Titel etc. pipapo da. Aber der KV befindet sich immer noch in Fortbildung und es dauert noch ewig, bis man erwarten kann, dass er Einkommen nachweisen wird.
Ob er welches hat, scheint egal, er ´darf´ es nachweisen und bekommt jede Menge Fristen.
Dafür habe ich viele neue Menschen kennengelernt, die Sachbearbeiter haben eine hohe Fluktuation. 😉
LG - Life´s good, meistens! 😉
Der KV hat sich seit Monaten, sprich: in diesem Jahr wohl noch gar nicht, bei der Beistandschaft gemeldet.
(Ich weiß nur, dass er noch lebt, weil er mir schon Beleidigungen zukommen ließ. Wenn nicht mal sowas käme, müsste man sich langsam Sorgen machen.)
Daraufhin wurde die Zwangsvollstreckung eingeleitet. - Wird auch nichts ergeben, weil er nicht dort anzutreffen ist, wo er gemeldet ist. So scheint es.
Für mich ist offensichtlich, dass er alles tut, um leistungsunfähig zu bleiben und nicht aufgegegriffen zu werden. Ein Armutszeugnis.
LG - Life´s good, meistens! 😉
Die Zwangsvollstreckung und so wird ins Leere laufen.
Der Titel kann für das WC genutzt werden.
Viel wichtiger ist etwas ganz anderes:
Wurde weiter oben schon mal erwähnt.
Sobald dein Kind mit der Ausbildung fertig ist und mehr als 1650 netto verdient, darf Kind an den KV zahlen.
Hier gilt dann die biologische Verwandtschaft und Kind hat keine Chance dem zu entkommen.
Egal was du tust und sagst. Kind zahlt !
Also keine akademische Laufbahn für Kind ...
Wie lautet dein Testament ?
Erbst Du irgend etwas was du an Kind weiter vererben kannst ?
Verschenken kann ggf 10 Jahre rückwirkend storniert werden.
Vermutlich kann hierbei auch der KV nochmals profitieren ....
Hallo mahjoko,
Dein Engagement in allen Ehren, aber es wird zu nichts führen. Die Kosten der Zwangsvollstreckung könnten auch an Dir hängen bleiben.
Konzentrier Dich auf Dich und Dein Kind. Dass ist das Beste, was Du tun kannst.
Ansonsten halte ich das für das beste, was zu diesem thema bisher geschrieben wurde:
Moin mahjoko,
wie Du selbst feststellst, wird es Dir vermutlich nicht gelingen, Deinen Ex auch nur auf einen Teil seiner Vaterrolle festzunageln. Er fährt mit Dir seit Jahren Schlitten, zahlt keinen Unterhalt und schafft es überdies, Dir regelmässig die Laune zu versauen und Dir ein schlechtes Gewissen zu machen. Überdies lebt er Euren Kindern eine Vaterrolle vor, von der man nur hoffen kann, dass sie sich diese nie zum Vorbild nehmen.
Deine Darstellung zeigt darüber hinaus aber auch (mindestens) zweierlei: Zum einen, dass es einem Unterhaltspflichtigen hierzulande auch ohne sonderliche kriminelle Energie und ohne Flucht in ein Entwicklungsland möglich ist, sich dauerhaft und erfolgreich um seine Unterhaltspflichten zu drücken. Wer sich nicht ganz blöd anstellt, kommt ganz oder zumindest weitgehend easy am § 170 StGB vorbei. Vielleicht kann man ein paar Jahre lang keine dicken Autos fahren und keine Fernreisen machen, aber dass der Staat (männliche) Unterhaltspflichtige wegen ihrer Erwerbsobliegenheit quasi in den Steinbruch schicken würde, ist eher eine urban legend als familienrechtliche Realität. Ausnahmen mögen die Regel bestätigen.
Sie zeigt zum zweiten, dass es längst nicht nur umgangsboykottierende Mütter braucht, um Väter aus dem Leben ihrer Kinder zu kicken: Manche von uns schaffen es ganz hervorragend selbst, sich um ihre väterliche Verantwortung in persönlicher und finanzieller Hinsicht zu drücken - und damit eigentlich recht bequem zu leben. Bei eventuellen Rückfragen kann man ja immer noch die Rechtfertigungs-PR auspacken à la "man würde ja gerne Vater sein wollen, aber leider, leider hindere die grässliche Ex einen daran."
Das trägt zwar nicht zur Lösung Deiner Probleme bei, aber es rückt ein paar Dinge gerade. Um es ein weiteres Mal auf ein Bonmot des vatersein-Forengründers Deep Thought herunterzubrechen: Es gibt eben Schlümpfe auf beiden Seiten.
