Nabend zusammen wie ich ihn anderem Thread schon sagte wird demnächst die Trennung von meiner Frau auf mich zu kommen.Früher oder später.Jetzt kommt natürlich die Frage auf mich zu was ich ihr bezahlen muss.Hab mich da auf diversen Seiten schlau gemacht aber irgendwie bin ich mir nicht sicher, ob meine Rechnung so stimmt und wollte deswegen mal nachfragen ob das richtig ist.
Zur Situation : Bin Alleinverdiener und verdiene ca. 2500 Euro Brutto im Monat.Ich habe ein Kind das 4 Jahre alt ist.Meine Frau arbeitet nicht und hat während unser gemeinsamen Ehe ( 7,5 jahre jetzt) auch nie gearbeitet.Habe das zwar nicht gut geheissen aber habs akzeptiert wobei es in letzter Zeit immer häufiger deswegen Krach gab.
Vor 3 Jahren haben wir uns eine Wohnung gekauft .Davon ist natürlich kaum was getilgt..Ausserdem schulden wir meinen Eltern einen hochen Betrag den wir monatlich mit 170 Euro tilgen und in 4 Jahren wird eine LL ausbezahlt in die wir monatlich 130 Euro einbezahlen und dann 17500 euro erhalten die dann meine Eltern bekommen sollen um unsere Schulden bei ihnen zu tilgen.Bliebt dann zwar noch eine restschuld übrig aber denke mal die werden sie mehr schenken.
Soviel ich weiss muss ich für Tochter 225 Euro bezahlen - kein Thema selbstverständlich.Dies kann ich ja von den 2500 abziehen.Dann noch meine private Krankenkasse 150 und dann noch diese pauschale von 125 euro.Die 300 Euro an Schulden kann ich die auch abziehen ?
Dann käme ich auf 800 euro die ich vom Gehalt abziehe bleiben 1700 übrig.Dies durch 7 geteilt macht 243 mal 3 sind 730 + 225 Unterhalt für die Tochter.Dann müsste ich ihr jeden Monat 955 euro bezahlen.Ist das richtig oder hab ich da einen Denkfehler drin.
PS Die monatliche Tilgung der Wohnung kann ich ja wohl kaum absetzen.
Velen Dank schon mal im voraus.
Moin,
interessant ist nicht Dein Brutto, sondern Dein bereinigtes Netto. Du solltest mal bei Google "Brutto-Netto-Rechner" eingeben und dann mal mit den Zahlen spielen. Dazu nimmst Du Dein Gehalt mal 12 plus Sonderzahlungen und gehst dann mal die Steuerklassen durch. Du wirst ja jetzt noch Stkl. 3 haben, aber im Jahr nach der Trennung nur noch die 1.
Wenn Du den Unterhalt berechnen lässt, sollte darauf geachtet werden, dass der, der auf Grundlage von Stkl 3 berechnet wird, auf das Jahr 2009 begrenzt wird! Danach nach Stkl 1 berechnen lassen.
Für die Berechnung: das mtl. Netto x12 plus Sonderzahlungen und sonstige Einkünfte und das dann durch 12 geteilt. Für den KU sind abzugsfähig: 5% berufsbedingte Aufwendungen und max. 4% (aber nur tats. Kosten) für die private Altersvorsorge.
Für den TU sind noch abzugsfähig: ehebedingte Kredite. Ich könnte mir daher vorstellen, dass für Ex nix übrig bleibt.
Der Selbstbehalt gegenüber Deinem Kind beträgt 900 Euro, der der Ex gegenüber 1000 Euro.
Das neue Scheidungsrecht besagt, dass Ex jetzt ihren Hintern heben muss, Kind hin, Kind her. Scheidung bedeutet immer ein drastisches Einschränken. Wenn sie nicht auf Hartz4-Niveau sinken will, sollte sie in Schwung kommen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also 2500 Netto?
Aber selbst damit wird's knapp selbst mit der alten Pflichtversicherungsgrenze von 2002 für die gesetzliche Krankenversicherung. Also ist das eine private Vollversicherung? 2*150€ für 3 Personen? Oder nur eine Zusatzversicherung?
