Wohnvorteil verring...
 
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Wohnvorteil verringern

 
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

laut Gutachten soll ich einen Wohnvorteil von 600 EUR haben. Get Gutachter nimmt die ortsübliche Kaltmiete zur Berechnung.

Eine Vermietung der Wohnung ist derzeit zu diesen Konditionen nicht möglich, da die Wohnung saniert werden müsste und derzeit nicht vermietbar ist.

Was kann ich hier machen, damit man mir nicht den vollen Wohnvorteil berechnet.

lg Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2011 08:58
(@sukram)
Rege dabei Registriert

Hallo,
nach meinem Ermessen ist wohnvorteil nur bei einer selbstgenutzten Immobilie anzurechnen. Bei dir scheint mir eher Vermietung und Verpachtung der Fall zu sein und da ist es doch so das die Erlöse einkommenserhöhend anzurechnen sind- bei dir wahrscheinlich im Moment = Verlust
Ich würde auf den Umstand hinweisen und eine Aufstellung der Investitionen machen die getätigt werden müßen um eine Vermietbarkeit herzustellen
.. sollten diese Dinge in dem Gutachten fehlen - wirst du die Dinge beim Namen nennen können
Heizung
Fenster
Dach
ect. ....
und dann bietet  die Berechnung eines Steuerberaters Stoff zur Diskussion!

um was geht es denn bei dir?
KU-  nachehelichen Unterhalt-

Gruss Sukram

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2011 11:02
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie ich das OP verstanden habe handelt es sich um eine selbstgenutze Immobilie, die aber aufgrund des Zustandes nicht zu dem zugrunde gelegten Mietpreis vermietbar wäre ....

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2011 11:39
(@sukram)
Rege dabei Registriert

ooohhh sorry ...das kann man leider nicht daraus erlesen.... eventuell sollte der TE einmal substituiert vortragen um was es genau geht...oder man muss erst einmal genau suchen was er so alles geschrieben hat.....
dieses kann sich nämlich zu einem sehr komplexen Thema entwickeln

es fehlen einfach zu viele Daten

am besten ist es den eigenen Anwalt ( Fachanwalt für Familienrecht) um eine Berechnung zu bitten. Der kennt die Situation am besten - unter Angabe aller nötigen Daten Dann das Gewerk schriftlich erstellen und man weiß wo die Reise hingeht - sollte er dann Bockmist fabrizieren ist der Anwalt in der Pflicht

@ MichaelBolton
"Get Gutachter nimmt die ortsübliche Kaltmiete zur Berechnung" ...natürlich geht das.. wie soll er sonst berechnen??
aber er wird doch wohl die Immobilie besichtigt haben - und den "Ist" Zustand erfasst haben oder hat er per Telefon eine Ferndiagnose erstellt und die in einem Satz geschrieben?? - wer hat denn den Gutachter bestellt??
Ein Gutachten ( wenn es den Namen verdient) erfasst doch sehr viele Daten
Baujahr - Lage - Größe  - Zustand (Renovierungs-Sanierungsbedarf) ect. -> daraus erliest sich doch hinterher was man am Mietmarkt erzielen kann und welche Investitionen nötig sind um eine Immobilie bewohnbar zu halten!
Schau in den Leitlinien deines OlG s nach dort steht doch etwas zu dem Thema
wenn du eine Einschätzung deines Falles hier im Forum möchtest gib doch bitte mehr Infos

gechieden - getrennt
was will den deine EXe - KU- Tu ?
Nettolohn
Immobilie - wie alt  -wie groß -wo -belastet oder lastenfrei - alles selbstgenutzt oder teilvermietet
welches OLG
ect ect

Gruß Sukram

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2011 13:34
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Moin Sukram,

leider etwas spät aber vielleicht interessiert es ja doch noch jemanden :

Ich besitze ein Drei Fahmilien Wohnhaus, in der ich eine Einheit für mich nutze.

Laut Gutachter, der mein unterhaltsrelevantes EInkommen berechnet hat, habe ich einen Wohnvorteil in Höhe von 400 EUR / Monat. Die Afa von 2 % jährlich wird auch nicht angerechnet ( Vermögensbildung ) und habe dadurch auch noch Mieteinnahmen.

In der Summe sind dies dann ca. 8000 EUR die ich fiktiv mehr habe.

lg Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2011 10:59