Grüssles
Martin
VG Susi
Die Kosten einer unerfolgreichen Zwangsvollstreckung bleiben an mir hängen, in der Tat, der Posten ist bereits im Hinterkopf eingeplant. Im besten Fall entdeckt man aber eben doch unterwartete Reichtümer. (Nein, ich glaube das nicht. Aber die Beistandschaft.)
Vermutlich ist es schon sinnvoll, belegen zu können, dass der KV (in allen relevanten Bereichen, nicht nur UH) unengagiert ist.
Mein eventuell zu vergebendes Erbe wird erst verteilt, sobald ich es a) erwirtschaftet habe und b) ich selbst tot bin. Und dann wird sich ein Treuhänder c-tens) um alles kümmern, sollten die Kinder U18 sein.
Es geht hier um heute und jetzt und die Kinder, die offenbar absichtlich nicht versorgt werden.
LG - Life´s good, meistens! 😉
@elternunterhalt
"Vom so errechneten bereinigten Nettoeinkommen können die Kinder nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle ihren Selbstbehalt abziehen. Dem Unterhaltspflichtigen steht seit dem 1. Januar 2015 ein Selbstbehalt von 1.800 Euro und für den Ehepartner von 1.440 Euro pro Monat zu. Der Familienselbstbehalt beläuft sich damit derzeit monatlich auf 3.240 Euro. Hinzu kommen Freibeträge für eigene Kinder, die sich ebenfalls nach der Düsseldorfer Tabelle richten.
Tatsächlich an Unterhalt zahlen müssen Kinder von diesem bereinigten und um den Selbstbehalt verminderten Nettoeinkommen die Hälfte."
<a href="http://www.finanztip.de/elternunterhalt/#ixzz3bX9Zjx8m>Quelle</a>."
Außerdem ist es nicht so, dass Kinder ab 18 "einfach so" zahlen müssten, es gibt H4 und das Grundeinkommen, erst wenn diese nicht ausreichen, was bei einer Heimunterbringung leider der Fall ist, dann müssen Angehörige zahlen, aber auch nicht ewig.
VG Susi
@Susi:
Wir haben das Thema mit dem Elternunterhalt leider hautnah gefressen.
Anfangs fing alles ganz harmlos an.
Wir waren naiv und dachten dass uns das Thema niemals berühren würde.
Die Mutter von Kind hat Kind auf Elternunterhalt zerklagt.
Kind hat Wohnung verkleinern dürfen.
Musste näher zur Arbeit umziehen.
Sämtliches Vermögen und sämtliches Einkommen wurde zersägt.
Die Freibeträge sind nett. Kann man vorm Gericht wunderbar drüber diskutieren.
Kind darf für Mutter übrigens zahlen bis der Sarg kommt.
Die Mutter wird noch ungefähr 20 Jahre lang leben (laut Statistik).
Die Mutter ist übrigens sehr gesund und fitt.
off topic
Sämtliches Vermögen und sämtliches Einkommen wurde zersägt.
Was macht der Anwalt vom "Kind" hauptberuflich?
back on topic
Es geht hier um heute und jetzt und die Kinder, die offenbar absichtlich nicht versorgt werden.
Das ist hier Thema. Susis Zitat von Martin hab ich nix hinzuzufügen.
Gruss Horst
Ich schließe mich HoWi und Susi an.
Und auch für Dich: Schließe ab mit dem Vogel! Ich habe meinen Frieden gefunden, nach dem ich NICHTS, aber auch GAR NICHTS mehr vom Vater meines Sohnes erwartet habe.
Mein Kind, meine Verantwortung. Er hat wirklich kaum mehr beigetragen, als Fortpflanzungsbeteiligung. Ist mir mittlerweile egal, mich regt nichts mehr auf. Und wenn mein Sohn über ihn spricht, dann kann ich trotzdem "Dein Papa" sagen, ohne dass da irgendwelche Misstöne mitschwingen.
Mach Deinen Frieden und schmeiße schlechtem Geld kein Gutes hinterher. Oder spare es dafür, Deinen Kindern einen guten Anwalt zu bezahlen, wenn sie wirklich mal wegen Elternunterhalt "dran" sein sollten.
LG LBM :geheimtipp:
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ihr Lieben, liebe LBM,
den Frieden machen wir hier sicher auch noch. Und "ewige Ruhe" statt Podestifizierung. Aber: es ist ein Prozess.
Man muss selbst die einzelnen Schritte gehen, einen nach dem anderen, damit das auch emotional verinnerlicht wird. Bei den Kindern wie bei mir.
