Hallo Sunshine,
Weil so langsam kommt mir ein wenig der Gedanke das sie gar nicht ausziehen will.Weshalb auch besser gehts doch nicht, um Geld muss sie sich keine Gedanken kann immer zum Lover fahren und Papa passt auf die kleine auf.
Wenn sie unentschlossen ist, dann überlege dir, wie du es gerne hättest: Sie mit Kind in der Wohnung, du mit Kind in der Wohnung, ihr beide (?) mit Kind in der Wohnung, du allein in der Wohnung, Wohnung verkaufen, oder welche Variante auch immer du bevorzugst. Wenn du dir klar darüber bist, rechne durch, ob es auf Dauer (!) machbar ist (es nützt dir z.B. nichts, wenn es nur so lange funktioniert, bis du in die schlechtere Lohnsteuerklasse kommst). Und dann versuche deine Demnächst-Exfrau in eine Richtung zu massieren, die dir hilft. Idealerweise so, dass sie glaubt, es sei ihr eigener Wunsch, es so zu machen 😉
Platt gesagt: Ihre Möglichkeiten reichen von der alleinerziehenden Mutter, die sich mehr oder weniger aufopferungsvoll um ihr Kind kümmert, bis zu der von Freiheitsdrang besessenen Frau, die sich ohne Rücksicht auf Verpflichtungen ihren Interessen widmet. Natürlich gibt es eine gewisse Sorte von DEFs, die meint, sie könne beides haben, weil sie ja einen Esel hat, der's zahlt. Wie siehst du das - könnte deine DEF eine solche Rosinenpickerin sein?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Tschuldigung vielleicht hab ich momentan ein Brett vorm Kopf aber wenn ich das KG schon vorweg abgeben muss klappt das ganze doch nicht :
2600 Euro zur Verfügung davon gehen sofort 220 KU und 165 KG ab Rest 2215
Wenn ich davon jetzt die 300 Euro Schulden abziehe sowie die 350 Euro Krankenkasse für uns beide sowie die 685 Euro für die Wohnung ohne Strom und Gas dann komme ich ja nur auf 2215-1335 = 880 da bin ich ja dann schon weg von den 1000 und wenn sie mir dann noch 400 Euro abziehen für anzurechnenden Wohnungvorteil oder wie sich das nennt und die Kosten für Gas/Strom 150 (Ok wird ja weniger werden wenn ich allein wohne) dann bin ich bei knapp 300 und wie soll ich dann noch Waschmaschiene / TV finanzieren.
Ja genau das kann ich mir inzwischen gut vorstellen.Nicht arbeiten ( Sagt immer sie kann aufgrund ihrer Psychischen Erkrankung nicht arbeiten (wobei sie in letzter Zeit öfter sagt sie hat sie nicht - hat wohl Angst das ich ihr das Kind wegnehmen könnte, was ich eigenlich nicht vor habe.)
Weiss auch nicht was ich machen soll, wenn sie sagt,das sie nicht geht - steh ich dumm da.Und wenn ich sie wäre , mit ihrem Charakterzügen (die ich teilweise jetzt erst kennen lerne ;( ) würde ich das auch machen.Nicht arbeiten und der Pap kümmer sich um die Kleine.Ich gehe immer wenn ich Lust habe zum Lover und komm dann morgens zurück.Erzählt meiner Tochter und mir dann immer das sie zu einer Freundin geht.Für wie blöd hält die mich eigentlich.Erstens hat sie einem Freund, das hat sie mir selber erzählt und zweitens hat sie in 8 Jahren vielleicht 2-3 mal woanders übernachtet.Jetzt mindestens 2 mal die Woche.
Hallo Sunshine,
Nicht arbeiten und der Pap kümmer sich um die Kleine.
Die beste Lösung aus ihrer Sicht, die schlechteste Lösung aus deiner Sicht. Genau das gilt es also zu verhindern.
Ich komme daher zurück auf das, was ich am 23. Dezember schon geschrieben habe: Werde dir klar darüber, wie es aus deiner Sicht sein sollte (nicht im Sinne von wünsch-dir-was, wie es vielleicht bei deiner Demnächst-Ex ist, sondern eine realistische Lösung, mit der du leben kannst). Deine Möglichkeiten reichen von:
Zahl- und Umgangspapa: Du zahlst Unterhalt für Kind und Ex, und versuchst, ein möglichst umfangreiches Umgangsrecht mit deiner Tochter zu erwirken. Mutmaßlich ist das der Weg, bei dem du auf den geringsten Widerstand bei deiner DEF stößt - schließlich bekommt sie Geld von dir, und dein Umgang mit eurer Tochter ist ihre Freizeit für was-auch-immer. Was nicht ausschließen soll, dass ihr euch über die Höhe des Unterhaltes noch gewaltig streiten werdet, ggf. einschließlich Erpressung mittels Umgangsboykott. Beispiele dafür kannst du hier im Forum mehr als genug finden.
