Liebe Community,
wir haben uns entschlossen bei der Scheidung von einem Anwalt beraten zu lassen.
Dieser hat zur Güte folgende Unterhaltungszahlungen vorgeschlagen bei einem anstehenden Wochenwechselmodel (Zahlung pM):
- Kindsunterhalt: 656Euro
- Unterhalt: 600 Euro (befristet auf zwei Jahre) , ab dem dritten Jahr 300E (wieder für zwei Jahre)
- Verzicht von meiner Seite auf das Kindergeld
Rahmenparameter:
- Netto Ehemann: 5.900E (Steuerklasse III) ; Netto Ehefrau: 1.400E (Steuerklasse V) bei TZ (50%)
- Haus (welches ich übernehmen werde) => Auszahlung von 40.000E an Ehefrau ; Monatliche Tilgung von 1.500E
- Kinder: 4+5 (Kinderbetreuungskosten von 600E pM)
- Weg zur Arbeit von 14km
- Altersvorsorge / Private Krankenzusatzversicherung: 150E pM
- PKW Leasing (Familienfahrzeug) => würde ich bis zum Leasingende zahlen und zur Verfügung stellen
Ich würde mich über eure Einschätzungen freuen.
VG
DRMDB
Das heißt: Du bekommst momentan ca 10.000 € brutto und sie ca. 2700 brutto.
Ich sehe keinen Grund, Kindesunterhalt zu bezahlen, denn die finanzielle Last der Betreuung bleibt bei beiden gleichermaßen hängen (die Kinder essen bei beiden, sie brauchen bei beiden ein eigenes Zimmer etc). Dennoch schlagen die Kosten der Kinder bei der ex prozentual mehr durch als bei Dir. Daher könnte ein Vorschlag tatsächlich sein, dass Du zwar keinen Kindesunterhalt zahlt, wohl aber für die vollen, von der Steuer absetzbaren Kinderbetreuungskosten aufkommst.
Es gibt bei eine WM keinen Grund, dass der eine 50% arbeitet und sich den Einkommensausfall vom Ex, der 100 % arbeitet, finanzieren lässt. Ihr habt beide die gleiche Arbeit mit den Kindern. Es gibt auch keinen Grund, schrittweise an die 100 % heranzugehen.
Daher kann hier eine Einigung nur sein: Sie muss sofort auf 100% gehen (bzw. ihr arbeitet zu gleichen Teilen, meinethalben beide 80%). Was anderes ist nicht verhandelbar. Bei 100 % beide verdient sie ca. 3080 € und Du ca. 5450 €. Abzüglich der Betreuungskosten bei Dir 4800 €. Das Haus bleibt in der Rechnung außen vor, denn Du zahlst sie aus, Dir gehört dafür das Haus (im Grundbuch so berücksichtigt?). Wenn Du noch 600 € an die Ex zahlst, steht es 4200 € zu 3680 €.
Wer zahlt die KV für die Kinder?
Es kann sinnvoll sein, aus Gerechtigkeitsgründen eine Zeitlang der Ex einen Unterhalt zu bezahlen. Ich nehme aber auch an, dass sie (bei dem Einkommensgefälle) eine Ausbildung hat, die ihr es nicht erlaubt in Deine Gehaltssphären aufzusteigen. Nun, das ist Schicksal und wird nicht zu ändern sein. Es ist aber auch nicht Deine Aufgabe, dies auszugleichen.
Falls es gelingt, ein echtes WM zu etablieren, der Unterhalt an sie (den Du ebenfalls steuerlich geltend machen kannst) wirklich befristet ist auf 4 Jahre (oder weiter abschmilzt), erscheint es mir gar kein so schlechtes Angebot zu sein.
Du zahlst an die Ex den Gegenwert eines mäßig motorisierten Mittelklassewagens. Durchaus überschaubar. Die Kinderbetreuungskosten würden ohnehin gequotelt werden und dürften sinken, wenn die Kinder in die Schule kommen.
