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wie sollte Jugenamtsurkunde aussehen ? Fallstricke ?

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(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebe Fories,
bin hier seit dem heutigen Tag neu registriert da ich total verzweifelt bin und nicht mehr weiter weiss. Auch von meinem Anwalt fühle ich mich nicht richtig aufgeklärt. Daher bitte ich hier um Eure Mithilfe und würde Euch gerne meinen Fall / Frage schildern.
Leide unter langjährigem Burn-Out der bereits in eine schwere Depression übergegangen ist. Deswegen sich meine Ehefrau auch von mir getrennt hat. Es ist davon auszugehen das ich künftig, da ich mich krankheitsbedingt etwas zurücknehmen muss und aller Voraussicht meinen bis dato gutbezahlten Job gegen einen weniger gut bezahlten aber stressfreieren Job eintauschen muss, da ich das einfach nimmer packe. Die Trennung hat mir psychisch den letzten Rest gegeben.

Wurde nach der Trennung meiner Frau von der Gegenseite aufgefordert eine Jugendamtsurkunde erstellen zu lassen
> das ist auch ok da das gemeinsame Kind ein Recht auf die Titulierung seiner Unterhaltsansprüche hat kein Problem.

Habe gelesen das es die Möglichkeit einer statischen oder einer dynamischen Jugendamtsurkunde gibt.
Welche ist hier für mich als Unterhaltspflichtiger taktisch klüger. Was die Möglichkeit der Abänderkeit betrifft ?

Jetzt gilt ja erstmal die Berchnung aufgrund des Verdienstes der letzen 12 Monate. Was ist aber wenn ich künftig
a) deutlich weniger netto in der habe ( wg. dem oben gesundheitlichen Problem ?
b) wieder Steuerklasse 1 habe und somit auch deutlich weniger netto ?

Muss ich wenn ich es nachweisen kann das ich jetzt deutlich weniger verdiene eine Abänderungsklage veranlassen ( die mich auch wieder Geld kostet ? Oder ist es möglich den Betrag für mich als Unterhaltspflichtigen in Abstimmung mit dem Jugendamt kostenfrei abzuändern ?

Mein Anwalt sagte ich solle den von Ihm berechneten Unterhaltsbeitrag in asboluten Zahlen ( 225.- € ) in die Jugendamtsurkunde schreiben lassen. Keine Prozentzahl ! Handelt es sich dann in dem Fall automatisch um eine statische Jugendamtsurkunde ? Oder soll ich zusätzlich lieber auf einen Vermerk bestehen wo mir das Jugendamt draufschreibt " statische Jugendamtsurkunde " ?

Desweiteren sagte mein Anwalt wenn sich der zu zahlende Unterhaltsbetrag um 10% nach unten bewegen würde, dann kann man den Titel hinsichtlich des Betrages ohne Aufwand und ohne Kosten für mich als Unterhaltspflichten ändern lassen ? Stimmt das ? Ich traue meinem Anwalt in der Sache nicht so richtig. Weil ich habe gelesen das so ein Titel nicht ohne Probleme abzuändern ist wenn der Unterhaltsberectigte nicht mitspielt. und wenn ja ändert dass dann das Jugendamt unter Vorlage meiner Einkommensbelege ?

Eine Jugendamtsurkunde kann man zeitlich begrenzen. In der Regel habe ich gelesen es ist anzuraten "dieser Titel erlsicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit" ( weil dann die Mutter auch irgendwie unterhaltspflichtig wird.
Kann man auch um ggf. eine teure Abänderungsklage zu vermeiden eine kürzere Befristung machen ? ( z.b. entsprechend den Zeitrahmen der Düsseldorfer Tabelle )

Viele Fragen ich weiss und s kommen bestimtm auch nich mer auf da ich immer "verwirrter" werde
Aber es handelt sich hierbei um eine Verpflichtung für mich für die ich Jahrzehnte gerade stehen muss.
Daher bitte ich um Eure Hilfe und um Euren Rat

DANKE !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 16:41
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Der,

willkommen hier im Forum. Hier wirst Du viele hilfreiche Tipps bekommen, also auch mal ein Moment zum durchatmen.

Was mir auffällt:

- Bist Du denn in ärztlicher Behandlung wegen der Depression? Trennungen sind hart und sehr heftig. Das kommt noch dazu. Du brauchst hier sehr viel Durchaltekraft.

