Uns legt man nahe, einfach nur den UHV zu beantragen und die Beistandschaft aufzulösen. Der Ex hätte wohl keine so dolle Zahlungsmoral.
Aber mit UHV hätten wir deutlich mehr Geld, regelmäßig und einfacher. Um die (Nicht-) Eintreibung der Rückstände würde sich dann wieder die UHV-Stelle kümmern und nicht mehr der Beistand.Klingt sinnig.
Klingt in meinen Ohren nicht sinnig.
Warum nicht UHV beantragen (und einstreichen) und die Beistandschaft weiter ihren Job machen lassen, also parallel? Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Die UHV-Kasse zahlt weniger, Mindestunterhalt abzüglich 100% Kindergeld, der Auftrag der Beistandschaft ist es, mindestens den Mindestunterhalt abzüglich 50% Kindergeld heranzuschaffen, vielleicht sogar mehr.
Also kann man den UHV nehmen und bei Leistungsfähigkeit der Verpflichteten gibt's halt noch was oben drauf. Den Rest klären die Stellen unter sich.
ich hab das auch so gemacht (und werde das auch gegebenenfalls künftig so machen)
UHV beantragen und parallel pfänden lassen. Fertsch!
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen