Da kann mich sich so weit lehnen, wie man mag ... es wird gerade in diesem emotionalen Themenbereich immer wieder die unterschiedlichsten Erfahrungen kommen und dass was der eine als "normal" ansieht, sieht jemand anderes wieder ganz anders, weil dieser eben auch andere Erfahrungen gemacht hat.
Aber, und dass seh ich als jemand, der eigentlich ebenso betroffen ist, aber dennoch eine ganz andere Meinung vertritt. Dieser elende Kampf um das Geld vergiftet viel zu viele Trennungen. Und nicht, weil Verantwortung gefordert wird, sondern meiner Meinung nach, weil man über diese Themen den Kampf auf der Paarebene vortrefflich weiterführen kann, nur dass das hier dann andere Gründe angeführt werden.
Und dass - auch meiner Meinung nach - nur, weil man es kann.Ich wünsche mir mehr eine gesellschaftliche Lösung und weg von diesen Unterhaltskämpfen. Zumal die Beträge eh schon jedes normale Einkommen überschreitet.
Gruß
Kasper
Bei mir ist es zwar noch nicht so weit, aber auch ich werde noch das Thema Unterhalt mit meiner Ex ansprechen sobald ich ausgezogen bin. Ich habe schon angesprochen das ich mir eine Wohnung suche. Sobald ich ausgezogen bin wird es wohl das Top Thema werden 🙂 vor allem weil ich meine Tochter so oft wie möglich sehen will.
Hallo,
wer mal auf den Eröffnungsbeitrag schaut wird feststellen der ist von Nov. 2012. Aus diesem Beitrag habe ich für mich Wut und Verzweiflung heraus gelesen. Die letzten Beiträge von mahjoko machten mir ehrlich gesagt mehr den Eindruck "Wie kann ich schaden von den Kindern abhalten."
Deshalb glaube ich ist auch die Überschrift nicht mehr Zeitgemäß. Nach meinem Verständnis sollte man keine Grundsatzdiskussionen über Vor- und Nachteile unseres Familienrechtes führen sondern dieses Recht jetzt nutzen um die Kinder vor Forderungen zu schützen.
Weiterhin ist mahjoko mit Sicherheit schon selber drauf gekommen das aus der Durchsetzung des Titels nur Kosten entstehen und nichts zu holen ist. Auch hier kann man wieder aufschreien da ist nicht gerecht. Ja des ist nicht gerecht!! aber nicht zu ändern.
Andreas
Hallo,
eigentlich wolle ich hierzu nichts mehr schreiben, schliesslich ist alles schon geschrieben (nur noch nicht von allen).
Es ist wie überall, es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn sein böser Nachbar es nicht will. Oder in diesem Fall, was auch immer passiert, er wird weder regelmäßig Umgang wahrnehmen noch zahlen.
Das wird immer möglich sein, egal wie man das rechtlich regelt. Es gibt immer Nutznieser von Gesezten und es gibt auch immer Opfer, denen das Gesetz nicht gerecht wird. Die Frage ist nur das Verhältnis zueinander.
Dass mahjoko immer wieder mal über den Stand der Dinge berichtet, hilft ihr damit fertig zu werden und ist für uns ein besonderes Beispiel, wie man(n) sich vor Unterhalt drücken kann. Mehr erwartet auch mahjoko nicht mehr.
VG Susi
Moin,
ich möchte meine Beiträge als Antwort auf die hier gegebenen Einwände zu verstehen wissen. Ich meinte nicht direkt mahjoko.
@mahjoko,
solltest Du Dich in irgendeiner Form von mir angegriffen fühlen, so bitte ich hiermit vielmals um Entschuldigung.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Dass mahjoko immer wieder mal über den Stand der Dinge berichtet, hilft ihr damit fertig zu werden und ist für uns ein besonderes Beispiel, wie man(n) sich vor Unterhalt drücken kann. Mehr erwartet auch mahjoko nicht mehr.
Hallo,
genau so ist es! Es hilft mir, damit umzugehen. Eventuell gibt es noch den einen oder anderen externen Gedanken dazu, und zwotens ist es vielleicht jenen nützlich, die in ähnlicher Situation sind.
@Kasper: Nö, ich wüsste nicht, wo du mich angegriffen hättest.
Wenn hier mal Einschätzungen falsch sind, sehe ich das in der begrenzten Möglichkeit von Foren-Diskussionen begründet. Es fehlt halt viel an Infos, um ganz auf den Punkt kommen zu können. Aber es ist immer wenigstens im groben eine Richtlinie, die man für sich entnehmen kann, und manchmal auch im Detail hilfreich.
