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Wie lange muss Unterhalt für Ex gezahlt werden?

 
(@jiriki)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

eine Frage die immer wieder gestellt wird, auf die aber teilweise sehr unterschiedliche Antworten gegeben werden: Wie lange muss man in der Regel für seine Exfrau Unterhalt zahlen?

Zu unserer Situation: Wir kennen uns seit 22 Jahren, leben seit 21 Jahren zusammen, sind seit 12 Jahren verheiratet und haben zwei Kinder im Alter von 5 und 10 Jahren. Vor wenigen Wochen hat meine Frau einen neuen Mann kennen gelernt und will nun die Trennung. Verständlicherweise fiel mir es schwer, dies zu akzeptieren aber mittlerweile geht es.

Bei der Trennung kommt mir meine Frau entgegen - da drückt wahrscheinlich ein bißchen das schlechte Gewissen - d.h. ich bleibe mit den Kindern in unserem gemeisamen Haus, sie zieht zu ihrem Freund, kümmert sich aber tagsüber um die Kinder. Neben dem Beruf könnte ich das nicht. So bleiben mir aber wenigstens die Abende mit meinen Kindern und jedes zweite Wochenende.

Ihr Freund trennt sich auch gerade von seiner Frau, seinen zwei Kindern und seinem Haus - was für eine schöne, bunte Welt, in der wir leben.

Meine Frau war seit der Geburt unseres ersten Kindes nicht mehr berufstätig, ist also seit 10 Jahren Hausfrau und Mutter. Sie sucht jetzt aber aktiv nach einem Halbtagsjob.

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass man drei Jahre Unterhalt zahlen muss, wenn die Frau eine neue Bezeihung eingeht. Drei jahre, weil man dann davon ausgehen kann, dass die neue Beziehung gefestigt ist. Ist das auch so, wenn der neue Mann selbst zu Unterhalt verpflichtet ist, bzw. ist das Unabhängig vom Einkommen des neuen Lebenspartners?

In diesem Forum habe ich aber auch gelesen, dass man u.U. auf ewig Unterhalt zahlen muss. Im Detail ist das dann Trennungsgeld, Unterhalt, Versorgungsausgleich, etc.

Was ist da nun richtig?

Hintergrund: bei der Höhe des Unterhaltes möchte mir meine Frau entgegen kommen, so dass wir das Haus halten können und die Kinder nicht ihr Zuhause verlieren (wir sind gerade erst umgezogen). Wir sind beide daran interessiert, dass die Kinder die Trennung möglichst einfach überstehen. Im Gegenzug möchte ich ihr anbieten, länger als notwendig für ihren Unterhalt aufzukommen. Dazu muss ich aber wissen, wie lange ich eigentlich verpflichtet bin.

Grüße,
Jiriki

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2009 23:11
(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

es gibt sicher fähigere Beantworter als mich - aber ich bin halbknülle, lol und "in the mood to write" also schreibe ich mal kurz imho.

- Mit neuem Macker kann/könnte es soviel ich weiss nach neuerdings ca. 1 Jahr wegen Verfestigter neuer Partnerschaft schon knallen - aber nur wenn wirtschaftliche Verflochtenheit usw. nachweisbar wäre. Da gibt es ein neueres Urteil.

- andererseits - nach über 10 Jahren Ehe und konservativer Rollenverteilung - hmm... Restrisiko... und ZWEI Kinder...

- Trotz allem klingt deine Ex doch noch recht cool - vielleicht könnt ihr euch trotz allem auf irgendwas einigen - da würde manch anderer von uns bestimmt mindestens seinen linken Arm dafür geben ...  :rofl2:

- Einzelfallentscheidung ist in jedem Falle zur Zeit Fakt - nach meinen Erfahrungen in letzter Zeit gibt es da so viele Parameter, daß es wie ein Dschungel ist.

- Keine Berufstätigkeit Deiner Frau seit 10 Jahren ...

