hallo,
hab heut ja mal wieder was bekommen von meinem anwalt:
darin enthalten auch ein schreiben der gegenseite. diese berechnet den nachehelichen unterhalt nur mit den gehältern von 2007. die gegenseite hat die ersten 6 gehaltsbescheinigungen von mir u teilt die gesamtsumme mit urlaubsgeld für juni, durch 6.
danach im schreiben von meinem anwalt steht, daß die gegenseite falsch rechnet... aber er nimmt auch nur die bescheinigungen von 2007.
ich dachte immer, daß die letzten 12 monate die grundlage sind für solche berechnungen. mein anwalt ist z zt im urlaub, deswegen kann ich ihn leider net fragen.
das problem ist bei mir mit dem akkord, daß mein gehalt halt wirklich richtig schwankt.
meine frage. wird das jetzt auf 12 monate berechnet oder echt nur auf die von 2007???
und dann hat die gegenseite gemeint, daß mir ein monatlicher steuerlicher vorteil aufgrund des realsplittings in höhe von 94,33 euro zuzurechnen ist (zu meinem netto).
dieses realsplitting hab ich aber nicht gemacht und auch nicht vor. was ist das eigenltich genau u kann das einfach zu meinem netto dazugerechnet werden???
achja und einwas hab ich noch vergessen.
ist der selbstbehalt auch bei mangelfall und bei der KU-berechnung 1000,- euro oder sind es da nur 900,- euro in bamberg/bayern?????
weil die gegenseite von 900,- euro ausgeht, mein anwalt jedoch von 1000,-. oder ist das immer noch das ermessen des gerichts?
ich dachte immer, daß die letzten 12 monate die grundlage sind für solche berechnungen
Ja, sehe ich auch so. Vielleicht war's Bequemlichkeit, weil zum Jahreswechsel sich die Beiträge zur Sozialversicherung geändert haben und er das nicht rausrechnen wollte. Korrekter und einfacher ist es ohnehin, die Bruttobeträge zu addieren und davon die Abzüge selbst zu berechnen, auf Basis der aktuellen Steuer-, Sozialversicherungs- und Freibeträge.
und dann hat die gegenseite gemeint, daß mir ein monatlicher steuerlicher vorteil aufgrund des realsplittings in höhe von 94,33 euro zuzurechnen ist (zu meinem netto).
dieses realsplitting hab ich aber nicht gemacht und auch nicht vor. was ist das eigenltich genau u kann das einfach zu meinem netto dazugerechnet werden???
Da hat er Recht., und Du bist zur Nutzung von Steuervorteilen verpflichtet. Wenn es z.B. bei den 560 Euro unstrittigen Abzügen bleibt für Fahrtkosten (275), Altersvorsorge (86) und KU (199) , dann käme das so raus, wenn Du z.B. ohne Realsplitting ein Netto von 1725 hast. Die Rechnung ist dann so:
Netto ohne Realsplitting: 1725
Netto mit Realsplitting: 1819
minus 560 = 1259
EU = Abstand zum Selbstbehalt = 259
Konzentrieren solltest Du Dich also auf die Berechnung Deines EInkommens, und da ist das mit dem 6-Monatsmittel wohl schon der richtige Ansatzpunkt.
Da hat er Recht., und Du bist zur Nutzung von Steuervorteilen verpflichtet. Wenn es z.B. bei den 560 Euro unstrittigen Abzügen bleibt für Fahrtkosten (275), Altersvorsorge (86) und KU (199) , dann käme das so raus, wenn Du z.B. ohne Realsplitting ein Netto von 1725 hast. Die Rechnung ist dann so:
Netto ohne Realsplitting: 1725
Netto mit Realsplitting: 1819
minus 560 = 1259
EU = Abstand zum Selbstbehalt = 259Konzentrieren solltest Du Dich also auf die Berechnung Deines EInkommens, und da ist das mit dem 6-Monatsmittel wohl schon der richtige Ansatzpunkt.
