Wohnwerter Vorteil
 
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Wohnwerter Vorteil

 
(@bandito)
Schon was gesagt Registriert

Wie sieht es mit der Unterhaltszahlung an die Frau aus wenn diese sich eine Eigentumswohnung gekauft hat
und diese selber bewohnt (Wohnwerter Vorteil)?Kann mir jemand einen Rat geben.


Männer sind Schweine????

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2010 16:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin bandito.

Beim EU spielt das durchaus ne Rolle.
Da gibt es den Wohnvorteil auch auf Seiten der Berechtigten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2010 16:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin bandito,

die Kreditwürdigkeit (oder wahlweise das Eigenkapital) für eine ETW weist ja eher darauf hin, dass jemand nicht zu den Ärmsten der Nation zählt. Womit wird die Notwendigkeit einer Unterhaltszahlung in Deinem Fall denn überhaupt begründet?

Ja, es gibt auch im Jahr 2010 noch Frauen, die der Ansicht sind, ein einmal erheirateter Lebensstandard sei auch nachehelich ein unter allen Umständen zu wahrendes Recht. Die Rechtssprechung sieht das mittlerweile aber nicht mehr so. Vielleicht stellst Du mal ein paar konkrete Zahlen hier ein (Einkommen Du+sie, Alter des Kindes (falls es ein Kind gibt, Höhe des Kindesunterhalst, Höhe der EU-Forderung etc.); dann können die Cracks mal rechnen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2010 17:25
(@bandito)
Schon was gesagt Registriert

Mein EX bezieht eine Rente von knapp 900 eur ,Kindergeld für meine Tochter8 jahre 309eur den Unterhalt für ihren
Sohn von 15 müsste so bei knapp 500eur liegen mein Einkommen ist Brutto 2600Eur das sind so in etwa die Zahlen.Wenn sie Unterhalt bekommen sollte wie viel wäre es dann?


Männer sind Schweine????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2010 13:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo bandito,

Wenn sie Unterhalt bekommen sollte wie viel wäre es dann?

Um mal 'ne grobe Peilung zu geben: Bei 2.600 Euro brutto wirst du ca. 1.670 Euro netto haben. Davon 5% pauschal für berufsbedingte Kosten abgezogen, bleiben 1.589 Euro übrig. Für den Kindesunterhalt wäre das eigentlich Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, mit 309 Euro bist du aber offenbar um eine Zeile hochgestuft worden, mutmaßlich weil es nur einen Unterhaltsempfänger gibt (deine Tochter). In dem Moment, wo Ex für sich selbst Unterhalt will, gilt diese Voraussetzung nicht mehr, eigentlich dürfte es keine Hochstufung mehr geben und der Kindesunterhalt müsste sich auf 291 Euro reduzieren. Wenn der KU allerdings tituliert ist, geht das mit der Anpassung nicht ganz so einfach ... ich rechne daher einfach mit dem derzeit tatsächlich gezahlen KU weiter.

Von den 1.589 Euro geht der KU i.H.v. 309 Euro runter, dann bleiben noch 1.280 Euro übrig. Minus 10% Erwerbstätigenbonus, bleiben 1.152 Euro (eventuell rechnet das für dich zuständige Oberlandesgericht ein bisschen anders, aber das wäre i.d.R. sogar günstiger für dich als diese 10%-Regelung). Da du bei deiner Ex von einer "Rente" sprichst, nehme ich bis zum Beweis des Gegenteils an, dass bei ihr weder berufsbedingte Kosten noch ein Erwerbstätigenbonus zu berücksichtigen ist - somit auf deiner Seite 1.152 Euro, auf ihrer Seite "knapp 900 Euro", nehmen wir mal an, es sind 890 Euro. Dann haben wir eine Differenz von 262 Euro und die Hälfte davon, d.h. 131 Euro, kann sie als Unterhalt fordern. Und wenn man bei Madame noch einen Wohnwertvorteil für ihre ETW berücksichtigen könnte, bekäme sie sogar noch weniger. Müsste man wenn's ernst wird genauer untersuchen, hängt u.a. von ihrer Zinslast ab, aber bei ihrer Einkommenssituation kann ich mir nicht vorstellen, dass die Bank ihr erlaubt hat, sich bis Oberkante Unterlippe zu verschulden, d.h. gut möglich, dass nach Abzug der Kosten tatsächlich ein Wohnvorteil größer als Null übrigbleibt. Und das würde dann deine Unterhaltspflicht mindern.

Ansonsten könnte es dir, wenn du so etwas noch nicht hast, auch noch einfallen, für dich selbst eine zusätzliche Altersvorsorge abzuschließen (Riester-Vertrag o.ä.), das kann man in gewissen Grenzen nämlich auch unterhaltsmindernd geltend machen. Hab' ich in obiger Rechnung aber nicht berücksichtigt, weil ich nicht weiß, ob du so etwas schon hast.

Wie gesagt: Ist ja sowieso nur 'ne grobe Peilung, auf was es hinauslaufen könnte. So riesig viel wird es also nicht sein, was deine Ex bei dir abgreifen kann. Allerdings, wie du gestern bereits gehört hast - bevor die genaue Zahlenjongliererei beginnt, sollten wir erst mal klären, ob Madame denn überhaupt noch einen Unterhaltsanspruch gegen dich geltend machen kann. Ich verstehe dein "Wenn sie Unterhalt bekommen sollte" jedenfalls so, dass sie bislang nichts bekommt - aufgrund welches plötzlich eingetretenen Ereignisses meint sie denn, jetzt einen neuen Anspruch gegen dich durchsetzen zu können?

Mit einer Argumentation im Sinne von "ich brauch' jetzt aber Extra-Geld, um die Raten für meine neue Wohnung zu bezahlen" sollte sie m.E. jedenfalls nicht durchkommen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2010 15:09
(@bandito)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit!
Doch sie bekommt im moment 190eur aber vorher hatte sie halt noch keine Eigentumswohnung.Und Riester habe ich noch nicht.Aber Danke vorab für die Info....


Männer sind Schweine????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2010 16:08