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Wie Unterhalt auf die Sprünge helfen?

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(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Ihr Lieben,

meine finanzielle Lage sieht leider mau aus, ich habe einfach nicht genug Zeit zum Arbeiten. Selbständig. Feste Stelle finde ich zu meinen Verfügungszeiten nicht, wohne auf dem Land, Kinderbetreuung ist Mist! Den Kindern geht es glücklicherweise prächtig, doch wir leben vom UHV. (!!)
Der läuft aber absehbar aus.
Der Vater kommt aber absehbar nicht in die Plünnen mit seiner Fortbildung. Nach Jahren.

Welcher Weg ist der erfolgversprechendste, den KV sanft an seine Pflichten zu erinnern? (Er kennt wirklich nur seine Rechte.)
Kenne nur die Stelle, die den UHV überweist, sonst habe ich keinerlei Kontakt zu "öffentlichen Geldgebern".

LG, mahjoko
(Die nie gedacht hätte, dass der KV so nachlässig seinen Kindern gegenüber ist!)

LG - Life´s good, meistens!  😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2012 17:14
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Update:
Der KV befindet sich immer noch in der gleichen Fortbildung.  :gunman:
Der UHV ist zum Teil ausgelaufen.
s´Läbbe is mau hier bei uns.
Ich arbeite weiter, natürlich, und wir beschränken uns.

Es gibt eine Beistandschaft, die aufgrund der Gesetze aber wenig machen kann. KV reicht ein, was ihn entschuldigt, wendet die üblichen Verzögerungstaktiken an usw.
Er macht das absolut auf Kosten seiner Kinder.
Ekelhaft.

Ganz ehrlich bin ich natürlich nicht begeistert, wenn KV sagt, dass in seinem Fall die Fortbildung leider dreimal so lange dauert wie normal, und dass er leider in seinem Bereich nur 20-Stunden Stellen finden wird. Aber er wird sehen, ob er nicht nicht noch eine Ergänzung finden könnte. Wenn es denn irgendwann mal soweit sei. Frühestens Ende des Jahres.
Wie großzügig.

Ekelhaft!!!

So einer muss sich mal überlegen, welches Vorbild er seinen Kindern ist.
In diesem Fall: Wir sind ihm nichts wert, wir sind ihm egal.
Da kann er noch so oft das Gegenteil behaupten.
Faktensprache ist eine deutliche Sprache.

Greez, mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2014 10:49
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

kannst Du bitte nochmal kurz schreiben, warum der KV eine Aus- bzw. Weiterbildung macht?
Wie alt ist der KV? Welche Erstausbildung hat er?
Gesundheitliche oder sonstige triftige Gründe, warum er keinen Beruf in seiner Erstausbildung ausüben kann?

Ich habe einen Fall im Freundeskreis, der evt. zu Deinem Fall passen könnte...

Gruß
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2014 11:05
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo WnV,
faktisch: Vater M40, Fortbildungsbeginn und Jobkündigung direkt nach Trennungsverkündigung durch mich, gibt an, durch die Fortbildung ein höheres Einkommen im Anschluss zu verdienen und bessere Jobchancen zu haben. Alles nur für die Kinder! (Passt jetzt nicht mehr zu der Aussage, dass nur TZ-Stellen zu haben seien, denn das wäre bereits vor Aufnahme derFortbildung ebenso gewesen. Also: Unwahrheit.)
Er kann 100% im alten Job arbeiten, staatlich anerkannte Ausbildung. Er tut es eben nicht.
Ist alles sein freier Wille, mit dem ich allerdings seit Anfang an nicht d´accord gehe. 

Da er keine 3000 Ökken netto verdienen wird (und auch nicht hatte), hatte ich erstmal gewartet und gehofft. Aber dass Jahr um Jahr einfach gar nichts kommt, ist bitter.

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2014 11:47
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo.

und er zahlt keinen Unterhalt?
Für mich klingt das so, als wenn er Dich und die Kinder "verarschen" will und ich seinen Pflichten entziehen will.

Also:
Der Fall bei Freunden ist (fast) genauso gelagert: eigene Kündigung nach von Frau ausgesprochener Kündigung, Unterhalt nach Gusto (mal 150€/ Monat, mal nichts); Umgang nach gusto; er ist das "große arme Opfer".

Die Freunde haben das (scheinbar ähnlich wie Du) weit über 1 Jahr ausgehalten...

