Wohnvorteil
 
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Wohnvorteil

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(@rollimatze)
Schon was gesagt Registriert

Schönen guten Morgen,

und danke Dir. Damit ist die Sache wohl geklärt.

Gruß
Matze


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2018 09:38
(@rollimatze)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe da jetzt doch noch eine Verständnisfrage. Zwar sagt die Rechtssprechung, es gibt bei Wohneigentum einen fiktiven Wohnvorteil. Dabei wird geschaut wie denn die Immobilie aktuell vermietet werden könnte und diesen Betrag bekomme ich dann als fiktives Einkommen angerechnet. Das Geld existiert nicht aber für die Unterhaltsberechnung wird so getan als ob es existiert. Könnte ich da nicht eine fiktive Kreditrückzahlung an meine Mutter geltend machen? So in Richtung Art.3 GG Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Ich meine, wo ist da jetzt genau der Unterschied zwischen der fiktiven Mieteinnahme und einer fiktiven Kreditrückzahlung?

Gut, um die "Idee" bewerten zu könnten, müsste ich erstmal diese Rechtssprechung bzgl. des Wohnvorteils richtig verstehen, das tue ich aber nicht. Vielleicht kann mir ja jemand das noch weiter erklären.

Gruß
Matze


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2018 10:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes gibt es einen Wohnvorteil nur im selbst bewohnten Eigentum.

Wenn dem so ist, dann werden die Kosten gegengerechnet. Zum einen kannst Du immer die Unterhaltskosten abziehen und als zweites auch Kreditzinsen. Die Kredittilgung kannst Du nicht gegenrechnen, da sie als Vermögensbildung angesehen wird. Du kannst aber die Tilgung als Altersvorsorge bis maximal 4% vom Bruttoeinkommen gegenrechnen.

Voraussetzung dafür wäre ein Kreditvertrag, den muss man nicht mit einer Bank haben, auch Verwandte können einen Kredit gewähren. Allerdings wird niemand akzeptieren, wenn die Zinsen dafür hoch sind. Hier wird eher von zinsfrei oder niedrigem Zins ausgegangen.
Wenn ich es richtig sehe, dann sind bei Dir 4% vom Bruttoeinkommen aber leider auch nicht viel.

VG Susi


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Geschrieben : 31.08.2018 11:23
(@llcool)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

bei mir ist die Sache ganz ähnlich. Eine Lösung für das entgehen des Wohnvorteils habe ich bisher auch nicht wirklich gefunden - am ehesten kommt denke ich das Eintragen eines lebenslangen Nießbrauchs für z. B. deine Mutter in Frage. Aber das können hier die Experten wohl besser beurteilen.

Eine weitere Idee habe ich für dich im Kopf, evtl. könnten das die Experten hier im Forum bewerten:

Das Grundstück wurde dir von deine Mutter geschenkt, ebenso hat sie zum Bau einen Kredit für dich aufgenommen, also kommt das Geld auch von ihr. Kann sich @Matze nicht auf die freiwillige Zuwendung Dritter berufen?
Zumindest in den Südl steht:

8. Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht.

Der Wohnvorteil ist aus der freiwilligen Zuwendung Dritter über Geld- und Sachleistung überhaupt entstanden! Ist dieser dann überhaupt zu berücksichtigen? Ist nur so eine Idee von mir. Was meint ihr? Wäre das eine Möglichkeit für ihn?

Grüße
ll


AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2018 11:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine freiwillige Zuwendung Dritter wäre einfach das mietfreie Wohnen im Haus der Mutter.
Wenn das Haus aber Matze gehört, dann geht das nicht.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2018 12:36
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Hallo,

an die "freiwillige Zuwendung" (z.B. durch vorzeitiges Erbe des Hauses) geht auch niemand dran...es geht hier um den finanziellen (Wohn)Vorteil, den er danach daraus (als Eigentümer) erzielt...


AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2018 12:40
(@rollimatze)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Hallo,

als erstes gibt es einen Wohnvorteil nur im selbst bewohnten Eigentum.