Wechselmodell: Eure Tochter ist 50% der Zeit bei dir und 50% der Zeit bei ihr. In diesem Fall besteht kein gegenseitiger Anspruch auf Kindesunterhalt, da ja jeder die gleiche Betreuungsleistung erbringt. Nachehelicher Unterhalt steht ihr wohl trotzdem zu, und mit ihrer psychischen Erkrankung wird es wohl auch auf lange Sicht schwierig, sie aus deiner Finanzbuchhaltung herauszukegeln. Was den Kindesunterhalt betrifft: Die Kindesbetreuung muss wirklich genau hälftig zwischen euch beiden aufgeteilt sein - sobald das Kind auch nur etwas mehr als 50% bei der Mutter ist, steht ihr normalerweise 100% Kindesunterhalt zu. Idiotische Regelung, ist aber einfach so. Zentrale Frage ist natürlich: Wie kriegst du Wechselmodell und deinen Beruf unter einen Hut? Wie sieht es z.B. mit Kindergarten für deine Tochter aus, leben deine Eltern in der Nähe und können die bei der Betreuung aushelfen, und so weiter.
Alleinerziehender Papa: Theoretisch hat deine Ex dann Kindesunterhalt für eure Tochter an dich zu zahlen, aber ich fürchte fast, bei dieser Dame ist realistisch betrachtet wenig oder nichts zu holen. Im Gegenteil, sie wird auch in diesem Fall nachehelichen Unterhalt von dir haben wollen, und vermutlich wird das arme Mädel dann erst recht ganz fürchterlich unter ihrer psychischen Erkrankung zu leiden haben (wenn du verstehst, was ich meine). Und natürlich gilt hier noch viel mehr als beim Wechselmodell: Wie kriegst du das mit deinem Beruf auf die Reihe?
Aber diese Entscheidung musst DU treffen, das kann dir keiner abnehmen; und du solltest bald entscheiden, wo du hin willst.
mit ihrem Charakterzügen (die ich teilweise jetzt erst kennen lerne ;( )
Ist so ungewöhnlich nicht. Ich habe auch erst hinterher gemerkt, mit wem ich zehn Jahre lang verheiratet war.
Ich gehe immer wenn ich Lust habe zum Lover und komm dann morgens zurück.Erzählt meiner Tochter und mir dann immer das sie zu einer Freundin geht.Für wie blöd hält die mich eigentlich.
Ich sag's mal so: Es kann, darf und muss dir egal sein, ob, wann, wie oft, mit wem und mit wie vielen sie ... es ist egal! Es betrifft dich nicht mehr. Es ist vorbei. Schluss. Aus. Basta. Sieh zu, dass diese Art von Gedanken dich nicht blockiert. Du hast viel wichtigere Baustellen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen, hat nicht unbedingt mit dem Rest des Threades was zu tuen, aber wollte nicht schon wieder einen neuen aufmachen:
Wie ist das eigentlich, wenn meine Frau jetzt eine neue Wohnung findet, dann geht sie ja zur Arge und lässt sich die Kosten bewilligen.Wenn ihr jetzt zum Beispiel inklusive Miete 1000 Euro zustehen, zahlt die ihr dann die 1000 Euro und fragt dann mich, was ich verdiene und rechnet dann aus was sie von mir zu bekommen hat oder wie hab ich mir das vorzustellen.Oder läuft das so das ich ausrechne was sie bekommt ,überweise ihr dann z.B. 800 Euro, die Arge zahlt ihr dann den Rest und die überprüfen dann ob die 800 rechtens sind und holen sich gegebenfalls den Rest bei mir?
LIebe Grüße
Hallo zusammen,
ich wollte nur noch mal auf meine lezte Frage eingehen da der konkrete Fall jetzt eingetreten ist. Meine Frau bezieht mit meiner Tochter am 01.04.2009 eine Wohnung.Woher bekommt sie jetzt das Geld ? Bekommt sie am ersten zum Beipiel von der Arge 1200 Euro von denen sie alles bezahlen muss und die Arge wendet sich dann an mich und möchte zum Beispiel dann jeden Monat 800 Euro von mir haben oder wie funktioniert das?
