Hallo.
Ich habe eine Frage an die Experten hier.
Meine Tochter jetzt bald 14 lebt beim Vater und ich zahle seit 10 Jahren Unterhalt fürs Kind. Und zwar 250 Euro, ohne daß es je berechnet worden ist, denn wir haben uns immer an der Düsseldorfer Tabelle ausgerichtet.
Nun ist es so, daß sich meine finanzielle Situation etwas verschlechtert hat und ich den Vater gebeten habe etwa ein Jahr zu verzichten.
Das möchte er nicht und möchte sich beim Anwalt beraten lassen.
Mein Einkommen (Mindestruhegehalt) liegt bei 1500 Netto.
Vom Hören sagen weiß ich daß er ein ca. Bruttogehalt von 6500 Euro hat.
Wie wird der Unterhalt jetzt berechnet?
Weil mir geht es nicht darum nicht zahlen zu wollen, sondern wieviel ich in etwa wirklich zu zahlen hätte, damit ich mich gedanklich auf den Krieg vorbereiten kann. Zur Zeit zahle ich freiwillig 100 Euro.
liebe Grüße
Hallo,
grundsätzlich schuldest du den Mindestunterhalt, das sind derzeit laut Düsseldorfer Tabelle 334 € für die vierzehnjährige Tochter. An der DT kannst du den bisherigen Zahlbetrag daher kaum "ausgerichtet" haben. Wenn die 1500 € bereinigtes Nettoeinkommen sind, dann bist du dafür auch leistungsfähig.
Allerdings gibt es Urteile, nach denen der betreuende Elternteil anteilig oder ganz den Barunterhalt übernehmen muss, wenn er deutlich sehr viel mehr verdient als der Unterhaltsverpflichtete.
Gruß
E.
Moin,
Allerdings gibt es Urteile, nach denen der betreuende Elternteil anteilig oder ganz den Barunterhalt übernehmen muss, wenn er deutlich sehr viel mehr verdient als der Unterhaltsverpflichtete.
das ist grundsätzlich zutreffend. Allerdings ist das immer eine Einzelfallentscheidung und kein Rechtsgrundsatz. Auch auf irgendein Urteil von irgendeinem Gericht kann man sich dabei nicht berufen; ebensowenig reicht
Vom Hören sagen weiß ich daß er ein ca. Bruttogehalt von 6500 Euro hat.
nicht aus. Und einfach mal auf den Busch klopfen nach dem Motto "ich verklag den Ex jetzt einfach mal auf Auskunft, damit er mir sagen muss, was er verdient"wird auch nicht funktionieren (Stichwort: Ausforschungsbeweis); vor allem dann nicht, wenn man selbst eine zweifellos bestehende Unterhaltspflicht trotz gegebener Leistungsfähigkeit nicht erfüllt. 1.500 EUR Mindestruhegehalt minus 334 EUR Kindesunterhalt liegen noch immer deutlich über dem Selbstbehalt für Nichterwerbstätige von 800 EUR.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo eikudib,
1.500 EUR Mindestruhegehalt minus 334 EUR Kindesunterhalt liegen noch immer deutlich über dem Selbstbehalt für Nichterwerbstätige von 800 EUR.
Und wenn es 1501 € sein sollten, wären wir bei einem Zahlbetrag von 356€. Falls es die einzige Unterhaltsverpflichtung ist, dann erfolgt in der Regel noch eine Heraufstufung in die nächsthöhere Einkommensstufe, und du würdest 377 € zu zahlen haben.
Insofern bist du mit den 250 € bisher mehr als gut gefahren. Falls der betreuende Elternteil damit auch weiterhin zufrieden wäre, dann würde ich an deiner Stelle weiterzahlen wie gehabt.
Gruß
E.
Moin,
eine Anmerkung hierzu:
das ist grundsätzlich zutreffend. Allerdings ist das immer eine Einzelfallentscheidung und kein Rechtsgrundsatz. Auch auf irgendein Urteil von irgendeinem Gericht kann man sich dabei nicht berufen.
