Tochter nicht übel, sie sagt nur das, was sie von ihrer Mutter vordiktiert wird.
Wenn Du zum Gericht gehst, hast Du gute Chancen, und sie werden der Mutter dort begreiflich machen, dass es so nicht geht!

Beantrage PKB und sie helfen Dir!

Kathin L&M

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Geschrieben : 13.09.2008 17:46
(@weisnich)
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Hallo Dicker,

...und Tochter sagte sie wollte nix mit mir zu tun haben ...

Kann ja so nicht stimmen, oder?  😉 Also vielleicht ist das arme Ding so beeinflusst, dass  sie nichts mit dir zu tun haben will, was nichts mit KU zu tun hat.
Schlimm, wenn man sieht wessen Geistes Kind dahinter steht.

Lass dich nicht ins Boxhorn jagen - danach hört es sich nämlich an. Auch Töchtigng / Muttern haben nicht nur Ansprüche, sondern auch Pflichten. Erfüllen sie die nicht, solltest du -bei niedrigem Einkommen auch mit Prozesskostenhilfe- eine Klage anstrengen.

Du hast ja scheinbar Nichts zu verschenken, also auch keinen KU. Fakten aufm Tisch und fertig.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2008 13:39




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