Hallo...was sagt denn das Scheidungsurteil zum nachehelichen Unterhalt? Ist mit der Scheidung GAR KEIN Unterhalt für deine Frau mehr zu zahlen?
Ansonsten: wenn rechtskräftig, dann rechtskräftig....aber die Scheidung gilt dann ab dem Tage der Scheidung (s.Urteil) - nicht ab dem Tage der Rechtskraft.
Hallo,
für meine Noch-Frau bleibt kein nachehelicher unterhalt übrig, wie oben in dem urteil geschrieben! Das mit der Scheidung hab so schon verstanden, mir ging es hauptsächlich um den zu zahlenden TU im Januar u nachdem deep mir die Antwort schrieb, ist ja alles klar: noch einmal den vollen TU für Januar u dann ist wahrscheinlich schluß damit!
gruß mitschiii
