Hi Leutz,
hab da mal ne Frage zum Thema Wohnvorteil.
Meine Ex und ich haben 1998 ein Haus gekauft und auch dieses selbst bewohnt.2008 kam die Trennung und ich bewohne seitdem das Haus. Zur Zeit wird mir ein Wohnvorteil von 300€ angerechnet. Jetzt nach einem Jahr Trennung soll der volle Betrag von 600 - 700€ angerechnet werden.
Dies kann ich mir nicht leisten. Wie kommt man aus der Sache raus? Ich habe meiner Ex angeboten, Ihre Hälfte von den Schulden zu übernemen und Sie aus dem Kreditvertrag zu entlassen. Dazu muss ich noch sagen, das der momentane Marktwert geringer ist, als die Kreditschulden. Wenn es also zur Zwangsversteigerung kommt, gehen wir beide mit Schulden aus der Sache. Wann hat Sie kein Anspruch mehr auf Wohnvorteil?
Kann mir irgendwer ein Tipp geben?
Grüssele
Moin Micha,
dem Wohnwert kannst du die Zinsen und, in Maßen die Tilgung entgegen rechnen.
Solange die Schuldenquote noch so hoch ist, dürfte das reichen, den Wohnvorteil aufzuzehren.
Die Frage ist, ob du dir die Annuitäten überhaupt noch leisten kannst und willst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
wenn es so Läuft wie jetzt, werd ich es noch gerad so hinbekommen. Meine Hoffnung ist, das meine Ex keine Vorderung stellt, bezüglich des höheren Wohnvorteils. Aber ich glaub, das man darauf nicht bauen kann. Habe Ihr nur gesagt, das Sie hohe Schulden hat wenn ich es Zwangsversteigern lasse.
Vielleicht begreift Sie ja die Sachlage.
Grüssele
Hallo GS-Micha,
Meine Hoffnung ist, das meine Ex keine Vorderung stellt, bezüglich des höheren Wohnvorteils. Aber ich glaub, das man darauf nicht bauen kann.
Und wie hoch sind denn nun konkret Zins und Tilgung? Denn wenn Zins und eine (maßvolle) Tilgung zusammen ebenfalls sechs- bis siebenhundert Euro ausmachen (oder sogar mehr), dann ist der Wohnvorteil eben: exakt Null.
Ich habe meiner Ex angeboten, Ihre Hälfte von den Schulden zu übernemen und Sie aus dem Kreditvertrag zu entlassen. Dazu muss ich noch sagen, das der momentane Marktwert geringer ist, als die Kreditschulden. Wenn es also zur Zwangsversteigerung kommt, gehen wir beide mit Schulden aus der Sache.
Also, unter den gegebenen Randbedingungen würde ich an deiner Stelle von diesem Angebot wieder Abstand nehmen - dass du ihren Anteil an Zins (und ggf. auch ihren Anteil an Tilgung) zahlst ist nur fair, wenn du das Haus jetzt alleine nutzt, aber da die Dame nicht kooperieren will, soll sie doch die nächsten zwanzig Jahre mit dem Risiko leben, dass die Bank das Geld bei ihr eintreibt, wenn du mal nicht zahlen kannst. Der Bank ist es nämlich völlig wurscht, wer im Haus lebt - die Bank interessiert sich nur dafür, wer seinerzeit den Vertrag und die Grundschuld unterschrieben hat, und das werden dann ja wohl ihr beide gesamtschuldnerisch sein.
Ich habe meiner Ex angeboten, Ihre Hälfte von den Schulden zu übernemen und Sie aus dem Kreditvertrag zu entlassen.
Würde denn da die Bank überhaupt mitspielen? Wenn du so viel finanzielle Reserven (oder einen hinreichend finanzstarken Bürgen) hast, dass die Bank hier mitspielt, dann könntest du alternativ auch ein bisschen Poker spielen und es auf eine Versteigerung ankommen lassen. Findet sich jemand, der hinreichend viel bietet, bist du zwar die Hütte los, kommst aber ohne Schulden oder sogar mit einem kleinen Überschuss aus der Geschichte raus - und wenn nicht, dann ersteigerst du selber die Hütte für einen Preis, der dich effektiv weniger kostet als die Übernahme der Schulden deiner Ex! So ein Coup muss allerdings gründlich geplant werden.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi Malachit,
also hier ein paar Antworten:ich zahle 480 € für Tilgung und Zins.
Zu Zweitens, ja Du hast Recht.Habe momentan das Problem, das ich bei meinen Arbeitgeber weniger Geld verdiene. Dazu kommt noch, das ich von der Steuerklasse 3 auf die 1 wechseln musste, dann noch der höhere Wohnvorteil, ja ich hab etliches weniger im Geldbeutel. Bin froh, das Sie noch die Hälfte der Schulden trägt. Werd mal schaun, wie weit Sie kooperativ ist.
Vorschlag 3 ist auch nicht schlecht. Hab da auch schon dran gedacht. Momentan sind die Preise im Keller, der Preiß dürfte nicht allzuhoch sein, für mein Häusle.Muss nur jemanden finden, der da mitmacht.
Fazit, ich weiß nur das ich so momentan die Hütte net halten kann. Wenn sie auf Ihren Wohnvorteil verzichten würde, das wär schon mal nen Anfang. Das Haus würde ja später unseren Kindern gehören. Vielleicht geht Sie darauf ein. Sie wollte ja Sterben für die Kids.Meine Freundin würde ja auch gerne mit mir zusammen wohnen im Häusle, aber die Ex-Uschi hält noch 50% der Aktie.
Grüssele
Hallo Micha,
also, ich blicke im Moment bei deinen Zahlen nicht so ganz durch. Die sechs- bis siebenhundert Euro Wohnwert, ist das jetzt der tatsächliche Wohnwert im Sinne von "ortsübliche Vergleichsmiete", oder ist da schon irgendwas für Zins, Tilgung und sonstige Kosten abgezogen? Die 480 Euro für Tilgung und Zins, ist das jetzt die Gesamtsumme, oder ist das dein Anteil und die Ex zahlt ebenfalls 480 Euro an die Bank? Bewegt sich die Tilgung im "normalen" Rahmen (d.h. seid ihr z.B. mit ein oder zwei Prozent Anfangstilgung gestartet), oder habt ihr eine schnellere Tilgung mit der Bank vereinbart (davon hängt z.B. ab, welchen Teil der Tilgung du gegen den Wohnvorteil rechnen kannst und welchen Teil du besser als Altersvorsorge geltend machst).
Mich interessiert die Sache insofern, als ich hier in etwa die umgekehrte Situation habe: Meine Ex würde die gemeinsame Eigentumswohnung gerne mit ihrem Next weiter nutzen ... und in diesem Fall habe ich halt noch 50% der Aktie (und ich weiß, dass die beiden Turteltäubchen mir das Ding bis auf weiteres nicht abkaufen können).
Ach so, noch eine Frage: Geht es in deinem Fall bei der Wohnwertanrechnung "nur" um den Kindesunterhalt, oder hast du auch noch den Exenunterhalt an der Backe?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