Wenn man seinen Schlips nicht so ganz arg lang runterhängen lässt, dann kann eigentlich niemand drauf treten. 😉
Greez, mahjoko
LG - Life´s good, meistens! 😉
Moin
Wenn hier mal Einschätzungen falsch sind, sehe ich das in der begrenzten Möglichkeit von Foren-Diskussionen begründet. Es fehlt halt viel an Infos, um ganz auf den Punkt kommen zu können. Aber es ist immer wenigstens im groben eine Richtlinie, die man für sich entnehmen kann, und manchmal auch im Detail hilfreich.
Eben. Und es sollte auch nicht vergessen werden, dass es manchmal eben keine Lösung gibt, nur schlechte Kompromisse, die keiner will.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Stand der Dinge:
Inzwischen erfuhr ich durch Bohren, dass es ein Gerichtsverfahren gegeben haben muss, von dem ich nichts erfahre, außer dass der KV zur Auskunft verklagt wurde, dem aber nicht nachkam. Daher durfte er wieder außergerichtlich "keine Auskünfte" erteilen.
Irgendwie war dann irgendwas zwischen KV, Richter außerhalb des Verfahrens und Beistand, und der Beistand verlangte, dass ich einen Vergleich akzeptiere über die Hälfte des Mindestunterhalts. Die Zusage sollte ich binnen weniger Minuten mündlich geben. Ohne, dass ihm bis dahin Unterlagen zur Berechnung vorlagen. Die würden aber noch kommen, aber mehr UH sei einfach nicht drin, sagte der B.
Er findet es wohl so beeindruckend, dass der KV von Luft und Liebe lebt und ein Business aufgezogen hat, welches definitv nicht auf Gewinnerzielung absieht. Im Gegenteil, anhand der gesamten Geschäftsführung ist die Pleite schon dieses Jahresende, spätestens in 6 Monaten unabwendbar.
Wenn wir Glück hätten, sagt der B., würde der geringe Titel doch sogar bedient. Immer wieder wurde mir gegenüber erwähnt, nach mehr UH streben sei sinnlos.
Der Beistand hat einen Titel über Mindestunterhalt für ein Kind vorliegen (und ich eine Kopie davon), der nicht bedient wird. Der würde dann geknackt. Dann bekämen alle Kinder einen Titel über halben Mind.UH. Und ich habe starke Zweifel, dass diese Titel je bedient werden.
Wenn ich das jetzt nicht absegne, soll ich subito die Beistandschaft kündigen.
Wenn das so kommt, was kann ich dann noch machen, um die Unterhaltspflicht des KV nicht durch mangelhaftes in Verzug setzen zu gefährden? Ich muss ihn mindestens einmal pro Jahr auf die Pflicht allgemein und die Höhe im besonderen hinweisen, oder?
Irgendwie hat das ganze, von dem ich nur auf auf extremes Drängeln überhaupt mal was mitbekomme, für mich ein Gschmäckle. Und immer, wenn mir einer was am Telefon erzählt, weil ich denen nicht schreiben soll, weil es doch telefonisch viel schneller geht, dann habe ich angeblich immer alles ganz falsch verstanden, wenn ich dann mal schriftlich drauf zurück komme.
Freue mich über Input,
greez, mahjoko
LG - Life´s good, meistens! 😉
Moin
Wie ist denn Deine ggw. finanz. Situation? Ebenso 'mau' wie 2012, sprich die häusliche - mit allen familiär begründbaren - Lasten? Eine Einwilligung auf halbe Kraft beim KU heißt für Dich automatisch Verzicht auf immer, aber das weißt Du selber.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Wie ist denn Deine ggw. finanz. Situation? Ebenso 'mau' wie 2012, sprich die häusliche - mit allen familiär begründbaren - Lasten? Eine Einwilligung auf halbe Kraft beim KU heißt für Dich automatisch Verzicht auf immer, aber das weißt Du selber.
Gruss oldie
Danke!
Genauso mau wie damals, nur gering verschoben.
UHV ausgelaufen, keine staatl. Subventionen, arbeite inzwischen TZ fachfremd, um überhaupt Geld zu haben, aber es ist sehr eng. Zusätzlich weiterhin selbständige Aufträge, wenn´s passt/sich ergibt usw. Wg. monatlicher Unterschiede um die SGBII Grenze herum stelle ich keine Anträge, zuviel Papierkram. Dann lieber einige Monate deutlich drunter, manchmal nur wenig. Aber mehr Ruhe. Dafür allerdings auch Selbstzahler bei allen Kinderdingen.