Wenn dem so ist, dann werden die Kosten gegengerechnet. Zum einen kannst Du immer die Unterhaltskosten abziehen und als zweites auch Kreditzinsen. Die Kredittilgung kannst Du nicht gegenrechnen, da sie als Vermögensbildung angesehen wird. Du kannst aber die Tilgung als Altersvorsorge bis maximal 4% vom Bruttoeinkommen gegenrechnen.

Voraussetzung dafür wäre ein Kreditvertrag, den muss man nicht mit einer Bank haben, auch Verwandte können einen Kredit gewähren. Allerdings wird niemand akzeptieren, wenn die Zinsen dafür hoch sind. Hier wird eher von zinsfrei oder niedrigem Zins ausgegangen.
Wenn ich es richtig sehe, dann sind bei Dir 4% vom Bruttoeinkommen aber leider auch nicht viel.

VG Susi

ja, ich wohne im selbst im Eigentum. Ich habe keine Kreditkosten weil meine Mutter den Hauskredit zahlt, weil ich den nie zahlen könnte. Für das selbst bewohnte Eigentum wird der Wohnvorteil angerechnet. Dieser bedeutet doch, die fiktive Miete wie ich mein Haus vermieten könnte. Ich nehme da jetzt einfach mal 1000€ an. Diese 1000€, abzüglich Grundsteuer und Hausversicherungen wäre das was anzurechnen ist. Da nehme ich jetzt einfach mal 100€ im Monat an. Demnach würde mir fiktiv eine Einnahme von 900€ auf mein Einkommen, ausschließlich die Rente, angerechnet.

Weshalb kann ich diesen fiktivem Einkommen nicht eine fiktive Kreditrückzahlung gegenrechnen? Ich meine der Wohnvorteil existiert ja nur theoretisch, das Geld existiert nicht real auf meinem Konto. Trotzdem wird es als existierend angerechnet. Woher kommt dieser Gedanke? Wiso haben Gerichte das so für richtig erklärt? Und wiso können da nicht fiktive Kosten gegengerechnet werden? Wie macht der Gesetzgeber da den Unterschied zwischen fiktivem Einkommen aufgrund 4 eigener Wände und fiktiver Kreditrückzahlung?

Wenn man z.B. nur eine 50% Arbeitsstelle annimmt, obwohl man voll arbeiten könnte, wird ein fiktiver Verdienst bei voller Arbeitszeit zugrunde gelegt. Das kann ich nachvollziehen, weil derjenige ja voll arbeiten könnte, das aber nicht tut. Jetzt mal angenommen er tut das nicht, weil er einfach keine Lust hat und nicht aus gesundheitlichen Gründen oder so ... Aber der fiktive Wohnvorteil würde doch nur Realität werden, wenn wir ausziehen und das Haus vermieten würden. Gut, dann müsste ich ja wieder eine Bleibe anmieten, wodurch ich wieder Kosten hätte ....

Denke ich vielleicht zu kompliziert?

Gruß
Matze


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Themenstarter Geschrieben : 31.08.2018 13:32
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus,

ich kann Dich beruhigen, richtig logisch konnte ich den Wohnvorteil auch noch nicht ergründen. Wenn ich boshaft wäre: würde ich sagen das dient lediglich dazu KU-Zahlung in die Höhe zu schrauben um evtl. staatliche Leistungen nicht zahlen zu müssen.

Ich sehe es ähnlich bei einem UET der nur Teilzeit arbeitet, obwohl er voll könnte um KU zu reduzieren, dass man hier ein fiktives Einkommen ansetzt. Beim selbstgenutzten Eigentum fällt mir diese Begründung schwer. Bei einer Fremdvermietung wäre dass ja über die Lohnsteuererklärung berücksichtigt und vor allem würde tatsächlich Geld fließen. Bei der KU Berechnung ist ja im Selbstbehalt ein Wohnteil enthalten (ob in ausreichender Höhe sei mal dahingestellt), wenn man mehr Miete bzw. Darlehen zahlt ist dass ja persönlicher "Luxus" und das Problem des UET.


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Geschrieben : 31.08.2018 13:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im konkreten Fall gibt es durchaus Ansatzpunkte den Wohnvorteil auf ein normales Maß zu bringen.

