Wohin mit Unterhalt...
 
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Wohin mit Unterhalt wenn es dem Kind nicht zugute kommt?

 
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

ist schon ein wenig her das ich hier reingeschaut habe.
Meine eine Tochter ist 20, die andere ist 17.
Beide wohnen bei der Mutter, und wollen da aber ausziehen. Das Jugendamt ist informiert.
Da ich mit meiner Ehefrau noch weitere Kinder habe kann ich sie nicht dauerhaft unterbringen.
Die Mutter ist so gut wie nie da, lässt minimal Geld für essen vor Ort und kauft nicht ein.
Das Jugendamt möchte nun erstmal Gespräche führen, das kenn ich zu genüge, es kommt nichts bei raus.
Ich habe mal das Sorgerecht abgegeben, bin damit die Jahre ruhiger gefahren.
Nun möchte ich der 17jährigen UH zukommen lassen,  bin aber gerichtlich verpflichtet, an die Mutter zu zahlen.
An das Jugendamt darf ich nicht zahlen, damit die Tochter an das Geld kommt.
Wie kann man das nun aussergerichtlich regeln?
Welche Stellen kann ich ansprechen?

Gruß Mabe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2014 19:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

solange es einen Titel gibt, die 17jährige Tochter nicht ausgezogen ist und die Mutter allein sorgeberechtigt, gibt es kein probanes Mittel.
Die Mutter ist allerdings auch verpflichtet, die Tochter entsprechend auszustatten und zu verpflegen. Aber wenn erst einmal Gespräche gefürht werden sollen  :exclam:
Gesetzlich gibt es keine Vorgaben, wie der KU zu verwenden ist bzw. dass ein nachweis hierfür zu erfolgen hat.

Die Tochter hätte noch die Möglichkeit zum JA zu gehen und diese zu bitten sie in ein betreutes Wohnen aufzunehmen.

Rechtlich gib es von Deiner Seite her keine Möglichkeiten, irgendwie den KU anderweitig zu verwenden/an andere Stellen zu zahlen ... zumal das JA schon abgewunken hat.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2014 20:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn es so ernst ist, und sie wirklich ausziehen will, würde ich es einfach an sie auszahlen.

Natürlich ist das ein Risiko, aber darauf würde ich es ankommen lassen.
Und irgendwann wird sie ja 18.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2014 23:17