Ist Deine Ex schon auf den Trichter gekommen, dass sie wesentlich mehr Geld bekommen würde, wenn sie dem WM nicht zustimmen würde? Wenn Sie das weiß, und dennoch dem WM zustimmt, solltest Du aus meiner Sicht nicht mehr viel an dem Vorschlag verhandeln. Dann scheint er mir vernünftig. Die Gefahr in der Konstellation liegt grundsätzlich darin, dass einer (also die Ex) das WM nicht mehr will und die Kinder zu sich holt. Sie wird dann nicht mehr 100% arbeiten können / müssen, und Du musst in den Kindesunterhalt und womöglich in den Betreuungsunterhalt einsteigen.
PP
Hallo,
das kann man so machen, wie der Anwalt es vorgeschlagen hat.
Damit können sich alle an die Situation gewöhnen. Gibt es Wohnungen/Häuser die in deiner Nähe liegen und vom Gehalt der KM bezahlt werden können?
Kannst du die Kinderbetreuung in deiner Woche allein leisten oder hast du dafür schon einen Betrag in die Kinderbetreuungskosten berücksichtigt?
Ihr würdet beide in Steuerklasse II/1 Kind wechseln können.
Einige hier haben sich das Wechselmodell "erkauft", in dem sie einge Jahre (oder noch immer) Zahlungen an die KM leisten.
Ein Wechselmodell heisst aber auch, dass keine Gelder fließen. Hier kann gerechnet werden wie bei volljährigen Kindern und der besserverdienende (du) gibt dem anderen Part (KM) den Differenzbetrag. Denn ansonsten wäre es für die Kinder ein zu großer Einschnitt beim wechseln.
Und die Kontiniuität der Betreuung liegt in den letzten Jahren vermutlich bei der KM oder? Damit könnte sie auch mit den Kindern ausziehen und vollen KU und für das Trennungsjahr und evtl. einige Zeit danach Unterhalt für sich von dir bekommen. Kitakosten würden dann anteilig nach Einkommen getragen werden.
Wenn du durch die Zahlungen das Wechselmodell fixieren kannst und es dir leisten kannst wäre es eine Überlegung wert.
Sophie
Herzlichen Dank für eure Antworten.
Wir hatten uns darauf geeinigt, dass ich 66% der Kinderbetreuungskosten übernehmen.
ZZt sind die Kids bei mir mitversichert.
Der Vorschlag des RA bei einem Nicht-Wochenwechselmodels (ich hätte die Kids leider nur einmal pro Woche und jedes zweite Wochenende) sieht wie folgt aus:
- Kindsunterhalt: 1.312 Euro
- Kindergeld erhält die Ex
- Kinderbetreuungskosten zu 75% bei mir (450E pM)
- Ich zahle das Leasing befristet weiter (500E pM)
- Sie erhält 600E pM (zwei Jahre befristet) und im Anschluss 300E pM (befristet auf zwei Jahre), für weitere drei Jahre 150E pM
Beste Grüße
DRMDB
hört sich so an, als ob Du den Traum, den 95% der hier anwesenden Väter träumen, nämlich das Wechselmodell, auf dem Silbertablett präsentiert bekommst.
Wenn Du es mit dem Job hinbekommst, dann nimm das Wechselmodell an.
Schaffe einen Vergleich, der keine Hintertüren offen lässt und überlege Dir, ob Du die Ex mit ihrem Unterhalt nicht einfach auszahlst. Dann ist das finanzielle zwischen euch abgefrühstückt. Gefahr dabei ist, aber, dass die Ex sich in 2 Jahren alles anders überlegt, und das WM aufkündigt, und dann Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt fordert. Dann zahlst Du doppelt (Auszahlung jetzt und neuen UNterhalt).
Insofern muss, wenn das WM klappen soll, das Verhältnis zwischen euch so weit wie irgend möglich spannungsfrei sein. Angriffspunkte darfst Du dann keine bieten, insbesondere muss die Kinderbetreuung bei Dir klappen und darf nicht auf anfechtbare Kompromisse hinauslaufen. Insbesondere muss bei Deinem 100%-Job auch sicher gestellt sein, dass Du die Kinder tatsächlich 50% der Zeit hast. Sonst kann es passieren, dass wenn sich Spannungen bei euch aufbauen, die Ex plötzlich merkt, dass die Gerichte, wenn die Betreuung z.B. 47% / 53% ist, in vielen Fällen dem zu 53% betreuenden plötzlich 100% der Kindesunterhaltes zusprechen. Dann bist Du doppelt der Depp, denn Du hast die Last der Kinderbetreuung, die finanzielle Last bei Dir, und die Last des Unterhaltes.
