also danke erstmal für das rege interesse, aber ist ja auch ein brisantes thema, wo man einiges falsch machen kann u viel kohle verlieren kann...
da mein scheidungstermin ja am 12.07.07 war, werde ich nächsten monat nochmal das geld überweisen (august), aber den september nicht mehr!
außer ich bekomme post vom gericht und die wirksamkeit der scheidung wird auf einen späteren zeitpunkt bestimmt, wovon ich mal nicht ausgehe!
und da sie da nix pfänden können, werd ich es mal sein lassen! (danke an alle)
aber vl ist bis dahin eh schon die nächste verhandlung wegen nachehelichen unterhalt gewesen wer weiß...
nochmals ich:
habe heute das protokoll vom amtsgericht bekommen...
darin steht antragsteller, wie gegnerin mit persönlichen daten, sowie jeweils zur sache, daß keine chance auf wiederherstellung der ehe besteht.
ein kind geht aus der ehe hervor.
sowie dann schriftlich aus dem bericht:
Elterliche Sorge wird erörtert, Anträge werden nicht gestellt.
Zum Versorgungsausgleich werden die Auskünfte der Deutschen Rentenversicherung für beide Parteien und der Versicherung für die Ehefrau sowie die Berechnungen zum Versorgungsausgleich erörtert. Der Ehemann ist der Ehefrau mit 3,46 Euro ausgleichspflichtig.
Es wird sodann festgestellt, dass vorliegt ein Folgesachantrag zum nachehelichen Ehegattenunterhalt, Schriftsatz des Antragsgegnervertreters vom 10.07. Der Antragstellervertreter erhält zunächst Abschriften von diesem Schriftsatz. Dieser betrifft die Folgesache nachehelicher Ehegattenunterhalt in der Form eines Stufenantrages.
Es wird in der Folgesache nachehelicher Ehegattenunterhalt verhandelt. Der Antragstellervertreter erklärt, dass Gehaltsbescheinigungen vorgelegt werden. Die Parteien erklären, dass zunächst über die Auskunftssuche außergerichtlich nochmals verhandelt wird.
Es ergeht dann
Beschluss
Neuer Termin wird auf Antrag einer der beiden Parteien von Amts wegen bestimmt.
das ist ein kleiner bzw der wichtigste teil aus dem protokoll. was heißt das jetzt für mich, wie lange muß ich den trennungsunterhalt zahlen bzw. geschieden sind wir ja noch nicht, da muß es noch eine verhandlung geben oder wie hab ich das zu verstehen?
Hallo!
oh mann, mann das ist aber nicht das Protokoll vom 12.07., oder? ich dachte du sagtest da wäret ihr geschieden worden - such mal, wo das steht! Das bekommt man doch mit.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo mitschiii,
Was is das denn? Nen Scheidungsurteil jedenfalls nicht ! Steht denn dadrin auch das ihr jetzt geschieden seid?
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo!
oh mann, mann das ist aber nicht das Protokoll vom 12.07., oder? ich dachte du sagtest da wäret ihr geschieden worden - such mal, wo das steht! Das bekommt man doch mit.Grüße *nichtaufgeber*
doch das ist das protokoll vom 12.07.!!! was noch dabeisteht: wegen scheidung und folgesachen...
ich hätte gedacht, daß nach der aufnahme der persönlichen sachen (personalausweisvorlage) u wir beide keine möglichkeit mehr sehen auf einen fortbestand der ehe eben jetzt ein schrieb kommt, wo die scheidung ihren wirkungseintritt hat
aber dem ist ja nicht so, zumindest steht da nix weiter dabei u ich hätte gedacht in einer evtl zukünftigen sitzung sind wir schon geschiedene leute u eben nicht noch verheiratet
Hallo guten Morgen!
Also bist noch fest verheiratet. Denn Du wirst es nicht glauben, der Richter lässt das schon nen kleinen Spruch los wie: "mit Wirkung "datum und Uhrzeit" seid ihr von nun an geschieden ..." - und dann den Zusatz, ob Rechtsmittelverzicht eingelegt wurde und die Scheidung sofort wirksam ist, oder erst 4 Wochen nach Zustellung des Urteils.
Dann wird´s jetzt Zeit in die Gänge zu kommen. Was fehlt noch? Vorsorge/Rentenzeiten sind die geklärt? Alles andere, wenn´s zu lange dauert auf Antrag rausnehmen! Sonst habt ihr einen Termin nach dem anderen und Du zahlst und zahlst und zahlst. Sag´s dem Anwalt Schreiben aufsetzen und Termin für die Scheidung - fertig! Dieses Gestreite ist nur Zeitverzögerung.
Viel Glück! Frag ruhig!
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Wollte meinen letzten Post nochmal raufholen ...
