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Wieviel Unterhaltsvorschuss

 
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

ich habe einen Brief per Zustellurkunde bekommen, in dem ich aufgefordert werde Auskunft zu Einkünften zu machen.
Alles im Rahmen eines Unterhaltsvorschusses für zwei meiner Kinder die bei DEF wohnen.

Wenn ich aber pro Kind mindestens 180€ pro Monat zahle, bräuchte ich das nicht,nur müsste ich das halt nachweisen.

Weiß jemand wie die auf diese Zahl kommen? (Rein interessehalber)

Da keine Unterhaltstitel bestehen und noch drei weitere gemeinsame Kinder bei mir wohnen, müsste ich jetzt für zwei von denen
eine Beistandsschaft beantragen. Das nervt. Warum zahlt Frau nicht so wie ich auch?

Gruß
P45

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2011 12:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo P45,

Weiß jemand wie die auf diese Zahl kommen? (Rein interessehalber)

Das ist relativ einfach zu beantworten - guckst du z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder bis einschließlich 5 Jahren 133 Euro, für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren hingegen 180 Euro; deine Zahlungen für die Kinder werden darauf angerechnet. Wenn du für ein Kind zwischen 6 und 11 Jahren z.B. 100 Euro zahlst, dann würde das Jugendamt diese 100 Euro noch um 80 Euro aufstocken, um die genannten 180 Euro zu erreichen.

Ich nehme an: Die beiden Kinder, um die es hier geht, sind zwischen 6 und 11 Jahre alt, d.h. wenn du (mindestens) je 180 Euro zahlst, dann zahlt das Jugendamt so oder so keinen roten Cent obendrauf, d.h. in diesem Moment ist die Unterhaltsvorschusskasse, naheliegenderweise, einfach aus dem Spiel.

Das nervt. Warum zahlt Frau nicht so wie ich auch?

Das weißt du doch genau so gut wie jeder andere hier: Weil sie eine Frau ist ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2011 13:37
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

das ist aber doch schon komisch. Warum zahlt das JA keinen Vorschuss in Höhe von Stufe eins der Düsseldorfer Tabelle.
Ich meine, mir kann es recht sein, da ich eigentlich zahlen sollte bzw jetzt diese 180€ zahlen werde, aber verstehen tue ich es nicht.

Besonders wenn ich das JA jetzt um Beistand bitten werde, damit die bei DEF KU, für die Kinder welche bei mir wohnen, "erbitten" sollen.
Da geht es aber meines Wissens nach um mindestens Stufe eins, oder?

Also Unterhaltsvorschuss in Höhe von 180€, Beistand in Höhe von Stufe eins. Eigenartig.

Ich nehme an: Die beiden Kinder, um die es hier geht, sind zwischen 6 und 11 Jahre alt, d.h. wenn du (mindestens) je 180 Euro zahlst, dann zahlt das Jugendamt so oder so keinen roten Cent obendrauf, d.h. in diesem Moment ist die Unterhaltsvorschusskasse, naheliegenderweise, einfach aus dem Spiel.

Stimmt, die Kinder bei DEF sind beide noch 8. Die bei mir sind 13, 16, 18.
Wenn ich also die 180€ pro Kind zahle, bleibt DEF nichts anders übrig als zu klagen, damit sie mehr bekommt, sehe ich das richtig?
Das JA ist ja dann raus.

Mann, das wäre so einfach, wenn DEF auch bereit wäre etwas zu zahlen, aber so....

Gruß
P45

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2011 11:08
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Warum zahlt das JA keinen Vorschuss in Höhe von Stufe eins der Düsseldorfer Tabelle.

Der Mindestunterhalt steht im Gesetz.

Die DDT ist kein Gesetz. Die haben sich die Unrechtsprecher selbst ausgedacht.
Die bleibt denen vorbehalten, die in den Augen der Justiz genug Kohle herbei schaffen können.
Glückwunsch, Du gehörst dazu.

Wenn ich also die 180€ pro Kind zahle, bleibt DEF nichts anders übrig als zu klagen, damit sie mehr bekommt, sehe ich das richtig?
Das JA ist ja dann raus.

Würde ich erst mal so sehen, ja.
Ex würde Dich dann wohl auf Zahlung nach DDT verklagen und strittig wäre der Differenzbetrag von 180.- € zum Betrag der DDT.

Im Gegenzug verklagst Du dann die KM auf Zahlung von KU nach DDT?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2011 11:33
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael,

Der Mindestunterhalt steht im Gesetz.

Die DDT ist kein Gesetz. Die haben sich die Unrechtsprecher selbst ausgedacht.

Aha, das war mir so nicht mehr bewußt. Man verzettelt sich mit der DDT da immer.

Im Gegenzug verklagst Du dann die KM auf Zahlung von KU nach DDT?

Vorher bitte ich JA um Beistand. Das ist zwar alles albern, aber es läuft wohl nicht anders.

Gruß
P45

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Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2011 14:58
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Update:

Nabend,

JA hat heute DEF aufgefordert KU in Höhe von 331 und 334 an mich zu zahlen und
einen Titel zu unterschreiben. (ein kleiner, erster Sieg für mich)

Ihr wurde dabei ein fiktives Einkommen angerechnet. Das Ja ist der Meinung das DEF mehr arbeiten könnte.
Sehe ich auch so.

Ich zahle, wie gesagt, 2x180, wäre aber bereit, wenn DEF endlich zahlen würde,
auch mehr zu überweisen.

Unter dem Strich bleibt aber immernoch ne Nullrechnung. Was ein Gezatter.

Gruß
P45

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2011 22:23