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Wie Unterhalt auf die Sprünge helfen?

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(@nadda)
Registriert

Hi,

du musst ja gar nicht dran kommen können. Du machst die Anzeige und dann prüfen andere. Sollte rauskommen das er nicht kann dann wirst du damit leben.
Sollte er verurteilt werden ist es zumindest für deinde Kinder eher Vorteil als Nachteil. Nicht weil dann Unterhalt kommen würde, da bin ich immer skeptisch, aber wenn er irgendwann bedrüftig ist und die Kinder für ihn aufkommen sollten ist so ein Urteil für die Kinder sehr vorteilhaft.

Abgesehen davon hätte er keinen Titel erstellen dürfen, von dem von vorn herein klar war, dass er ihn nicht bedienen kann, oder will. Er hat hier einen Vetrag geschlossen und wurde über diesen Vertrag auch aufgeklärt.

Und auch wenn das viele nicht hören wollen - wenn ich Kinder habe muss ich alles tun um ihnen finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Die Höhe ist jetzt erstmal zweitrangig. Aber er hätte auch kommen können und dir ein Angebot mit 50€ pro Monat machen können. Wenn ein Vater zahlen will dann ist man als Mutter ja auch schon mal bereit ihm entgegenzukommen. Nur, er hat im Gegenteil dazu nie gezahlt und dann noch blöde Kommentare geliefert. Ich weis, das du da Skrupel hast wegen der Anzeige, aber ehrlicherweise, auch wenn ich sie ebenfalls hätte, du hast allen Grund dazu diese Anzeige  zu machen.

LG
Nadda

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Geschrieben : 06.09.2015 19:21
(@Inselreif)

Dann komme ich wohl doch nicht dran.

Ich denke, für Dich persönlich wäre es wichtig, eine Entscheidung zu treffen - tust Du was oder schreibst Du die Sache, dann aber endgültig, ab? Es nur immer und immer weiter zu schieben tut Dir nicht gut.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 06.09.2015 20:46
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Habe heute zwecks Abstimmung (Strafanzeige stellen, Unterhaltspflichtverletzung) mit Beistand gesprochen. Juste vorher hatte KV angegeben, soeben (heute) die Minirate September auf den Weg geschickt zu haben. Für ein Kind liegt ja ein Titel vor, für die anderen noch gar nichts.
KV hat immer Bauchweh, die Fragebögen auszufüllen. Daher hat er jetzt spontan beschlossen, 50€ obenauf zu legen, freiwillig, und sich die Fragebögen zu schenken. Er findet, er zahlt (moment, will zahlen, Futur) freiwillig, da braucht nichts mehr weiter berechnet werden.

Was für ein Herzchen. Sorgt immer wieder für Erheiterung.

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Themenstarter Geschrieben : 09.09.2015 14:11
(@seerobbe)
Schon was gesagt Registriert

Huhu Mahjoko,

ich bekomme seit gut drei Jahren nicht einen Cent freiwillig, trotz zweier Titel, der KV stellt sich einfach tot (keine Reaktion auf Schreiben von JA oder mir,
das JA hat ihm sogar ein Angebot zur Stundung vorgelegt, die nette Dame hat gerade einmal mit ihm telefoniert - er ruft nicht zurück), Kontakt zu den Kindern auch keiner mehr - null, niente
danke Titel ist bis letztes Jahr regelmäßig der Gerichtsvollzieher bei ihm auf der Matte gestanden. Nachdem ich nun dieses Jahr gerade mal Unterhalt für einen Monat bekommen habe
und die Aussenstände auch auf eine 5-stellige Summe angewachsen sind, hat das JA nun eine Grundbucheintragung vorgenommen, die ich jederzeit vollstrecken kann - eine Strafanzeige
überlege ich nun auch schon seit über einem Jahr...bin noch zu keinem Ergebnis gekommen - aber es nervt!!Dir weiterhin viel Kraft  - du schaffst das!

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Geschrieben : 09.09.2015 16:14
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Seerobbe,
ich würde es inzwischen durchziehen. Die Grundbucheintragung vollstrecken. Auch, wenn ich sowas noch nicht gehört habe. 😉 Ex hier zahlt nicht, weil er nichts hat, aber auch in diesem Fall (wie beim Umgangsthema) zu viel versprochen hat. Naja, und er hat mit reiner Absicht nichts. Aber es ist ziemlich wahrscheinlich nichts zu holen.
Klingt bei dir anders. Sichere den Kindern (!), was nur möglich ist.
Danke für deine Erfahrunge, auch, wenn sie gruselig sind!
LG, mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Themenstarter Geschrieben : 10.09.2015 13:30
(@Inselreif)

Sichere den Kindern (!), was nur möglich ist.