- Wie alt ist das Kind? Besteht für dieses das GSR?

Du schreibst, dass Du gesundheitlich kürzer treten willst. Das würde ich Dir NICHT empfehlen. Zum einen wirst Du bald jeden Euro brauchen (und zwar wirklich jeden) zum anderen kann Dich auch das FamGericht dazu verdonnern, mehr zu arbeiten bzw. nimmt dieses dann einfach fiktiv Dein höheres Einkommen an. Also mache gerade auf diesem Gebiet bitte KEINEN Rückzieher.

- 225 Euro sind im Bereich des Mindest-KU. Wieviel verdienst Du denn zur Zeit?

- Bitte denke daran, dass JAs im Großteil zum Nachteil von KVs rechnen bzw. Dich bewußt hintergehen könnten. Eine Titulierung kannst Du immer nach Deinen Wünschen bei jedem Notar rechtsgültig erstellen lassen (was Sinn macht, insbesondere wegen der Begrenzung). Diese muss auch das JA und die KM anerkennen. Sind diese damit nicht einverstanden, müssten sie Dich verklagen. Unsere Unterhaltsexperten können Dich hier unterstützen.

- Der Anwalt ist Dein wichtigster Verbündeter und notfalls auch Waffe im Scheidungsfall. Die Chemie und das Vertrauen muss da sein, sonst bringt Dir die Zusammenarbeit ausser Kosten nichts. Wenn Du Dich nicht gut aufgehoben fühlst, muss ein Wechsel durchgeführt werden. Insbesondere die Aussage zur einfachen Abänderung ist (zumindest wie Du es jetzt darstellst) falsch. Dies ist nur möglich wenn beide zustimmen (wird keine KM tun) bzw. wenn eine Abänderungsklage geführt wird.

- Wie schätzt Du Deine Ex-Frau ein? Ist sie vernünftig und rational oder siehst Du hier schon den Rosenkrieg aufziehen? Viele Dinge können auch außergerichtlich geregelt werden - was manche Anwälte auch nicht so darstellen, da sie an Streitigkeiten besser verdienen.

- Schau Dir bitte auch den sehr hilfreichen Trennungs-FAQ an. Darin stimmt eigentlich jedes Wort:
http://trennungsfaq.de/unterhalt.html Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 16:51
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

- der Kleine ist 5 Jahre alt und wird dieses Jahr Ende Dezember 6 Jahre
- ja wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Der Kleine wurde zwar vor der Ehe geboren  (hatter damals eien Vaterschaftsanerkennung unterschrieben ) und als er 2 Jahre alt war habe ich die KM geheiratet. Durch die Hochzeit so sagte mir mein Anwalt habe ich automatisch das GSR quasi erworben.
- ja ich bin seit Jahren in psychischer Behandlung und ich war kurz nach der Trennung auch 8 Wochen in einer psychosomatischen Klinik aber geholfen hat mir das auch nichts.

folgende Daten hat der Anwalt errechnet
Monatseinkommen aus Erwerbstätigkeit € 1.977 ( dies entspricht derzeit dem KRankengeld welches wir als Basis genommen haben )
% Berusaufwand ( pauschal 5 % ) € 98.-
= bereinigtes Erwerbseinkommen € 1878.-
>>>  Kindesunterhalt € 225.- ( ist dies der Mindestunterhalt den ich auf jedenfall zahlen muss selbst wenich noch weniger verdienen würde ? )
Weil wenn das der Minimumbetrag ist den ich ohnehin zu zahlen habe selbst wenn ich viel weniger verdienen würde dann brauche ich dieses Betrag ja auch nicht abändern lassen. Insofern wäre auch keine Abänderungsklage notwendig da dieser Betrag eh schon der bestmögliche für mich als Unterhaltspflichtiger ist.

Ich sehe keinen Rosenkrieg aufziehen sondern der ist schon im vollem Gange.
Und zwar auf jeder Ebene. Unterhalt Frau, Aufteilung Hausrat, Zugewinn und besonders Umgang mit dem kleinen. Aber bezgl. Umgang mit dem Kleinen passt hier nicht rein.

Die Seite trennungsfaq kenne ich aber seit ich die gelesen habe bin ich noch verwirrter und sitze jede Nacht vor dem Internet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 17:04
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Der,

ja wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Der Kleine wurde zwar vor der Ehe geboren  (hatter damals eien Vaterschaftsanerkennung unterschrieben ) und als er 2 Jahre alt war habe ich die KM geheiratet. Durch die Hochzeit so sagte mir mein Anwalt habe ich automatisch das GSR quasi erworben.