Wem gehört die Wohnung laut Grundbuch? Wer soll/will ausziehen? Sind die Geldgeschäfte mit Deinen Eltern ausreichend dokumentiert und nachweisbar, oder lässt sich das als Schenkung auslegen?
Wie hoch ist Deine Arbeitsplatzentfernung? Hat Deine Frau einen Beruf? Wie alt ist sie?
Ja hab mich vertan sind natürlich 2500 Euro Netto.150 Zahle ich für die private Krankenversicherung.Dazu nochmal 200 Euro für eine freiwillig gesetzliche Krankenversicherung in der meine Frau und mein Tochter versichert sind.Wobei ich auch nicht weiss wie es mit der aussieht , muss ich die bezahlen und ziehe die dann von den 2500 Euro ab oder muss meine Frau die von ihrem Unterhaltgeld bezahlen ?
Die Wohnung gehört laut Grundbuch uns beiden.Wir bezahlen jeden Monat 512,50 Euro inklusive 2% Tilgung.Dazu kommen dann NK inklusive Strom, Heizung usw in Höhe von circa 330 Euro.
Ich wäre auch bereit auszuziehen aber sie möchte nicht dort wohnen bleiben also wird sie dort ausziehen.
Die Geldgeschäfte mit meinen Eltern sind insofern dokumentiert das wir damals einen Zettel ausgefüllt haben mit den Modalitäten den wir beide unterschrieben haben.Ausserdem ist nachweisbar, per Kontoauzüge, das wir jedes Jahr 2000 Euro bzw knapp 170 Euro jeden Monat überweisen.
Arbeitsplatz von mir ist knapp 23 km entfernt, Frau ist 36 Jahre alt und arbeitet nicht.Kann mir auch nur schwer vorstellen das sie Arbeit anstrebt.Sie ist psychisch krank und hat das auch schriftlich.Sagt zwar immer das sie arbeiten will ....
Hallo Sunshine,
was ist das für eine psychische Erkrankung? Und in wieweit ist sie in der Lage, das Kind dabei adäquat zu versorgen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also die gute Nachricht: für die Berechnung des Trennungsunterhalts (TU) kannst Du die gesamten Wohnungskosten einschliesslich des Tilgungsanteils kompleet abziehen und musst dafür nur einen "angemessenen Wohnwert", z.B. 360€ gegenrechnen.
Ich zähl mal den Elternkredit und die LV mit zur Wohnungsfinanzierung. Auch der verbrauchsunabhängige Teil der Nebenkosten gehört dazu, sagen wir mal 150€. Dann sind die geamten verbrauchsunabhängigen Wohnungskosten 512+170+130+150 = 922€. Dass das nicht reine Wohnkosten sind sondern darin eine erhebliche "Sparquote" enthalten ist spielt für die Trennungszeit keine Rolle, weil ihr beide gleichermassen von dieser Sparquote profitiert.
Und damit komme ich nach Abzug von Werbungskosten, der privaten, der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung und des Kindesunterhalts auf ein verbleibendes Einkommen von:
2500-922+360-125-150-200-225 = 1238€
Der TU berechnet sich dann nicht mehr nach der 3/7-Regel, sondern nach dem Selbstbehalt:
TU = 1238-1000 = 238€
Und hier wird's jetzt schwierig: davon kann man nicht leben. ALG-II beantragen als Wohnungseigentümerin und mit dieser Sparquote aber auch nicht. Keine Ahnung, wie man das löst. Am einfachsten natürlich, sie kriegt ihren Hintern hoch und geht arbeiten.
@Papasorglos
Danke für die Info wobei mich das ja nicht wirklich weiter bringt.Ich muss ja vom schlimmsten Fall ausgehen und das heisst sie möchte nicht arbeiten.Und mit den grob gerechneten 240 Euro + 225 KU kommt sie ja nicht aus.
