Hallo,
ich bin geschieden mit einem Kind und zahle EU/KU.
Wenn ich nun wieder heiraten sollte, wie ändert sich die EU-/KU-Berechnung durch die neue Steuerklasse?
Kind profitiert, aber Ex nicht?! Stimmts?
Und was wird mit der Änderung des UH-Rechts passieren? Hat die neue Frau eine Auswirkung (gleichrangig mit Ex?)
Und was passiert, wenn dann noch ein Kind kommen sollte?
Viele Fragen, ich weiß... wäre trotzdem für jeden Tipp dankbar :thumbup:
Grüßle NG
Moin,
Kind profitiert, aber Ex nicht?! Stimmts?
Stimmt. Und auch wieder nicht. Zwar sagt der BGH, der EU habe nicht am Splittingvorteil der neuen Ehe zu partizipieren. Jedoch gibt es Einzelfallentscheidungen gleichlautend auch zum KU.
Und was wird mit der Änderung des UH-Rechts passieren? Hat die neue Frau eine Auswirkung (gleichrangig mit Ex?)
Das ist so geplant.
Und was passiert, wenn dann noch ein Kind kommen sollte?
Das weitere Kind steht im Rang dem Kind aus erster Ehe gleich. So deine (Dann-)Frau nicht arbeiten sollte, hat sie einen Unterhaltsanspruch. Derzeit nach der Ex, geplant ist auf selber Stufe wie die Ex.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
Stimmt. Und auch wieder nicht. Zwar sagt der BGH, der EU habe nicht am Splittingvorteil der neuen Ehe zu partizipieren. Jedoch gibt es Einzelfallentscheidungen gleichlautend auch zum KU.Das ist so geplant.
D.h. die Ex profitiert in keinem Fall? Und beim Kind kommts drauf an?
Und wie wird gerechnet?
EU nach Brutto-Netto-Rechnung in Steuerklasse 1?
KU nach Brutto-Netto-Rechnung in Steuerklasse 3?
Vielen Dank schon mal :thumbup: 🙂
Hallo!Auf wann ist denn die gleichstellung der neuen Ehefrau mit der Exfrau geplant?
Moin,
der Erziehungsurlaub steht dir zu und wird durch das Elterngeld letztlich sogar gefordert. Ob die Gerichte die Einkommenseinbuße bzgl. bestehender Unterhaltslasten akzeptieren kann ich noch nicht erahnen. Ich denke, die werden wegen der 2 Monate keinen Wirbel machen und einem Abänderungsbegehren nicht entsprechen. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich und bis zur Würdigung durch das BVerfG vergeht eine lange Zeit.
Der BGH hat einige sog Hausmannsurteile gesprochen. Guck mal in die Aufsätze.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Könnte das mal jemand an einem Beispiel rechnen/abschätzen?
bereinigtes Einkommen Mann 2400.-
bereinigtes Einkommen Exfrau 1200.-
bereinigtes Einkommen zweite Frau 600.-
angenommener Kindesunterhalt 300.-
wie würde man das dann rechnen?
Nettos 2400 - 300 + 1200 + 600 = 3900.-
"Anspruch" der 3 (Mann, Ex, Next) 3900 / 3 = 1300.-
Ex bekommt dann 1300 - 1200 = 100 ???
Gruß ng
wie würde man das dann rechnen?
Was Du schreibst wäre in gewisser Weise logisch (allerdings vorher noch je 1/7 "Erwerbsanreize" abziehen, das verschiebt die Zahlen etwas). Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass solche "Schicksalsgemeinschaften" geschmiedet werden, bei der eine Frau durch ihre Gehaltseröung die andere finanziert...
Ausserdem entspricht dieses Verfahren, einfach alles in den grossen Gleichmacher-Topf zu werfen, ja schon heute nicht dem Gesetz, sondern nur der Rechtssprechung des BGH. Im Gesetz steht, dass sich der Unterhalt an den "ehelichen Lebensverhältnissen" orientiert, und wie sind die für Deine neue Ehe? Die werden doch gerade durch die Unterhaltsberechnung definiert, also beisst sich die Schlange in den Schwanz.
Ich glaube, es hat sich erstens noch niemand überlegt, und zweitens kann mit der Unterhaltsrechtsreform der Unterhaltsanspruch ja auch auf den "angemessenen Lebensbedarf" festgelegt werden. Ich denke, das wird die Lösung sein.
Hallo pappasorglos,
danke für die Hinweise. Es muss doch aber tausende solche Fälle geben... wie rechnet man denn das?
(nach neuem Unterhaltsrecht, wo Ex und neue Frau gleichrangig UH-berechtigt sind)
Gruß NG
Es muss doch aber tausende solche Fälle geben... wie rechnet man denn das?
(nach neuem Unterhaltsrecht, wo Ex und neue Frau gleichrangig UH-berechtigt sind)
Ich bin mir nicht sicher, ob Du's richtig verstehst: nach neuem Unterhaltsrecht sind Ex und Next dann gleichberechtigt (im 2. Rang), wenn auch Next ein Kind betreut. Ohne Kind ist Next im 3. Rang.
Aus dem Gesetzenwurf zur Unterhaltsrechtsreform geht die Berechnung schlicht nicht hervor, es wird den Gerichten überlassen bleiben. Für den angenommen Fall, Next bekommt ein Kind und geht erst mal garnicht mehr arbeiten, hier zwei extreme Standpunkte, die beide denkbar wären (was jetzt nicht heissen soll, dass sie gerecht wären...)
(Steuerliche (Splitting-)Effekte erstmal vernachlässigt, Annahme Netto Du 2400, Ex 1200, Next 0, KU = 2*300 = 600 )
- Zur Zeit hat Ex einen EU-Anspruch von 385, und der ist darin begründet, dass die "ehelichen Lebensverhältnisse" 1585,- Euro erfordern, auch wenn während der Ehe niemals so viel Geld zur Verfügung war, aber der BGH sieht es nunmal so, und daran ändert Deine neue Familie erstmal nichts. Next hat einen Anspruch nur in Höhe des "notwendigen Eigenbedarfs" von 560,- weil sie kann sich ja nicht auf eheliche Lebensverhältnisse berufen. Du zahlst also nach wie vor 385 EU, insgesamt 600 KU und 560,- an die Next. Du bist dadurch immer noch kein Mangelfall, niemand wird bedürftig, also ist alles in bester Ordnung..
- Das andere Extrem ist die 3-teilung, die Du vorgeschlagen hast, dann würde in diesem Fall Ex unterhaltsplichtig und müsste EU 170,- abdrücken...