Ich möchte den Titel über 100% MindestUH nicht rausgeben, bzw. rausgeben lassen, ich habe ihn ja nicht. Muss extrem schnell Entscheidung treffen, sonst kippt der Beistand den. Gerade für das Kind will ich alles, was möglich ist, sicher. Auch wenn es nur theoretisch ist. Denn das Kind übergeht der KV zu allem Überfluss seit jeher.
Beistand weist auf kurzfristige Titelerwirkung hin und nennt das einen Erfolg, aber ich sehe es wie du: dann sitze ich mit der Hälfte da. Will ich je irgendwann eine Änderung, muss ich klagen.
Ist eine Kündigung der Beistandschaft, die "mit sofortiger eigenhändiger Unterschrift erklärt, die Formulare sind beigefügt, und unverzüglich zurückgesendet!" werden soll, die einzige Lösung? MUSS ich die Beistandschaft beenden, wenn ich diese Pistole ablehne?
Besteht anschließend wirklich Anwaltspflicht beim Fam.Gericht, wo das Verfahren nach mir lapidar mitgeteiltem "Urteil wurde gesprochen, aber der KV hat sich nicht drum gekümmert" nach meinem Verständnis eingestellt war? Auskunft bekomme ich nicht weiter, weil das Verfahren nicht abgeschlossen sei.
Total verworren.
Und ich soll "nur anrufen, nicht schreiben, damit man das schneller klären kann".
Ich verstehe nichts, außer dass es in jedem Satz, der um KV geht, heißt: er möchte, er wünscht, er kann nicht, er kann nur, ...
LG - Life´s good, meistens! 😉
Hallo,
nur als Hinweis, Du solltest eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels haben (das Original wird nicht herausgegeben) und die müsste herausgegeben werden, ansonsten kann vollstreckt werden.
Die Beistandschaft kann von seiten des JA nicht aufgekündigt werden (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1715.html>§" 1715 BGB</a>), aber sie werden dann auch mehr oder weniger nichts für Dich tun.
Mit Volljährigkeit des Kindes kannst Du nicht mehr aus dem Titel vollstrecken lassen.
Im Prinzip läuft es darauf hinaus, dass Du gar nichts machen musst, weder die Beistandschaft kündigen, noch einem Vergleich zustimmen, dann könnte das Gericht aber entscheiden, dass der KV nur für die Hälfte des Mindest-KU leistungsfähig ist und dann ergibt sich daraus ein neuer gültiger Titel. Ansonsten laufen Unterhaltsschulden auf und es passiert im Prinzip gar nichts. Pfänden kann man nur, wenn etwas pfändbar ist. Jedes Jahr anmahnen erhält die Ansprüche.
VG Susi
VG Susi
nur als Hinweis, Du solltest eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels haben (das Original wird nicht herausgegeben) und die müsste herausgegeben werden, ansonsten kann vollstreckt werden.
Die Beistandschaft kann von seiten des JA nicht aufgekündigt werden (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1715.html>§" 1715 BGB</a>), aber sie werden dann auch mehr oder weniger nichts für Dich tun.
Mit Volljährigkeit des Kindes kannst Du nicht mehr aus dem Titel vollstrecken lassen.Im Prinzip läuft es darauf hinaus, dass Du gar nichts machen musst, weder die Beistandschaft kündigen, noch einem Vergleich zustimmen, dann könnte das Gericht aber entscheiden, dass der KV nur für die Hälfte des Mindest-KU leistungsfähig ist und dann ergibt sich daraus ein neuer gültiger Titel. Ansonsten laufen Unterhaltsschulden auf und es passiert im Prinzip gar nichts. Pfänden kann man nur, wenn etwas pfändbar ist. Jedes Jahr anmahnen erhält die Ansprüche.
Liebe Susi 64,
vielen Dank!
Ich habe schon
a) dem Vergleich schriftlich widersprochen.
b) der Ex hatte eine alllllllllerletzte Frist nicht eingehalten und damit wäre es auch hinfällig gewesen
c) hat die Beistandschaft trotzdem einen Vergleichstermin angesetzt, dem ich jetzt nochmal mündlich und schriftlich widerspreche.
d) Wenn ich nicht mit dem Vergleich einverstanden sei, soll ich halt kündigen, Formular anbei. Mehr sei eben nicht vom Ex zu erwarten. Never ever. Und nie im Leben sei es möglich, auch per Gericht nicht, ihn zu mehr effektiven Stunden etc. anzuhalten. Im Gegenteil, bei Gericht würde fiktive VZ auf Mindestlohn kalkuliert, und dann bekämen die Kinder noch weniger. Das könne ich doch nicht wollen. (Anm.: Ich will überhaupt nur bares, und keine fiktiven, leeren oder sonstwie unbedienten Titel. Grins.)