Gruß, PP
Vllt sollte man sich zu einem Thema nur dann äußern, wnn man grundlegendes Wissen zu der Materie hat.
Bei diesen Einkommensverhältnissen zahlt der TE Kindesunterhalt bis möglicherweise zur Höchstgrenze, egal wer die Kinder betreut.
Der BU/ EU ist mE zu niedrig, da wird sie sowieso nicht drauf eingehen.
Bei diesen Einkommensverhältnissen zahlt der TE Kindesunterhalt bis möglicherweise zur Höchstgrenze, egal wer die Kinder betreut.
Der BU/ EU ist mE zu niedrig, da wird sie sowieso nicht drauf eingehen.
So wie ich den TO verstehe, wird hier keine offene Feldschlacht geführt, sondern der Versuch unternommen, einen einvernehmliche Einigung herbeizuführen. Da ist ja nichts daran auszusetzen. Und in so einem Fall steht es beiden frei, zu verhandeln und zu beschließen, was sie wollen, sofern es nicht gegen die Guten Sitten verstöst und keiner hinterher die Vereinbarung vor Gericht anficht. Auch Kindesunterhalt laut DDT hat keinen Gesetzescharakter, insofern kann der auch frei verhandelt werden, wenn sich beide einig sind. Wenn beide sich von einem Anwalt einen Vorschlag ausrechnen lassen, gibt es keine Pflicht, sich an der DDT zu orientieren. Wenn die Ex mit dem Zahlenwerk einverstanden ist......
Es sei mir der Hinweis gestattet, dass meine Ex bei den Verhandlungen von sich aus den Betreungsunterhalt innerhalb von 3 oder 4 Jahren (ich müsste es genau nachsehen) auf 10% der ursprünglichen Summe abgeschmolzen hat.
Hallo DRMDB,
das paritätische Wechselmodell ist für Kinder und Eltern meines Erachtens die beste Lösung. Bei den finanziellen Belastungen kann und sollte man deshalb durchaus Kompromisse eingehen, insbesondere wenn man - wie bei dir - dazu die Möglichkeiten besitzt.
Bei der rationalen Bewertung beider Berechnungen des Anwalts hilft ein Blick auf die finanzielle Situation ohne Wechselmodell. Die Zahlen des Anwalts zum Kindesunterhalt beim "klassischen" Residenzmodell kann ich übrigens nicht nachvollziehen. Evtl. hat er den Steuerklassenwechsel übersehen.
A) Vater
Du hast netto mit StKl. 3/2,0: 5.900 Euro -> ergibt brutto ca. 9.200 Euro
Mit StKl. 1/1,0 wären dies netto: 5.160 Euro (mit StKl. 2/1,0 ca. 5.240 Euro)
Bereinigung:
A1) berufliche Aufwendungen
14 km x 2 x 0,30 Euro/km x 220 Tage/Jahr /12 Monate = 154 Euro/Monat
A2) Vorsorgeaufwendungen (z. B. Tilgung des Hauskredits)
4% von 9.200 Euro = 368 Euro
Bereinigtes Netto-Einkommen (StKl. 1): 5.160-154-368=4.638 Euro
Zahlung Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle:
Einkommensgruppe 9; beide Kinder unter 6 Jahre: 2 x 415 Euro = 830 Euro (ab 6 Jahre: 2 x 489 = 978 Euro)
Einkommen für Mehrbedarf und Trennungs-/nachehelichen Unterhalt: 4.638-830=3.808 Euro
B) Mutter
StKl. 5/0, TZ 50%, netto 1.400 Euro -> ca. 2.572 Euro brutto
mit StKl. 2/1,0 wären dies: 1.748 Euro (StKl. 1/1,0: 1.700 Euro)
B1) 5% v. 1.748 Euro = 88 Euro
B2) 4% v. 2.572 Euro = 103 Euro
bereinigtes Einkommen: 1.748-88-103=1.557 Euro
C) Mehrbedarf Kinderbetreuung (600 Euro)
V: 3.808-1.080=2.728
M: 1.557-1.080= 477
Anteil Vater: 2.728/(2.728+477)=85% -> 510 Euro
Anteil Mutter: 477/(2.728+477)=15% -> 90 Euro
D) Trennungsunterhalt
V: 3.808-510=3.298 Euro