Hatte auch vergessen Weihnachtsgeld mit ein zubringen und Lohnsteuerjahresausgleich womit sich mein Monatseinkommen um 100 Euro erhöht die sie ja dann komplett bekommt womit wir aber immer noch unter 600 Euro sind und das klappt ja nicht.
Kann mir ja dann nur vorstellen das der Staat sich das Geld bei mir holen wird.Und das heisst für mich ich hab immer noch keine Ahnung wieviel Geld mir bleibt.
Möchte das Gespräch nicht unbedingt in die Richtung lenken wobei das durchaus ein Thema ist.Kann nur sagen das sie keine schlechte Mutter ist aber auch keine gute.Weiss aber nicht wie das aussieht wenn ich als blitzableiter nicht mehr da bin.
Fällt mir gerade noch ein das kann doch gar nicht so richtig sein.Dann würde ja nach Abzug meiner Mietkosten Schulden usw für mich noch 1000 Euro im Monat übrig sein das wäre doch viel zuviel.
Der Selbstbehalt (auch wenns der nach einer Scheidung ist) beträgt ja 1000 Euro aber davon muss noch eine Wohnung bezahlt werden.Kann ja nicht sein das ich auf 110 qm wohnen kann alle Schulden bezahlt werden und ich dann noch 1000 Euro übrig hätte da würde es mir ja besser als jetzt gehen 😉
Fällt mir gerade noch ein das kann doch gar nicht so richtig sein.Dann würde ja nach Abzug meiner Mietkosten Schulden usw für mich noch 1000 Euro im Monat übrig sein das wäre doch viel zuviel.
Nein, nicht 1000, der "angemesse Wohnwert" wird ja gegengerechnet. 360€ für den angemessenen Wohnwert sagen die Leitlinien für ein verbleibendes Einkommen am "kleinen Selbstbehalt" (900€), vielleicht sind's bei 1000€ bisschen mehr, sagen wir 400€. Bleiben Dir also nur 600€, und davon musst Du ja auch noch, in meiner Rechnung, 180€ Nebenkosten bezahlen, da waren's nur noch 420€, und sooooo weit über dem ALG2-Regelsatz ist da ja nun nicht.
Auf Ihrer Seite hast Du das Kindergeld vergessen (162€).
Kann ja nicht sein das ich auf 110 qm wohnen kann alle Schulden bezahlt werden und ich dann noch 1000 Euro übrig hätte da würde es mir ja besser als jetzt gehen 😉
Kenn ich, ich wohne auf 130qm und kann Dir sagen dass man Wohnwert nicht essen kann, auch wenn meine Ex da anderer Ansicht ist und wir diese Frage gerade gerichtlich klären.
Aber wir kommen der Sache doch näher. Gegenüber meiner ersten Rechnung hast Du noch 100€ Einkommen gefunden, ich den Wohnwert um 40€ erhöht und das Kindergeld gefunden. Wenn Du jetzt noch mit Deinen Eltern eine Aussetzung der Rückzahlung bis zum Zugewinnausgleich verhandelst (+170€), dann sind wir bei 935€, die sie insgesamt im Monat hat. Das ist zwar noch etwa 200€ unter dem ALG-2 Satz für Alleinerziehende+Kind, aber ein 400€ Job zu machen steht ihr ja frei.
Jetzt blick ich gar nicht mehr durch.Die 400 Euro die von den 1000 abgezogen werden bekommt dann noch mein DEF dann hätte sie nach deiner Rechnung oben 238 + 400 + 225 KU schon 870 Euro.Desweiteren wie sieht das mit dem Kindergeld aus, das hab ich bisher immer in meinem Einkommen von 2600 Euro drin.Muss ich das schon vorab abziehen und ihr zurechnen ?
Mit meinen Eltern zu sprechen bezüglich der Aussetzung der Schulden werde ich ja mit Sicherheit nicht machen das wäre doch taktisch unklug.So bezahl ich 2000 Euro Schulden zurück wenn ich sie zurücksetzen ,würde das nur bedeuten das sie mehr bekommt und am Ende 2000 Euro mehr Schulden übrig bleiben die ich sowieso tilgen muss.
