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Wie wirken sich zukünftig Einkommenserhöhungen auf den KU aus ?

 
(@kohlenkoenig1)
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Hallo Zusammen !

Meine Daten:  Geschieden, 2 Kinder  ( 8 // 11),  wieder geheiratet, 1 Kind ( 2 Jahre )

Ex arbeitet "überobligatoisch", z.Z. wird neben Kindesunterhalt  auch nachehleeicher Unterhalt gezahlt. Habe allerdings wg. des nachehelichen Unterhalts vor dem Hintergrund der anstehenden Unterhaltsrechtsreform meine Rechtsvertretung beauftragt, einen bestehenden Vergleich zu ändern.

Stehe vor folgender Entscheidung:
                                                                                            alter Arbeitgeber                            ggf. neuer Arbeitgeber

Jahreseinkomment: brutto                                            52 TEUR                                        57 TEUR           
Anfahrstweg zur Arbeit:                                                  5 km                                                45 km
Fahrzeit mit PKW:                                                            15 min                                            1 Std.

Der neu, in Aussicht stehende Arbeitsplatz reizt sehr. Der - insbesondere zeitliche -  Aufwand ( Arbeitsweg, Arbeitszeit ) wird allerdings nicht unerheblich steigen.

Wenn ich allerdings dann einen Großteil meiner Einkommenssteigerung wg. KU / EU an die Ex zahlen muß bleibe ich lieber bei meinem alten Arbeitgeber ....  Wie seht Ihr das Ganze, insbesondere vor dem Hintergurnd der jüngsten Änderungen im Unterhaltsrecht ???

Viele Grüße
kohlenkoenig1

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2007 02:22
(@john007)
Rege dabei Registriert

Das sind alles Einzellfallentscheidungen. Es kommt drauf an, ob man in Deinem Fall von einer üblichen zu erwartenden Einkommensveränderung ausgehen wird oder nicht. Grundsätzlich hat man größere Chancen das Mehreinkommen als Karriersprung (und damit keine Beteilung der EX) durchzubringen wenn man
- den Arbeitgeber wechselt
- deutlich mehr als vorher (z.B. 20%) verdient.
- z.B. vom Sachbearbeiter zum Geschäftsführer wird.
Bei dir sind es nur 10%, nach meiner Meinung wird es sehr schwierig sein, die Ex nicht zu beteiligen müssen, trotz de Wechsels des Arbeitgebers.
Vergiß auch nicht  die nachteiligen Änderungen bezüglich der Absetzmöglichkeiten bei der Kilometerpauschale.
PS: Wenn bereits in der Ehe Ausssicht auf die neue Stelle bestand, war das eheprägend und die Ex hat Anspruch auf das Mehreinkommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2007 18:39
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Rechne doch erstmal aus, was dir netto bleibt.
In Steuerklasse 1 hast du 40-50% Abzüge, bleiben 2500.- Euro. c.a 1500.- hast du mehr an Spritkosten.
Wenn es nur der einfache Weg ist, verdoppelt sich das sogar noch. Vom Autoverschleiß mal ganz abgesehen.
Wenn du nur pauschal 5% angerechnet bekommst bleibst du auch drauf sitzen.
Wo siehst du denn da eine Einkommenssteigerung?

Gruß
Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2007 19:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Es kommt drauf an, ob man in Deinem Fall von einer üblichen zu erwartenden Einkommensveränderung ausgehen wird ...

Für den KU ist das vollkommen irrelevant.

Habe allerdings wg. des nachehelichen Unterhalts vor dem Hintergrund der anstehenden Unterhaltsrechtsreform meine Rechtsvertretung beauftragt, einen bestehenden Vergleich zu ändern.

Das wird wenig bis keine Aussicht auf Erfolg haben, weil die Vergleichsgrundlagen sich im Ergebnis nicht geändert hat.

Worum geht es dir denn nun eigentilch, um KU oder EU?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2007 20:09
(@kohlenkoenig1)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure Antworten !!!    🙂

@DeeepThought

Hinsichtlich des KU war ich letzten November 2007 verunsichert, hatte verschiedene Informationen der Medien so interpretiert, als würde die Düsseldorfer Tabelle abgeschafft werden. Hier lag ich natürlich völlig daneben.  :knockout:

Im Wesentlichen geht es mir um den Unterhalt an die Ex, insofern ist die Eingangsfrage im Titel irreführend.
Ex arbeitet seit Jahren halbtags, dies wurde in der Vergangenheit aber regelmäßig als überobligatorisch bewertet. Wie Du richtig vorausgesehen hast, hatten meine Bemühungen um die Abänderung des Vergleichs keinen Erfolg. Dies war der Tenor der Verhandlung beim AG. Die Richterin bestätigte zwar, daß die Arbeit der Ex-Frau  nicht mehr überobligatorisch ist, der Unterhalt sich aber nicht ändern würde. Eine schrifliche Begründung des Urteils steht seit 5 Wochen aus.

@John007 und thomas60

Hab mich im November dann doch für den Wechsel entschieden.
Autoverschleiss / Benzinkosten spielen wg. Firmenwagen ( wie bereits beim alten Arbeitgeber ) keine Rolle.

wg. "üblicher zu erwartender Einkommensänderung" / Beteiligung der Ex:   
   
Änderung Festgehalt: 10 %, Unter Berücksichtigung  der  vertraglichen Bonusvereinbarung sogar 17 %. Stehen die Chancen dann immer noch schlecht ? Spielt das neue Unterhaltsrecht bei dieser Frage keine Rolle ?    :question:

Viele Grüße
kohlenkoenig1

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2008 00:32
(@bronze)
Registriert

Spielt das neue Unterhaltsrecht bei dieser Frage keine Rolle ?    :question:

Moin Kohlenkönig,

da mußt Du wohl erst Begründung abwarten.

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2008 10:28
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Im Wesentlichen geht es mir um den Unterhalt an die Ex, insofern ist die Eingangsfrage im Titel irreführend.
Ex arbeitet seit Jahren halbtags, dies wurde in der Vergangenheit aber regelmäßig als überobligatorisch bewertet. Wie Du richtig vorausgesehen hast, hatten meine Bemühungen um die Abänderung des Vergleichs keinen Erfolg. Dies war der Tenor der Verhandlung beim AG. Die Richterin bestätigte zwar, daß die Arbeit der Ex-Frau  nicht mehr überobligatorisch ist, der Unterhalt sich aber nicht ändern würde. Eine schrifliche Begründung des Urteils steht seit 5 Wochen aus.

Wie bronze schon schreibt, die Begründung der Richterin wäre mal interessant.
Ehebedingte Nachteile ? Länge der Ehe ? Kinder "schwer erziehbar"... und und und könnten Gründe sein.
Auch wenn diese Begründungen kommen, hat sie trotzdem eine gestärkte nachehelich Eigenverantwortung.
UND eine Herabsetzung und/oder Befristung wäre allemal drin....denke ich.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2008 10:47