Ich glaube, ich bin im falschen Film.
LG, mahjoko
LG - Life´s good, meistens! 😉
Moin mah.
zunächst mal - was die Beistandschaft unkt, dass auch ein Gerichtsbeschluss den KV vermutlich nicht dazu antreibt ihn zu mehr und effektiver Arbeit zu bewegen mag sogar richtig sein. Und dass die Beistandschaft selbst keinen erfolgversprechende Sinn mehr darin sieht, das gerichtlich auf die Spitze zu treiben, vielleicht auch. Und deshalb regt die Beistandschaft an, dass Du sie aus ihrem Auftrag entlässt, damit sie sich wieder gepflegt hinlegen kann - das kannst Du tun, musst und solltest es aber nicht. Dir dann aber auch nicht mehr allzu versprechen von der Beistandschaft.
Wenn für Dich die einzige Lösung darin besteht, dass der Titel über den Mindestunterhalt bedient wird, dann handelst Du stringent. Vermutlich siehst Du dann aber kfr auch keinen müden Euro.
Klar ist auch, dass die Unterzeichnung eines Vergleiches eines titels auf den halben Mindestunterhalt ohne das erkennbar ist, dass bare Münze rollt, Dich kein Stück weiterbringt ist auch logisch - denn was ist das denn für ein Kompromiss, indem Du etwas gibst, aber die Gegenseite sich in keiner Weise bewegt hat.
Ob ein Vergleichstermin zur Aushandlung eines Kompromisses vielleicht doch sinn ergibt, weist nur Du!
ZB: In Aussichtstellung einer (befristeten) Anpassung des Titels wenn wenigstens einige Monaten überhaupt mal KU geflossen ist - damit wird ein Bemühen des KV belohnt und Du bekommst wenigstens etwas Geld - was besser als nichts ist. 🙂
Wie und ob das alles rechtssicher umgesetzt werden kann, dazu müsste die Beistandschaft etwas sagen können.
Viel Spaß, toto
Quasi Ende des Themas, denn:
es gibt endlich Titel für jedes Kind. Mangelfall. Weil: will ich gar nicht wissen.
Das JA übernimmt jetzt die hehre Aufgabe, den ganzen Scheiß zu kontrollieren und die Ausfalllisten zu erstellen. Denn natürlich kann der Ex vor lauter Kindsvermissung (*hüstel) praktisch gar keine Gewinne einfahren und zahlt NICHT. Mal ein Kind, mal jenes, aber nie alle. Nie den kompletten Mangelunterhalt.
Hauptsache, die vom JA stempeln mir die fehlenden Monate ab.
Und Hauptsache auch, ich muss nicht jedesmal selbst den GV zahlen. Wobei der nach der ersten Eidesstattlichen (heuer Vermögensauskunft!) auch nicht so schnell ein zweites mal loszieht.
Ich sehe, dass es auch in diesem Fall keine Möglichkeit gibt, an Unterhalt zu kommen.
So, wie sich der Typ gebar, kann ich ihm leider nur alles schlechte wünschen. Das ist nicht meine Art. Aber hier reicht es. Ein Typ, der nicht die Eier in der Hose hat, seinen eigenen Kindern materiell auch nur im mindesten zu helfen und lieber 1001 Ausrede anbringt und Gefängnis riskiert.
Kein Verständnis. Menschenunwürdig!
Greez, mahjoko
LG - Life´s good, meistens! 😉
Hallöchen alle miteinander,
wir wären der klassische Fall für: Kinder ü12 oder bereits 72 Monate UHV bekommen, nun ohne alles dastehend trotz des neuen UHV.
Angeblich wird der immer noch titulierte aber nur gaaaanz gelegentlich gezahlte UH dann ja abgeglichen und ergänzt durch den neuen, entfristeten UHV seit 01.07.2017.
Hier aber nicht.
Denn natürlich gehören wir zu einem überlasteten JA, welches noch längst nicht so weit ist. Völlig überlastet. Pech gehabt.
Dem KV kann man nichts, denn er zahlt ja. Nein, da kann man nichts sagen, er gibt alles! Und wenn er nur 10 Euro erübrigen kann, statt der drei titulierten Beträge, dann gibt er selbstlos die 10 Euro.
Der ist absolut zahlungswillig. Dem kann man nichts.