also zu meinem gehalt:
januar 1606 +februar 1670+ märz 1408+ april 1632+ mai 1521+ juni 1981 = 9818 durch 6 = 1637 netto (da ist aber das urlaubsgeld für juni voll mit drinnen)
jetzt hab ich aber noch die gehälter von juli 1343+ august ca 1350-1400 das sind dann, wenn man für august 1400 nimmt 12561 durch 8 = 1571
die beträge vom letzten jahr (ab september sind 1415+1522+1847+1090) = 5874
das dazu 12561 + 5874= 18435 durch 12 = 1537
das realsplitting hab ich bis jetzt noch gar net wahrgenommen, auch nicht letztes jahr. bekommt man das auch rückwirkend, wenn das gericht jetzt mit einrechnet???
es wird von der gegenseite beziffert auf 94,33 euro pro monat.
jetzt kommt halt darauf an, welchen betrag man nimmt für mein unterhaltsrelevantes netto.
die berufsbedingten aufwendungen werden wohl bestätigt werden mit 275,- (wurden beim TU vorm amtsgericht nicht bestätigt, jedoch aber in der berufung vom OLG)
dann die vwl und riester in höhe von 87,27 (die wurden auch vom amtsgericht, sowie logisch vom OLG bestätigt)
wird beim nachehelichen unterhalt eigentlich auch nochmal der KU neu berechnet oder zählt das, was beim TU entschieden und tituliert wurde???
weil es geht ja darum, wie mein selbstbehalt festgelegt wird, weil es liegt ja ein mangelfall vor.
(wenn der KU neu festgelegt wird, dann gibts ja wieder eine ganz komplizierte rechnung, da unsere regierung ja sich nicht mit dem gesetz bis jetzt einigen konnte leider. lt ihrem anwalt ja. lt meinem anwalt nein.
ich stelle mal die rechnungen der anwälte rein, zwecks übersicht in weiteren einzelnen feldern, aber vl könnt ihr mir ja scho mal antworten auf die fragen geben, wäre super
so rechnet ihr anwalt:
januar 1606,13+ februar 1754,05+märz 1420,66+ april 1644,52+ mai 1533,38+ juni 1945-25 = 9903,99 netto
(wie er auf die beträge nach januar kommt sind mir ein rätsel, weil wie ihr oben seht, steht was ganz andres auf meinem gehaltszettel immer)
diesen betrag durch 6, ergibt netto 1650,66. desweiteren ist dem antragsteller ein steuerlicher vorteil mit realsplitting 94,33 zuzurechnen, deswegen unterhalltsrelevantes netto 1744,99.
dies vorausgeschickt ergibt sich nachstehende unterhaltsberchechnung, wobei zugunsten des antragstellers die berufsbedingten aufwendungen -ohne präjudiz_ mit 275 eingesellt wurden, wie einstmals vom olg
einkommen 1744 mit realsplitting
einkommen aus erwerbstätigkeit 1650
berufsbedingte aufwendungen 275
1650-275 1375
ingesamt: 1744-275= 1469
sb erhöht um 10,-
kinder:
1.kind 4 jahre prozentsatz 100
vorgegebener unterhalt 204
hälftiges kindergeld 77
ehegatte:
einkommen ohne kindergeld 200 (davon 0,- aus erwerbstätigkeit, die ehe ist nicht geschieden 0,-)
unterhaltsberechnung:
kindesunterhalt
vorgegeben 202
vorabzug prägendes KU
1469-204 1267
unterhalt von fr b... (der bonus berechnet sich aus dem anteilig bereinigten erwerbseinkommen. bedarf aus summe der einkommen)
erwerbstätigenbonus für pflichtigen aus anteilig geminderen erwerbseinkommen
1375-(202*(1375/1469) = 1186
erwerbstätigenbonus
1184*10%= 118
bedarfsbestimmendes einkommen:
1267-118= 1149
voller bedarf
(1147+200)*1/2= 674
unterhaltsanspruch:
674-200= 474
bleibt 791
selbstbehalt von 900 euro nicht gewahrt
mangelfall:
einsatzbeträge nach bgh famrz 03,363:
kind vorgegeben 202
frau bedarf 770
anzurechnendes einkommen -200
570
verteilungsrechnung