Du könntest dich auf ein aktuelles Urteil des BGH berufen (XII ZB 297/12), wenn dem KV tatsächlich mehr als das Dreifache deines unterhaltsrelevanten Einkommens zur Verfügung steht. Das OLG Frankfurt hat diese Entscheidung bereits in seine unterhaltsrichtlichen Leitlinien 2014 konkret mit aufgenommen:
12.3. Beiderseitige Barunterhaltspflicht / Haftungsanteil
Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Barunterhalt zu leisten (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB), es sei denn
[...]
der angemessene Selbstbehalt des nicht betreuenden Elternteils wäre durch den Barbedarf des Kindes zwar nicht gefährdet, die Leistungsfähigkeit des betreuenden
Elternteils ist aber bedeutend höher als diejenige des nicht betreuenden Elternteils, etwa bei dreifach höherem verfügbaren Einkommen oder guten Vermögensverhältnissen
--
Brainstormer
Was ist bereinigtes Nettogehalt? Und wird bei der Berechnung nicht das Einkommen beider Elterteile mit einbezogen? Oder nur meins?
Übrigens gilt ein Ruhegehalt, Rente als erwerbstätiges Einkommen so viel konnte ich schon mal rausfinden.
Also wäre mein Selbstbehalt irgendwas mit 1000 Euro.
Was aber passiert wenn ich weniger als den geforderten Unterhalt zahlen kann, obwohl ich schon alles versuche?
Titel, Lohnpfändungen....usw?
Wäre es ratsam wenn ich mir im Vorwege ein Beratungsgespräch beim Anwalt hole?
Ich hätte das ja gerne ohne diesen ganzen Kram geklärt, weil es mich echt Nerven kostet.
Was ist bereinigtes Nettogehalt?
Das Nettogehalt abzüglich berufsbedingter Aufwendungen, Altersvorsorge und sonstiger Abzugsposten. Genaueres steht in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG.
Und wird bei der Berechnung nicht das Einkommen beider Elterteile mit einbezogen? Oder nur meins?
Solange das Kind minderjährig ist, nur deins. Es gilt aber mein Hinweis in Antwort #4.
Was aber passiert wenn ich weniger als den geforderten Unterhalt zahlen kann, obwohl ich schon alles versuche?
Titel, Lohnpfändungen....usw?
Erstmal nix, soweit der Unterhalt nicht tituliert ist. Der KV wird dann sicherlich weitere Schritte einleiten und du wirst Post vom Jugendamt oder seinem RA erhalten.
Wäre es ratsam wenn ich mir im Vorwege ein Beratungsgespräch beim Anwalt hole?
Kannst du machen. Ich würde damit allerdings warten, bis es soweit ist.
--
Brainstormer
Was ist ein titulierter Unterhalt?
Wie gesagt wir haben das bis jetzt immer ohne irgendwelche Ämter oder Anwälte geklärt, aber jetzt ist der KV irgendwie sauer auf mich, obwohl ich wie gesagt schon alles versuche.
Gibt bestimmt keinen Anwalt der auf meiner Seite ist, geht ja schliesslich ums Kind, aber allmählich werde ich auch sauer, daß er bei so viel Einkommen sich noch anstellt wegen 250 Euro und ich echt gucken muss wie ich alles abdecken kann weil ich eine erhöhte Energiekostenrechnung abzuzahlen habe und ne Insolvenz. Das ist für mein Empfinden einfach ungerecht. Und er bekommt den Hals einfach nicht voll und macht dem Kind regelmässig Geschenke von tausend Euro usw. Das kann doch alles so nicht richtig sein.
Hallo eikudib,
Was ist ein titulierter Unterhalt?
Wie gesagt wir haben das bis jetzt immer ohne irgendwelche Ämter oder Anwälte geklärt,
Dann ist der Unterhalt nicht tituliert, das heißt es gibt keine vollstreckungsfähige Urkunde, aus der gepfändet werden könnte.