Dazu würde gehören, schön regelmässig Zwangssicherungshypotheken eintragen zu lassen aber mit der Zwangsversteigerung möglichst lange zu warten. Entweder bis die Unterhaltspflicht entfallen ist oder die Hypotheken den zu erwartenden Versteigerungserlös überschreiten.
Frühzeitig die Zwangsversteigerung einzuleiten schafft zwar schnelles Geld (ggf. auch Druck zur freiwilligen Zahlung) aber im Zweifelsfall ist das "Schatzkästchen" der Kinder dadurch futsch.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 14.09.2015 12:39
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Schluss mit lustig hier: , nachdem Ex Deals mit dem Gerichtsvollzieher nicht eingehalten hat, muss er sich einen festen Job suchen. Angeblich ist er ja selbständig, Nachweise fehlen.
Und er muss für alle Kinder Mindestunterhalt leisten, da er keine Nachweise über sein Einkommen vorlegt. Für ein Kind besteht ein Titel seit längerem, für die anderen nichts, weil sie noch UHV bekamen. Ist aber auch ausgelaufen.
Alles mit Beistandschaft, weil ich nicht glaube, dass ein Anwalt schneller erfolgreich wäre. Und zahlen könnte ich keinen.
Ex kennt alle für ihn günstigen Lücken und nutzt sie längstmöglich.

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Themenstarter Geschrieben : 01.12.2015 18:09
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Ex kennt alle für ihn günstigen Lücken und nutzt sie längstmöglich.

Die aktuelle Lücke heißt (mal wieder) toter Mann.
Post geht an die Beistandschaft zurück oder wird nicht beantwortet. Im Amt wechseln die MA ständig, so dass es nur superzäh voran geht.

Da kaum wesentliche Werte zu erwarten sind, begnüge ich mich in Vertretung für die Kinder weiterhin damit. (Sprich: unbedienter Titel für ein Kind, nichts für die anderen.) Der Anwalt würde sich nicht lohnen, mehr Ausgaben als zu erwartender UH.

So schwer ist es wirklich nicht, seinen Pflichten zu entgehen.

Greez, mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Themenstarter Geschrieben : 05.02.2016 14:55
(@Mrs_Mima)

hi,

bekommst du keine VKH?

Ich würde mir tatsächlich einen Anwalt nehmen und auch mal über eine Anzeige Unterhaltspflichtverletzung nachdenken.

Und doch: ein guter Anwalt ist um einiges schneller als eine schnarchige Beistandschaft. Auch mit VKH.

Mima

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Geschrieben : 05.02.2016 15:07
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Mima,

ziemlich sicher gibt es VKH, aber ziemlich sicher bin ich auch, dass dort wenig zu holen ist.
Denn so querulant, wie er sich anstellt, wird er es nicht schaffen, der erhöhten Erwerbspflicht nachzukommen.

Allein für die Erzwinung zur Herausgabe der Unterlagen für eine anständige Berechnung muss ich schon VKH beantragen.
Eine Anzeige über die Unterhaltspflichtverletzung wird ihn nicht kratzen, so, wie ich ihn in den Jahren jetzt kennenlernen durfte.
Dann nutzt sie ja auch nichts?!

Zwangsvollstreckung läuft, allerdings gerade unterbrochen durch lächerliche Ratenzahlung, die auch wieder unterbrochen wurde, wewegen die Zwangsvollstreckung wieder ... usw.

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Themenstarter Geschrieben : 05.02.2016 15:14




(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Das tut mir immer wieder echt leid für Dich.
Was mir nicht in den Schädel will:

Wer will so: ......

Zwangsvollstreckung läuft, allerdings gerade unterbrochen durch lächerliche Ratenzahlung, die auch wieder unterbrochen wurde, wewegen die Zwangsvollstreckung wieder ... usw.

..... leben???

Ich komm da nicht mit!

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

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Geschrieben : 05.02.2016 16:12
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jens,

das ist eine gute Frage!

Ich habe überhaupt keinen Einblick, glaube aber, KV lebt auch so. Andere rechnen sich nur arm, leben aber ganz gut und nach Abzug aller berufsbedingten Erholungsaufwendungen und von Firmenwagen und -gebäude etc. ist es ok, nur noch den Selbstehalt zu haben. Immerhin hat man(n) ein Selbstbewusstsein, dass man(n) was schafft und sich zudem nicht für andere (=Kinder) sondern nur für sich selbst anstrengt.

Wenn man wirklich aktiv alles vermeidet, um nicht zu zahlen und sich zu kümmern, dürfte auch das Selbstbewusstsein angekratzt sein. Und die Lebensqualität so gering.

Aber ehrlich gesagt ist es die Kinder auch, und darum mache ich mir einen Kopf.
Nicht um den Ex. 😉
Dreimal nicht.

