Wohnvorteil als Geh...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wohnvorteil als Gehalt anrechenbar oder nicht?

 
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Verständnisfrage zum Wohnvorteil.

Das Trennungsjahr ist rum, die Scheidung eingereicht. Die Vermögensverhältnisse sind abschliessend geklärt. Meine Frau hat mich ausgezahlt, das Haus gehört nun ihr allein. Wir wollen nun den KU neu berechnen und sind uns uneinig, ob der Wohnvorteil nun noch zu berechnen ist oder gänzlich wegfällt. Nach dem was ich dazu gefunden habe und wie es auch meine Anwältin sieht, wäre nun auf Seiten meiner Ex der tatsächliche Wohnwert anzurechnen, abzüglich der Belastungen durch Kredite (Zinsen, ohne Tilgung), bei mir wäre der erhaltene Gegenwert als Kapitaleinkünfte anzurechnen. Die Anwältin meiner Nochfrau und eine Dame vom Jugendamt sind der Meinung, dass überhaupt kein Wohnwert mehr zu berechnen ist.

Zur Erklärung: wir haben ein Wechselmodell vereinbart, ein Kind ist bei meiner Frau gemeldet, das andere bei mir. Wir haben es bisher so gehandhabt, dass meine Frau KU für ein Kind (Düsseldorfer Tabelle Stufe 1) an mich "zahlt", ich ihr den KU für das andere Kind (Düsseldorfer Tabelle Stufe 2). Sie bekommt also die Differenz der beiden Stufen als KU.

Nun ist sie (und die sie beratenden Stellen ->JA, Anwältin) der Meinung, das sie gar keinen KU für das bei mir lebende Kind zahlen muss, da sie unter den Selbstbehalt rutschen würde.

Fällt der Wohnwert tatsächlich weg?

Vorweihnachtliche Grüße
Frank

*            Erfolge:           *
<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">Seepferdchen" 1977<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">"

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2008 14:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Seepferdchenträger,

Spätestens 1 Jahr nach der Trennung ist der volle Wohnwert, abzüglich evtl. Zinsen als Einkommen anzusetzen.

Zinseinnahmen, die du möglicherweise aus deiner Auszahlung erzielst allerdings auch.

Die beiden Damen mögen dir bitte die Rechtsgrundlage für ihre Ansicht zeigen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2008 18:09
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Spätestens 1 Jahr nach der Trennung ist der volle Wohnwert, abzüglich evtl. Zinsen als Einkommen anzusetzen.

Moment...

Die Leitlinien sagen: "solange es nicht möglich oder zumutbar ist, das Objekt zu verkaufen oder zu vermieten, in der Regel bis zur Scheidung". Von einer Jahresfrist ist da nirgends die Rede.

Allerdings ist natürlich ein Indiz, dass die Verhältnisse abschliessend geregelt sind. Und das scheint ja hier der Fall. Sie hat ihn ausbezahlt und plant dauerhaft da zu wohnen. Daher würde ich auch sagn, dass jetzt der Mietwert für den Wohnwert anzusetzen ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2008 18:27
 elwu
(@elwu)

Nun ist sie (und die sie beratenden Stellen ->JA, Anwältin) der Meinung, das sie gar keinen KU für das bei mir lebende Kind zahlen muss, da sie unter den Selbstbehalt rutschen würde.

Hallo,

die Damen irren. Natürlich ist der tatsächliche Wohnwert minus der Zinsen (aber ohne Tilgung) als Mietersparnis anzurechnen. So wie bei dir die Zinseinkünfte dem Einkommen zugeschlagen werden. Und überhaupt: wenn sie unter den SB rutschen würde, muss sie halt mehr arbeiten/verdienen, das wird von jedem Zahlvater hierzulande ganz selbstverständlich auch verlangt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2008 18:48
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Hallo und danke erstmal für eure Rückmeldung.

So wie von euch beschrieben habe ich das auch interpretiert. Beim JA habe ich auch genau wie elwu argumentiert.

Einberechnung des vollen Wohnvorteils abzüglich der Zinsen  bzw.
Erweiterung ihrer Erwerbstätigkeit, um den Mindestunterhalt für das eine Kind sicherzustellen. In jedem Fall sehe ich meine Ex in der Lage, den Mindestunterhalt für ein Kind zu zahlen.

Wie gesagt, die JA Mitarbeiterin sah das anders und hat meiner Ex geraten, vor Gericht zu ziehen. Ihre Anwältin scheint es genauso zu sehen. Ich werde Exe mal bitten, mir eine Berechnung ihrer Anwältin, gepaart mit den rechtlichen Grundlagen, zukommen zu lassen. Vielleicht funktioniert es ja noch aussergerichtlich.

