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Wie weit geht meine Mitwirkungspflicht?

 
(@papi74)
Registriert

Hallo...
lange Zeit war es recht ruhig bei mir. Vor ca. 1,5 Monaten flatterte mir ein Brief des zuständigen JA ins Haus. Ich werde aufgefordert meine Finanzen zur Überprüfung vom KU offen zulegen.

Ich habe meine geforderten Gehaltsnachweise, Mietvertrag von der Arbeitswohnung (Hauptwohnsitz & Lebensmittelpunkt in MV, Arbeitswohnung in Sachsen) reingereicht (per Mail). Der Empfang mit der Mail mit den Unterlagen wurde bestätigt.
Des Weiteren, habe ich vor ca. 1,5 Jahren ein beruflich bedingtes Studium nebenher begonnen. Ich habe die Immatrikulationsbescheinigung zzgl. monatliche Studiengebühren, mit aufgeführt. Den Nachweis habe ich über einen Kontoauszug erbracht.

Nun werde ich zum 3. mal via Mail aufgefordert, dass ich meine Gehaltsnachweise zusenden soll (die ja schon vorliegen). Ebenso möchte man von mir den "Arbeitswohnungmietvertrag" sehen zzgl. Zahlungsnachweis. Auch dieser Aufforderung bin ich schon längst nachgekommen.

Jetzt kam erneut von der gleichen Bearbeiterin eine Mail rein, wo Sie erneut alles abfragt...

Muss ich jetzt noch reagieren oder stelle ich mich jetzt erstmal "tot"? Kann sich der KU noch großartig erhöhen?

Fakten:

Sohnemann wird im August 2017 18 Jahre alt
Zahle 356,00€ KU

Verdienst: 2.579,89
Wohnungskosten Arbeitswohnung -952€ (Kosten der Wohnung so hoch, weil Zeitmietvertrag und damals die Notwendigkeit war)
Studiumskosten  (berufsbedingt) -252,86€
Fahrtkosten WE 4x MV _Sachsen  4 x 360 x 2 x 0,30€ -648,00€
Altersvorsorge 4% von 52.000€ / 12 Monate -173,33€
Fahrtkosten Arbeitsstätte + Arbeitswohnort 220Tag * 9km * 0,30€ /12Monate -49,5€
Steuernachzahlung 2011 (-446,47€) / 12 Monate -37,20€
Steuernachzahlung 2012 (-664,71€)/12 -55,39€
Steuernachzahlung 2013 (-876,77€)/12 Monate -73,06€
Steuerplus 2014 (+223,92)/12 Monate +18,66€
bereinigtes Einkommen = 357,21

Lebe derzeit von den Realkosten der Fahrerei...

Grüße
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2016 12:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Papi74!
Ich würde vlt. noch ein letztes Mal antworten, á la:
mit Verweis auf Deine Mailnachrichten vom ..... bittest Du um detaillierte Angaben der noch nachzureichende Unterlagen; bis dahin betrachtest Du Deine Auskunftspflicht als erledigt, da sämtliche Unterlagen zur Prüfung und zur Berechnung bereits eingereicht.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2016 12:43
(@papi74)
Registriert

Hallo Marco,

dann werde ich noch einmal so nett sein ;-).
Danke
Grüße
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2016 12:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

dann werde ich noch einmal so nett sein ;-).

Bitte mit Lesebestätigung...oder direkt via Post!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2016 12:59
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Mails und Behörden sind immer so eine Sache - den die Mails müssen auch den richtigen SBs zugeordnet werden wenn sie im zentralen Posteingang ankommen. Wenn natürlich schon personenbezogene Mailanschriften der SBs bekannt sind, sollte ein Anruf die Sache klären können. 
Im Zweifel würde ich bei solch "wichtigen" Dingen schriftliche Post bevorzugen. Die gute alte Behördenumlaufmappe funktioniert da im Regelfall ganz gut. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2016 13:53
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Marco,

dann werde ich noch einmal so nett sein ;-).
Danke
Grüße
Papi74

Einfach mal anrufen?!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2016 15:44