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Themenstarter Geschrieben : 05.02.2016 16:18
(@Mrs_Mima)

k.A.

"mein" KV lebt auch so...

30T€ Schulden, eine Zwangsräumung, seit Jahren keine KK, ständige Besuche vom Gerichtsvollzieher. Kein eigenes Konto (zumindest war das früher so, da war ne Pfändung drauf, also zahlte der AG auf das konto eines Kunpels von KV).
Reagiert nicht auch Gerichtspost (Stufenklage Auskunft ist gerade in der 1.Stufe Zwangsgeld verhängt worden, ersatzweise Zwangshaft, weil er keine Auskunft gibt).

Selbständiger Werbezettelverteiler ist er wohl, k.A.

ICH kann mir auch beim besten willen nicht vorstellen so zu leben.

Mima

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Geschrieben : 05.02.2016 16:20
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Anscheinend hat die Beistandschaft endlich Klage eingereicht. Also liegt die Geschichte jetzt beim Gericht.
Es gibt einen Titel für ein Kind und für die anderen Kinder seit zwei Jahren gar nichts, er verweigert einfach die Unterlagen.
Sein Statement: Das Leben ist hart und falls er jemals etwas mehr Geld haben sollte, würde er es vielleicht sich sogar überlegen, die Kinder minimal zu unterstützen. (5 Euro oder so.)
Beschämend.

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Themenstarter Geschrieben : 12.05.2016 11:07
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

a) Der Gerichtsvollzieher war erfolglos. Dann bezahle ich mal. Betrifft ein Kind.
b) Eine Lebensversicherung könnte "geknackt" werden, dafür soll ich (laut Besitandschaft) in Vorleistung treten.
    - Öhm, wieviel kostet das denn so? Müssen die mir keine genaueren Zahlen nennen? Nicht, dass ich 1000 € Vorkasse leiste, und am Ende bleiben 60 € übrig.

Die sind dermaßen verpennt dort (Beistandschaft), es ist schlimm. Alleine der Auftrag, das so zu tun, lag jetzt ein gutes Jahr!!

Vater hat übrigens weder Gewerbe angemeldet noch bezieht er Sozialleistungen, noch zahlt er in die Rentenkasse ein.
Da kann doch irgendwas nicht stimmen?! (Witzigerweise ist Schwarzarbeit ja wegen ihrer Schwärze so schlecht nachzuweisen.)

Der KV macht einfach nur gar keine Angaben und stellt sich tot. Damit hat er schon eine ganz schön lange Zeit die, die sich an die Regeln halten, hingehalten.

Greez from mahjoko, Tippelschritte vorwärts.

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Themenstarter Geschrieben : 07.06.2016 01:31
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die sind dermaßen verpennt dort (Beistandschaft), es ist schlimm. Alleine der Auftrag, das so zu tun, lag jetzt ein gutes Jahr!!

Das scheint deren Arbeitscredo zu sein. Hier sieht es nicht soviel besser aus.

Ich glaube, die sind nur "unnachgiebig" wenn sie keine Arbeit haben und jemanden vor sich haben, der Ihnen nicht die Stirn bietet. Je konsequenter ein ET sich hierbei verweigert, um so konsequenter wird er für die Beistandschaft unangenehm, da ja arbeit verursacht...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 07.06.2016 09:43
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Sachstand:

(Zur Erinnerung: Nach wie vor ist der Arbeitsstatus des KV komplett unbekannt, er gibt vor, eigenes Geld zu verdienen, aber wie, verrät er nicht und legt inzwischen seit Jahren keinerlei Unterlagen dazu vor.
Die üblichen Überprüfungen (Arge, Rentenversicherung, Gewerbeamt etc.) ergaben nichts verwertbares. )

Titel für ein Kind, Mindestunterhalt, nicht bedient, Pfändungen erfolglos, LV wird geknackt, sobald die Beistandschaft dran denkt, das Verfahren in Gang zu setzen. Hatten sie vergessen, weiter zu verfolgen ...

Auskunftsklage von Beistandschaft vor Gericht ist offenbar durch, der KV wurde auf Auskunft verklagt. Und gibt natürlich trotzdem keine. Ich habe keinerlei Belege über das Prozedere, außer den dürren Sätzchen: "Der KV wurde zur Auskunft verurteilt. Er soll nun letztmalig außergerichtlich unter Hinweis auf die Beantragung von Zwangsmitteln aufgefordert werden, die ausgeurteilten Unterlagen vorzulegen. Ein Ende lässt sich leider nicht absehen."