Wahrscheinlich weiß ich nächste Woche mehr, für unsere Verhältnisse viel mehr. Das wird dann einer von den wichtigen Schritten vorwärts Richtung dieses Friedens.
Ich für mich wäre längst, wirklich längst!, mit ihm durch. Aber da immer mal wieder Dinge (wie jetzt zB. eine Zustimmung zu einer Gesundheitsbehandlung etwa), von seinem Wohlwollen abhängen, muss ich ja in etwa wissen, wo er ist und was er macht. Und warum er seit Monaten keine Aussagen trifft. Ist natürlich die Sorgerechtssache und kein Unterhalt.
Wenn ich eines Tages Transferleistungen für die Kinder beantragen muss, weil ich eben schlecht verdiene, dann werde ich sicher auch meine Bemühungen um den Unterhalt nachweisen müssen. Oder? - Nur angedacht, kein Plan, keine konkrete Sorge.
LG - Life´s good, meistens! 😉
Wenn ich eines Tages Transferleistungen für die Kinder beantragen muss, weil ich eben schlecht verdiene, dann werde ich sicher auch meine Bemühungen um den Unterhalt nachweisen müssen. Oder? - Nur angedacht, kein Plan, keine konkrete Sorge.
Hängt ab vom Sachbearbeiter.
Es wird gerne unterstellt, dass die Antragsteller Unterhalt teilweise unter der Hand als Bargeld erhalten.
Somit wird immer wieder gerne mit Sanktionen gedroht bis zum Nachweis des Gegenteils.
Unterhalt wird bekanntlich mit Transferleistungen verrechnet. Daher sind in solchen Fällen Sanktionen möglich.
Sanktionen bedeuten in diesem Fall, dass virtueller Unterhalt von den Transferleistungen abgezogen wird.
Jedoch gab es gerade jetzt ein neues Urteil, wonach Sanktionen wohl illegal sind....
Siehe hier: http://www.focus.de/politik/deutschland/hartz-iv-urteil-strafe-fuer-hartz-iv-empfaenger-als-verfassungswidrig-eingestuft_id_4717191.html
Zumal das Amt dann etwaige Unterhaltsansprüche an sich überleiten lässt und in Vorleistung geht. Wenn die sich dann noch mal "kümmern" und dem Unterhaltspflichtigen "auf den S.ack" gehen, hat das wohl auch noch mal eine ganz andere Wirkung. Ggf. ist das sogar der stressfreiere Weg. Fruchtlose Pfändung, keine Ressourcen für weiteres Geldverbrennen, ggf. vorhandene Ansprüche der Kinder auf ergänzende Sozialleistungen geprüft und erhalten, Amt tritt Pflichtigen auf die Füße. Entweder, er ist leistungsfähig oder eben nicht. Aber dann ist das nicht mehr primär Deine Baustelle.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Zumal das Amt dann etwaige Unterhaltsansprüche an sich überleiten lässt und in Vorleistung geht.
Nur bei UHV der Fall und nur zeitlich begrenzt und nur 50 % werden gezahlt.
Sobald Kind 12 Jahre alt ist, forget it.
Wenn die sich dann noch mal "kümmern" und dem Unterhaltspflichtigen "auf den S.ack" gehen, hat das wohl auch noch mal eine ganz andere Wirkung.
Das werden die nicht tun und es hätte auch keinerlei Wirkung.
Der KV will nicht zahlen also wird er nicht zahlen.
ggf. vorhandene Ansprüche der Kinder auf ergänzende Sozialleistungen geprüft und erhalten,
Stimmt. Die gibt es tatsächlich. Siehe unter Wohngeld und Hartz 4.
Und die Kinder könnten über BG einen Teil der Miete von ihrem Kindersprabuch mit tragen. Sofern Freibeträge überschritten wären.
Aber dann ist das nicht mehr primär Deine Baustelle.
Das ist jetzt sicherlich eine Frage des Blickwinkels.
TO geht wirtschaftlich in die Knie nach ganz weit unten.
Aber muss sich nicht mehr mit dem erfolglosen pfänden und vollstrecken befassen.
Persönliche Anmerkung:
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Alleinerziehend und Unterhalt wird gezahlt ==>> mit ein bischen arbeiten kann oftmals Hartz 4 vermieden werden
Alleinerziehend und Unterhalt wird nicht gezahlt und mehr als ein Kind ==>> das wird nichts mehr, Hartz 4
Mir ist bewusst, dass viele Väter dieses anders sehen.
