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(@massarde)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an Alle,

ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen. Ich versuche nun mal alles so genau wie möglich zusammen zu fassen.

Mein Mann und ich haben zusammen 3 Kinder, 1 Kind wird nun 4 und unsere Zwillinge sind 2,5 Jahre alt. Ich habe  noch 1 Tochter von 9 Jahren für die ich monatlich 257 Euro Unterhalt bekomme.

Mein Mann hat noch 1 Tochter für die er im Moment 139 Euro Unterhalt bezahlt. Bisher Mangelfall.

Nach neuer Tabelle und Aussage vom JA wird dies nun höher weil ich nicht mehr berücksichtigt werde!!!!!!!!!!!!!!! 😡

Wir bezahlen 890 Euro Miete kalt. Dazu kommen noch Strom 90 Euro, Wasser 60 Euro. Diverse Versicherungen (Hausrat/Glas) usw.  Mein Mann verdient Netto 2091,48 Euro. Seine Lebensversicherung macht 85 Euro aus, meine 54 Euro. Riesterrente 74 Euro. Dazu noch Kosten für das Auto und Heizkosten (ÖL) 250 Euro im Monat (mit Warmwasser, wir müssen selbst Tanken) Kindergartengebühr 58 Euro und ab September 90 Euro. Plus 641 Euro Kindergeld.

Wenn ich das alles mal abziehe komme auf 1290 Euro die wir als 6 Köpfige Familie haben ohne Versicherungen für das Miethaus/Auto. Für Essen Kleidung, Windeln und was noch alles anfällt. Wie hoch kann uns der Unterhalt jetzt für seine Tochter ausfallen. Die vom JA hat mal grob überschlagen das wir auf mehr als 200 Euro kommen!!!

Bin grad völlig durch den Wind.

Ich hoffe jemand kann uns helfen.

Was mich  noch sehr beschäftigt, bin ich jetzt niemand mehr, ich falle raus, soll ich jetzt nicht mehr essen, trinken, mich waschen und nackt herumlaufen????????? Niemand, ich erziehe 4 Kinder und falle aus der Berechnung???????? Wenn ich den ganzen Scheiß der im Monat zusammen kommt mit abziehe komme ich auf 150 Euro pro Woche für die ganze Familie für Nahrung und Kleidung. Das kann es doch nicht sein.............

Massarde ;(


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2008 15:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die wichtigste Frage ist: Gibt es Titel über den KU?

Wenn ja, bleibt es wie es ist (>hier<).

Wenn nein: Gem. Unterhaltsrechtreform stehen die Kinder im ersten Rang. Kinderbetreuende Mütter stehen im zweiten Rang und bekommen, was übrig bleibt. Das Schreckens-Szenario des JA kann ich allerdings nicht nachvollziehen, denn die Verteilmasse wird auf alle Kinder verteilt, also auch eure gemeinsamen. Das was du weniger bekommst, bekommen eure Kinder mehr. Abzgl. ein klein wenig für das weitere Kind deines Mannes. Ist also Prinzip "Linke Tasche - Rechte Tasche".

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2008 15:11
(@massarde)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank DeepThought für Deine schnelle Antwort,

er hat mal etwas unterschreiben müssen. Seine Ex hat eine Beistandschaft über das JA. Aber es wurden immer neue Ausgestellt durch die Geburten unserer gemeinsamen Kinder. Bis vor kurzem hat meine Schwester noch mit in unserem Haus gewohnt und wurde (1Zimmer) sie wurde mit im Unterhalt berücksichtigt. Nun ist sie Ausgezogen und mein Mann wollte eine neue Berechnung machen lassen, weil diese 300 Euro (Miete/Nebenkosten) die das JA für sie angesetzt hatten nun wegfallen.

Sollten wir auf eine neue Berechnung nun verzichten???

LG Massarde


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2008 15:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das lässt sich so leicht nicht sagen, da die Einkommenverhältnisse unbekannt sind. Mind. sein unterhaltsrelevantes Einkommen wäre notwendig.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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Geschrieben : 03.01.2008 15:38
(@massarde)
Schon was gesagt Registriert

Ich hatte sein Einkommen doch angegeben Nettoeinkommen  2091,48 Euro


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2008 15:40
(@massarde)
Schon was gesagt Registriert

Ich hoffe das kommt jetzt nicht so bei Dir an wie es da oben steht :)). Sollte auf keinen Fall negativ gemeint sein 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2008 15:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*huch* hatte ich nicht gelesen.  😉 ok, ich rechne, wird aber etwas dauern...


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Geschrieben : 03.01.2008 15:52
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was verdient dein Mann im Jahresnetto (Netto x 12 plus Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Steuererstattung /12) davon gehen dann die 5 % runter.

Was den KU angeht: die Düsseldorfer Tabelle geht von 3 Unterhaltsberechtigten aus. Er hat 4. Damit geht es in der Tabelle 1 Stufe runter. Sein Selbstbehalt liegt bei 890 € für die Kinder.