M: 1.557- 90=1.467 Euro
3/7 d. Differenz: 1.831/7x3=785 Euro
E) Zusammenfassung
E1) Ausgehend von deinen Netto-Einkommen iHv 5.160 Euro in Steuerklasse 1 hättest du beim Residenzmodell zu zahlen:
- 830 Kindesunterhalt
- 510 Anteil Kinderbetreuung
- 785 Trennungsunterhalt
------------------------------
2.125 Euro
Die Rechnung des Anwalts:
E2) Residenzmodell
- 1.312 Kindesunterhalt
- 450 Anteil Kinderbetreuung
- 600 Trennung-/nachehelicher Unterhalt
- 500 Leasing überlassenes Familienauto
-----------------------------------------
2.862 Euro
E3) Wechselmodell
- 656 Kindesunterhalt
- 600 Kinderbetreuung
- 600 Trennung-/nachehelicher Unterhalt
- 500 Leasing überlassenes Familienauto
------------------------------------------
2.356 Euro
Dies also die nackten Zahlen nach meiner Berechnung. In die Berechnungen könnten z. B. noch einfließen:
- private Krankenversicherungen von dir und den Kindern
- fiktives Einkommen der KM (bis zu Vollzeit) nach einer Übergangszeit
- dein Wohnvorteil, wenn du im eigenen Haus wohnst (falls die Zinslast u. a. Kosten geringer sind)
- geinger finanzieller Vorteil, wenn ihr euch darauf einigt, dass du beim Wechselmodell die StKl. 2 erhältst
Die Zahlen lassen es zu, den Vorschlag des Anwaltes zum Wechselmodell durchaus als fair zu betrachten - mit finanzieller Kompromissbereitschaft deinerseits und beiderseitiger Fairness bei der Klärung der anderen offenen Fragen.
Gruß
Graham
Nachtrag: Korrekterweise muss ergänzt werden, dass beim Residenzmodell 3 Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen sind. Somit erfolgt eine Herabstufung in die 8. Einkommensgruppe und der Kindesunterhalt verringert sich entsprechend (766 Euro). Dies hat Auswirkung auf die anderen Zahlen, jedoch nur in geringem Umfang, so dass ich als Berechnungsmodell das Zahlenwerk so stehen lasse.
Gruß
Graham
- Haus (welches ich übernehmen werde) => Auszahlung von 40.000E an Ehefrau ; Monatliche Tilgung von 1.500E
Hallo DRMDB,
ob das mit dem Haus fair ist, kann man natürlich mit den wenigen Infos nicht sagen, das kommt auf den Wert und die Höhe der Hypotheken an.
Besten Dank für eure Antworten.
Ich werde mit Grahamsrechnung nochmals auf den RA zugehen. Eventuell lässt sich die Situation für mich leicht optimieren.
Mich irritiert zZT, dass meine Ex ein höheres Netto pro Monat zur Verfügung hat, als ich und das obwohl wir die Kids uns fair teilen würden.
Mir geht es klar um eine faire Lösung. Zu einem Ende der Beziehung gehören immer zwei und es wird immer eine Verbindung über die Kids bestehen.
Mein Vorschlag lag bei einer Nettozahlung (Nacheehelicherzeitraum) von 1.700E pro Monat für 24 Monate (inkl. PKW). Im Anschluss 1.300E für 24 Monate und dann für 36 Monate 1.000E.
Wobei ich die Kinderbetreuungskosten übernehmen würde (600E zZt, in 12 Monate 500E).
Beste Grüße
DRMDB
Es sollte auch eine Absicherung rein, was passiert, wenn sie
- heiratet
- Vollzeit arbeitet
- ein Kind von einem Anderen bekommt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo DRMDB,
Eventuell lässt sich die Situation für mich leicht optimieren.
Mich irritiert zZT, dass meine Ex ein höheres Netto pro Monat zur Verfügung hat, als ich ...
