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Wir hätten mal ein paar Fragen....

 
(@nikkib1975)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Hallo!  :winkewinke:

Folgende Situation....
Ich (nikki) bin geschieden und habe zwei Kinder im Alter von 5 und fast 11.Der KV zahlt keinen Unterhalt.Ich bekomme Geld vom Jugendamt.
Mein Freund (Scheidung läuft) hat zwei Kinder im Alter von 5 und 1.Beide leben bei der Mutter,er zahlt laut Düsseldorfer Tabelle 199 Euro pro Kind.
Jetzt ist folgendes.Wenn wir uns dazu entschliessen solten zusammenzuziehen,fällt bei mir das Geld vom Jungendamt weg.Steht mir (den Kindern) dann wegen eheähnlicher Gemeinschaft nicht mehr zu.

Bis vor kurzem mußte er noch mehr Kindesunterhalt zahlen und für seine Frau auch.Durch die Änderung der LST-Klasse, von 3 auf 1 bekommt er jetzt fast 400 Euro weniger,weshalb das alles weniger geworden ist.
Unsere "Angst" ist, er hat ein Haus,welches er im mom noch vermietet,die Mieteinnahmen gehen aber für die Abzahlung drauf,er muß von seinem Gehalt auch noch was dazuzahlen.Wenn wir zusammen ziehen sollten und ich "nur noch" KG bekomme (solange ich nicht arbeite) bleiben uns unterm Schnitt (nur Abtrag vom Haus abgerechnet und Unterhalt für seine Kinder) ca.600 Euro. Von den 600 Euro muß man dann aber noch NK,Telefon,Versicherung,Auto,essen usw.bezahlen.Reicht also hinten und vorne nicht.

Kann er irgendwie eine kürzung des Unterhaltes Beantragen??
Wenn ich arbeite,wird mein Gehalt dann mit angrechnet??
Müssen wir am Ende auch noch für seine (bald) Exfrau aufkommen?? :knockout:

Ich (nikki) möchte ja definitiv arbeiten,da ich mich nicht so wohl dabei fühle,wenn er für uns drei aufkommen muß und der KV freut sich,das er selbst ans Jugendamt nichts zurückzahlen muß.(Würde jetzt auch gerne arbeiten!Finde aber leider nichts,da mein Sohn noch nicht soweit ist,alleine zu bleiben und wenn der Arbeitgeber hört alleinerziehend und ein Kind im Kiga, höre ich immer nur :Wir melden uns! Dazu kommt noch kein FS und kein Auto,was dalles noch mehr kompliziert)

Nur,bringt es was wenn man zusammenzieht??
Lohnt es sich dann überhaupt zu arbeiten??
Geht es uns nicht vielleicht besser (finanziell) wenn wir getrennt wohnen??
Werden meine Kinder bei den Berechnungen mitberücksichtig?? Ich glaube nicht,da es nicht seine leiblichen sind,oder??

Er möchte sich definitiv nicht davor "drücken" für seine Kinder zu zahlen!! Er liebt sie und wenn es machbar wäre,würde er auch mehr zahlen,aber selbst jetzt reicht sein Geld vorne und hinten nicht aus.

Wäre schön,wenn jemand Tipps hätte oder aus Erfahrung spricht.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2007 11:46
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt ist folgendes.Wenn wir uns dazu entschliessen solten zusammenzuziehen,fällt bei mir das Geld vom Jungendamt weg.Steht mir (den Kindern) dann wegen eheähnlicher Gemeinschaft nicht mehr zu.

Nur wenn ihr heiratet, fällt der U-Vorsch weg. Vom Zusammenziehen alleine nicht.

er hat ein Haus,welches er im mom noch vermietet,die Mieteinnahmen gehen aber für die Abzahlung drauf,er muß von seinem Gehalt auch noch was dazuzahlen.

Wenn ihr euch das Haus nicht leisten könnt, müßt ihr es eben verkaufen.

Wenn ich arbeite,wird mein Gehalt dann mit angrechnet??

Nein.

Müssen wir am Ende auch noch für seine (bald) Exfrau aufkommen??

Wahrscheinlich. Da ein Kind erst 1 ist, wird sie zuhausebleiben (müssen/wollen).

Ich (nikki) möchte ja definitiv arbeiten,da ich mich nicht so wohl dabei fühle,wenn er für uns drei aufkommen muß und der KV freut sich,

Dein eigentliches Problem ist nicht die Ex oder die Kinder deines Freundes, sondern der nichtzahlende Vater deiner eigenen Kinder. Du solltest daher nicht seine Kinder für deinen nichtzahlenden Ex büßen lassen, indem du den Geldmangel nach dort "durchreichst".