Also ums nochmal auf den Punkt zu bringen ist es im Endeffekt so das ich 1000 Euro behalte davon wird mir aber ein Wohnwert abgezogen, der circa 400 Euro beträgt ? Von den übrig gebliebener 600 Euro muss ich dann leben.Ab gehen dann noch Strom und Gas.Schulden und Wohnung und Krankenkasse brauche ich nicht mehr von den 600 Euro bezahlen. ?
Sorry das ich immer wieder was neues aufmache aber mir fällt immer noch was ein.Wenn ich 600 euro behalten darf und dann noch die 350 euro Krankenkasse dazu addiere sowie die 300 Schulden sowie die 685 Euro für die wohnung komme ich auf 1935 Euro.Wenn ich 2600 Euro verdiene dann bekommt sie ja nur 665 Euro von mir.Oder ist da rgendwo ein Rechenfehler.
Oder ist da rgendwo ein Rechenfehler.
Nein, kein Rechenfehler, völlig korrekt.
Bedenke aber, dass das mit dem angemessenen Wohnwert nur bis zur Scheidung gut geht. Während der Trennungszeit wird von Dir nicht verlangt, Dir Gedanken über die Zukunft der Wohnung zu machen, da man ja eine Versöhnung nicht mit vorschnellen Fakten verhindern will. Nach dem Trennungsjahr musst Du Dir dann aber langsam Gedanken machen, was Ihr mit der Wohnung anstellt, den einerseits kommt ja der Zugewinnausgleich, andereseits wird man Dir für eine EU-Berechnung nach der Scheidung die Wohnkosten voll anlasten.
Na vielen vielen Dank jetzt hab ich zumindest schon mal einen Anhaltspunkt.
Wie ist das den mit dem Haushalt ich hab zu meiner Frau gesagt das sie mitnehmen kann was sie will.Hab mal irgendwo gehört das man die Kosten für neue Möbel auch absetzen kann und wenn ja ist die Frage in welcher Höhe, kann mir ja keine komplette Wohnungseinrichtung für 20000 Euro holen.
Moin sunshine,
Wie ist das den mit dem Haushalt ich hab zu meiner Frau gesagt das sie mitnehmen kann was sie will.Hab mal irgendwo gehört das man die Kosten für neue Möbel auch absetzen kann und wenn ja ist die Frage in welcher Höhe, kann mir ja keine komplette Wohnungseinrichtung für 20000 Euro holen.
von "absetzen" kann keine Rede sein. Wenn Du Deiner Ex alles Wertvolle aus Eurem Haushalt überlässt, ist das eben eine ungewöhnliche Aufteilung des Hausrats, der Du aber freiwillig zugestimmt hast - fertig. Etwa so, als hättest Du gesagt "Räum unser gemeinsames Konto ruhig leer; Du brauchst ja Geld!" Ein "Bonus" erwächst Dir daraus nicht, und mit Unterhaltszahlungen oder dem Zugewinnausgleich verrechnen kannst Du es auch nicht. Evtl. kannst Du bei der nächsten Steuererklärung ein paar Kröten als "aussergewöhnliche Belastungen" geltend machen, aber das bezieht sich eher auf Umzugskosten als auf Möbel-Neuanschaffungen.
Bist Du wirklich sicher, dass Du Deiner Ex den wertvollen Teil Eures Hausrats einfach überlassen und Dich selbst mit ein paar verbrauchten Möbeln und dem alten Plastikgeschirr begnügen willst?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Naja kann meiner Tochter ja nicht zumuten das sie in einer Wohnung lebt wo nur Schrott steht.Sie kann ja nix für die Mutter ^^
Hallo Sunshine,
Naja kann meiner Tochter ja nicht zumuten das sie in einer Wohnung lebt wo nur Schrott steht.Sie kann ja nix für die Mutter ^^
Dann einigt euch auf eine Liste, was genau deine Demnächst-Ex mitnehmen kann. Ein "was sie will" ist ein Freibrief, und sie könnte das wortwörtlich nehmen. Willst du das wirklich?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
ich muss ein klein wenig korrigieren:
ist das eben eine ungewöhnliche Aufteilung des Hausrats, der Du aber freiwillig zugestimmt hast - fertig. Etwa so, als hättest Du gesagt "Räum unser gemeinsames Konto ruhig leer; Du brauchst ja Geld!" Ein "Bonus" erwächst Dir daraus nicht,
Hausrat ist zu gleichen Teilen zu teilen und ggf. ein Wertausgleich zu schaffen. Die sog. Hausratersatzbeschaffung kann sehr wohl in die Unterhaltsberechnung einfließen. Typisch sind die Kosten für 'ne Waschmaschine und den Fernseher nebst Sofa,
als "aussergewöhnliche Belastungen" geltend machen,
Nein, das sieht das EStG nicht vor.