Mfg
Moin sunshine,
wie kommst Du darauf, dass hier die Arge mit im Boot sein müsse? Du schreibst von einem Brutto von 2.500 EUR, das Du im Monat hast; davon müssen auch ganz "normale" Familien leben. Auch Trennungsunterhalt im Trennungsfall ist davon zu leisten. Sollte Deine Frau die Arge angehen, wird sie von dort viel eher den Hinweis bekommen, Dich per Anwalt zur Zahlung von TU aufzufordern. Es macht also Sinn für Dich, ihr die monatliche Überweisung eines für Dich unstrittigen Betrages (plus natürlich den Kindesunterhalt für Eure Tochter) anzubieten; das vermindert die Streitlust (und den möglichen Streitwert) ungemein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Meine Frau bezieht mit meiner Tochter am 01.04.2009 eine Wohnung.Woher bekommt sie jetzt das Geld ? Bekommt sie am ersten zum Beipiel von der Arge 1200 Euro von denen sie alles bezahlen muss und die Arge wendet sich dann an mich und möchte zum Beispiel dann jeden Monat 800 Euro von mir haben oder wie funktioniert das?
Es funktioniert so, wie die beteiligten Personen das gestalten. Du hast ein gewisses Interesse an einer bestimmten Art der Gestaltung, dass sie nämlich ihren Arsch hochkriegt, einen 400€-Job macht und damit zusammen mit Deiner Unterhaltszahlung nicht mehr bedürftig ist.
Ein ALG-2 Antrag ist in Eurem Fall nicht so straight-forward, weil da eine Wohnung abbezahlt wird mit einer ganz erheblichen Sparquote und es nicht die Aufgabe der ARGE ist, Investments zu finanzieren.
Mit der Unterhaltsschaetzung waren wir doch schon recht weit:
Wenn ich 600 euro behalten darf und dann noch die 350 euro Krankenkasse dazu addiere sowie die 300 Schulden sowie die 685 Euro für die wohnung komme ich auf 1935 Euro.Wenn ich 2600 Euro verdiene dann bekommt sie ja nur 665 Euro von mir.Oder ist da rgendwo ein Rechenfehler.
Also 665€ (TU+KU) dazu 162€ Kindergeld. Mit einem 400€-Job also 665+162+400 = 1227€ und damit über der ALG-2-Schwelle.
Ich würde besser nicht auf die ARGE warten weil Du ja gerade willst, dass sie sich raushalten. Also diese 665€ plus die Krankenversicherung (=200€) = 885€ auf ihr Konto überweisen. Soll sie mal schön selbst an die Kranken-Versicherung weiter überweisen, dann ist es wenigstens sichtbar.
Aber in getrennten Überweisungen, jeweils mit dem Monat im Subject (kein Dauerauftrag):
- KU 04.2009
- TU + Krankenvorsorge 04.2009
Dazu ein Schreiben, das die Zahlen erklärt, die Kontaktdaten der Krankenversicherung und die Aufforderung, im Falle der Beantragung öffentlicher Mittel Dir die Kontaktadresse unverzüglich zu nennen.
Was ich nicht verstehe (glaub hab ein Brett vorm Kopf) ist ,wie das funktionieren soll.Wenn ich ihr jetzt 900 Euro überweisen würde (das ist das äusserste was ich überweisen kann ohne eine Kredit aufzunehmen ) dann hätte sie ja immer noch viel zu wenig Geld.Wenn man die Krankenkasse abzieht die sie ja bezahlen muss, hätte sie ja nur 700 das funzt ja nicht.Jetzt gäbe es die Möglichkeit sie sucht sich einen 400 Euro Job - Problem erledigt. Worst case und leider der wahrscheinlichere sie machts nicht , was passiert denn dann ?
Klar könnte mir das scheiss egal sein aber erstens wird man sich ja an mich wenden und zweitens will ich ja auch das es meiner Tochter gut geht.
Vielen Dank schon mal.
Also dann mal ein grundsätzlicher Kurs in Sachen Unterhalt.
Wie auch immer du es drehst, in erster Linie bist du im Moment für den Unterhalt für Kind und Exfrau zuständig und kein Amt.
Für die Berechnung des Anspruchs gibt es Regelungen und die richten sich nicht nach deinen Empfindungen und dem was du meisnt, das es deine äußerte Schmerzgrenze wäre.
Für den KU gilt: Du hast einen SB von 900 €, für den TU/EU gilt einer von 1.000 €. Alles was darüber leigt ist erstmal grundsätzlich für Unerhalt einzusetzen.
Dann muß man dein bereinigtes Netto ausrechnen.