Nehmt euch einen Taschenrechner und rechnet mal selbstkritisch nach.
Mit 2 Kindern liegt die Grundsicherung in Deutschland irgendwo bei 1.700 Euro monatlich.
Alleinerziehend und Unterhalt wird nicht gezahlt und mehr als ein Kind ==>> das wird nichts mehr, Hartz 4
Ich bin alleinerziehend, habe drei Zwerge und bekomme natürlich keinen KU. Ich habe noch nie ALG II beantragt und bekomme auch ansonsten keinerler finanzielle Unterstützung (außer 2x UHV) ... es geht schon, wenn man sich bewegt. Auch "Muttis" können dies ... ich denke nur, dass die Hilfestellungen einfach zu verlockend sind.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
hattest du in deiner Erwerbsbiographie auch dreimal Elternzeit und Geburten etc., anschließend Teilzeit?
Das holt niemand "mal eben" auf und wird über Nacht zahlungskräftig, schon gar nicht in den schlecht entlohnten Jobs.
Allgemeine Frage, denn ich arbeite ohnehin ganz anders.
LG - Life´s good, meistens! 😉
Es mag Einzelfälle geben , wo es mit 3 Kindern ohne Unterhalt und ohne Hartz 4 klappt.
Ich kenne keinen einzigen ....
Dann frag mal Kasper 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Jetzt kennst Du EINEN 😉
Gruß
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin
... Auch "Muttis" können dies ... ich denke nur, dass die Hilfestellungen einfach zu verlockend sind.
Der Umfang und die Breite dieser dürften insgesamt ausschlaggebend sein (gemeint zum Verständnis der Situation betroffener da betreuender ET) Dann in Abwägung von
hattest du in deiner Erwerbsbiographie auch dreimal Elternzeit und Geburten etc., anschließend Teilzeit?
dürfte klar sein, wie die Entscheidung ausfällt, bei manchen vielleicht sogar ausfallen muss - auch die Härte der dann eingeschlagenen Gangart.
Gruss oldie
Edit: Präzisierung.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Auch "Muttis" können dies ... ich denke nur, dass die Hilfestellungen einfach zu verlockend sind.
Verlocken ... mag sein, ja auch. Aber nicht nur ...
Was erschwerend hinzukommt, ist der geteilte Arbeitsmarkt für:
a) Männer mit Frau und Kind(ern). In vielen Firmen ist eine Familie der Schlüssel zu Führungspositionen. Von wegen Verantwortung und so ...
b) Männer ohne Kind und Kegel. Gelten in vielen Firmen als "aufstrebende Talente" - sie könnten ja den Schritt in die Verantwortung wagen. Und hätten dann die Familie im Rücken und entsprechend größere Ausgaben.
c) Frauen ohne Kind und Kegel. Gelten in vielen Firmen als "unsichere Kantonisten" - sie könnten ja den Schritt in die Verantwortung wagen. Und hätten dann die Familie im Nacken.
d) Männer mit Kind(ern) ohne Frau. Bekommen fast überall (Krippe, KiTa, Wohnungssuche, Entlohnung) einen Mitleidsbonus. Zugleich wird bei der Gehaltsfindung automatisch und unbewusst unterstellt, dass hinter jedem alleinstehenden, berufstätigen Mann mit Kind mindestens eine Oma, Nachbarin, Freundin, Schwester o.ä. steht, die einspringt, wenn's hart auf hart kommt. Und dass er Schreckliches durchgemacht haben muss - sonst wäre(n) das/die Kind(er) ja beid er Mutter ...
e) Frauen mit Kind(ern) ohne Mann. Gelten in den meisten Firmen als "gaaanz unsichere Kantonisten". Bekommen fast überall (Krippe, KiTa, Wohnungssuche, Entlohnung) tiefes Mitgefühl ausgesprochen. Den besser bezahlten Job, die hellere, größere Wohnung und den KiTa-Platz fußläufig zur Arbeit bekommt dann doch ein Mitmensch aus einer anderen Kategorie. Es wird unterstellt, dass diese Frauen ja eh aus öffentlichen Kassen gefördert werden und keinesfalls aus eigener Arbeit ihren Unterhalt bestreiten können oder wollen. Bei der Gehaltsfindung wird automatisch und unbewusst unterstellt: Die fällt ja sowieso ständig aus, wenn ein Kind mal krank wird. Also kann man auch am Gehalt sparen und die Wohnung oder den Betreuungsplatz Leuten geben, die es "wirklich" nötig haben.
Exakt dieselbe Tätigkeit wird von Arbeitgebern in den Fällen
a) bis e) völlig unterschiedlich bewertet.