Und wegen den 1000 Euro Selbstbehalt ... für Bayern scheint das ja wieder nicht zu stimmen ...
hallo.
ist der sb für bayern jetzt nur 900,- euro??? komme aus bamberg. wie sieht es da im moment mit dem sb aus???
hallo.
ist der sb für bayern jetzt nur 900,- euro??? komme aus bamberg. wie sieht es da im moment mit dem sb aus???
Dene Frage kann so nicht beantwortet werden. Geht es um KU oder EU. Das macht nämlich einen Unterschied im SB aus 😉
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
es geht um nachehelichen unterhalt.
das wird ja der KU nicht neu berechnet oder? wie sieht es da bei mir aus?
Auch da hab ich ein Problem dir konkret zu antworten. Der KU kann alle 2 jahre neu berechent werden. Ändert sich da was kann sich das evtl. auch aufden EU auswirken. Im übrigen wüßte ich jetzt keinen Gunrd warum in Bayern ein anderer SB gegenüber der Ex-Frau gelten soll.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Auch da hab ich ein Problem dir konkret zu antworten. Der KU kann alle 2 jahre neu berechent werden. Ändert sich da was kann sich das evtl. auch aufden EU auswirken. Im übrigen wüßte ich jetzt keinen Gunrd warum in Bayern ein anderer SB gegenüber der Ex-Frau gelten soll.
Tina
also beim ehegattenunterhalt wurde der KU im dezember 06 auf 199,- festgelegt. ich denk da wird sich dann nix ändern. also ist der SB dann beim nachehelichen unterhalt auch in bayern bzw bamberg 1000,- euro. oder?
also ist der SB dann beim nachehelichen unterhalt auch in bayern bzw bamberg 1000,- euro. oder?
Ja!
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
hallo,
ich mal wieder. wollt mal fragen, was auf mich zukommt, wenn ich nächsten monat nur den KU zahle u den ehegattenunterhalt weglasse, obwohl ich den ja noch zahlen muß, da ja die scheidung noch nicht durch ist. aber ich seh das nich ein, nachdem ihr neuer macker mich vor unserem kind mit ausdrücken beleidigt.
die können dann ja pfänden oder so. wie läuft denn so was ab, oder was für probleme bekomm ich, wenn ich die eine zahlung einfach unterlasse?
Hallo,
wenn noch nicht geschieden, kann es nur um Trennungsunterhalt gehen. Existiert ein Titel darüber, kann die ganze Palette an Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aufgefahren werden, wie z.B. Pfändung Lohn/Gehalt, Konto, Steuerrückerstattung.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hi Mitschiii,
an anderer Stelle schriebst Du was
... mein anwalt meinte ...
und das hat alles Hand und Fuss, der Mann weiss was er sagt, und er sagt auch 1000 Euro. Offensichtlich zahlst Du deswegen soviel TU, weil da das Ehegattensplitting eingepreist ist.
EU nach den Zahlen Deines Anwalts ist 43 Euro, und selbst das wird wohl nie in einem Urteil stehen, weil Du KU-mässig ja schon bald in die nächste Altersstufe kommst und dann ist für EU nichts mehr übrig.
Dein Problem scheint also nur darain zu bestehen, dass Du endlich die Scheidung brauchst und wohl auch darin, dass Du zur Zeit nach Steuerklasse III TU bezahlst aber für dieses Jahr die gemeinsame Veranlagung garnicht mehr durchkriegst.
*themen man zusammengeführt*
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Dein Problem scheint also nur darain zu bestehen, dass Du endlich die Scheidung brauchst und wohl auch darin, dass Du zur Zeit nach Steuerklasse III TU bezahlst aber für dieses Jahr die gemeinsame Veranlagung garnicht mehr durchkriegst.
bei der verhandlung im april war der sb ja noch 890,-. dann ist er jetzt endlich angehoben worden.
u du hast recht, mein problem ist, daß die scheidung endlich über die bühne geht. mein anwalt meinte, dies ist jetzt beim nächsten termin der fall, jetzt kommt es nur noch auf den richter an, bis wann er den nächsten termin setzt. da muß ich dann nicht mal mehr erscheinen...
für sie bleibt dann wohl echt nix mehr übrig.
bin aber schon seit januar 06 in der steuerklasse I
Hallo,
wenn noch nicht geschieden, kann es nur um Trennungsunterhalt gehen. Existiert ein Titel darüber, kann die ganze Palette an Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aufgefahren werden, wie z.B. Pfändung Lohn/Gehalt, Konto, Steuerrückerstattung.