Jetzt haben Sie entscheiden, dass es reicht.
Er ist ein gesunder, gut ausgebildeter Mann, der jederzeit einen (zumindest halbwegs) adäquaten Job finden und Unterhalt für seine Kinder zahlen kann.
Er will aber nicht....

Also nun Klage auf KU....und sie haben es durchgezogen.
Das ging dann ganz schnell.
Richter beim AG hat fiktives Einkommen gemäß seinem alten Job unterstellt und ihn verurteilt (mit Ordnunsgmitteln).
Seitdem - oh Wunder - geht es....

Was hältst Du von diesem Weg?

Gruß
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2014 12:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mahjoko,

es gibt einen Spruch, der sinngemäss heisst: "Niemand ist so schlecht, dass er nicht wenigstens als schlechtes Beispiel dienen kann". Dein Fall ist - wie einige andere, die ich aus dem Forum und aus dem real life kenne - zumindest ein Gegenbeispiel für die gerne kolportierte Pauschal-Behauptung, dass unterhaltspflichtige Mütter sich locker und sogar mit amtlichem Segen um ihre Pflichten drücken könnten, während Väter von der Justiz unerbittlich mit Schwert und Blitz und Donner verfolgt und bis an die Grenze ihrer Kräfte ausgepresst würden.

Die Wahrheit ist viel schlichter: Wer sich im Schlaraffenland Deutschland in die Hängematte legen möchte und nicht ganz doof ist, schafft das auch eine ganze Weile; egal, ob er einen Rock oder eine Hose trägt. Dein Ex ist ein lebendiges Beispiel dafür, dass der Wettlauf um die optimale Opferposition nicht geschlechtsspezifisch ist.

Möglicherweise bist Du in vieler Hinsicht tatsächlich zu gutmütig, und Dein Ex kennt nach vielen Jahren Ehe Deine wunden Punkte - und die Knöpfe, auf die er drücken muss. Insofern würde ich mich dem von @WNV beschriebenen Vorgehen durchaus anschliessen, eventuell ehelich bedingte Denkweisen wie "...die Kinder lieben ihren Vater doch, also darf ich höchstens heimlich auf ihn schimpfen, aber keinesfalls auf UH verklagen..." beiseite lassen und eine entsprechende Klage auf den Weg bringen. "Fortbilden" kann Dein Ex sich später noch, wenn Die Kids auf eigenen Füssen stehen. Vorliegend würde ich vermuten, dass Dein Ex Dich dafür abstraft, dass Du Eure Ehe beendet hast.

Sicher ist allerdings auch: Gummipunkte gibt es für Deine bisherige Zurückhaltung nicht. Solange Du dem Herrn keine Daumenschrauben anlegst, darfst Du Dich auch nicht wirklich über ihn beklagen. Menschen tun oft nicht das, was "moralisch" richtig wäre; sie gehen einfach so weit wie sie können.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2014 12:56
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Herzlichen Dank, ihr beiden!

Seit anderthalb Jahren macht er "jederzeit" den Abschluss, und sofort danach wird er ja arbeiten. Nur kommen ihm immer irgendwelche gesetzlich akzeptablen Dinge dazwischen. Und sei es ein Burnout o.ä., mit dem man locker sechs Monate schinden kann. Finde ich perfide, ich habe nämlich täglich mit wirklich kranken Menschen zu tun. Sowas ist für mich einfach nur: Pfui!

Beistand und ich hatten überlegt wegen Klage, allerdings würde der KV zum jetzigen Zeitpunkt auf nicht leistungsfähig festgesetzt werden. Und dann müsste ich wieder klagen, um eine Änderung zu erwirken, sobald er verdient.
Der letzte Verdienst war leider auch nur bescheiden, so dass nur ein Teil des Mindestunterhalts für mehrere Kinder zusammen kommen würde.
Bislang galt halt: Lassen wir ihn zu Ende lernen, dann ist die Chance höher, dass er besser verdienen wird in Zukunft, und versauen ihm nicht kurz vor dem Abschluss die komplette, viele Jahre gedauert habende Fortbildung.

Mal sehen, wie lange der KV noch "kurz vor der Abschlussarbeit" stehen darf.  