Treusorgende Familienväter (oder solche, die es werden könnten) benötigen auf jeden Fall genug Lohn bzw. Gehalt, um um ihre Familie mit ihrer Hände Arbeit zu unterhalten.
Treusorgende Familienmütter (oder solche, die es werden könnten) bekommen auf jeden Fall genug Geld, ohne dass der Arbeitgeber dafür allzu tief in die Firmenkasse greifen muss.
Diese unbewussten und automatischen Erwartungen spiegeln sich seit mehr als 30 Jahren in jeder einzelnen meiner Gehaltsverhandlungen wider.
Ich müsse doch verstehen, sagte mir mein Chef erst heute, dass der neue Kollege (der drei Jahre nach mir angefangen hat, mit einer berufstätigen Frau verheiratet ist und für deren Tochter Unterhalt bekommt) mehr Gehalt benötige als ich. Tatsächlich verdient der Junge netto das, was ich brutto bekomme. Ohne, dass er anders oder besser qualifiziert wäre als ich.
Dass ich ohne (Ehe-)Mann mit einer Studentin und einem Grundschüler (für den ich den Mindestunterhalt bekomme) mindestens soviel finanzielle Verantwortung für das Wohlergehen meiner Beiden trage, kann und will der Chef nicht sehen.
Er geht davon aus, dass die Väter meiner Kinder etwas beitragen müssen und ich deshalb weniger Gehalt brauche als der jüngere Kollege.
Deshalb wäre ich mit der Schlussfolgerun: "Was ich als AE-Vater schaffe, können 'Muttis' auch" ganz vorsichtig.
Meine persönliche Erfahrung ist eine andere.
Auch wenn meine letzte Zuwendung seitens der öffentlichen Hand ein (längst zurück gezahltes) BaföG-Darlehen war.
Seitdem erschöpfen sich meine Zuflüsse aus der Staatskasse in Steuererstattungen: Einmal pro Jahr nach Abgabe der Steuererklärung und 12 x pro Jahr in Form von Kindergeld. Was am Ende gegeneinander aufgerechnet wird und wofür ich zuvor 12 Monate lang tüchtig eingezahlt habe.
So wie mir geht es vielen berufstätigen Frauen.
Mit und ohne Kind(er), mit und ohne (Ehe-)Mann.
Die Erwartung, dass schon jemand anders die Rechnungen einer Frau zahlen wird sind tief verwurzelt und unausrottbar.
Nicht zuletzt, weil die meisten Frauen, die ich kenne, diese Erwartungen durch ihr eigenes Verhalten nähren.
Meine "solide" verheiratete Kollegin fällt ebenso wenig durch unangenehm harte, "geldgeile" Gehaltsverhandlungen auf, wie die "Tochter aus gutem Haus", die mit ihrem Kind kostenlos in einem Haus wohnt, das ihren Eltern gehört und die von ihnen nicht nur das kostenlose "rund-um-sorglos-Paket" (Gratis-Betreuung 7/24, Kleidung, Musikstunden, Ballett, Ferienreisen, eine Haushaltshilfe) für die Enkelin sondern auch für sich selbst fraglos in Anspruch nimmt - und die nur meutert, wenn ihrem Vater beim Blumengießen die Katze in den Garten entwischt oder ihre Mutter beim Bügeln eine Bluse nicht sauber hinbekommen hat.
Auch die geschiedene Kollegin findet es völlig OK, wenn ihr früherer Ehemann mit seinem nachehelichen Unterhalt die Lücke zwischen dem, was sie zum Leben braucht und dem was unser Chef uns Frauen zahlt, schließen muss.
Mein Verhalten (weder die eigenen Eltern noch die Väter meiner Kinder um Unterhalt für mich selbst anzugehen, sondern selbstbewusst zu verlangen, dass ich nicht weniger Gehalt als die Männer bekomme) fällt in so einer Umgebung unangenehm auf.
Ich denke nicht, dass der Mikrokosmos in unserer Firma so verschieden ist von dem in anderen Firmen ...
Zumindest habe ich in den letzten 30 Jahren keine andere Firma kennengelernt.
Wir kommen gerade so klar ohne HartzIV - aber auch nur, weil ich vor den Kindern studiert habe und mich seitdem laufend weiterbilde.
Der Hausmeister in der Schule meines Sohnes (40 Jahre, Facharbeiter-Brief, öffentlicher Dienst, berufstätige Ehefrau, 2 Kinder) verdient ohne irgendwelche Weiterbildungen wahrscheinlich mehr als ich ...
Frustrierte Grüße
😡 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)