Grüsse
sky
bei mir ist es ja nur noch eine sache von 1 o 2 monaten, die ich zahlen muß, den trennungsunterhalt (für meinen kleinen zahl ich ja gern)
sie ist eh anfang nächsten monats im urlaub, also sie merkt wahrscheinlich anfangs gar net, daß ich nur den KU gezahlt hab.
wie läuft so was dann ab mit pfändung?, wenn dann vl noch im gleichen monat eine gerichtsverhandlung ist, wahrscheinlich ist die nächste im september, evtl aber erst oktober.
ich zahl ja das nächste mal für september im voraus. wird dann ein teil meiner gehaltsabrechnung, die ich ende sept bekomme gepfändet? wenn ja, in welcher höhe? zahle im moment 292,- TU. ist die pfändung dann höher?
wie ist das mit kontopfändung bzw steuerrückerstattung zu verstehen? (steuerrückerstattung fürs letzte jahr hab ich schon erhalten im märz)
Hi,
bei mir ist es ja nur noch eine sache von 1 o 2 monaten, die ich zahlen muß, den trennungsunterhalt (für meinen kleinen zahl ich ja gern)
der Rückstand ist doch trotzdem aufgelaufen, daran ändert die Scheidung doch nichts.
wie läuft so was dann ab mit pfändung?, wenn dann vl noch im gleichen monat eine gerichtsverhandlung ist, wahrscheinlich ist die nächste im september, evtl aber erst oktober.
Das spielt keine Rolle, die bis dahin aufgelaufenen Rückstände können gepfändet werden. Das neue Urteil/Vergleich wirkt nur in die Zukunft.
ich zahl ja das nächste mal für september im voraus. wird dann ein teil meiner gehaltsabrechnung, die ich ende sept bekomme gepfändet?
Das kommt darauf an, wie schnell die Gläubigerin ist. Vorläufiges Zahlungsverbot und Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entfaltet en seine Wirkung mit Zustellung an den Drittschuldner (Arbeitgeber). Geht das VZ oder der PfÜB noch vor Auszahlung des Gehalts beim Arbeitgeber ein, darf der Arbeitgeber nicht mehr an den Schuldner (Dich) auszahlen. Bzw. nur den Pfändungsfreibetrag.
author=mitschiii link=topic=10281.msg107438#msg107438 date=1187624139]wenn ja, in welcher höhe? zahle im moment 292,- TU. ist die pfändung dann höher?
292€ plus Kosten der Zwangsvollstreckung (20€ PfÜB+Zustellung)
author=mitschiii link=topic=10281.msg107438#msg107438 date=1187624139]wie ist das mit kontopfändung bzw steuerrückerstattung zu verstehen? (steuerrückerstattung fürs letzte jahr hab ich schon erhalten im märz)
Eine Pfändung der Steuerrückerstattung wird i.d.R. zum Jahreswechsel gemacht, wenn der Anspruch fällig geworden ist. Bereits ausgezahlte Erstattung kann beim Finanzamt nicht gepfändet werden.
Was ist bei der Kontopfändung unklar? Es wird das gesamte Kontoguthaben gepfändet. In diesem Fall sofort handeln und Freigabe der unpfändbaren Bezüge beantragen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
das ist ja mal wieder supertoll. super deutschland. und wo ist denn da die gleichberechtigung? früher beschwerden sich die frauen u jetzt sind wir männer die armen säcke!!!
frauen haben ja echt die totale macht über uns.
sie können faul sein, wie sie wollen und sind am längeren hebel...
bei mir:
ex hat nicht mal quali. ex hat ausbildung extra abgebrochen. ex hatte nach unserer trennung wieder einen ausbildungsplatz, den sie sich extra verbaute. u jetzt sucht sie sich nix.
ex hat nix, rein gar nix an vermögen in die ehe mit reingebracht. bausparer u wohnungsgegenstände, alles hab ich mir über jahre hinweg angespart. nachdem ich sie auszahlte durfte ich sozusagen einen schrank eineinhalb mal kaufen, toll.
vor der ehe war ich so blöd u hab ihr den führerschein gezahlt u einen roller auf ihren namen, sowie kleidung und einen urlaub gezahlt. man war ich blöd!!!
sie ist jetzt 21 u war ca 10 wochen arbeiten u jetzt kriegt sie alles in den a... gesteckt u will alles mitnehmen, was sie nur kann. wo ist denn da die gerechtigkeit???
sie hat mich verlassen u ist gleich zu einem neuen u ich darf das noch unterstützen??? was soll das?
politiker beschäftigen sich doch nur wirklich dann mit so einem thema, wenn sie selber in irgendeiner weise betroffen sind...
ich hoffe, daß nicht viele andre auf ihre frauen in zukunft so reinfallen, wie ich auf meine... vl wird ja da der spieß mal rumgedreht
Klasse Wutausbruch, zielt nur in die falsche Richtung.
Ich kann Dich beruhigen. Im Zwangsvollstreckungsrecht ist es völlig egal, ob der Schuldner männlich oder weiblich ist. Da herrscht Deine geforderte Gerechtigkeit.
Aber darum ging es Dir jetzt wohl gerade gar nicht.
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