Gibt bestimmt keinen Anwalt der auf meiner Seite ist,
Ein Anwalt, den du beauftragt hast, vertritt deine Interessen.
und ich echt gucken muss wie ich alles abdecken kann weil ich eine erhöhte Energiekostenrechnung abzuzahlen habe und ne Insolvenz.
Wenn du dich in der Insolvenz befindest, dann wird doch beim pfändungsfreien Betrag berücksichtigt, dass du eine Unterhaltsverpflichtung hast. Er müsste also entsprechend bei ca. 1430 € liegen. Und damit wärst du definitiv für den Mindestunterhalt leistungsfähig.
aber allmählich werde ich auch sauer, daß er bei so viel Einkommen sich noch anstellt wegen 250 Euro Das ist für mein Empfinden einfach ungerecht. Und er bekommt den Hals einfach nicht voll und macht dem Kind regelmässig Geschenke von tausend Euro usw. Das kann doch alles so nicht richtig sein.
Wenn dein Ex in den vergangenen 10 Jahren mit 250 € zufrieden war und in der ganzen Zeit keine Anpassung verlangt hat, bist du, wie gesagt, mehr als gut gefahren damit. Denn wenn er "einfach den Hals nicht voll bekommen" würde, hätte er dich ganz anders zur Kasse bitten können.
Gruß
E.
Hallo eikudib!
Ich finde Du machst es Dir sehr einfach.
Seit Jahren bezahlst Du nicht den vollen Kindesunterhalt und jetzt soll der KV auch noch gut gelaunt auf weitere Euronen verzichten??!!
Euer Kind kostet nun mal Geld, und da es nun mal Euer Kind ist, solltest Du auch Deinen gerechten (rechtlichen) Anteil daran tragen!! Da finde ich es relativ unverschämt, darauf hinzuweisen, dass der KV etliches mehr verdient.
Gönne Eurer Tochter die Geschenke, die der KV gerade deshalb machen kann.
Das was Du als Netto-Gehalt hast habe ich grad mal so mit Kindergeld für mich und die Kids. Davon wuppe ich unsere Kosten, sowie einige Extras für die Kinder. Und nein ich beziehe keine Leistungen vom Staat, da ich es leid war mich nackig zu machen und sich die Kids ihre kleinen Nebenjobs dann an den Hut stecken könnten.
Und nein der KV zahlt keinen Kindesunterhalt, wieso ist hier in Deinem Thema egal.
Zu Deiner Insolvenz kann ich Dir sagen, dass Deine Unterhaltspflicht in Deinen insolvenzrelevanten Selbstbehalt mit eingerechnet wird und Du auf jeden Fall, davon Deiner Unterhaltspflicht in voller Höhe nachkommen kannst.
Mach Dich gerade, Deine Tochter kann für Deine Schulden nichts, ebenso wenig wie Dein Ex.
Wenn Dir Dein finanzielles Disaster grad um die Ohren fliegt, ist die Insolvenz das Beste was Du machen kannst. Wenn Du dazu Fragen hast, kannst mich gerne per PN anschreiben, da ich selbst in der Inso bin.
Aber zeige Größe und Charakter, denn wenn Du in Deiner Inso den Unterhaltsfreibetrag in Anspruch nimmst, solltest Du diesen auch an Deinen Ex weiterleiten.
LG Engel
Hallo,
wenn Du in Deiner Inso den Unterhaltsfreibetrag in Anspruch nimmst, solltest Du diesen auch an Deinen Ex weiterleiten.
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
Ergänzend dazu: Falls deine Unterhaltspflicht in der Festsetzung des pfändungsfreien Betrags bisher nicht berücksichtigt wurde, dann solltest du dich darum kümmern, dass das passiert.
Gruß
E.
Moin,
Du könntest dich auf ein aktuelles Urteil des BGH berufen (XII ZB 297/12), wenn dem KV tatsächlich mehr als das Dreifache deines unterhaltsrelevanten Einkommens zur Verfügung steht.
das ist bislang an keiner Stelle erwiesen; es gibt nicht mehr als Hörensagen von 6.500 brutto. Der Nachweis steht aus und ist gerichtsfest auch nicht durch ein "Ich habe gehört, dass..." oder "ich glaube, dass..." zu erbringen.