Die JA MA hatte jedenfalls außer ihrer "persönlichen" Meinung nicht viel ins Feld geworfen. Und wie eine "neutrale" Beratung kam mir der Termin auch nicht vor. Die JA MA war jedenfalls sehr erbost, als ich darum bat, Protokoll führen zu dürfen und mein Diktiergerät auf den Tisch legte...der Gesichtsausdruck meiner Ex und der Dame von der Beistandschaft hat für vieles der vergangenen Zeit entschädigt...aber das ist eine andere Geschichte.

Danke nochmal für eure Meinungen

@Beppo: Ich werde jetzt mal den Freischwimmer in Angriff nehmen;-)

Gruß
Frank

*            Erfolge:           *
<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">Seepferdchen" 1977<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2008 19:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@pappasorglos, ich weiß natürlich wiedermal nicht wo ich das gelesen habe aber mir klingelt die Formulierung "..im ersten Jahr nach der Trennung ..." im Ohr.

Und auch wenn Vernunft im Fam.unrecht keine ernsthafte Rolle spielt, geht es ja hierbei auch eher um die Zumutbarkeit, sich was angemessenes zu suchen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2008 19:26
 NIL
(@nil)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wie ging's denn aus. Die Antwort interessiert mich aus eigener Betroffenheit brennend ....

Gruß

P.S. Schon erfolgreich beim Schwimmen oder untergetaucht?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2009 17:16
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Hallo

Hallo,

wie ging's denn aus. Die Antwort interessiert mich aus eigener Betroffenheit brennend ....

Gruß

P.S. Schon erfolgreich beim Schwimmen oder untergetaucht?

Naja, Exe hat ihre RAtte gewechselt, der Neue sieht die Sachlage aber auch so, dass der Wohnvorteil nicht voll angerechnet wird. Hab heute Post von ihm bekommen und sichte grad seine geistigen Ergüsse...
Er geht von einer Nettomiete von 385€ aus, zieht dann aber vom Gehalt meiner Exe 500€ Kreditbelastung ab (Privatkredit, nicht näher bezeichnet, wieviel Zins und Tilgung)...Somit kommt er in seiner Berechnung auf einen Selbstbehalt < 900€, sprich keine KU Pflicht!
Wer kann denn bitte 500€ Kredit abbezahlen, aber den KU nach Stufe 1 nicht zahlen???
Von einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit für Exe steht naturgemäß nichts in seinem Schreiben...

Zum Wohnvorteil gibt es ja ein Urteil des BGH vom Oktober 2008, allerdings bezieht sich das auf EU. Inwieweit lässt sich das Urteil auf den Wohnvorteil bei der KU Berechnung übertragen?
Urteil gibts hier: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1607.html

LG
Frank

*            Erfolge:           *
<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">Seepferdchen" 1977<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2009 17:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Matraj,

ist doch auch schnurzwurzpups, denn der KU geht ja vor Kreditbelastungen. Sonst könnte ja jeder mal eben einen Kredit aufnehmen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2009 23:20
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Hallo nochmal,

Urteil gibts hier: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1607.html

Jetzt muss ich mich schon selbst zitieren, war etwas schnell und durcheinander vorhin, tsts, Freitag halt. Ich meinte eigentlich ein anderes Urteil vom BGH  XII ZR 22/06 vom 05.03.2008 - nur der Vollständigkeit halber.

@LBM

den Kredit musste sie aufnehmen um meine Hälfte des Hauses auszubezahlen, gilt trotzdem KU vor Schulden? Hab mich heute Nachmittag leider etwas undeutlich ausgedrückt, das ist da nicht draus hervorgegangen, sorry.
Ich dachte beim Wohnwert können Zins und ggf. Tilgung berücksichtigt werden?!

LG
Frank

*            Erfolge:           *
<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">Seepferdchen" 1977<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2009 00:04




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich bin der Meinung, dass es da keine Ausnahmen gibt. Zumindest sind mir keine bekannt. Solche Kredite sind m. E. nur für den EU/TU berücksichtigungsfähig.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 00:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi matraj

Schau mal http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/schulden.html (Pkt.4) nach. Mein Wissen deckt sich grösstenteils mit den dortigen Angaben. Solange der Mindest-KU nicht gwährleistet ist, werden sonstige Schulden nicht berücksichtigt.

Stufe 1 der DDT ist die Grenze.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 00:53