Wirklich keine Ahnu...
 
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Wirklich keine Ahnung wieviel ich zahlen muss!

 
(@easymike73)
Schon was gesagt Registriert

Kurzum folgendes:

Ich habe jeden Monat 1470,- € raus.
Ich habe ein nichteheliches Kind, dass 8 Jahre alt ist.
Nun kann man ja mittels der Düsseldorfer Tabelle leicht herausfinden, was ich konkret bezahlen muss. Auch habe ich gelesen, das mein Selbstbehalt wohl 900,- € beträgt.
Seit meine Tochter geboren ist bis zum heutigen Tag bezahle ich jeden Monat pünktlich meinen Unterhalt und zwar 180,- €. Jetzt will die Mutter jedoch 200,- € haben. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass ich von einer Behörde - wie bspw. dem Jugendamt - bescheid bekomme, was ich zu zahlen habe. Dem ist wohl offenbar nicht so. Ferner habe ich keine Ahnung, was ich in Abzug bringen kann (z. B. Schulden) oder muss.
Die Mutter geht übrigens arbeiten, hat ein zweites Kind und ist verheiratet.
Wer kann mir bitte helfen oder vielleicht einen Tipp geben. Danke!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2010 15:16
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin easymike73,

zahl die 200 €, wenn die KM damit zufrieden ist und gut ist. Da brauchst Du nichts zu berechnen. 
Du bist in der Gehaltsstufe 1 und rutscht noch eine Stufe höher, da Du nur einem Kind unterhaltspflichtig
bist. Das Jugendamt würde wahrscheinlich 291 € (Anlage A, Düsseldorfer Tabelle) von Dir fordern.

Es spielt keine Rolle, was die Mutter verdient und ob sie wieder verheiratet ist.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2010 15:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie wurde denn bisher der Utnerhalt berechnet? Bzw.war das JA involviert oder habt ihr das unter euch geregelt?

Also die Berechnung sieht so aus:

(12xMonatsnetto+Urlaub-/Weihnachtsgeld etc.)/12= Nettoeinkommen

Nettoeinkommen - 5% berufsbedingte Aufwendungen -max.4% private Altersvorsorge (muß nachgewiesen werden)= ber. Netto

Das in der DDT nachschlagen. Evtl. 1 Stufe hoch, da nur 1 Unterhaltsberechtigter.

Wenn man 1400 bereinigt bleibt man erstmal in Stufe 1, evtl. Hochstufung auf Stufe 2.

Beim Alter des Kindes wäre das 272 € bzw. 291 €

Wieviele andere Kidner die KM hat und ob sie verdient ist noch irrelevant. Das kommt erst ab Volljährigkeit ins Spiel.

wenn die KM nur 200 € haben will, dann freu dich im stillen Kämmerlein und überweise ohne zu murren. Sollte das JA oder ein Anwalt rechnen wirst du so billig nicht mehr hinkommen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2010 15:33
(@easymike73)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antworten

Vor 8 Jahren wurde mir von meinem Anwalt gesagt, ich müsse 180 € bezahlen. Dabei ist es auch immer geblieben und das JA wurde nie eingeschaltet. Nur jetzt hat die Mutter gesagt, dass sie gehört hat, dass andere viel mehr Unterhalt zahlen und machte den Vorschlag, die Zahlung auf 200,- € zu erhöhen. Wenn ich Eure Beiträge so lese (ich hatte es auch schon fast vermutet, wollte aber sicher gehen) werde ich dem Vorschlag wohl nachkommen (nachkommen müssen).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2010 15:52
(@easymike73)
Schon was gesagt Registriert

Bitte noch was:

Kann die Mutter denn in 2 Jahren zum Beispiel sagen:

"Ich habe die ganze Zeit nur 200 € Kindesunterhalt bekommen obwohl mir mehr zustand".

Muss ich dass dann rückwirkend nachzahlen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2010 15:58
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus easymike,

in Deutschland schaut zum Thema Unterhalt für Kinder jeder in die sogenannte "Düsseldorfer Tabelle". Allerdings ist diese kein Gesetz und somit nur ein Rahmen an dem sich beinahe alle und auch Gerichte orientieren.