Ein Aspekt ist, dass das Haus + Garage größer sind weil es krankheitsbedingt benötigt wird. Ein anderer Aspekt ist den Kredit gegenzurechnen und zwar nicht "fiktiv" sondern real über eine Vereinbarung zwischen Matze und seiner Mutter. Diese hat den Kredit aufgenommen, da Matze ihn nicht bzw. nicht zu diesen Koditionen bekommen hätte. All das ist möglich.

Die prnzipielle Frage nach dem Wohnvorteil steht natürlich auch, aber die kann im Rahmen des Einzelfalls natürlich nicht gelöst werden.

VG Susi


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Geschrieben : 31.08.2018 14:07
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Problem ist, dass dir das Haus gehört laut Grundbuch und nicht deiner Mutter.
Wäre das Haus im Eigentum deiner Mutter und sie würde von dir keine Miete verlangen, so wäre das eine freiwillige Zuwendung Dritter und damit nicht zu berücksichtigen.

Dadurch das das Haus dir gehört und der Kredit von deiner Mutter bedient wird (oder aus ihrem Vermögen bezahlt wurde), wird dir der Wohnwertvorteil angerechnet.
Rein theoretisch müsstest du einen Vertrag mit deiner Mutter schließen.

Ich weiss nicht, wie das wäre, wenn deine Mutter ein eingetragenes Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit hätte, sprich immer das Recht selbst das Haus zu bewohnen. Ob dann ein Wohnwertvorteil angerechnet werden darf.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2018 14:12




(@rollimatze)
Schon was gesagt Registriert

Ok, und vielen lieben Dank! Da denke ich jetzt noch drüber nach ...

Gruß
Matze


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Themenstarter Geschrieben : 31.08.2018 14:21
(@tellerchen)
Benutzer

Hallo,
in meinem Übertragunghsvertrag hatte der Notar einige Klauseln reingebaut, liegt wohl immer am jeweiligen Notar der genaue Wortlauf.
ich mußte den Vertrag auch unzähligemale durchlesen, bis ich die Klauseln entdeckt habe.

z.b.§2 Besitz, Nutzen Lasten
§3 Gewährleistung
§7Verzicht auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung
§8 Auflassung
§12 Wert des Vertragsgegenstandes

da war bei meinem Vertrag einiges später bei der Scheidung interessantes verklausoliert.

würde mir deinen Vertrag nochmals durchlesen.
Sobald da was steht von Vormerkung ...vorbehalten etcetc... ist das schon ein Hinweis, das es dir noch nicht gehört, gut du stehst im Grundbuch, aber bei mir stand drin, mit Erhalt des Erbscheines ist die Übertragung auch voll übergegangen.
ansonsten schwärz doch alles und poste das ganze Paragraphenblabla, und du kannst auch Miete geltend machen wie ich damals, dann sieht die ganze Lage bei dir finanziell ganz anders aus.

nur ne idee...

lg tellerchen


"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

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Geschrieben : 31.08.2018 17:42
(@rollimatze)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen zusammen,

erstmal wollte ich Rückmeldung geben, dass ich der Anwältin meiner Exfrau am 17.8. per Einschreiben geantwortet habe. Allerdings bin ich mittlerweile ziemlich verwirrt, weil ich doch tatsächlich bis heute nichts mehr davon gehört habe. Keine Neuberechnung, kein garnichts .... Sollte ich doch tatsächlich zu den wenigen Exemplaren gehören die Glück haben weil die Ex einen echt schlechten Anwalt gewählt hat? Sollte doch tatsächlich meine Ex irgendwie, irgendwo etwas Menschlichkeit in sich gefunden haben und hat Skrupel dem behinderten Ex einen Wohnvorteil aufzubrummen? Ich bin gespannt ...

Gruß
Matze


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Themenstarter Geschrieben : 18.11.2018 10:13
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das wäre die eine Möglichkeit.
Die andere, dass sie festgestellt haben, dass real nicht mehr zu holen ist, oder aber Du sogar mehr zahlst, wei Du eigentlich müsstest. Aber empfehlenswert ist es immer, wenn man es sich leisten kann, am entsprechenden Status festzuhalten.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2018 16:08
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