Egal - so wie das klingt ist doch Deine Exfrau recht vernünftig - DAS würde ich mit meinem begrenzten Horizont als das für Dich wichtigste einstufen. Und dann die Kinder so oft zu sehen - wow ! Hut ab - das ist doch toll.

Ich wünsche Dir alles Gute und hoffe ihr könnt euch aussergerichtlich einigen !

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2009 23:36
(@jiriki)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ja, ich bin auch unglaublich froh, dass es bei uns so ruhig und überlegt abläuft und das sie mir - nach der Trennung von ihr - nicht auch noch eine Trennung von den Kindern zumutet. Das hätte ich nicht verkraftet und das weiß sie auch.

Auf der anderen Seite ist es natürlich auch für sie von Vorteil. Sie kann in Ruhe die neue Beziehung zu ihrem Freund aufbauen und hat nicht zwei verstörte Kinder um sich rum. Unsere Kinder wären von einem Umzug und einem neuen Mann im Haus wahrscheinlich wenig begeistert. Darüber hinaus hat der neue ja auch Kinder und irgendwie müssen sie diesen Spagat auch noch hinbekommen. Nicht gerade die besten Voraussetzungen für einen Neubegin, aber meine Meinung ist hier nicht gefragt.

Es ist meine ehrliche Absicht, ihr bei der Unterhaltszahlung entgegenzukommen. Dafür, dass sie nicht die volle Höhe beansprucht, möchte ich ihr den Unterhalt länger zahlen als notwendig. Um den Rahmen aber abstecken zu können, möchte ich wissen für welchen Zeitraum ich normalerweise herangezogen würde.

Grüße,
Jiriki

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2009 00:13
 elwu
(@elwu)

Dazu muss ich aber wissen, wie lange ich eigentlich verpflichtet bin.

Hallo,

das kann dir hier niemand verbindlich beantworten. Ein Richter würde irgendwo zwischen 2 Jahren und unendlich urtteilen, der Sachlage nach eher an letzterem orientiert. Du solltest alsbald eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung planen, die vor allem das sog. Wechselmodell beinhaltet.  Es sind diverse weitere Infos wichtig, etwa wo ihr lebt, was war ihr Beruf und Verdienst bevor sie auf reine Hausfrau umstieg, war letzteres von euch beiden so gewollt, bei wem werden die Kinder leben, wie hoch ist dein Einkommen, die Lasten auf dem Haus...

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2009 00:15
(@bronze)
Registriert

Moin Jiriki,
ich möchte noch eine Bemerkung dazu einwerfen. Die Halbwertzeit der freundschaftlichen Fairness Deiner Ex wird sich nach Trennungsvollzug zeigen. Meine Prognose dazu bezieht den Grundsatz ein "bei Geld hört die Freundschaft auf" und fällt verhalten skeptisch aus.

Ich empfehle Dir elwus Rat möglichst zügig aufzugreifen.

Du solltest alsbald eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung planen, die vor allem das sog. Wechselmodell beinhaltet.

Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2009 11:21
(@jiriki)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für die Antworten, auch wenn mir das nicht viel Spielraum für eine "Verhandlung" lässt. Wir waren beide der Meinung, dass es für die Kinder am besten ist, wenn sie Zuhause bleibt.

Zitat: " Ein Richter würde irgendwo zwischen 2 Jahren und unendlich urtteilen, der Sachlage nach eher an letzterem orientiert." Ist das dann die ganze Zeit Unterhalt oder reduziert sich das mit der Zeit, weil ich dann z.B. nur noch einen Ausgleich für die 10 verlorenen Berufsjahre zahlen muss? Sind es eigentlich tatsächlich 10 Jahre oder sind 2 x 3 Jahre Erziehungsurlaub abziebar (oder wenigstens 2 x 1,5 Jahre)?

- Jiriki

Viele Grüße,
Jiriki

.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2009 22:40
(@jiriki)
Schon was gesagt Registriert

Ach ja, und gibt es irgendwo eine Art "Vordruck" für die Trennungs- und Scheidungsvereinbarung?

Danke,
Jiriki

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2009 22:48