Hallo in die illustere Runde
..mein wohnwerter Vorteil wird seitens meines Anwaltes auf ca 600-700€ geschätzt..ich besitze ein 1 Familienhaus mit Einliegerwohnung. Da mein Häuschen so langsam 20 Jahre wird, sind auch schon einmal Reparaturen fällig. Kann man im Vorfeld deshalb sagen, das man Rücklagen bilden muss ?? Darlehnsschulden liegen nicht auf dem Haus...hat jemand von euch die Erfahrung gemacht mit dem wohnwerten Vorteil? d.h. ortsübliche Miete und das wars..oder gibt es irgendwelche Punkte,die man in Abzug bringen kann (außer Schuldzinsen)..
..was ist wenn ich mich nun laut DT in Gruppe 6 einordne und nach 2 Jahren stelle ich fest , ich zahl zu viel. Wie schnell kommt man 1 Stufe gegebenenfalls runter?.Nur durch eine Abänderungsklage , oder wie funzt das ?Zudem sagt EXe :gunman: ich muß auch weiter Zahlungen für den Kleinen leisten .. er fährt mit der Schule 1 Woche in die Jugendherberge.
Für hilfreiche Antworten bin ich dankbar
Gruss Sukram
oder gibt es irgendwelche Punkte,die man in Abzug bringen kann (außer Schuldzinsen).
Guckst Du Leitlinien, z.B. OLG FFM:
"Ein Wohnvorteil liegt nur vor, soweit der Wohnwert den berücksichtigungsfähigen Schuldendienst, erforderliche Instandshaltungskosten und die verbrauchsunabhängigen Kosten, mit denen ein Mieter üblicherweise belastet wird, übersteigt."
ich muß auch weiter Zahlungen für den Kleinen leisten .. er fährt mit der Schule 1 Woche in die Jugendherberge.
Soweit ich gehört hab, wird's in den höheren Stufen der DT schwer, solchen Sonderbedarf zu begründen, da unterstellt wird, dass man vom KU dafür ansparen kann.