Dies ist mir neu - Korrektur: Scheint aber möglich zu sein. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 17:08
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

OK die Sache mit dem GSR lass ich nochmals durch meinen Anwalt klären.
Meines Wissens was das nur die Vaterschaftsanerkennung die ich damals unterschrieben habe.
Ja Spitze jetzt bin ich noch mehr DOWN wenn ich nicht mal nen Sorgerecht für den kleinen hätte

KORREKTUR :
Wie heisst die Urkunde bzw. gibt es da nen Muster die dieses GSR regelt. ?
ziehe diese Fragezurück und Frage vorher nochmals meinen Anwalt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 17:18
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Der,

- Easy: Laut Wiki erwirbst Du das GSR auch nach einer Heirat mit der KM. Dies ist ein Ausnahmefall, der mir hier noch nicht untergekommen ist, somit ist die Aussage des Anwalts wohl richtig. Lass Dir es aber am besten noch mal rechtlich erklären. Vom GSR-Status hängt doch einiges ab.

- Aufpassen: Ab 6. Jahren rutscht der Kurze in der Düsseldorfer Tabelle in eine andere Altersgruppe --> sprich höherer Zahlbetrag

- Dein Selbstbehalt beträgt ca. 950 Euro -> sprich alles darüber kann für Kind und KM verwendet werden. Arbeitet die KM? Wenn ja, wieviel verdient Sie? Wenn sie nichts verdient, wird sie Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, der zumindest 1 Jahr lang gezahlt werden muss. Dafür gegen locker auch schon mal 600-700 Euro drauf. Ohne KU! Deshalb mein Rat, weiter zu arbeiten! Du brauchst die fianziellen Ressourcen jetzt dringender denn je! Denk über eine ambulante Behandlung nach. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 17:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Dies ist mir neu - Korrektur: Scheint aber möglich zu sein.

das ist schon eine Weile so - >>>§ 1626a Abs. 1.2 BGB<<< sagt dazu eindeutig:

§ 1626a
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.

(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 17:21
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ok jetzt bin ich wieder etwas ruhiger !
das wäre nen Schlag gewesen.
Aber alles Easy !!!! haben wir ja geklärt ! Ihr seit Spitze Leute !!!

Nein die KM arbeitet nicht
also das die Berechnung des Unterhaltes gegenüber meiner Frau stimmt davon gehe ich fest aus.
das haben mein Anwalt und ich schon heftigst nach unten gerechnet.

Nochmals aber meine Frage!
entspricht der Kindesunterhalt von € 225.- dem Minimum was ich bezahlen muss selbst wenn ich deutlich weniger Einkommen hätte ?

= € 317.-
% hälftiges Kindergeld € 92.-
= € 225.-

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 17:29
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Der,

richtige Einstellung hast Du - weiter so. Du wirst sehen, es gibt noch viel mehr Dinge, die einen den Hut hochgehen lassen können - Gelassenheit ist wichtig und die gute Gemeinschaft hier im Forum.

Wie Du an dem Beispiel siehst, lernen wir hier alle auch dazu, auch wenn man etwas länger dabei ist. Und das ist gut so und ist das Gute an "Vatersein".
Also keine Sorge mit Deinem GSR.
Hier noch mal eine Übersicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_(Deutschland)

Für unverheiratete Paare gilt, dass diese das GSR zusammen beim Jugendamt erklären müssen. Hier kommt es in der Praxis oft zu Verwechslungen, da viele Väter denken, dass sie mit Unterschrift der Vaterschaftanerkennung auch das GSR bekommen hätten. Wie gesagt, diese Konstellation trifft ja auf Dich nicht zu. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 17:33
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ich weiss das ab 6 Jahre alt mehr zu zahlen ist.
Titulieren lassen soll ich laut meinem Anwalt trotzdem nur € 225.-
ist das so richtig ?
Der Kleine hat am 28.12. Geburtstag
muss ich dann die € 272.- ( ab 6 Jahre bereits im Dezember bezahlen oder erst ab Januar ? )

@ Martin Dein ICON trifft den Sachverhalt einer Trennung / Scheidung genau. Ich kann Dir gar nicht sagen was in meinem Kopf  :gunman: derzeit vorgeht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 17:37




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wenn Du der Mutter und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet bist, hast Du zwei Unterhaltsberechtigte und die Düsseldorfer Tabelle kommt ohne Zu- oder Abschläge zur Anwendung. Bei bereinigten 1.800 wäre das Stufe 2, selbst wenn Du nur noch Stkl. 1 hast, wirst Du mehr als 1.500 netto haben, also auch Stufe 2.