einkommen 1469
selbstbehalt -900
vorgegebener unterhalt -202
367
kürzung auf 367/570= 64,3 %
kind vorgegeben 202
frau 367
dem pflichtigen bleibt 900
kindergeldverrechnung
kinderausgleich vermindert um defizit
77-(276-202)= 5
202-5= 196
verteilungsergebnis:
pflichtiger (anteilig kg ) 905
frau (anteilig kg) 642
kind (davon kg) 276
insgesamt 1823
zahlungfplichten gegenüber kind 196+frau 368= 564
so rechnet meiner:
januar bis einschließlich juni hat der antragsteller insgesamt 9779,99 inkl bruttourlaubsgeld 783,60 erzielt
-netto januar 1566,13 - netto februar 1670,05 - netto märz 1408,25 - netto april 1632,98 - netto mai 1521,34 - netto juni 1981,24
(da sind alle beträge richig nur januar paßt nicht)
dies macht unter einbeziehung des bruttourlaubsgeldes einen betrag von 1630
abzusetzen sind (wie olg) vwl und riester in höhe von 87,27 u fahrtkosten 275, gesamtabzüge von 362,27. es verbleiben 1267,73.
hiervon sind der tabellenunterhalt fürs kind beider parteien abzusetzen, u es macht keinen großen unterschied, ob man diesen nunmehr mit 202 oder 217 annehmen mag.
maßgebend ist insoweit ausschließlich was tituliert ist. darum bezug aufs endurteil vom amtsgericht. dort wurde befunden, daß das kind einen anspruch von 100% des regelbedarfs gemäß der regelbetragsverordnung zustehen.
unter abzug des tabellenunterhaltes von 202 insoweit ergibt sich noch ein rest von 1065.
auf grundlage des dem antragsteller zustehenden selbstbehaltes von 1000 (vergleich düsseldorfer tabelle anmerkungen zum EU dort Ziffer IV) verbliebe rechnerisch noch ein wert von 65. da jedoch in dem durchschnittseinkommen von 1630 mit einbezogen wurden das bruttourlaubsgeld, ausgezahlt im juni mit 783,60 ergibt sich eine grobe hochrechnung, dass ein unterhaltsanspruch für die antragsgegnerin nicht mehr übrig bleibt
Moin mitschiii,
der Anwalt Deiner Frau ist der Anwalt Deiner Frau - er wird von ihr bezahlt und singt ihr Lied. Er trifft jedoch KEINE Entscheidungen über die Höhe Deiner Zahlungen - es sei denn, Du erkennst seine "Berechnungen" einfach an. Wenn der Knabe lustig ist, nimmt er Dein Juni-Gehalt inklusive Urlaubsgeld als "Normalgehalt" für jeden Monat an. Oder er unterstellt Dir Miet- und Zinseinkünfte. Oder supertolle Steuererstattungen. Schliesslich muss er seine Mandantin bei Laune halten - und das geht am besten mit grossen Zahlen. Denn würde sie irgendwann feststellen, dass bei Dir nur wenig oder gar nichts zu holen ist, könnte sie ja abspringen.
Für Dich relevant ist derzeit nur, was DEIN Anwalt ausrechnet. Das lässt Du ihn als "unstreitig" der Gegenseite mitteilen - wenn die dann eine Differenz einklagen will - nun, dann soll sie das eben tun und den "Anspruch" gerichtlich belegen. Aber mach Dich jetzt nicht verrückt wegen irgendwelcher Rechenkunststücke der Gegenseite; die sind im Zweifelsfall so bedeutsam wie der berühmte Sack Reis, der in China umfällt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo mitschiii,
also in dem Text vom Schreiberling der Ex sind mindestens 3 Fehler:
- das Gehalt ist falsch berechnet
- die private Altersvorsorge ist nicht drin
- der Selbstbehalt ist falsch
Insofern ist der Text von Deinem Anwalt wohl eher an der Wahrheit. Wieso der auch das Gehalt höher ansetzt als es wirklich ist musst Du ihn fragen, Deine 12-Monatsrechnung, wo 1537 rauskommt, klingt doch plausibel.
