Hallo,
meine BaldExe hat Aussicht auf einen Minijob.
Ich dachte, jetzt komm ich endlcih mal von diesem Horrorbetrag runter,
den ich ihr jedne Monat in den Rachen werfen, da meinte sie zu mir
das ich auf keinen Fall den Unterhalt um die kompletten
380€ kürzen dürfte. Das würde nur prozentual angerechnet.
Stimmt das? Wenn ja, wie kann ich das ausrechnen?
Sie meinte auch noch, dass der Unterhalt unter bestimmten Bedingungen
evtl. gar nicht gekürzt wird. Mehr wollte sie dazu aber nicht sagen.
Gruss Karlo
Moin,
Einkommen deckt den Bedarf und es ist (fast) egal, woher das Einkommen kommt. Eine prozentuale Anrechnung ist mir unbekannt.
Das Einkommen der Ex wird ebenso wie deines um die berufsbedingten Aufwendungen und den Erwerbstätigenbonus bereinigt.
Kernfragen sind:
- Besteht ein Titel? Wenn ja, welcher Art und was steht drin?
- Gibt es gemeinsame Kinder? Wenn ja, wie alt?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Noch kein Titel (strebt sie wohl an).
1 Kind, 10 J.
Gruss Karlo
Da kein Titel besteht würde ich an deiner Stelle den Nebenjob voll auf den Unterhalt anrechnen. Allerdings würde ich auch die Differenz zum bisherigen Unterhalt bei Seite packen, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt und du nachzahlen musst.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für den Tipp,
aber ich verstehe nicht warum es einen Unterschied macht, ob
sie einen Titel hat oder nicht???
Gruss Karlo
Servus Karlo,
ein Titel ist für Dich eine Verpflichtung, einen darin festgelegten Betrag zu bezahlen. Tust du es nicht, kann bei Dir sofort gepfändet werden.
Gibt es nichts dergleichen, hat sie erst mal keine Handhabe, selbst wenn Du gar nichts bezahlst. Allerdings wird sie in so einem Fall ganz schnell einen Titel gegen Dich erwirken!
Gruß, Michael
schau mal noch hier: http://www.vatersein.de/Encyclopedia-op-content-tid-33.html
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
@ Staengler,
was ein Titel ist, war mir klar,
nur nicht dass dann der Unterhalt nicht gekürzt werden darf,
wenn sie Einkommen hat.
Das würde ja im Umkehrschluß bedeuten, dass sie mit Titel
zig Euro dazu verdienen darf und ich keine Handhabe hätte,
weniger zu zahlen? Kann ich mir nicht vorstellen.
@ Michael
Es geht mir um beides KU und TU.
Gruss Karlo
Hi Karlo,
du mußt erstemal trennen.
Für den KU spielt das Einkomme der KM erst eine Rolle, wenn das Kind volljährig ist. Vorher ist es völlig egal (es sei denn sie würde ein vielfaches von dir verdienen)
Das würde ja im Umkehrschluß bedeuten, dass sie mit Titel
zig Euro dazu verdienen darf und ich keine Handhabe hätte,
weniger zu zahlen? Kann ich mir nicht vorstellen.
Das bedeutet es nicht automatisch. Du hast jeder Zeit die Möglichkeit gegen den EU zu klagen, um ihn zu reduzieren oder ganz auf 0 zu setzen. Dabei kommt es auch darauan, ob bei der Berechnung des EU ihr schon ein fiktives Einkommen zugerechnet wurde, oder ob ihr eine Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze als anrechnungsfrei zugestanden wird oder was sosnt noch so zum EU in einem Urteil/Titel steht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
danke für die Info.
Wenn BaldExe jetzt vor Gericht geht, weil ich die Restsumme des Unterhalts (sind 125€)
manchmal einige Tage später extra zahle und "UnterVorbehalt" hat sie dann überhaupt Aussicht auf Erfolg
einen Titel für EU und KU zu bekommen?
Der Titel würde dann nur für die Zeit der Trennung dauern oder auch für nach der Scheidung?
Womit müsste ich denn zum jetzigen Zeitpunkt rechnen in Bezug auf fiktives Einkommen bzw.
Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze anrechnungsfrei?
Die Trennung ist 14 Monate her. und sie geht ja noch nicht arbeiten.
Gruss Karlo
Ich bin nicht in Besitz einer Kristallkugel :phantom:
BEstehen denn überhaupt Titel? Wie hoch ist der KU, wie hoch der TU und vom wem ausgerechnet?
Für den KU bekommt sie mit 100 % Sicherheit einen Titel, denn das Kind hat darauf ein Anrecht. Dieser wäre unbegrenzt bzw. kann auf das 18. Lebensjahr begrenz werden.
Ob sie EU bekommt wird ein Gericht entscheiden müssen ,wenn ihr euch nicht einigen könnt. Sie könnte auch TUvor der Scheidung erwkren. Dann würde im Scheidungsverfahren der weitere Unterhalt neu verhandlet.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Karlo
Falls Du zw. 2700-3100€ bereinigtes Netto-EK hast sind die Zahlen korrekt. Bei einem 10-jährigen Kind ist es nach 14 Monaten Trennung für Madam nicht zuviel verlangt, auf einen Halbzeitjob zu verweisen (falls keine trifftigen Gründe dem entgegen stehen).
was ein Titel ist, war mir klar,
nur nicht dass dann der Unterhalt nicht gekürzt werden darf,
wenn sie Einkommen hat.