Dazu nehme man dein monatliches GEhalt + evtl. Leistungen wie Weihnachts-/Urlaubsgeld etc. + Steuerrückerstattungen + Zinserträge. Diese Summer teile man dann durch 12 und erhält dein monatliches Nettoeinkommen.
Davon darfst du dann paushal 5 % für berufsbedingte Aufwendungen abziehen, ebenso wie bis zu 4 % private Altersvorsorge (allerdings nur in tatsächlciher Höhe).
Ehebedingte Schulden sind zu berücksichtigten, allerdigns muß dazu ein vernünftiger Tilgungsplan da sein ( nach dem Motto ich zahle viel zurück und kann daher nix zahlen funktioniert nicht, notfalls muß die monbatliche Belastung gesenkt werden)
Eine Trennung bedeutet immer für alle auch ein finanzieller Verlust und das heißt auch ,das man vielleicht nicht am Eigenheim, am großen Auto oder was auch imemr kleben bleiben kann.
Ist deine Ex der Meinung von dir zu wenig zu bekommen hat sie 2 Möglichkeiten. Einen RA einschalten oder zur ARGE zu gehen, die sie dann auch erstmal auf die verweisen werden, bzw. ihr ein wenig zahlen, aber die Ansprüche auf sich überleiten und dann von dir fordern, was auch imemr geht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nicht falsch verstehen Tina es geht sich nicht darum das ich mehr bezahlen könnte als 900 Euro sondern es geht sich einfach darum das ich nicht mehr bezahlen kann.Was wollen sie mir abnehmen wenn ichs nicht habe.Von den 2600 Euro muss ich KU 230 und Kindergeld 164 bezahlen.(Kein Thema) Private Krankenkasse 150.Kredite 300.850 Euro für die Wohnung inklusive 2% Tilgung und aller Nebenkosten.Wie man mir oben schon mitteile wird das ja nur teilweise angerechnet.So wenn ich jetzt noch 400 Euro für mich rechne im Monat , was wohl nicht zu hoch gegriffen ist muss ja davon auch Telefon usw bezahlen dann bleiben mir ja nur noch 500 Euro die ich ihr überweisen kann plus dem eben schon abgezogenen KG und KU komm ich dann auf die 900.Mehr geht ja nicht auch wenn ichs wollte.
Wie gesagt, Gerichte und die ARGE könnte das durchaus anders sehen.
Wenn ich Wohnung und Kredit zusammennehme sind das 1.150, da kann dir evtl. durchaus gesagt werden, das du die Finanzierung so verlängern mußt, das die monatlichen Raten geringer werden.
2.600-1150= 1450 - 164- 230 = 1.056- 150 = 906 €
Ich glaube wir drehen uns hier im Kreis. Deine monatlichen Belastungen mit der Wohnung ist schlicht und einfach zu hoch.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Was ich nicht verstehe (glaub hab ein Brett vorm Kopf) ist ,wie das funktionieren soll.
Du musst das auch nicht verstehen.
Sie will sich verwirklichen dann soll sie auch. Das was Du als Schmerzgrenze siehst sehen die Leitlinien als Selbstbehalt und das passt schon so. An eine sofortige Verwertung/Vermietung der Wohnung brauchst Du nicht zu denken, dafür haben die Leitlinien den "angemessenen Wohnwert".
Mach Dich frei von dem Gedanken, Dich für sie verantwortlich zu fühlen, umgekehrt hat sie sich längst davon frei gemacht. Sie hat ja die Wahl, bei der Arge anzuklopfen, denen zu erklären, dass sie zwar Miteigentümerin einer Wohnung ist, massig Zeit hat aber keine Lust zu arbeiten und jetzt gerne die Hand aufhalten möchte. Ein 400€-Job ist da der Weg des geringeren Widerstands.
Seit mir nicht böse ihr zwei, aber ihr sagt mir beide fast genau das Gegenteil wonach kann ich den jetzt gehen 😉
Ich nimm mal einfach die Variante von Papasorglos die bereitet mir weniger Kopfzerbrechen 🙂 Wie ist das denn ab 1.Januar dann ändert sich ja meine Steuerklasse von 3 auf 1 dann verdien ich ja circa 300-400 Euro weniger ,die kann ich ja nicht nur beim Unterhalt einsparen.Wie mach ich das denn dann ? Das Trennungsjahr wo mir die Wohnung nicht mehr angerechnet wird und ich voll dafür gerade stehen muss ist doch am 1 April 2010 oder nennt sich das nur Trennungsjahr und bezeichnet den Zeitraum bis zur Scheidung.Sorry für die eventuell blöde Frage aber hab noch nicht soviele Scheidungen hinter mir 😉
Moin sunshine,
Seit mir nicht böse ihr zwei, aber ihr sagt mir beide fast genau das Gegenteil wonach kann ich den jetzt gehen 😉
nein, das ist nicht gegenteilig. Stell einfach mal Deine Einkommenszahlen wie oben beschrieben hier ein; dann können die Cracks rechnen. Und ja: Zwei Haushalte sind teurer als einer; man kann sich nach einer Trennung daher nicht auf den ehelichen Lebensstandard (Wohnung, Auto, private KK etc.) berufen und sagen "wenn das alles bezahlt ist, ist für Unterhalt nix mehr da". Unterhaltsberechnungen funktionieren anders.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Sunshine,
warum tust Du Dir nicht den Gefallen und änderst die Steuerklasse gleich auf 4/4?