Kind 9  339 - 77 = 262
Kind 4   293- 77 = 216
Kind 2  293 - 77 = 216
Kind 2  293 - 77 =216
Selbstbehalt          890

Euch bleiben also 2091 - 262 = 1829+ Ku für dein Kind 257 + 641 Kindergeld = 2727  € im Monat, wenn er einen solchen bereinigten Nettoverdienst hat.

Und sofern ich mich nicht verechnet habe.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2008 15:58
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn ich das alles mal abziehe komme auf 1290 Euro die wir als 6 Köpfige Familie haben

Ich komme auf 2290 Euro.

Bezüglich Deiner Frage bleibe ich bei meiner

Prophezeihung

, dass die Berücksichtigung der Ehefrau durch die Nicht-Berücksichtigung der Steuerklasse III ersetzt wird und so alles beim alten bleibt.

Genau das würde ich dem JA auch schreiben: Natürlich, Sie haben Recht, die Mangelfallberechnung muss neu durchgeführt werden unter der fiktiven Annahme einer nicht-existenten Ehefrau, und das massgebliche Netto dazu aus Steuerklasse I ist nicht 2091 Euro, sondern 1778 Euro. Da kommt dann genau das gleiche raus wie vorher. Ausser Spesen nichts gewesen.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2008 16:11
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich komme auf 2290 Euro.

Sorry mein Fehler. Und weil's erst durch die Sparverträge unter das Alg-2-Niveau kommt, nichtmal einen aufstockenden Alg-2-Anspruch. Vielleicht Wohngeld?


AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2008 16:30




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen Papa,

Genau das würde ich dem JA auch schreiben: Natürlich, Sie haben Recht, die Mangelfallberechnung muss neu durchgeführt werden unter der fiktiven Annahme einer nicht-existenten Ehefrau, und das massgebliche Netto dazu aus Steuerklasse I ist nicht 2091 Euro, sondern 1778 Euro. Da kommt dann genau das gleiche raus wie vorher. Ausser Spesen nichts gewesen

Wie kommst du denn nun darauf? Bei KU wurde und wird doch der Steuervorteil durch eine neue Ehe den Kinder "zugerechent". Nur bei der Berechung eine EU wird nach Steuerklasse 1 gerechnet, da die Altfrau nicht am Steuervorteil partizipieren soll, anders als die Kinder.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 11:40
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie kommst du denn nun darauf? Bei KU wurde und wird doch der Steuervorteil durch eine neue Ehe den Kinder "zugerechent". Nur bei der Berechung eine EU wird nach Steuerklasse 1 gerechnet, da die Altfrau nicht am Steuervorteil partizipieren soll, anders als die Kinder.

Neues Spiel, neues Glück. Die bisherige Rechnung beruhte ja darauf, dass die Ehefrau selbst Teil der Mangelfallberechnung war, und das Stück vom Kuchen aus der Mangelfallrechnung plus den Splittingvorteil vorab wäre ja tatsächlich doppelt gewesen. Das ist jetzt anders. Die bisherige Logik gilt also nicht mehr.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 12:40
(@massarde)
Schon was gesagt Registriert

Ich gebe ehrlich zu das alles ist mir doch zu hoch. Ich denke mal ganz einfach und dann sieht das ganze so aus. Belehrungen selbstverständlich erwünscht:

Ich falle aus der Berechnung raus, sind also 560 Euro verteilermasse mehr da, Ergo, kein Mangelfall mehr und wir müssen ab 1.1.08 den vollen KU bezahlen. Selbstverständlich gehe ich davon aus das das JA nicht Steuerklasse 1 sondern die 3 nimmt. Ich kann mir nicht vorstellen, auch wenn wir es dem JA schreiben, das sie die Steuerklasse 1 zur Berechnung heranziehen. Oder gibt es da ein Gesetzt???

Massarde


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2008 12:47
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich kann mir nicht vorstellen, auch wenn wir es dem JA schreiben, das sie die Steuerklasse 1 zur Berechnung heranziehen. Oder gibt es da ein Gesetzt???

Nein, in Gesetzen ist das nicht geregelt, dazu müsste der Gesetzgeber das ja verstehen. In der Regel ist sowas durch "gefestigte Rechtssprechung" geregelt, aber die ist ja jetzt quasi ungültig.

Und es ist natürlich im Grundgesetz geregelt, auf Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht in seinem diesebezüglichen Urteil ja verwiesen, in dem es allerdings nur um EU ging:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-79.html

Was das JA rechnet ist die eine Sache, was "richtig" ist eine andere, nur solange der Ämterglaube regiert wird man das nie rausfinden.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 13:44
(@massarde)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe noch eine Frage:

wo ausserr bei einem Anwalt können wir den Unterhalt noch separat berechnen lasse. Wir haben die Befürchtung das es bei einem Anwalt so läuft das der "sehr" zu unseren Gunsten rechnet um es auf einen Prozess anzulegen.

*huch* hatte ich nicht gelesen.  😉 ok, ich rechne, wird aber etwas dauern...

Rechnest Du noch oder hast Du mich vergessen "liebguck"  😉

LG Massarde


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2008 17:07
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Massarde,

wo ausserr bei einem Anwalt können wir den Unterhalt noch separat berechnen lasse. Wir haben die Befürchtung das es bei einem Anwalt so läuft das der "sehr" zu unseren Gunsten rechnet um es auf einen Prozess anzulegen.

Vielleicht mal den Anspruch auf Beratungshilfe prüfen. Ansonsten ist mir keine Anlaufstelle bekannt, die den Unterhalt berechnet.

Rechnest Du noch oder hast Du mich vergessen "liebguck"  😉

Du hast das Netto angegeben, wir benötigen das bereinigte Netto.  2091,48 € minus berufsbedingte Aufwendungen 5% oder wieviel an Ausgaben hat Dein Mann?Lebensversicherung 85 €, Riesterrente 74€. Irgendwelche abzugsfähigen Schulden? Vermutlich nicht.

Dann kann man rechnen.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2008 18:09
(@massarde)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sky,

keine Schulden, Fahrkarte Pro Monate 107 Euro. Mehr kommt nicht zusammen. Passt das so oder fehlt noch was?

LG Massarde


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2008 18:39
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

irgendwie finde ich nichts zum Alter der Tochter, für die bislang 139€ gezahlt wurde.

Also:

Kind 1 : 4 Jahre
Kind 2 : 2,5 Jahre
Kind 3:  2,5 Jahre
Kind 4: ?

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2008 18:55
(@massarde)
Schon was gesagt Registriert

Ups,

Seine Tochter, also Kind 4 wird im August 6 Jahre alt.

LG Massarde und ein gaaaaaaaaaaaanz dickes Dankeschööööööööööööön für Eure Bemühungen!!!!!!!!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2008 19:19
(@massarde)
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Hier mal die letzte Berechnung des JA:

Berechnung zur Miete:

Kaltmiete                                  890,00 Euro
Heizkosten                              350,00 Euro
NK                                                80,00 Euro

Anrechenbare Warm-Miete  1320,00 Euro

Anteile 3 Kinder (je 20% aus Barunterhaltsanspruch)          165,00 Euro

verbleibt                                                                                          1154,40 Euro
Ehefrau (Verteilung nach Köpfen)                                                577,20 Euro
Ehemann (Verteilung nach Köpfen)                                              577,20 Euro

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird der Efefrau abweichend lediglich die Hälfte Ihres Bedarfs (535,00) als Wohnanteil angerechnet

Verteilung Mietkosten

Kinder s.o.                                                                                          165,60 Euro
Ehefrau                                                                                                280,00 Euro
Tochter der Ehefrau  (2. AS 20%Bedarf)                                          66,80 Euro
Schwägerin (bewohnt 1 Zimmer, nutzt KÜ/BA/Garten                  165,00 Euro  <----- fällt jetzt weg!!!
anteil 30 qm mit err. Warmpreis qm = 5,50)
abzuziehende Wohnanteile (im Bedarf enthalten)                        677,40 Euro

verbleibende Anteile Vater                                                                  642,60 Euro
im Selbstbehalt enthaltener Wohnanteil                                          360,00 Euro
übersteigender anrechenbarer Anteil                                                282,60 Euro

Anrechenbare Verpflichtungen.                                                          282,60 Euro
Lebensversicherung (auf Rentenbasis)                                            ............. Euro

Endabrechnung:                                2113,84 Euro <---stimmt nicht mehr
berufsb. Aufwendungen                      107,00 Euro
anrechenbare Verpflichtungen          282,60 Euro

unterhaltsrechtliches Einkommen  1725,55 Euro

Eingruppierung: Düsseldorfer Tabelle Stufe 3 bei 5 UH-PFl.              <-------------Ich dachte bei mehr als 3 rutscht  runter???
Somit besteht zunächst eine UH-verpflichtung i.H. v. 107% des Regelbetrags

Mangelfallrerechnung

UH-Bedarf bei 135%
Kind Name 1    1. AS              276,00 Euro
Kind Name 2    1. AS            276,00 Euro
Kind Name 3    1. AS            276,00 Euro
Kind Name 4    1. AS              276,00 Euro
Ehefrau                                      560,00 Euro

Gesamtbedarf                        1664,00 Euro

Berechnung Mangelfall: UH-Anspruch x z.vert. EK geteilt durch Gesamtbedarf
Selbstbehalt bei Mangelfall 890,00 Euro, ergibt zu verteilendes Einkommen: 835,55 Euro

UH-Anspruch Kind 1 138,60 Euro gerundet 139,00 Euro

gez. Sachbearbeiter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2008 19:45




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