Ein Realsplittingvorteil gibts dann auch nicht, weil dieser Steuervorteil berechnet sich ja anteilig aus dem EU (ca 1/3 des EU bei Deinem Steuersatz). Also wo kein EU, da kein Steuervorteil aus dem Realsplitting.
Fürs letzte Jahr kannst Du Realsplitting dann noch geltend machen, wenn Ihr keine gemeinsame Veranlagung hattet und ihr beide die Steuererklärung noch nicht abgegeben habt. Für dieses Jahr kannst Du es aber wohl machen, nur brauchst Du dafür eine Unterschrift der Ex, und solche Unterschriften werden manchmal zum Zickenthema erklärt.
Insofern ist der Text von Deinem Anwalt wohl eher an der Wahrheit. Wieso der auch das Gehalt höher ansetzt als es wirklich ist musst Du ihn fragen, Deine 12-Monatsrechnung, wo 1537 rauskommt, klingt doch plausibel.
also ist die rechnung deiner meinung trotz des mangelfalls der gegenseite so: 1537-alle abzüge 362= 1175 u dann noch den unterhalt weg fürs kind und das wars oder??? für sie bleibt also nix! und der KU wird nicht neu gerechnet deiner meinung nach beim nachehelichen unterhalt oder wie? (so rechnet ja ihrer wie du siehst)
Ein Realsplittingvorteil gibts dann auch nicht, weil dieser Steuervorteil berechnet sich ja anteilig aus dem EU (ca 1/3 des EU bei Deinem Steuersatz). Also wo kein EU, da kein Steuervorteil aus dem Realsplitting.
Fürs letzte Jahr kannst Du Realsplitting dann noch geltend machen, wenn Ihr keine gemeinsame Veranlagung hattet und ihr beide die Steuererklärung noch nicht abgegeben habt. Für dieses Jahr kannst Du es aber wohl machen, nur brauchst Du dafür eine Unterschrift der Ex, und solche Unterschriften werden manchmal zum Zickenthema erklärt.
also meinen lohnsteuerjahresausgleich für 2006 hab ich im märz schon bekommen. also hat sich da das mit realsplitting ja eh erledigt. im letzten jahr hab ich aber eh keinen TU gezahlt.
und für dieses jahr mit dem realsplitting: beantragt man den beim lohnsteuerausgleich mit oder muß ich so etwas umstellen lassen? weil ich denk, wenn für sie mehr dann rausspringt, wird sie sich kaum um eine unterschrift drücken. aber wenn für sie so scho gar nix rauskommt, dann wohl schon eher.
aber ich denk, solange mein anwalt mir sagt, daß ich da nix machen soll, werd ich das erst mal nicht tun. aber das gericht wird mich wohl dazu zwingen es zu machen nehme ich mal an???
Hi,
aber ich denk, solange mein anwalt mir sagt, daß ich da nix machen soll, werd ich das erst mal nicht tun. aber das gericht wird mich wohl dazu zwingen es zu machen nehme ich mal an???
mach da erstmal nix. EU - Verhandlungen sind eh ein Kuhhandel. Was da alles zu-,be-und gegengerechnet wird, kommt auf den Richter an.
Wie wir alles wissen vor Gericht und auf hoher See .... :wink
Bei mir hatten die einfach die Einkommenssteuererklärung vom letzten Jahr, genommen und mit reingerechnet :exclam: ...fertig.
