Hallo Zusammen !
Meine Daten: Geschieden, 2 Kinder ( 8 // 11), wieder geheiratet, 1 Kind ( 2 Jahre )
Ex arbeitet "überobligatoisch", z.Z. wird neben Kindesunterhalt auch nachehleeicher Unterhalt gezahlt. Habe allerdings wg. des nachehelichen Unterhalts vor dem Hintergrund der anstehenden Unterhaltsrechtsreform meine Rechtsvertretung beauftragt, einen bestehenden Vergleich zu ändern.
Stehe vor folgender Entscheidung:
alter Arbeitgeber ggf. neuer Arbeitgeber
Jahreseinkomment: brutto 52 TEUR 57 TEUR
Anfahrstweg zur Arbeit: 5 km 45 km
Fahrzeit mit PKW: 15 min 1 Std.
Der neu, in Aussicht stehende Arbeitsplatz reizt sehr. Der - insbesondere zeitliche - Aufwand ( Arbeitsweg, Arbeitszeit ) wird allerdings nicht unerheblich steigen.
Wenn ich allerdings dann einen Großteil meiner Einkommenssteigerung wg. KU / EU an die Ex zahlen muß bleibe ich lieber bei meinem alten Arbeitgeber .... Wie seht Ihr das Ganze, insbesondere vor dem Hintergurnd der jüngsten Änderungen im Unterhaltsrecht ???
Viele Grüße
kohlenkoenig1
Das sind alles Einzellfallentscheidungen. Es kommt drauf an, ob man in Deinem Fall von einer üblichen zu erwartenden Einkommensveränderung ausgehen wird oder nicht. Grundsätzlich hat man größere Chancen das Mehreinkommen als Karriersprung (und damit keine Beteilung der EX) durchzubringen wenn man
- den Arbeitgeber wechselt
- deutlich mehr als vorher (z.B. 20%) verdient.
- z.B. vom Sachbearbeiter zum Geschäftsführer wird.
Bei dir sind es nur 10%, nach meiner Meinung wird es sehr schwierig sein, die Ex nicht zu beteiligen müssen, trotz de Wechsels des Arbeitgebers.
Vergiß auch nicht die nachteiligen Änderungen bezüglich der Absetzmöglichkeiten bei der Kilometerpauschale.
PS: Wenn bereits in der Ehe Ausssicht auf die neue Stelle bestand, war das eheprägend und die Ex hat Anspruch auf das Mehreinkommen.
Rechne doch erstmal aus, was dir netto bleibt.
In Steuerklasse 1 hast du 40-50% Abzüge, bleiben 2500.- Euro. c.a 1500.- hast du mehr an Spritkosten.
Wenn es nur der einfache Weg ist, verdoppelt sich das sogar noch. Vom Autoverschleiß mal ganz abgesehen.
Wenn du nur pauschal 5% angerechnet bekommst bleibst du auch drauf sitzen.
Wo siehst du denn da eine Einkommenssteigerung?
Gruß
Thomas
Moin,
Es kommt drauf an, ob man in Deinem Fall von einer üblichen zu erwartenden Einkommensveränderung ausgehen wird ...
Für den KU ist das vollkommen irrelevant.
Habe allerdings wg. des nachehelichen Unterhalts vor dem Hintergrund der anstehenden Unterhaltsrechtsreform meine Rechtsvertretung beauftragt, einen bestehenden Vergleich zu ändern.
Das wird wenig bis keine Aussicht auf Erfolg haben, weil die Vergleichsgrundlagen sich im Ergebnis nicht geändert hat.
Worum geht es dir denn nun eigentilch, um KU oder EU?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielen Dank für Eure Antworten !!! 🙂
@DeeepThought
Hinsichtlich des KU war ich letzten November 2007 verunsichert, hatte verschiedene Informationen der Medien so interpretiert, als würde die Düsseldorfer Tabelle abgeschafft werden. Hier lag ich natürlich völlig daneben. :knockout:
Im Wesentlichen geht es mir um den Unterhalt an die Ex, insofern ist die Eingangsfrage im Titel irreführend.
Ex arbeitet seit Jahren halbtags, dies wurde in der Vergangenheit aber regelmäßig als überobligatorisch bewertet. Wie Du richtig vorausgesehen hast, hatten meine Bemühungen um die Abänderung des Vergleichs keinen Erfolg. Dies war der Tenor der Verhandlung beim AG. Die Richterin bestätigte zwar, daß die Arbeit der Ex-Frau nicht mehr überobligatorisch ist, der Unterhalt sich aber nicht ändern würde. Eine schrifliche Begründung des Urteils steht seit 5 Wochen aus.
@John007 und thomas60
Hab mich im November dann doch für den Wechsel entschieden.
Autoverschleiss / Benzinkosten spielen wg. Firmenwagen ( wie bereits beim alten Arbeitgeber ) keine Rolle.
wg. "üblicher zu erwartender Einkommensänderung" / Beteiligung der Ex:
Änderung Festgehalt: 10 %, Unter Berücksichtigung der vertraglichen Bonusvereinbarung sogar 17 %. Stehen die Chancen dann immer noch schlecht ? Spielt das neue Unterhaltsrecht bei dieser Frage keine Rolle ? :question:
Viele Grüße
kohlenkoenig1
Spielt das neue Unterhaltsrecht bei dieser Frage keine Rolle ? :question:
Moin Kohlenkönig,
da mußt Du wohl erst Begründung abwarten.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hi,
Im Wesentlichen geht es mir um den Unterhalt an die Ex, insofern ist die Eingangsfrage im Titel irreführend.
Ex arbeitet seit Jahren halbtags, dies wurde in der Vergangenheit aber regelmäßig als überobligatorisch bewertet. Wie Du richtig vorausgesehen hast, hatten meine Bemühungen um die Abänderung des Vergleichs keinen Erfolg. Dies war der Tenor der Verhandlung beim AG. Die Richterin bestätigte zwar, daß die Arbeit der Ex-Frau nicht mehr überobligatorisch ist, der Unterhalt sich aber nicht ändern würde. Eine schrifliche Begründung des Urteils steht seit 5 Wochen aus.
Wie bronze schon schreibt, die Begründung der Richterin wäre mal interessant.
Ehebedingte Nachteile ? Länge der Ehe ? Kinder "schwer erziehbar"... und und und könnten Gründe sein.
Auch wenn diese Begründungen kommen, hat sie trotzdem eine gestärkte nachehelich Eigenverantwortung.
UND eine Herabsetzung und/oder Befristung wäre allemal drin....denke ich.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)