Hier sehe ich die Gefahr, dass du das Pferd von hinten aufzäumst. Denn über Geldbeträge zu reden, ohne sich zuvor die Kosten bewusst zu machen, ist "Denken im Residenzmodell". Überdies könnte ein solcher Einwand zum jetzigen Zeitpunkt einen falschen Eindruck erwecken.
Ein tragfähiges paritätisches Wechselmodell umfasst mehr als die pauschale Festlegung der Geldströme und die zwischen den Eltern exakt gleich verteilte Betreuungszeit. Um das Wechselmodell langfristig leben zu können, muss es vor allem inhaltlich sinnvoll und klar gestaltet werden.
Dies beinhaltet sowohl praktische Regelungen bezüglich des Alltags der Kinder (z. B. Arztbesuche, Aufteilung der Kind-krank-Tage) als auch eine nachvollziehbare, bei Veränderungen anpassbare Vereinbarung über die Verteilung der Kosten. Denn insbesondere zu Beginn des Wechselmodells fallen erhöhte Kosten an.
Wenn es euch gelingt, die Kosten EURES Wechselmodells zu benennen, ihre Höhe auf beiden Elternseiten abzuschätzen und sie durch das gesamte zur Verfügung stehende Einkommen zu decken, dann gewinnt kein Elternteil den Eindruck, benachteiligt zu werden. Und ihr meidet damit auch die Berechnungsfallen des Residenzmodells.
Gruß
Graham
Servus DRMDB!
Ergänzend zu Graham´s Ausführungen könntet Ihr Euch auch überlegen, KEINEN wechselseitigen KU zu leisten sondern stattdessen jeder ET die anfallenden Betreuungskosten selbst zu bestreiten.
Anfallende Kosten für Bekleidung, Schule, etc. werden nach vorheriger Rücksprache hälftig getragen. Damit wäre dann völlig egal, wer wieviel verdient...
Dieses Modell fahre ich mit KM2 seit über zwei Jahren und wir haben damit überhaupt keine Probleme.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
Ergänzend zu Graham´s Ausführungen könntet Ihr Euch auch überlegen, KEINEN wechselseitigen KU zu leisten sondern stattdessen jeder ET die anfallenden Betreuungskosten selbst zu bestreiten.
Anfallende Kosten für Bekleidung, Schule, etc. werden nach vorheriger Rücksprache hälftig getragen.
Es geht noch einfacher, und erfordert dann noch weniger Absprachen:
- Es fließt kein KU
- Jeder besorgt das, was er für nötig hält an Kleidung und anderem Bedarf des täglichen Lebens für die Zeit in der er das Kind betreut.
- Schulkosten, Klassenfahrt, Material, Vereine und so ein Zeug trage ich zum Beispiel ohne Absprache mit der KM alleine, weil ich es, erstens, kann und, zweitens, keine Lust habe mich mit der KM wegen Dreifuffzig abzusabbeln.
Das Einkommen der KM kenne ich zur Zeit nicht genau und es interessiert mich auch nicht wirklich, und mein Einkommen liegt doch erheblich unter dem des TO. Allerdings schulde ich auch keinen EU mehr.
Ja, evtl. zahle ich dann etwas mehr als die KM, aber da irgendwelche Diskussionen um irgendwelche Quotelungen so entfallen, ist es mir das wert.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Liebe Community,
ich erhielt einen neuen Vorschlag zur Diskussion.
Die Exfrau möchte gerne das Haus behalten. Wunschscenario:
- ich bleibe im Kredit mithaftend für fünf Jahre
- ich zahle 550E p.M. in die Kreditabzahlung ein
- ich zahle 1.000E p.M. Kindsunterhalt
- Das Haus wird in fünf Jahren verkauft. Der Erlös wird 50-50 geteilt.
- ich zahle 350E p.M. für PKW über 2 Jahre.
- aktuelle Ersparnisse werden 80% für mich und 20% für die Ex aufgeteilt
- die Kinderbetreuungskosten werden 50-50 geteilt
Frage die sich mir stellt: wenn ich selber etwas erwerben möchte, wird dies vermutlich "schwierig" eine neue Kreditfinanzierung zu erhalten.
Ansonsten halte ich die Idee als "fair".
VG
DRMDB