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Wohnwertberechung eines Hauses in Renovierung - JA fordert Bilder des Renovierungszustands

 
(@kruido)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, 

ich befinde mich inmitten einer Umgangsklage gegen die Kindsmutter, da der Umgang mit meiner Tochter nicht funktioniert hat. Natürlich hat es sich die Mutter nicht nehmen lassen, die Beistandschaft an das JA zu übertragen, die nun von mir eine Urkunde über die Unterhaltszahlungen unterschrieben haben möchte. Diese Urkunde möchte ich aus zwei Gründen nicht unterschreiben:

 

1) Ich habe bis zum Start des Umgangsverfahrens mehr Unterhalt gezahlt als ich hätte müssen (lt. DD Tabelle, jedoch ohne Reduzierung des verfügbaren Einkommens, seit Umgangsverfahren habe ich die erlaubten Abzüge angesetzt)

2) Ich habe eine Immobilie gekauft, die ich gerade renoviere. Durch die Finanzierungen und Nachfinanzierungen habe ich keine Ersparnisse mehr und nur sehr wenig montliche Überschüsse, die alle direkt ins Haus gehen um die Renovierung fertig zu stellen. Unterschreibe ich nun die Urkunde und werde arbeitslos, kann mir die Mutter den Betrag pfänden, der auf Basis meiner JETZIGEN Einkünfte festgelegt wurde, nicht den, der mit dem Arbeitslosengeld zu zahlen wäre. Diese Waffe möchte ich ihr nicht in die Hand geben. 

Ich wohne derzeit bei meiner Partnerin etwas weiter von meiner Arbeit weg (insgesamt +60km hin und zurück). Weil ich ja dadurch höhere Fahrtkosten geltend machen kann, drängt das JA darauf, dass ich endlich in das neue Haus umziehe und dadurch der Unterhalt steigt (als ob 550€ mtl. nicht genug wären...). ich habe ihnen mitgeteilt, dass der Renovierungszustand aktuell noch kein Einzug oder Vermietung erlaubt. Nun möchte das JA Bilder des Renovierungszustandes haben. Ich bin jedoch der Meinung, dass es das JA nichts angeht, wie es in dem Haus aussieht und es eine Verletzung meiner Privatsphäre ist. Nun hat mir das JA angedroht, sollte ich bis zum 13.3. keine Bilder rausrücken, werden sie den Wohnvorteil berechnen. Dagegen vorzugehen würde auch wieder Kosten für Anwalt verursachen, die ich a) momentan nicht aufbringen kann und b) die Renovierung weiter hinauszögern, weil das Geld dafür dann in Anwälte fließt.

 

Wie seht ihr die rechtliche Lage? 

 


Dieses Thema wurde geändert Vor 1 Woche von Kruido
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2026 13:43
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kruido,

und willkommen im Forum.

Geschrieben von: @kruido

Natürlich hat es sich die Mutter nicht nehmen lassen, die Beistandschaft an das JA zu übertragen, die nun von mir eine Urkunde über die Unterhaltszahlungen unterschrieben haben möchte. Diese Urkunde möchte ich aus zwei Gründen nicht unterschreiben (...)

Kurz gesagt, du wirst leider nicht darum herum kommen.

Wenn du nicht unterschreibst, dann wird das Jugendamt vorhersehbar ein gerichtliches Unterhaltsverfahren gegen dich anleiern, an dessen Ende ein Gerichtsbeschluss steht, der dich zu Unterhalt in Höhe von xxx,- Euro verdonnert - und so ein Gerichtsbeschluss ist genau so ein vollstreckbarer Titel, wie es eine "freiwillig" unterschriebene Jugendamtsurkunde wäre. Der wesentliche Unterschied ist, dass dir das Gerichtsverfahren noch eine Menge zusätzlicher Kosten bereitet.

Wichtig ist vor allen Dingen, dass der Unterhalt tatsächlich korrekt berechnet ist, bevor du so eine Urkunde unterschreibst. Wenn du ein paar Zahlen über dein Einkommen und deine Abzugsposten lieferst, dann können wir hier im Forum mal mit draufschauen, ob das Jugendamt korrekt gerechnet hat.

Geschrieben von: @kruido

Nun hat mir das JA angedroht, sollte ich bis zum 13.3. keine Bilder rausrücken, werden sie den Wohnvorteil berechnen.

Da wäre als erstes mal abzuschätzen, ob unterm Strich überhaupt viel anrechenbarer Wohnvorteil ist, denn an anderer Stelle schreibst du von "Finanzierungen und Nachfinanzierungen". Relevant ist nämlich "nur" die ersparte Miete abzüglich von Finanzierungskosten u.ä. - kannst du einschätzen, wie hoch die ortsübliche Miete wäre, und das mit deinen Ratenzahlungen vergleichen? Wenn das ungefähr die gleiche Summe ist, dann würde die Drohung des Jugendamtes weitgehend ins Leere laufen.

Viele liebe Grüße,

Malachit


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Woche von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2026 15:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in Ergänzung zu

Geschrieben von: @kruido
und werde arbeitslos, kann mir die Mutter den Betrag pfänden
Arbeitslosigkeit wird seitens der Gerichte als vorübergehendes Ereignis eingestuft, weshalb eine Abänderungsklage durch dich keinen Erfolg haben würde. Pfänden kann die KM nur, wenn du den Titel nicht bedienst.

Geschrieben von: @kruido
Nun hat mir das JA angedroht, sollte ich bis zum 13.3. keine Bilder rausrücken, werden sie den Wohnvorteil berechnen.
Drohen können sie viel und Bilder gehen die nix an. Das JA resp. die Beistandschaft hat keine Rechtskraft. Sie ist der kostenlose Anwalt des Kindes in Sachen KU. Eine rechtsverbindliche Entscheidung trifft ausschließlich ein Gericht. Du könntest vorsorglich eine Jugendamtsurkunde über Stufe 1 der DT unterschreiben. Dann würde für den Fall einer Unterhaltsklage der Streitwert nur die Differenz sein.

DeepThought

 

 


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2026 08:28