aber das bezieht sich eher auf Umzugskosten als auf Möbel-Neuanschaffungen.
Auch die Umzugskosten können, weil nicht beruflich veranlasst, nicht im Rahmen der ESt geltend gemacht werden.
Die Hausratteilung ist das erste Indiz für die Möglichkeit einer vernünftigen Trennung. Wenn es hierbei schon knistert, wird's beim Zugewinn und Unterhalt so richtig spannend.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ok dann fass ich mal zusammen: Ich zieh von meinem Gehalt die Schulden, ab die Wohnungskosten (ausser Gas, Strom) sowie die Private Krankenversicherung.Von dem was übrig bleibt bekommt meine Frau alles bis 1000 Euro.Da ist der KU in Höhe von 225 Euro drin.Ausserdem wird von den 1000 Euro noch circa 400 Euro abgezogen die sie auch bekommt.
Wenn ich jetzt einen Kredit aufnehme für Wohnungsgegenstände kann ich den auch abziehen ist wobei klar ist das ich mir keinen Fernseher für 1000 Euro kaufen kann und auch keine Luxus Waschmaschine.Was für ein Preis ist denn angemessen ?
Andere Frage : Wie sieht die Sache denn aus ,wenn ich sage, ich halt das zu Hause nicht mehr aus und gehe.Habe ich dann auch diese 1000 Euro von denen ich mir eine Wohnug besorgen muss und was ist dann wenn meine Frau 2 Monate später sagt ich zieh auch aus.Ich kann ja kaum 2 Wohnungen finanzieren geschweige dann drei.
Weil so langsam kommt mir ein wenig der Gedanke das sie gar nicht ausziehen will.Weshalb auch besser gehts doch nicht, um Geld muss sie sich keine Gedanken kann immer zum Lover fahren und Papa passt auf die kleine auf.
Andere Frage : Wie sieht die Sache denn aus ,wenn ich sage, ich halt das zu Hause nicht mehr aus und gehe.Habe ich dann auch diese 1000 Euro von denen ich mir eine Wohnug besorgen muss
Naja, nicht ganz, weil irgendjemand muss die Wohnung und die Nebenkosten ja bezahlen und den KU das das Kindergeld musst Du auf jeden Fall überweisen (Solange, bis das KG dann sowieso umgemeldet wird).
Bleiben Dir also 2600-512-300-330-225-164-125 = 944€
Dafür sparst Du natürlich bei der Miete (wenn es unter 400€ geht) und bei den Nebenkosten, insgesamt hast Du also schon mehr Luft.
und was ist dann wenn meine Frau 2 Monate später sagt ich zieh auch aus.Ich kann ja kaum 2 Wohnungen finanzieren geschweige dann drei.
Das wäre eher der gute Fall, der schlechte wäre wenn sie nie auszieht. Weil das ist durchaus eine bekannte (Erpressungs-) Konstellation: "ich zahl nichts und nie was für die Wohnung, wenn Du auch nicht zahlst kommt der Hammer und Du hast den Vermögensschaden (ich weiss nicht was Vermögensschaden ist und deswegen ist es mir egal und ausserdem Hauptsache ich schade Dir) und warum soll ich jemals ausziehen."
Und dann hast Du ein echtes Problem spätestens wenn die Steuerklasse wechselt und Du es nicht mehr bezahlen kannst.