So mit den Worten "es kommt eh meistens das gleiche raus" :puzz:
Ruckzuck verrechnen die sich auch, denn RA und Richter können imho nicht rechnen :knockout:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
hallo,
wollt mich mal wieder melden zu meinem aktuellen stand.
nachdem ich meine ehe nicht scheiden lassen konnte vorzeitig, da sie ja nachehelichen unterhalt will u das nicht abtrennen kann, da es sonst probleme gibt, die prozesskostenhifle durchzubekommen, meint mein anwalt hab ich jetzt was schlimmes gemacht...
bin ja noch verheiratet mit titel... mittlerweile ist der nächste termin, zwecks nachehelichen unterhalt raus, er ist erst ende oktober...
auf jeden fall hab ich anfang diesen monats nur den unterhalt für meinen sohn überwiesen, also 199,- euro.
den trennungsunterhalt, die 292,- euro für sie hab ich nicht überwiesen.
da ja ein titel da ist, hoffe ich, daß sie es nicht merkt, wurde bis jetzt von ihr nicht mal darauf angesprochen, warum ich "nur" 199,- euro überwiesen habe.
mein anwalt weiß davon auch noch nix, zumindest nix von mir. geh aber davon aus, daß sie ihren anwalt darauf anspricht u der sie darauf hinweist, daß ihr die 292, - euro zustehen.
wie läuft das jetzt alles ab???
stelle mir das so vor:
fall 1: sie merkt es nicht und ich darf mein geld behalten... (unwahrscheinlichster fall)
fall 2: sie merkt es, steckt es ihrem anwalt (wahrscheinlichster fall)
wie läuft es ab, bei fall 2??? muß bis spätestens zum 3. des monats das geld überwiesen haben, was ich ja nicht gemacht habe...
bekomme ich jetzt erst irgendwas von ihrem anwalt, d h ein schreiben an meinen anwalt, in der er mich zur zahlung auffordert oder leiten die irgendwie eine zwangsvollstreckung ein?
bekomme ich so etwas mit oder merke ich das erst, wenn ein teil meines gehaltes gepfändet ist? bzw auf mein konto ein teil von meinem geld fehlt? oder wie läuft das ab?
und da mein termin vor dem amtsgericht bald ist: wird mir das vom richter schlecht ausgelegt, d h hat das negative folgen für mich vor gericht u der urteilssprechung oder wird mir das in irgendeiner form negativ ausgelegt???
danke schon mal für antworten
gruß
Moin mitschiii,
was bezweckst Du mit diesem Unsinn? Deine Fast-Ex kann mit ihrem Titel zum Gerichtsvollzieher marschieren und sagen "Hol's!" Dann bezahlst Du - neben dem titulierten TU - zusätzlich die Kosten des GV. Sie kann auch eine Gehaltspfändung anleiern. Die macht Eurer Personalabteilung Arbeit und vor allem: Sie wird Dich lange begleiten, denn sie ist mit "einmal zahlen" nicht vom Tisch. Dass das Dein Standing in der Firma verbessert, ist unwahrscheinlich.
Warum überweist Du nicht einfach heute oder morgen den titulierten TU; zwar ein paar Tage zu spät (und berufst Dich auf "vergessen" oder sowas), aber immerhin so, dass Du dem GV einen Kontoauszug zeigen und ihn wieder wegschicken kannst? Alles andere ist russisches Roulette, das wirklich nur überflüssige Kosten und Ärger verursacht - für Dich! Deinem Image bei der anstehenden Verhandlung wird es auch nicht dienlich sein..
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
fall 1: sie merkt es nicht und ich darf mein geld behalten... (unwahrscheinlichster fall)
selbst wenn sie es erst in ein oder zwei Jahren merkt, kann sie immer noch pfänden.
wie läuft es ab, bei fall 2??? muß bis spätestens zum 3. des monats das geld überwiesen haben, was ich ja nicht gemacht habe...
Wenn es so im Titel steht, muss der Betrag bis zum 3. des Monats angewiesen und Dein Konto belastet sein.
bekomme ich jetzt erst irgendwas von ihrem anwalt, d h ein schreiben an meinen anwalt, in der er mich zur zahlung auffordert oder leiten die irgendwie eine zwangsvollstreckung ein?