Dir muss bewusst sein, dass 3/5 im Vergleich zu 4/4 keinerlei Steuerersparnis bedeutet sondern lediglich die Besteuerung je nach Steuerklassenwahl vor- bzw nachverlagert und es am Jahresende je nachdem zu einem Nullsummenspiel bzw. eher einer Erstattung (4/4) und einer Nachzahlung (3/5) kommt.
Vorteile:
1. Der KU wird gleich vom künftigen Netto berechnet und in 2010 musst Du nicht streiten, weil es weniger wird
2. Deine Ex hat so mehr Netto vom Verdienst
3. Du zahlst weniger TU
4. Du musst am Jahresende nicht darum kämpfen, dass Du gemeinsam veranlagt wirst, wenn Ex das nicht will (und sie muss das nicht wollen). Du würdest bei Stkl. 3 und getrennter VA zahlen bis Du schwarz anläufst, während Exchen eine fette Erstattung bekommt.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Habe ich doch schon ganz am Anfang des Threads.Aber kann ich gerne noch mal machen.
Momentaner Stand
2600 Netto inklusive Weihnachtsgeld und Kindergeld
150 Private Krankenkasse für mich (Beamter)
210 Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für meine Frau und meine Tochter
Wohung gekauft vor 3,5 Jahre.100000 bei Bank aufgenommen 40000 bei meinen Eltern
Tilgung
Eltern
130 Euro jeden Monat in eine LV 2013 werden dann 12500 Euro ausbezahlt die meine Eltern bekommen zwecks Tilgung.
170 Euro jeden Monat an meine Eltern zwecks Tilgung.
Bank
512,50 Euro 2% Tilgung 15 Jahre
155 Nebenkosten
95 Gas
75 Strom
25 Puh keine Ahnung wie das momentan heisst - was man die Stadt bezahlt peinlich :knockout:
Die Zahlungen die meine Eltern bekommen zahlen wir seit 3,5 an meine Eltern kann also belegt werden.
Das wars im großen und ganzen.
Moin sunshine,
Zur Situation : Bin Alleinverdiener und verdiene ca. 2500 Euro Brutto im Monat.
Habe ich doch schon ganz am Anfang des Threads.Aber kann ich gerne noch mal machen.
2600 Netto inklusive Weihnachtsgeld und Kindergeld
2.500 Brutto gleich 2.600 Netto? Ja was'n nu?
Sollte 2.600 Netto zutreffen, ist die Arge ganz sicher NICHT mit im Boot; schon gar nicht, wenn eine eigene Immobilie vorhanden ist. Von 2.600 kann auch eine getrennte 3-köpfige Familie ohne Unterstützung Dritter sehr gut leben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Bitte nicht nur den ersten Thread lesen hab doch direkt 2 Threads später geschrieben 2600 Netto ^^.
Natürlich können 3 Leute gut von 2600 Euro netto gut leben aber erstens sinds ja keine 2600 Euro Netto sondern 2250 weil 350 Euro ja direkt weg gehen wegen der Krankenversicherung.Und von 2250 Euro kann auch eine getrennt lebende 3 köpfige Familie leben das ist richtig.So mal grob ich 1000 und meine Frau mit Kind 1250.Gibt nur 2 dicke Probleme :
1.Hab ich 2600 nur bis Ende des Jahres dann sinds grob 400 Euro weniger und zweitens sind ja da die Kosten für die Wohnung und die 300 für die laufenden Kredite.Und hier im Thread wurde mir gesagt das ich die Wohnung nicht verkaufen müsste.Wobei wenn ich das machen müsste würde ich wahrscheinlich 20000 Euro Verlust machen und da ich die nur über Kredite finanzieren könnte käme das im Endeffekt aufs gleiche raus.
Sie verdient ja 0 da bringt das doch nichts wenn sie Steuerklasse 4 statt 5 hat.