Irgendwann ging eine krumme Summe auf meinem Konto ein, ein Bruchteil einer Rate, die über die Beistandschaft kam. Beim Namen des Kindes hatte er sich geirrt, er hat nicht für das titulierte Kind gezahlt, sondern für ein untituliertes.
Einem mir übermittelten Ausdruck entnehme ich, dass durch die versehentliche Zahlung des KV an ein nicht-tituliertes Kind praktisch die Anerkennung eines fiktiven Titel in Höhe von MindestUH zustande kam?!
Ist das richtig?

(( Die Beistandschaft wechselt das Personal ja häufig, zwei neue SBs pro Jahr sind bei uns die Regel. Das verzögert sehr viel. Ich spreche meist nur mit Vertretern am Telefon, die in der Sache nichts machen können, "kann nicht in die Akte schauen". Gängige Vertröster-Aussagen sind allerdings, dass der arme KV ja auch erstmal überhaupt soviel zusammen haben müsse, dass er über Selbstbehalt käme, um überhaupt ein wenig UH leisten zu können.  :knockout:
Der KV ist ein junger, gesunder Mann mit mehreren Ausbildungen, der explizit Jobhopping und TZ Jobs betreibt, nachdem er nun wirklich keine Fortbildung mehr geltend machen kann, um never ever über den Selbstbehalt zu kommen. Offiziell nicht.
Und bis man detektivisch herausgefunden hat, was er macht, ist er schon drei Jobs weiter und "verspricht hoch und heilig, nächste Woche die relevanten Unterlagen einzureichen". ))

Greez, mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2016 12:21
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Hierzu kann ich dir mal eine Geschichte erzählen. Neulich habe ich mich mit einer Freundin getroffen. Wir kennen uns noch nicht lange. Sie ist gebürtige Russin lebte lange Zeit in Kasachstan.
Ich habe ihr mal berichtet wie verbissen unsere Frauen sind und dem Geld hinterher jagen, ob nun BU oder KU. Sie lächelte müde und sagte, dass bei uns (Kasachstan) keiner dem Mann hinterher läuft. Entweder er hilft freiwillig, sei es auch nur mit der Betreuung oder er soll sich zum Teufel scheren.  Wir (Frauen) haben unseren Stolz und zwei gesunde Hände. Als ihr Ex mal da war, hat sie ihm sogar noch einen Teller warme Suppe hingestellt, kurz mit den Kindern gespielt und wieder gegangen.Sie zieht alleine zwei Kinder groß unter damals sehr widirgen Umständen. lebensmittel Kleidung kostet annährend so viel wie bei uns. Der Verdient vielleciht bei 150€+ 20€ Kindergeld.Miete alleine 70€ (warm). Sie lebte dort mitnichten in einer Großstatdt , sondern auf dem Land. Wer noch nicht da war, kann sich nicht vorstellen, wie Frau dort lebt! Dies bedeutet Emanzipation!
So langsam scheinst du zu merken, dass man Titel nicht essen kann.
Mein Tipp, fange an selbstbestimmt zu leben und nicht einem Phantom hinterherzujagen. Wer mich mit Auskunftsklagen, Titeln und mehr bombardiert, dem würde ich nie wieder in die Augen schauen. Mehr von deinem Ex und hier würde mal etwas passieren( faire Tabellensätze und Wechselmodell als Standard). Du bekommst doch Kindergeld. meinst du ein kleines Kind benötigt mehr, wie den Hartz4 Satz, mit dem ein erwachsener Mensch auskommen muss?
Mein Mitleid hält sich wirklich sehr in Grenzen. Und bitte kein "Aber er muss doch". Sterben muss er irgendwann, dass wars aber auch!

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2016 13:31
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber M.
ich will die Titel nicht essen.  :rofl2: Ich will sie nur haben.
Ich lebe weder in Kasachstan noch in Russland, sondern im hiesigen System mit meiner Familie.
Die Kinder können damit nachweisen, dass der KV sich nicht gekümmert hat, sobald er gegen sie Leistungsansprüche erhebt. Wovon auszugehen ist. Es sei denn, er siedelt um in den Osten.
Den Weg zur Suppenküche könnten sie ihm natürlich auch beschreiben.  :phantom:

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2016 14:03
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Unterschied ist nicht nur das du hier lebst, sondern dich auch eines Unrechtssystems bedienst.

Ich weiß nicht wie ich reagieren würde, wenn mich meine Tochter mit 18 verklagt. Ob ich dann auch im Alter den selben Weg wählen würde.

Nein ich glaube nicht, dies verbietet sich mir innerlich einfach.

Du siehst wozu dieses System Menschen (Verwandte!) bringt.

Wahrscheinlich hast du auch keinerlei Skrupel alle Hebel in Bewegung zu setzen.

Ausmachen musst du dies mit dir, jeden morgen vor dem Spiegel!

Ich denke deine Kinder haben schon Beweise genug. Lass den Mann in Ruhe.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2016 17:24




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