Selbst wenn man die Richtigkeit des Betrags voraussetzt, ergibt eine schnelle Überprüfung mit einem Brutto-/Netto-Rechner ein (noch unbereinigtes) Netto in der Grössenordnung von ca. 3.600 EUR; also noch lange keinen dreifachen Betrag. Abgesehen muss auf der Amtsgerichtsebene niemand diesem BGH-Urteil 1:1 folgen; zumal auch dieses an den entscheidenden Punkten viele "kann's" enthält und eben einen konkreten Einzelfall abfrühstückt.
Das OLG Frankfurt hat diese Entscheidung bereits in seine unterhaltsrichtlichen Leitlinien 2014 konkret mit aufgenommen
auch das nützt einem in Schleswig-Holstein nicht besonders viel.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also vielen lieben Dank für die vielen Unterschiedlichen Meinungen und Kopf waschen.
Im Grunde habt ihr ja nicht ganz Unrecht damit, daß ich gut bedient bin.
Wie gesagt es geht ja nicht darum daß ich nichts zahlen will und ich tue was ich kann, auch für meine Tochter, aber ich werde prüfen ob ich noch mehr tun kann. Ich werde dann mal alles was noch kommt mit Würde tragen.
Moin Martin,
das ist bislang an keiner Stelle erwiesen[...]
Irgendwie bist du ziemlich verbissen in letzter Zeit. Entspann dich mal und fühl dich nicht jedesmal gleich persönlich angegriffen...
Meine Anmerkung war als ergänzender Hinweis gedacht. Wir werden sehen, ob andere OLGs nachziehen.
--
Brainstormer
Moin eikudib,
Also vielen lieben Dank für die vielen Unterschiedlichen Meinungen und Kopf waschen.
Im Grunde habt ihr ja nicht ganz Unrecht damit, daß ich gut bedient bin.
das ist in der Tat so - und wenn ich den Begriff "Mindestruhegehalt" richtig deute, bist Du (derzeit) nicht erwerbstätig. Das bedeutet, dass unterhaltsrechtlich (!) nur ein Selbstbehalt von 800 EUR zur Anrechnung kommt. Zu Deinem Einkommen besteht also eine Differenz von 700 EUR. So gesehen sind 250 EUR Kindesunterhalt wirklich kein Beweis für Geldgeilheit Deines Ex, denn er könnte recht problemlos auch 130 EUR mehr durchsetzen. Auch die Relation von "ich brauche für mich selbst pro Monat 1.400 EUR und mein Kind kriegt nur 100 plus Kindergeld" ist nicht ganz glücklich; so viel weniger essen 14-Jährige nicht.
Grüssles
Martin
PS: Was ich in Deinen ganzen Schilderungen vor lauter Geld etwas vermisse: Wie gut und intensiv ist denn der persönliche Kontakt zu Deiner Tochter?
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Der Kontakt zu meiner Tochter ist sehr intensiv. Wir telefonieren jeden Abend. Machen über Skype und FB Hausaufgaben. Ich hole sie alle 14 Tage ab oder sooft wie sie zu mir möchte und dann eben jeweils zwei Wochen in den Ferien. Wenn Not ist steige ich ins Auto und bin dann für sie da.
Moin BS,
Irgendwie bist du ziemlich verbissen in letzter Zeit. Entspann dich mal und fühl dich nicht jedesmal gleich persönlich angegriffen...
Ich bin vollkommen entspannt. Im konkreten Fall versuche ich nur, der laienhaften Annahme entgegenzuwirken, dass man lediglich ein (vermeintlich) leidlich passendes Urteil eines anderen Gerichts finden müsse und dieses dann mit der Massgabe "Herr Richter, genau das hätte ich auch gerne" über den eigenen Fall stülpen könne.
Abgesehen davon, dass "6.500 brutto" sich nach viel mehr anhört als es netto ist (deshalb hatte ich das in #11 vorgerechnet): Wie genau sollte die Openerin ihr "Hörensagen" denn in einen gerichtlichen Antrag giessen - oder in eine Klageerwiderung, falls Ihr Ex auf die Idee kommt, den vollen KU von ihr zu verlangen?
