Moin.
Kontopfändung ist dafür das Mittel der Wahl.
Ob es was bringt bleibt abzuwarten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
Wie kann man den Anspruch, neben Lohn-Kontopfändung, noch durchsetzen?
Die Standardreihenfolge wäre Pfändung vor Ort durch den Gerichtsvollzieher, Eidesstattliche Versicherung falls nichts zu holen ist und Haftbefehl wenn sie die nicht abgibt.
Wenn im Rahmen dieses Verfahrens dann Ansprüche an Dritte bekannt werden (oder Euch schon bekannt sind wie Konten, Arbeitgeber usw.) kann man zum vorläufigen Zahlungsverbot und anschliessend zum PfÜb greifen. Bei Immobilienbesitz greift man zur Zwangshypothek. Die ZPO hat da einen ganzen Strauss von Möglichkeiten parat.
Wichtig bei der Zwangsvollstreckung ist möglichst viele Informationen zu beschaffen und dann so schnell wie möglich und an allen Baustellen gleichzeitig zu handeln.
Gruss von der Insel
Hi,
bitte stets daran denken, das derjenige die Musik bezahlt, der sie bestellt.
Zwar werden die Vollstreckungskosten dem Schuldner auferlegt, aber wenn der
amtlich vermögenslos ist (das weiss man spätestens nach der Abgabe der EV),
dann darf der Gläubiger erstmal in Vorleistung treten. Auch der GV will leben.
Man sollte sich immer überlegen, ob man gutes Geld dem schlechten hinterherwirft.
Gruß, Debugged
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Vielen Dank an alle!
.. vielleicht sollte noch erwähnt werden das die Kosten für der GV verschwindent sind im Verhältniss zu den Kosten die der UH-Prozess zur Erlangung des Titels verursacht hat.
Sicher soll man schlechtem Geld kein Gutes hinterher werfen, aber es sollte auch klar sein das die Kosten für eine derartige erfolglose Vollstreckung in der Regel im 2-stelligen EUR-Bereich liegen.
mein lg wird auf jeden fall den weg bis zu ende gehen. es ist für die kinder. aber das ist so typisch für DIESE km: für die kinder hatte sie nie was übrig.
gruß
.. vielleicht sollte noch erwähnt werden das die Kosten für der GV verschwindent sind im Verhältniss zu den Kosten die der UH-Prozess zur Erlangung des Titels verursacht hat.
Sicher soll man schlechtem Geld kein Gutes hinterher werfen, aber es sollte auch klar sein das die Kosten für eine derartige erfolglose Vollstreckung in der Regel im 2-stelligen EUR-Bereich liegen.
Der GV ist nur einer aus der Kette der Forderungsverwerter. Kosten für Anträge, z. B. Pfüb-Beschlüsse, Vollstreckbare Ausfertigung, Gerichtskosten jeweils dazu, Abgabe der EV, Haftantrag,
Antrag auf Durchsuchung (Wohnung/Taschenpfändung), Antrag auf Mobiliarvollstreckung. Die letzteren drei Maßnahmen können Kosten im dreistelligen Bereich produzieren.
Die Kosten sind zugegebenermassen überschaubar, aber in der Summe kann sich auch da etwas zusammenkleckern. Der Kostenaspekt ist sicherlich weniger relevant als nervenaufreibende,
erfolglose Vollstreckungsversuche. Aber das ist ja nur meine persönliche Meinung.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)