Kann beides passieren.
bekomme ich so etwas mit oder merke ich das erst, wenn ein teil meines gehaltes gepfändet ist? bzw auf mein konto ein teil von meinem geld fehlt? oder wie läuft das ab?
Das wird Dir Dein Arbeitgeber vermutlich sagen. Du bekommst auch einige Tage später den PfÜB zugestellt. Im Übrigen wirkt der PfÜB auch für zukünftig fällig werdenden Unterhalt, wenn Säumnis eingetreten ist. Beim Konto merkst Du es vermutlich zuerst daran, dass es gesperrt ist.
und da mein termin vor dem amtsgericht bald ist: wird mir das vom richter schlecht ausgelegt, d h hat das negative folgen für mich vor gericht u der urteilssprechung oder wird mir das in irgendeiner form negativ ausgelegt???
Sollte es eigentlich nicht, aber einen guten Eindruck wird es wohl nicht machen.
Warum überweist Du nicht einfach heute oder morgen den titulierten TU; zwar ein paar Tage zu spät (und berufst Dich auf "vergessen" oder sowas), aber immerhin so, dass Du dem GV einen Kontoauszug zeigen und ihn wieder wegschicken kannst?
Auch bei "vergessen oder sowas" trägt der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Moin sky,
Auch bei "vergessen oder sowas" trägt der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung.
aus rein rechtlicher Sicht ist das sicher so - allerdings gibt man der Kiste damit einen "verständlichen" Anstrich und vermeidet so möglicherweise unangenehme Dauerfolgen wie Gehaltspfändung etc.
Grüssles
Martin
PS: Seit einem Riesentheater mit Mietnomaden weiss ich, wie gross der Unterschied zwischen Theorie und Praxis bei den Kosten einer Pfändung ist: Theoretisch hätten - natürlich - die Schuldner sie bezahlen müssen; tatsächlich mussten meine Mitgläubiger und ich dafür in Vorleistung treten, damit der GV sich überhaupt bewegte - und konnten die Kosten für Pfändungsversuche hinterher als "schlechte Erfahrung" ausbuchen. Die Betrüger grinsten dazu - und freuten sich weiterhin über Annehmlichkeiten wie einen Ami-Van oder modernste Unterhaltungselektronik, an die der GV nicht herankam, weil alles angeblich "jemand anders" gehörte...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
aus rein rechtlicher Sicht ist das sicher so - allerdings gibt man der Kiste damit einen "verständlichen" Anstrich und vermeidet so möglicherweise unangenehme Dauerfolgen wie Gehaltspfändung etc.
für wen, wovon redest Du? Was hat der Gerichtsvollzieher mit einer Gehaltspfändung zu tun? Wenn sich der Gläubiger von einem "verständlichen Anstrich“ erweichen lässt, unterlässt er vielleicht eine weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahme, das mag sein. Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgericht werden sich davon wenig beeindruckt zeigen und einen Auftrag/Antrag auf Erlass eines PfÜBs deshalb auch nicht ablehnen. Der Gläubiger ist Herr des Verfahrens.
PS: Seit einem Riesentheater mit Mietnomaden weiss ich, wie gross der Unterschied zwischen Theorie und Praxis bei den Kosten einer Pfändung ist: [..]
Dass der Gläubiger in Vorleistung treten muss bzw. auf den Kosten der Zwangsvollstreckung sitzen bleibt, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist, ist theoretisch und auch praktisch so. Was das mit dem vorliegenden Fall zu tun hat, weiß ich nicht.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo!
Ich bin der Meinung, dass Dein Verhalten auf jeden Fall einen schlechten Eindruck beim Richter hinterlassen wird, solltest Du nicht bezahlen. Du hast einen Titel - da ist es egal, er kam durch Vergleich/ Einigung/ Urteil ecetera zustande. Darauf kann sich jeder verlassen. Erstmal Deine Ex und dann auch Du.