Meine Anmerkung war als ergänzender Hinweis gedacht. Wir werden sehen, ob andere OLGs nachziehen.
Selbst wenn sie es tun, beantwortet auch das nicht die Frage, wie ein entsprechender Antrag auf Einkommensauskunft begründet werden sollte.
Grüssles
Martin
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Moin Martin,
du weißt es doch selbst besser...
Im konkreten Fall versuche ich nur, der laienhaften Annahme entgegenzuwirken, dass man lediglich ein (vermeintlich) leidlich passendes Urteil eines anderen Gerichts finden müsse und dieses dann mit der Massgabe "Herr Richter, genau das hätte ich auch gerne" über den eigenen Fall stülpen könne.
Laienhaft ist eher deine Annahme, dass höchstrichterliche Rechtsprechnung nicht auf Amtsgerichtsebene angewandt wird.
Abgesehen davon, dass "6.500 brutto" sich nach viel mehr anhört als es netto ist (deshalb hatte ich das in #11 vorgerechnet): Wie genau sollte die Openerin ihr "Hörensagen" denn in einen gerichtlichen Antrag giessen - oder in eine Klageerwiderung, falls Ihr Ex auf die Idee kommt, den vollen KU von ihr zu verlangen?
Selbst wenn sie es tun, beantwortet auch das nicht die Frage, wie ein entsprechender Antrag auf Einkommensauskunft begründet werden sollte.
Es ist vollkomen ausreichend, sich verklagen zu lassen. Du kennst schon den Thread von AnnaSophie?
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Brainstormer
Moin Brainstormer,
Laienhaft ist eher deine Annahme, dass höchstrichterliche Rechtsprechnung nicht auf Amtsgerichtsebene angewandt wird.
bevor das jetzt in Richtung Barbara Salesch abdriftet: Bitte befasse Dich mit dem Sachverhalt des (verbotenen) Ausforschungsbeweises:
Der Ausforschungsbeweis ist im deutschen Zivilprozess in der Regel unzulässig. Es gilt der Verhandlungsgrundsatz (im Gegensatz zum Amtsermittlungsgrundsatz, der zum Beispiel im Strafprozess gilt), womit es Aufgabe der Parteien ist, den Tatsachenstoff in den Rechtsstreit einzuführen („vorzutragen“ - siehe auch Parteivortrag). Der Richter ist grundsätzlich an diesen Vortrag gebunden und darf, auch wenn der Vortrag unwahrscheinlich klingt, keine eigenen Ermittlungen anstellen. Er hat allein anhand des Parteivortrags zu prüfen, ob die Voraussetzungen der für den Fall relevanten Rechtsvorschriften erfüllt sind. Dazu muss der Vortrag konkret genug sein, um überhaupt den Rückschluss auf das Vorliegen dieser Voraussetzungen („Tatbestandsmerkmale“) zuzulassen.
Es ist vollkomen ausreichend, sich verklagen zu lassen. Du kennst schon den Thread von AnnaSophie?
selbstverständlich kenne ich den. Was genau kann die Openerin sich dafür kaufen, wie im Fall von Anna Sophie entschieden worden ist? Und was hat sie davon, wenn sie sich (statt der bisher ohne Titel bezahlten) 250 EUR nach einer solchen Klage durch ihren Ex monatlich 377 EUR Kindesunterhalt an der Backe hat?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin eikudib,
Der Kontakt zu meiner Tochter ist sehr intensiv. Wir telefonieren jeden Abend. Machen über Skype und FB Hausaufgaben. Ich hole sie alle 14 Tage ab oder sooft wie sie zu mir möchte und dann eben jeweils zwei Wochen in den Ferien. Wenn Not ist steige ich ins Auto und bin dann für sie da.
das sind gute Nachrichten - es muss ja nicht nur mit dem Geld, sondern auch zwischenmenschlich passen und sich "richtig" anfühlen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.