Edit: Wohnt inzwischen in einer staatlich subventionierten großen Wohnung mit mehreren Zimmer, fährt eigenen Pkw und verspricht den Kindern Handys, damit sie besser kommunizieren können. (Kinder haben Handys, schon lange.)
Ja, und natürlich gibt er sich überall als Opfer aus. Schätze, dass er so auch an die große Wohnung gekommen ist: Durch Vorzeigen einer Absichtserklärung beim JA, dass er künftig die Kinder alle zwei Wochen sehen würde. Hat er nie und tut er nie, er hat es nur mal behauptet. Scheinbar reicht das als Angabe, eine Mehrzimmerwohnung für einen alleinverstehenden Studenten zu finanzieren. (Die Fakten habe ich von der letzten Gerichtsverhandlung zum Umgang.)

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2014 14:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mahjoko,

möglicherweise sind Deine Kinder volljährig und selbständig, bis ihr Vater mal einen Euro verdient. Deshalb schrieb ich ja:

Die Wahrheit ist viel schlichter: Wer sich im Schlaraffenland Deutschland in die Hängematte legen möchte und nicht ganz doof ist, schafft das auch eine ganze Weile; egal, ob er einen Rock oder eine Hose trägt. Dein Ex ist ein lebendiges Beispiel dafür, dass der Wettlauf um die optimale Opferposition nicht geschlechtsspezifisch ist.

Es gibt auch Internet-Foren, in denen kerngesunde Menschen (beiderlei Geschlechts, mit und ohne Unterhaltspflicht) sich darüber austauschen, wie man den deutschen Sozialstaat am besten austrickst, um sich morgens, wenn andere zur Arbeit gehen, einfach noch einmal genüsslich umzudrehen.

Das Leben ist kein Ponyhof und nicht gerecht. Aber das hat ja auch niemand versprochen. Vielleicht ein Trost: Deine Kids werden grösser und werden sich mit der Zeit ihr eigenes Bild von ihrem Lauman-Dad und Ankündigungs-Weltmeister machen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2014 14:44
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber Martin,
ja, sie werden sich ihr Bild machen, bzw. sie sind munter dabei.
Während er sich wohl ihrer als Ausrede bedient, warum er nie und nimmer nicht in die Puschen kommt, beginnen sie mehr und mehr, sein Verhalten zu hinterfragen.
Ihnen ist aufgefallen, dass er von seinem Umfeld sehr bemitleidet wird, weil er so einen Stress mit der Versorgung der vielen Kindern und der gleichzeitigen Fortbildung hat. Da es sich nicht um sie selbst handeln kann, bei so wenigen Kontakten und so wenig Zeit des KV für sie, fragen sie sich jetzt, was daran falsch ist ...

"Im Bett umdrehen" tut er sich übrigens nicht, das möchte ich unbedingt ergänzen. Aber er kümmert sich nur um sich. König in seinem Universum.

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2014 10:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn das JA nix tut, bleibt dir ja nur dir Klage.
Der Erfolg vor Gericht ist dabei relativ sicher.
Ob sich daraus ein Geldfluss ergibt, bleibt natürlich trotzdem offen, denn wenn bei ihm nix ist kommt auch nix raus.
Da nützt dann auch die Erwerbsobligenheit und das fiktive Einkommen nix.
Auch nicht, wenn er den Tag verpennt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2014 10:46




(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ins Rund,
man glaubt es kaum: KV hat den Mindestunterhalt unterzeichnet, ich habe zuletzt lange keine so eine große Zahl in Euros auf einem Papier stehen sehen (als Zufluss zu unserem Haushalt) .

Aber:
Statt dass der Titel bedient wird, wird "erstmal" gestundet. Zur allerallerallerallerallerletzten Frist sprach KV persönlich beim Beistand vor, statt die geforderten Unterlagen vorzulegen. Die u.a. belegen, dass er weiterhin lernt. ... Jaaaaa, das reicht er nach. Sobald er kann.
Somit wird es wieder bis zum Winter nichts geben weil gestundet. Dann auch nichts, weil kein ausreichendes Einkommen, wenn überhaupt eigenes Einkommen dann schon. Usw. usf.
Pfändung gleich welcher Art wird erfolglos sein, da nichts zu holen ist.
Sehr lustig, da kann er ja eine Menge Titel unterzeichnen.

Der Vorteil, den ich einzig sehe, ist, dass quasi mit öffentlichen Stempeln belegt ist, dass kein Unterhalt floss und der KV sich auch nicht über die Maße bemüht hat. Falls demnächst mal die Kinder für ihn aufkommen müssen sollten.

LG, mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2014 09:56
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Weise,
muss mich leider mal selbst zitieren:

Der Vorteil, den ich einzig sehe, ist, dass quasi mit öffentlichen Stempeln belegt ist, dass kein Unterhalt floss und der KV sich auch nicht über die Maße bemüht hat. Falls demnächst mal die Kinder für ihn aufkommen müssen sollten.

