Hallo,
bin neu hier, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Möchte mich von meiner Frau trennen, wir haben eine zweijährige Tochter, habe derzeit Steuerklasse drei und verdiene ca. 2000 € netto. Habe vor einem Jahr einen Kredit in Absprache mit meiner Frau aufgenommen, den aber nur ich unterschrieben habe. Diesen zahle ich derzeit mit 400 € ab. Da ich beim Bund bin und die Krankenversicherung meiner Frau und somit selber zahlen muss, da sie derzeit nicht arbeitet muss ich an Krankenversicherung 135 € bezahlen. Nun ist meine Frage wieviel Unterhalt muss ich an beide ca. zahlen? Ich möchte nur schonmal ungefähr eine Zahl haben bevor ich zum Anwalt gehe. Und wird der Kredit auch mit angerechnet, da ich ihn ja weiter abzahlen muss. Wohne in Köln somit OLG Köln. Danke für eure Hilfe.
Hallo Planet Herbst,
wenn Du Dich noch in diesem Jahr trennst, wirst Du ab Januar Steuerklasse 1 haben, es sei denn, dass ihr euch erst nächstes Jahr offiziell trennt.
Mal angenommen ihr tut das, würdest Du von den 2000 Euro 5%, also 100 Euro für berufsbedingte Aufwendungen abziehen können. Verblieben 1.900 Euro. Wenn Du eine private Altersvorsorge hast, noch mal max. 4% (aber nur die tats. Kosten, wenn geringer als 4%). Verblieben nach Abzug von weiteren 80 Euro 1.820 Euro.
Davon geht zunächst der Unterhalt für die Tochter ab. Entspricht bei Deinem Einkommen 216 Euro. Damit verbleiben noch ca. 1.600 Euro. Meines Erachtens dürfte der Kredit (wofür??) abzugsfähig für den TU sein, da er eheprägend ist. Dann verblieben 1.200 Euro als BMG für den TU. Dein Selbstbehalt Deiner Ex gegenüber beträgt 1.000 Euro, somit würden ca. 200 Euro TU übrig bleiben, bzw. solltest Du zuvor ihre KV bedienen, nur noch 65 Euro.
Du musst jedoch bedenken, dass sich Dein monatliches Netto um die Sonderzahlungen und Steuererstattungen eines Jahres erhöht, die dann auf die einzelnen Monate (also gezwölftelt) umgelegt werden. Fällst Du in StKl 1, sehe ich kaum noch Spielraum für TU, da der Kindesunterhalt auf jeden Fall vor geht und (sofern der Kredit berücksichtigungsfähig ist) nichts übrig bleibt.
Da Du noch am Anfang stehst, frage ich an, ob Du/Ihr schon mal über den Ablauf der Trennung, den Verbleib des Kindes, den Umgang des Anderen mit dem Kind usw. gesprochen habt. Kleiner Tipp: Erst hier beraten lassen, dann handeln!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nachtrag: Ich habe mal durch den Brutto-Netto-Rechner gejagt, dass Dein derzeitiges Brutto derzeit bei knapp 2.800 Euro liegen müsste, bei Stkl1 bleiben davon noch 1.720 Euro übrig (ca).
1.720
-155 (berufsbedingte Aufwendungen, priv. AV)
=1.565 (BMG für KU)
-216 Euro
= ca. 1.350 Euro.
Ist der Kredit berücksichtigungsfähig, gibts keinen TU, ist er es nicht, sind es max. ca. 350 Euro.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Kleine Korrektur:
Da nur zwei UH-Berechtigte erfogt beim KU eine Höhereinstufung um eine Gehaltsstufe. Der KU-Zahlbetrag ist somit 230 Euro.
Gruss oldie
Edit: Wie sieht es denn mit der Krankenversicherung für's Kind aus? Ist es mitversichert oder wird dort auch ein Zahlbetrag für Dich fällig?
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Der Kredit war für unser Auto und unsere Wohnung.
Ich bin Zeitsoldat habe derzeit ein niedrigeres Brutto als Netto, da ich Familienzuschläge bekomme, die ich bei Unterhaltszahlungen auch weiter bekomme. Die KV bezahle ich derzeit, da meine Frau im Moment keine Job hat und wie es bei Soldaten dann so ist muss ich die selber zahlen, da wir ja die Freie Heilfürsorge haben.
Mit dem Besuchsrecht usw. dürfte kein Problem geben, da wir uns geschworen haben es nitt auf dem Rücken unserer Tochter ausfechten zu wollen. Wir sind beide selber Scheidungskinder und somit vorgeprägt. 🙂
Also wenn ich das richtig verstanden habe, bleiben mir so ca. 1000 € und der Kredit ist schon mit berücksichtigt. Zwar nitt viel, aber irgendwie geht das Leben schon weiter und außerdem wollte ich die Ehe ja damals. Und meine kleine Tochter sowieso.
@Oldie: das habe ich bewusst rausgelassen, weil es - so meine ich - keine MUSS sondern eine KANN Regelung ist.
Wenn der Kredit für euer eheliches Leben war, und so hört sich das ja an, bleibt er für die Berechnung des TU, jedoch nicht für die Berechnung des KU außer Ansatz.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke für die guten Antworten, bin jetzt ein bisschen beruhigter. Wünsche dann schonmal einen schönen Abend.