Dann wäre der zu titulierende KU 241 Euro bis das Kind 6 wird, dann 291 Euro. Das würde ich dann schon ggf. korrekt titulieren. Du kannst natürlich erst mal eine Urkunde über diese statischen Beträge titulieren, musst aber damit rechnen, dass die statische Titulierung nicht geduldet wird. Sollte Dir eine Klage drohen, kannst Du aber zur Abwehr immer noch die dynamische Titulierung nachholen.

Wichtig ist auch die Begrenzung des Titels auf den 18. Geburtstag.

PS: Der höhere Unterhalt ist ab Dezember zu zahlen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 17:40
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

würdet Ihr dann zu einer statischen Jugendamtsurkunde raten oder zu einer dynamischen ?
überall liest man das man nur eine statische machen soll. Und dies auch entsprechend im Jugendamt so verlangen dass das ganz groß drauf steht. und auch das keine Prozentedrauf stehen sondern ein absoluter Wert von in dem Fall jetzt € 225.-
Es ist mir auch klar das ich trotz der Titulierung von € 225.- ab Dezember oder Januar ( ich hoffe die Anwort gebt Ihr mir noch ) mehr bezahlen muss weil der kleine die nächste Altersstufe erreicht.

Ich habe nirgendwo im Internet eine Mustervorlage einer statischen Jugendamtsurkunde gesehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 17:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich vermisse bei Deinen Überlegungen und Berechnungen einen Hinweis auf die Berufstätigkeit und das Einkommen Deiner Noch-Ehefrau. Hier besteht - neben der Verpflichtung zum Kindesunterhalt - nämlich möglicherweise eine weitere Unterhaltsverpflichtung in Sachen Trennungs- bzw. nachehelichem Unterhalt.

Wenn Ihr bislang also ausschliesslich oder mehrheitlich von Deinem Einkommen lebt, wird sich daran auch durch die Trennung erst einmal nichts ändern; dann lieferst Du die Differenz zwischen Deinem Einkommen abzüglich Kindesunterhalt und einem Selbstbehalt von 1.050 EUR an Deine Ehefrau ab. Ob der KU ein paar Euro höher oder niedriger ist, spielt dann nicht die ausschlaggebende Rolle.

Vielleicht stellst Du mal die Einkommenszahlen Deiner Frau (falls vorhanden) hier ein; dann können unsere Unterhaltscracks einmal rechnen, was in der Gesamtheit auf Dich zukommen kann.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 17:49
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

das mit der Begrenzung weiss ich.
aber auch hier wird ja häufig "beschissen" *sorry*

Ich will dass das Jugendamt das Datum einträgt wo der Kleine ( dann große ) seinen 18ten Geburtstage hat.
Weil nach Vollendung des 18ten Lebensjahres heisst ja dann mit erreichen des 19ten ! oder ? *grübel*

naja egal da kommt das Datum des 18ten Geburtstages rein und fertig. ( muss ich halt richtig rechnen nicht das ich mich verzähle  😉 )

@ LBM
aber wenn ich diesen Betrag jetzt titulieren lassen würde mit den 2 Unterhaltspflichtigen Personen dann wäre ich ja sobald das Trennungsjahr rum ist und ich mich dann hoffentlich scheiden lassen kann wiederrum der "Gelackmeierte" weil dann entfällt ja die Unterhaltspflicht gegenüber meine Ehefrau. und der höhere Titulierungsbetrag wäre in der JAU ?!?!?!?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 18:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

sobald das Trennungsjahr rum ist und ich mich dann hoffentlich scheiden lassen kann wiederrum der "Gelackmeierte" weil dann entfällt ja die Unterhaltspflicht gegenüber meine Ehefrau.

die Unterhaltspflicht entfällt nach der Scheidung keineswegs; sie heisst dann nur anders (nachehelicher Unterhalt, hier abgekürzt mit "EU"). In welcher Höhe sie sich bewegt und wie lange sie andauert, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Aber ohne genaue Zahlen kann man da nur spekulieren.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 18:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein,

denn wenn Deine Unterhaltspflicht für die Ex wirklich wegfällt, wirst Du u. U. eine Stufe HOCH gestuft und zahlst dann entweder 257/309 Euro, je nach Alter.