Scheinbar ist Dir nicht klar, welche Konsequenzen so ein Titel hat. Er gilt solange, bis er entweder endet, herausgegeben oder abgeändert wird. Beinhaltet er die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung, kann das Konto, direkt von Arbeitgeber oder aus Deinem Haushalt heraus sofort gepfändet werden, inkl. Schufa-Eintrag. Eine einseitige Abänderung eines Titels ist nicht möglich. Lediglich einvernehmlich oder per Gericht kann ein Titel geändert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie sich die Umstände geändert haben. Ein Titel ist eine Zwangsjacke.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
das Einkommen stimmt so.
Und nein, das war mir in dieser Deutlichkeit nicht klar.
Das heisst, wenn sie für sich einen Titel hat und sagen wir mal 2000 Euro im Monat verdienen würde,
würde sie trotzdem :puzz: noch1000 Euro von mir bekommen???
Hat BaldExe denn üebrhaupt eine Chance einen Titel für TU und für KU zu bekommen?
Immerhin zahle ich ja den Unterhalt, wenn auch nicht immer alles auf einmal.
Sollte ich dann zackig per Dauerauftrag immer brav die komplette Summe überweisen?
Welche Gründe müssen denn vorliegen, damit sie die Titel einklagen kann?
Oder geht das etwa auch ohne Grund?
Gruss Karlo
Moin,
Das heisst, wenn sie für sich einen Titel hat und sagen wir mal 2000 Euro im Monat verdienen würde,
würde sie trotzdem :puzz: noch1000 Euro von mir bekommen???
das kommt darauf an, was im Titel steht. Wenn eigenes Einkommen (oder das Alter des Kindes, ein neuer Partner, die Zeit etc.) dort nicht als unterhaltsmindernd aufgeführt ist, bezahlst Du, bis Du schwarz wirst.
Hat BaldExe denn üebrhaupt eine Chance einen Titel für TU und für KU zu bekommen?
selbstverständlich; beim KU sowieso.
Über das "ob" eines Titels zu streiten ist Unsinn; den bekommt der Berechtigte bei einer Klage so sicher wie das Amen in der Kirche. Daher ist es sinnvoller, selbst Regie zu führen und zu bestimmen, was drinsteht.
Immerhin zahle ich ja den Unterhalt, wenn auch nicht immer alles auf einmal.
Da kommt in Zukunft dann der Gerichtsvollzieher. Wenn Du Dich selbständig machst, verlangt das Finanzamt auch Steuervorauszahlungen von Dir; ein "bei mir braucht Ihr das nicht; ich werde immer pünktlich bezahlen" führt nicht zu einer Sonderregelung.
Sollte ich dann zackig per Dauerauftrag immer brav die komplette Summe überweisen?
nein, KU und EU/TU immer fein getrennt. Letzteren kannst Du bei der Ek-Steuer geltend machen.
Welche Gründe müssen denn vorliegen, damit sie die Titel einklagen kann?
Oder geht das etwa auch ohne Grund?
die pure Unterhaltsberechtigung ist Grund genug.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
nein, KU und EU/TU immer fein getrennt. Letzteren kannst Du bei der Ek-Steuer geltend machen.
die pure Unterhaltsberechtigung ist Grund genug.Grüssles
Martin
Hallo,
sowie ich es hab' leuten hören, reicht BaldEx Klage jetzt konkret für Kindsunterhalt undTrennungsunterhalt ein.
Kindsunterhalt ist klar, damit hab' ich kein Problem. Der Richter wohl auch nicht.
Aber was ist mit BaldExesTrennungsunterhalt?
Wir sind ja schon fast 15Moante getrennt.
Wie sehen das denn die Richter?
Kommt denn da nicht ma einerl auf die Idee zu sagen,
die Frau soll arbeiten gehen oder das sie zuviel Unterhalt bekommt und mal ihren Hintern bewegen soll.
Bisher sehe ich nämlich keinerlei Anstalten das sie sich um Arbeit bemüht. Der Minijob war auch nix.
Besteht da eine Chance, das der Schuss für sie nach hinten los geht und ich weniger Unterhalt an sie zahlen muss?
Kann mein Anwalt da was machen?
Gruss Karlo
Servus Karlo,
Chancen bestehen für Dich immer, und Dein RA sollte alles dafür tun, Deine Chancen so gut wie möglich für dich zu nutzen.
Grundsätzlich ist Dein Kind alt genug, damit KM wieder arbeiten und den notwendigen Unterhalt für sich selbst verdienen kann.
Aber was ein Richter dazu entscheidet?
Was kannst du noch zur KM sagen? Hat sie einen Beruf gelernt? Hat sie auch in der Ehe gearbeitet? Wenn ja, wieviel? Muss eurer Kind besonders betreut werden, weil es z.B. sehr krank ist?
Das sind alles so Punkte, die hier mit einfließen können...
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
