worauf achten bei K...
 
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worauf achten bei KU Festlegung d. JA?

 
(@Arbeitnehmer)

Hallo,

nach über einjähriger Trennung will die KM den KU jetzt durch das Jugendamt feststellen (-legen) lassen.

Worauf sollte ich achten?
Was keinesfalls tun?

Ich bedanke mich!

der Arbeitnehmer

(wir waren nicht verheiratet, KM hat eigenes Einkommen, Kinder sind 10J bzw. 14J, leben bei der KM, ich bin ausgezogen, habe bisher n. DD-Tabelle gezahlt)
(habe die "Suche" schon bemüht)

Zitat
Geschrieben : 15.07.2009 16:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Forum ist voll mit Hinweisen zu diesem Thema - ggf. auch die Suche benutzen und anschließend mit spezifischen Fragen kommen. Danke.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 17:27
(@bronze)
Registriert

Moin,

  • das Jugendamt stellt zu überaus günstigen Konditionen, nämlich ohne weitere Kosten für Dich,  einen Titel aus. Es legt nicht fest und stellt auch nicht fest. Du kannst also, wenn Du das wünschst, den jetzigen Zahlbetrag titulieren lassen.
  • Du mußt Dir Gedanken darüber machen, ob Du dynamisch oder statisch titulieren lassen möchtest (Suchfunktion)
  • Du solltest den Titel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristen lassen
  • keinesfalls einen Títel unterschreiben, in dem nicht das drinsteht, was Du da drin stehen haben willst, oder Dir Vorschriften vom JA machen lassen.
  • keinesfalls keinen Titel ausstellen lassen oder die Geschichte verzögern, sonst kann das leicht teuer werden

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 17:41