Für Dich ist es wichtig, Deine Scheidung endlich durchzubekommen - ich glaube ich schrieb Dir schonmal, nimm eher alle strittigen Punkte raus aus der Scheidung - und zieh es durch. Damit sparst Du mehr an TU, wenn die Aussicht keinen EU zahlen zu müssen groß ist, so wie es Dein Anwalt berechnet. Selbst wenn es bei den 65.- bleibt! PKH hat damit nichts zu tun, die bekommst Du, wenn die Verhandlung Aussicht auf Erfolg hat und wenn sie Dir zusteht. Dies ist bei Scheidung der Fall in eurer Situation. Dein Anwalt hat Dir eine Berechnung dargelegt - also wirst Du nach der Scheidung nichts machen - die werden klagen, Dein Anwalt begründet den Einspruch, und wenn Dein Anwalt richtig rechnet, also Dein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, bekommst Du auch wieder PKH.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
. Dein Anwalt hat Dir eine Berechnung dargelegt - also wirst Du nach der Scheidung nichts machen - die werden klagen, Dein Anwalt begründet den Einspruch, und wenn Dein Anwalt richtig rechnet, also Dein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, bekommst Du auch wieder PKH.
Grüße *nichtaufgeber*
wie meinst du das? mein anwalt hat mir eine berechnung dargelegt klar. was ich net verstehe: was wollen die einklagen? die klagen doch scho auf nachehelichen unterhalt... der termin zur verhandlung ist ja auch schon ende oktober...
oder meinst du, wenn der familienrichter entscheidet, daß für sie nix übrig bleibt, daß sie dann vor s OLG geht???
Hallo!
Ich schrieb, Du sollst Deine Scheidung vorantreiben, da Du sonst "ewig" TU zahlst. Es kann nämlich sein, dass beim nächsten Termin wieder was fehlt zur Berechnung des EU. Da werden von der Gegenseite plötzlich wieder Behauptungen/ Anträge aufgestellt, die Dein Einkommen irgendwie erhöhen - und um das prüfen zu können gibts halt wieder nen neuen Termin.
Dein Anwalt ist der Meinung, Dass Du nach der Scheidung sehr gute Karten hast, wenig bis gar nichts an EU zahlen zu müssen. Einen sicheren Weg gibt es nicht, aber in meinen Augen schadet es nicht in Deinem Fall eine schnelle Scheidung - bei Ausklammern aller anderen Streitpunkte - herbeizuführen.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
danke für die ratschläge...
aber einen bräuchte ich dann doch noch!
ich arbeite ja akkord, d. h. wenn ich schnell arbeite bekomme ich mehr geld, wenn langsamer, dann weniger...
in den letzten monaten hab ich absichtlich langsamer gearbeitet, damit ich für sie nicht zu viel unterhalt zahlen muß, mein netto eben weniger ist
irgendwann möcht ich aber wieder schneller arbeiten, wenn das gehalt in den berechnungen der anwälte nicht mehr mit reingerechnet wird
jedoch wann ist dies der fall???
der nächste termin ist ende oktober, zwecks eben nachehelichen unterhalt! wenn der richter da dann einen beschluß trifft zwecks scheidung u zukünftige zahlung kann ich ja ab der ende oktober abrechnung wieder mehr geld auf meinen gehaltszettel haben!!!
was ist aber, wenn einer der beiden seiten mit der entscheidung nicht zufrieden ist u berufung einlegt vor dem OLG, bezieht sich die zukünftige berechnung des OLG dann auf den betrag meines netto, der bei der verhandlung ende oktober bestand ist???
oder wenn die OLG verhandlung erst z b im februar ist, wird dann auch noch das geld das ich ende januar bekomme mit einbezogen???
erfolgt die rückrechnung eigentlich immer auf die letzten 12 monate oder kann es sein, daß die berechnung auch mal nur für die monate 2007 erfolgt, weil mein anwalt u ihrer legen ihre berechnungen zum amtsgericht immer nur auf mein einkommen von 2007 aus u nicht die letzten 12 monate???