Vollendung des 18. Lebensjahr erfolgt am 18. Geburtstag, der erhöhte Unterhalt der nächsten Altersstufe ist ab dem Monat zu zahlen, in dem das Ereignis (= Geburtstag) eintritt, also im Dezember.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 18:15
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

die ist nicht berufstätig
( und die wird auch nen Teufel tun während des Trennungsjahres was zu tun )
aber hier gerne mal die Zahlen mit denen mein Anwalt gerechnet hat

Hauptverdiener ( Mann )
Monatsnettoeinkommen € 1977.- ( derzeit leider Krankengeld ) >>> wenn ich gesund wäre € 2405.-
% Berufsaufwand ( pauschal 5% ) € 98,85
------------------------------------------------------------
= bereinigtes Erwerbseinkommen € 1878,15
Zur Berechnung des Werwersbonus
% Kindesunterhaltsumme € 225.-
% Lebensversicherung € 96.-
% Hausgeld € 281.- ( das ich nich bezahle für Ihre Eigentumswohnung in der Sie mit dem Kleinen wohnt )
% Strom € 30.-
=% Erwerbsbonus 1/10 aus 1.246,15 = 124,61
------------------------------------------------------------
= bereinigtes bedarfsprägendes Gesamteinkommen Hauptverdiener  € 1.121,53

Zweitverdiener Frau
Monatseinkommen aus Erwerbstätigkeit € 0.-
% Berufsaufwand € 0.-
------------------------------------------------------------
bereinigtes Erwerbseinkommen € 0.-
+ Gebrauchsvorteil aus mietfreiem wohnen € 700.- ( ist Ihre Eigentumswohnung die schuldenfrei ist ! )
------------------------------------------------------------
= anrechenbares Gesamteinkommen Zweitverdiener bereinigt € 700.-

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2011
Hauptverdiener = Bedarf nach Einkommengruppe 1 ( ab 0.- € ) € 317.- = 100 % des Mindestunterhaltes
% hälftiges Kindergeld € 92.-
-----------------------------------------------------------
Kindesunterhalt € 225.-

Bedarf 1/2 x ( 1.121,53 € + 700.- € ) = € 910,76
Bedarfsdeckung € 700.-
-----------------------------------------------------------
Elementarunterhalt € 210,76

Man würfelt das einmal schön durcheinander ( weil blicken was ich da geschrieben habe tu ich das nicht )
und es kommt raus
Unterhalt Kind € 225.-
Unterhalt Frau € 70.- ( weil ich ja das Hausgeld bezahle ist das so wenig )

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 18:18
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ja das mit dem nachehlichen Unterhalt sagte mein Anwalt auch. Das ich nach dem Trennungsjahr und der evtl. Einwilligung der Scheidung durch meine Noch Ehefrau nicht raus bin aus der Sache.
aber er meinte das wir dann den Unterhalt Ihrer Person gegenüber deutlich nach unten drücken können.
( weiss aber nicht was deutlich heisst )
Vorallem weiss ich nicht wie es sich verhält mit den Möglichkeiten des " nach unten Drückens "

lt. Menschenverstand ( aber verhält sich ja bei Trennung / Scheidung anders als die Gesetzeslage )
würde ich sagen muss man nach Beendigung des Trennungsjahres aber bei nicht einwilligen in die Scheidung mehr Unterhalt zahlen
als wie wenn man sich nach dem Trennungsjahr geschieden ist.

Fakt ist Vater Staat lässt lieber den Mann für das Einkommen seiner Frau / Exfrau bezahlen als wie wenn er selbst zahlen müsste. Daher diese menschenverachtende Gesetzeslage.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 18:26
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

aber wir schweifen ab vom Thema Jugendamtsurkunde
wo ich jetzt noch keine Antwort drauf habe

bedeutet sobald ein BETRAG in dem Fall € 225.- drin steht automatisch das es sich um eine Statische Jugendamtsurkunde handelt ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 18:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ja, eine Urkunde, in der ein BETRAG tituliert ist, ist statisch.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 18:32




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