Greez, mahjoko
LG - Life´s good, meistens! 😉
Moin,
sei glücklich über die 10 Euro ... meine unterhaltspflichtige KM hat nicht einmal Auskunft erteilt und die Beistandschaft ist auch damit zufrieden ... und wegen vielleicht 200 Euro KU zettel ich keinen Prozeß an.
UHV bekomme ich seit Ende September. Hier wurde zwar auch rumgestöhnt, aber ich hatte schon Anfang Juni die Anträge abgegeben und dann nur jeweils ergänzt. Die Beistandschaft hatte auch erst am Jahresanfang geprüft, von daher gab es kaum Ausreden für die paar Zettel.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich kann Kasper nur zustimmen, sei glücklich über die 10 Euro bzw. Ich würde das Thema für mich schnell ganz abhaken, das es einem nur immer wieder schlechte Gedanken hervorruft.
Wenn ich hier im anderen Thread lese wie bei Unterhaltspflichten KM das JA dem KV Lügenmärchen auftischen will wegen angeblich nachzuweisender alleinige Vermögenssorge oder dass das FamG in meinem Fall nich in der Lage ist, die KM auch nur zu einem Euro KU zu verpflichten, im Gegenteil sogar Partei für die KM ergreift und jede Ausrede eins zu eins übrnimmt kommt mir die Galle hoch.
Aber ich habe damit abgeschlossen, ich fordere nichts mehr, lese die Briefe nicht mehr und wünsche der KM trotzdem alles Gute....soll sie glücklich werden mit den gesparten 446 Euro im Monat....ist meiner Gesundheit viel zuträglicher als nimmer endende Streit. Wir leben auch so gut und haben unseren Spass
Alles Gute und ich wünsche dir für dich Abstand zu gewinnen.
Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Hallo,
als erstes müsste beim Zutreffen der Voraussetzungen ab Antragstellung gezahlt werden und langsam sollte auch ein langsames JA das schaffen.
Sich mit dem KV auseinanderzusetzen bringt aus meiner Sicht hier nichts, nimm die 10 Euro, es ist schliesslich Geld.
VG Susi
... und langsam sollte auch ein langsames JA das schaffen.
Dem stimme ich vollumfänglich zu.
Mir wurde berichtet, dass erst die abgearbeitet werden sollen, die auch arbeiten und keine Leistungen vom Jobcenter bekommen. Problematisch wurde es nur, wenn die Jobcenter im vorauseilenden Gehorsam die Leistungen bereits um den UHV Betrag gesenkt haben. Auf der anderen Seite leuchtet es ein, dass die Empfänger, die auch einer geregelten Arbeit nachgehen und keinen UHV bekommen, nach meiner Meinung am stärksten auf dieses Geld angewiesen sind.
Ich habe es so gemacht, dass ich mit der Verabschiedung sofort einen Antrag gestellt habe (Anfang Juni). Dann kam die Eingangsbestätigung und Ende Juni dann ein neues Formular. Das habe ich auch einen Tag später wieder hingeschickt ... Gezahlt werden konnte nicht vor verkündigung im Bundesgesetzblatt, dass war irgendwann Mitte August '17. Und dann habe ich zweimal angerufen und beim zweiten mal viel der SB auf, dass ich ja alle Unterlagen lange eingereicht habe, die KM sowieso nicht zahlt und eine Woche später war die Nachzahlung auf dem Konto. Das war dann irgendwann im letzten Drittel des Septembers.
Ich werde damit nicht unbedingt reicht, aber es ist eine wirkliche Hilfe. Von nichts plötzlich 720 Euro mehr zu haben...
Ich würde so einmal die Woche ein nettes Telefonat mit der UHV Kasse führen und nebenbei über die hohen Kosten für Kinder sprechen. Vielleicht klappt das ja.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
es dauert tatsächlich länger aufgrund der wahrscheinlich hohen Zahl an Anträgen. Mein Antrag von Mitte Juli wurde jetzt im November bewilligt.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Guten Abend,
mitnichten werde ich für die Kinder auf den ihnen zustehenden Teil verzichten!
Jüngste Aussage vom Amt: es waren bundesweit dreimal mehr Betroffene, als vorher gedacht. Deshalb dauert alles so lange.
Uns legt man nahe, einfach nur den UHV zu beantragen und die Beistandschaft aufzulösen. Der Ex hätte wohl keine so dolle Zahlungsmoral.
Aber mit UHV hätten wir deutlich mehr Geld, regelmäßig und einfacher. Um die (Nicht-) Eintreibung der Rückstände würde sich dann wieder die UHV-Stelle kümmern und nicht mehr der Beistand.
Klingt sinnig.
Greez, mahjoko
LG - Life´s good, meistens! 😉