Das Problem deines Freundes ist auch weniger die Kinder und die Ex, sondern das Haus.

Vom Zusammenziehen wird nichts schlimmer, im Ggt die Wohnkosten sinken dann ja. Warum zieht ihr nicht in sein Haus? Daß ihr neben eurer Miete noch ein Haus abbezahlen und vermieten wollt, weshalb er dann weniger Unterhalt für seine Kinder zahlen will, wird nirgendwo auf Verständnis stoßen. Wenn dein Ex dir sagen würde, ich arbeite jetzt zwar wieder, aber ich habe ein Haus abzubezahlen, daher gibt es keinen oder nur ganz wenig KU - wie wäre das für dich?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 12:06
(@nikkib1975)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Skorpion! Also, erstmal Danke für deine Antworten.

Aber der Unterhaltsvorschuss fällt weg für meine Kinder,sobald ich in einer Eheähnlichen Gemeinschaft lebe. Habe mich beim JA erkundigt. Steht sogar auf meinem Beschscheid von denen!!!

Das Haus ist nur vermietet,da er es sich alleine nicht leisten konnte(und auch nicht alleine drin bleiben wollte).Wenn der Mietvertrag ausläuft,wollten wir dort einziehen.(Seine Ex wollte es nicht haben,zuviel Abtrag,keine Freunde mehr in der Gegend)

Du sagst,wenn ich arbeite, würde mein Gehalt nicht mit angerechnet werden,aber seine (bald) Exfrau würde Unterhalt bekommen.Also würde mein Gehalt doch mit angerechnet werden,denn im mom muß er für sie ja nicht zahlen,da er zuwenig verdient.

Weder ich noch mein Freund wollen das seine Kinder unter dem zusammenziehen leiden (weniger Unterhalt). Deswegen machen wir uns ja auch Gedanken!! Das Problem ist halt nur,wenn wir wirklich zusammenziehen,würde das Geld,was wir jetzt haben nicht reichen.
Und viel würde es auch nicht bringen,das Haus zu verkaufen (erstmal müßte man es ja auch loswerden...) Denn eine Wohnung,die groß genug ist (wären schon ein paar Zimmer notwendig) und dann auch noch bezahlbar ist,findet man nicht so leicht.

Und mein Exmann wird in seinem ganzen Leben nicht soviel verdienen,so dass ich mal auf Unterhalt von ihm rechnen kann.Es geht mir bei ihm auch nicht um mich,sondern wenn,dann um die Kinder.Finde es selbst als Frau!! gemein,das Männer auf gut deutsch gesagt zu 99%,die A...karte gezogen haben.

Wir möchten nicht,das er seinen Kindern weniger Unterhalt zahlt,aber wie soll er eine neue Familie gründen,wenn das Geld nichtmal für das tägliche Leben reicht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2007 12:26
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber der Unterhaltsvorschuss fällt weg für meine Kinder,sobald ich in einer Eheähnlichen Gemeinschaft lebe. Habe mich beim JA erkundigt. Steht sogar auf meinem Beschscheid von denen!!!

Das bezieht sich nur auf ein Zusammenleben mit dem Vater deiner Kinder. Ansonsten kannst du zusammenleben mit wem du willst. Nur heiraten darfst du dann nicht.

Du sagst,wenn ich arbeite, würde mein Gehalt nicht mit angerechnet werden,aber seine (bald) Exfrau würde Unterhalt bekommen.Also würde mein Gehalt doch mit angerechnet werden,denn im mom muß er für sie ja nicht zahlen,da er zuwenig verdient.

Nicht ganz. Seine Exfrau hat erstmal einen Anspruch. Kommt der Richter zu dem Schluß, mangels Masse könne der von deinem Freund nicht bedient werden, bekommt sie nichts. Das rechnet sich dann allein aus seinem Gehalt - und Vermögen (Haus). Da ich keine Zahlen kenne, kann ich nicht orakeln, ob und wieviel EU sie bekommen wird, sondern bloß ihre Anspruchsvoraussetzung bejahen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 12:36
(@nikkib1975)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Skorpion...

Danke nochmal für deine Antworten.
Hat geholfen und wir sind jetzt etwas schlauer!!!

Lg nikki :dankeschoen:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2007 12:47