Wie weise ich das eigentlich später nach?!

Habe den Eindruck, KV läuft mit seiner Abschrift des Titels herum und stöhnt der Welt vor, dass er monatlich zahlt, dabei tut er das nicht. Was uns egal sein darf. Zum Glück. Das Gestöhne.

Aber wie weise ich nach, dass er nie gezahlt hat?
Er müsste an die Beistandschaft leisten, die den UH weiterleitet, WENN ...

Kann ich um monatliche Negativbescheinigungen bitten, oder wie? Für "später" habe ich nur den Titel in der Hand, der nicht bedient wird/wurde.
Generelle Nachweise über die Beschäftigung und mgl. Verdienst des KV bleiben nach wie vor aus. Es steht an, ihn gerichtlich zur Rausgabe von Unterlagen zu "zwingen", allerdings ist da nicht viel zu erwarten. Sprich: Aufwand für unsere Seite mit negativem Ergebnis.
Zu pfänden gibt es ebenfalls nichts.

LG, mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2014 12:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mahjoko,

Aber wie weise ich nach, dass er nie gezahlt hat?

Du kannst und musst gar nichts nachweisen, denn eventuelle UH-Ansprüche von Daddy würden ja nicht Dich betreffen; damit müssen sich Deine (dann volljährigen) Kinder herumschlagen. Davor bewahren kannst Du sie nicht.

Selbst wenn diese (mit Deinen alten Kontoauszügen oder sonstwie) in 30 Jahren "beweisen" könnten, dass damals kein UH geflossen ist: Auf den Kontoauszügen steht ja kein "Warum" und kein Beleg für damals vorhandene Leistungsfähigkeit. Und ob solche "alten" Gesetze von 2014 überhaupt noch gelten, wenn die Babyboomer mal im Rentenalter sind, weiss heute sowieso niemand.

Sicher ist also nur, dass nichts sicher ist. Es wird nichts bringen, Dir deswegen heute den Kopf Deiner Kids zu zerbrechen. Du solltest vielmehr versuchen, Deinen Ex aus der Birne zu kriegen anstatt ständig neue mentale Baustellen aufzumachen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 12:38
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Voll lieb, Brille! Nichts würde ich lieber als das.
Aber momentan muss ich mich noch drum kümmern, dass der Titel bedient wird, bis bewiesen ist, dass nichts geht.
KV hat das Angebot der Stundung angenommen unter Bedingungen, die er nicht erfüllt.
Ein bisl muss ich den leider noch in der Birne behalten.
😉

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2014 15:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mahjoko,

Aber momentan muss ich mich noch drum kümmern, dass der Titel bedient wird, bis bewiesen ist, dass nichts geht.
KV hat das Angebot der Stundung angenommen unter Bedingungen, die er nicht erfüllt.
Ein bisl muss ich den leider noch in der Birne behalten.

dagegen sagt ja auch niemand was. Nur um das ungelegte Ei, ob und in welcher Höhe Deine Kids in 30 Jahren vielleicht mal für den Lebensunterhalt ihres Vaters aufkommen müssen, solltest Du Dir heute keine Gedanken machen; was dann passiert oder nicht passiert, liegt weit ausserhalb Deines Verantwortungs- und Einflussbereichs.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 16:02
(@mahjoko)
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Update:
Lockerer Kontakt zum Beistand ergab, dass jetzt eine Klage angestrebt wird. Titel von Beginn an nicht bedient (dank Stundungsvereinbarung).

Habe nur für ein Kind von mehreren einen Titel, die anderen beziehen (noch) UHV. Ich damals wurde so beraten von der Beistandschaft, weil bei dem Auszubildenden ja nichts zu holen sei und ich/die Kinder mit UHV besser und einfacher fahren würden, solange Anspruch besteht.

Ich frage mich langsam, ob ich die Ausgabe tätigen soll.
Der Typ arbeitet nur auf Selbsterhaltungsniveau. Er hat genug Ausreden, warum es halt leiderleider nicht für Unterhalt reicht. Aktuell ist er mal wieder Nachweise schuldig. Kann ich einklagen, aber dort wird nur stehen: "Verdient nichts."

Die Aufzeichnungen der letzten Jahre sind echt deprimierend.