Du zahlst, was Du mit der KM vereinbart hast. Will sie mehr, dann muss sie es mit Fristsetzung von Dir fordern und Dich somit erst mal "in Verzug" setzen.
So einfach rückwirkend was fordern geht nicht in Deinem Fall.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2010 16:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mike,

vor 8 Jahren war das Kind in einer anderen Unterhaltsstufe; allein das macht schon einen Unterschied von knapp 50 EUR pro Monat aus. Ausserdem hat sich die Düsseldorfer Tabelle seither mehrfach erhöht. Hinzu kommt die "allgemeine Teuerung". Das würdest Du beispielsweise feststellen, wenn Du versuchst, Deinem Tankwart zu erklären, dass für Dich noch die Spritpreise von 2002 gelten...

Bei gerade mal 20 EUR Aufschlag pro Monat solltest Du ein Fläschchen öffnen, Dich heimlich freuen und widerspruchslos bezahlen, denn regulär wären es - wie oben beschrieben - 91 EUR mehr.

Hast Du denn regelmässigen Kontakt zu Deiner Tochter?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2010 16:06
(@easymike73)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Hinweise!

Ja, ich habe Konakt zu meiner Tochter. Ich bekomme Sie alle 14 Tage von Freitag auf Samstag. Da ich aber kein Sorgerecht habe, nimmt die Mutter sich alle Feiertag, die Geburtstage und auch sonst einfach alles raus, was es gibt. Ich will aber deswegen nicht Klagen, weil ich sicherlich auch nicht Fehlerfrei bin, aber das gehört wohl in ein anderes Forum.

Gut, ich weede anstandslos die 200,- € bezahlen und dann sehen, was weiterhin auf mich zu kommt!

Danke Euch!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2010 16:12
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus easymike,

alle 14 Tage von Freitag auf Samstag ist natürlich nicht die Welt.

Aber wenn Du insgesamt mit der Situation so einverstanden bist, dann solltest Du zusehen, dass es noch eine ganze Weile auch so bleibt.

Würde der Umgang "offiziell" geregelt, dann hättest Du sicherlich etwas mehr zu erwarten. Andererseits wäre aber sicherlich der KU dann auch rasch höher.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2010 16:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus easymike!

Ich bekomme Sie alle 14 Tage von Freitag auf Samstag. Da ich aber kein Sorgerecht habe, nimmt die Mutter sich alle Feiertag, die Geburtstage und auch sonst einfach alles raus, was es gibt.

Das Umgangsrecht (Deines und Eurer Tochter) hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun, das sind zwei getrennte Baustellen.

Ergänzend zu staenglers Beitrag möchte ich hinzufügen: wenn Du und Eure Tochter mit der Situation zufrieden seid, dann...
Anderenfalls kannst Du Dich darauf berufen, dass Du (als auch KM) nach §1684 BGB verpflichtet bist, regelmäßigen und möglichst umfangreichen Umgang zu ermöglichen.
Eure derzeitige Vereinbarung ist ziemlich weit von dem üblicherweise per Gericht beschlossenen "Mindestumgang" (1 WE alle 14 Tage und hälftige Ferien), da wäre im Berdarfsfall Handlungsbedarf von Nöten.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2010 17:32




(@easymike73)
Schon was gesagt Registriert

Danke!

Nun, ich komme wahrscheinlich deshalb mit der Situation klar, weil ich es nicht anders gewohnt bin. Wir haben uns getrennt, als die Mutter im 5. Monat schwanger war.
Wenn es so bleibt, wie es ist, ist es o.k. und wenn meine Tochter irgendwann mal mehr Umgang mit mir möchte, werde ich das natürlich super gerne in Anspruch nehmen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2010 17:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mike,

Du musst in Sachen Umgang jetzt ja nicht plötzlich die Brechstange auspacken. Neben dem "Regelumgang" gibt es ja noch eine ganze Menge anderer Dinge, die man machen kann, ohne gleich alles Bisherige über den Haufen zu werfen. Ihr könntet beispielsweise mal ein Camping-Wochenende machen oder sonst etwas, was eben länger dauert als bisher. Oder unter der Woche mal ein Eis essen gehen. Einfach so.

Wenn Du Deiner Ex hier finanziell keinen Stress machst, sondern die UH-Erhöhung einfach und selbstverständlich leistest (und vielleicht sogar einmal sagst "hey, die neuen Schuhe kann sie doch auch mit mir zusammen kaufen gehen!"), kannst Du Dich wunderbar zusätzlich einbringen, ohne dass das gleich als Eindringen in fremdes Terrain oder als Pochen auf irgendwelche Rechte gewertet wird, sondern als verantwortungsvolles und echtes Engagement eines Vaters für sein Kind.

Nach über acht Jahren sollten zwischen Deiner Ex und Dir alle ehemaligen Gründe, Euch zu hassen oder zu streiten, zu Staub zerfallen sein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2010 18:00