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2014 13:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mahjoko,

wie Du selbst feststellst, wird es Dir vermutlich nicht gelingen, Deinen Ex auch nur auf einen Teil seiner Vaterrolle festzunageln. Er fährt mit Dir seit Jahren Schlitten, zahlt keinen Unterhalt und schafft es überdies, Dir regelmässig die Laune zu versauen und Dir ein schlechtes Gewissen zu machen. Überdies lebt er Euren Kindern eine Vaterrolle vor, von der man nur hoffen kann, dass sie sich diese nie zum Vorbild nehmen.

Deine Darstellung zeigt darüber hinaus aber auch (mindestens) zweierlei: Zum einen, dass es einem Unterhaltspflichtigen hierzulande auch ohne sonderliche kriminelle Energie und ohne Flucht in ein Entwicklungsland möglich ist, sich dauerhaft und erfolgreich um seine Unterhaltspflichten zu drücken. Wer sich nicht ganz blöd anstellt, kommt ganz oder zumindest weitgehend easy am § 170 StGB vorbei. Vielleicht kann man ein paar Jahre lang keine dicken Autos fahren und keine Fernreisen machen, aber dass der Staat (männliche) Unterhaltspflichtige wegen ihrer Erwerbsobliegenheit quasi in den Steinbruch schicken würde, ist eher eine urban legend als familienrechtliche Realität. Ausnahmen mögen die Regel bestätigen.

Sie zeigt zum zweiten, dass es längst nicht nur umgangsboykottierende Mütter braucht, um Väter aus dem Leben ihrer Kinder zu kicken: Manche von uns schaffen es ganz hervorragend selbst, sich um ihre väterliche Verantwortung in persönlicher und finanzieller Hinsicht zu drücken - und damit eigentlich recht bequem zu leben. Bei eventuellen Rückfragen kann man ja immer noch die Rechtfertigungs-PR auspacken à la "man würde ja gerne Vater sein wollen, aber leider, leider hindere die grässliche Ex einen daran."

Das trägt zwar nicht zur Lösung Deiner Probleme bei, aber es rückt ein paar Dinge gerade. Um es ein weiteres Mal auf ein Bonmot des vatersein-Forengründers Deep Thought herunterzubrechen: Es gibt eben Schlümpfe auf beiden Seiten.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2014 15:08
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Und weiter gedacht: der Typ hat irgendwann mal ein Minimum an Rente, so dass die Kinder, für die er nicht einen Finger krumm gemacht hat, zu seiner Unterstützung herangezogen werden - so sie nicht selbst unter einer bestimmten Grenze bleiben, was dann ihnen an einer vernünftigen Rente wieder fehlt and so on .....
Und da krieg ich dann wirklich die Kappe!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2014 18:31
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

In solchen Fällen, @achja und@Brille, glaube ich immer gerne an einen extrairdischen Richter. Dann muss ich mich nicht selbst aufregen.
Obwohl:
Ich kann das Wort Pfändungseinleitung nicht mehr hören! Ich kann das Wort PKH nicht mehr hören.
Ich kann das Wort Arbeitgeberermittlung nicht mehr hören.

Der KV hat sich seit Februar tot gestellt oder höchstens mal gesagt, er würde demnächst Unterlagen bringen. Und einen Titel hat er unterschrieben, jau. Aber noch keinen Cent bedient.
Momentan hat er den letzten Job nicht mehr, das steht nach ausgiebiger Recherche fest.
Aber welchen hat er jetzt?
Was macht er Tag für Tag? Irgendwie bezieht er auch keine Leistungen. Merkwürdig.

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2014 11:39
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe keinen Grund, am Bericht der Beistandschaft zu zweifeln:
KV macht jetzt doch wieder Fortbildung zuende, hat natürlich kein nennenswertes Einkommen, verkündet Beistandschaft rotzfrech ins Gesicht, dass er nicht gedenke, seine Einkommensverhältnisse offen zu legen, die würden doch ohnehin alles rauskriegen ...
Auf den Hinweis, dass es sich in dieser Situation ziemlich gut mache, wenn er wenigstens ab und an einen übrigen Taler an seine Kinder überweise, posaunte er, dass er sich das aber erst mal überlegen müsse.

Was für eine menschliche Verirrung!

Bin ziemlich fassunglos!

(´tülich wird nach Abschluss der Fortbildung alles gepfändet, was geht, und zwar ohne Rücksicht. Aber er gibt offenbar Acht, dass nichts zu holen sein wird. Armselig!)

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2014 10:04




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