sobald aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, zählen Einwendungen in Richtung "Kurzzeit-Ehe" in der Regel nicht mehr.
Ich gehe auch nicht davon aus, dass in diesem Fall gar kein nachehelicher Unterhalt fällig wird. Eine halbwegs überschaubare Auslauffrist erscheint mir aber nicht unwahrscheinlich.
Gruss,
gardo
Moin gardo,
Ich gehe auch nicht davon aus, dass in diesem Fall gar kein nachehelicher Unterhalt fällig wird. Eine halbwegs überschaubare Auslauffrist erscheint mir aber nicht unwahrscheinlich.
Ich versuche nur, dem gelegentlich zu hörenden Eindruck entgegenzuwirken "die Alte kann doch für sich selbst sorgen" oder "ohne Heirat hätte sie auch nicht mehr". Wenn der "ehebedingte Nachteil" ein Kind ist, stimmt das so eben nicht mehr; dann ist vieles möglich.
In solchen Fällen empfiehlt es sich auf jeden Fall (und natürlich nicht nur aus finanziellen Gründen), die eigene Bereitschaft zur anteiligen Kinderbetreuung laut zu dokumentieren, damit die Mutter möglichst schnell und umfänglich wieder ihrer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Mit einer Einstellung wie HIER oder HIER muss man sich einfach (und zu Recht) auf langjährige Unterhaltszahlungen für die Mütter einstellen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Irgendwie. Wie, kann Dir keiner sagen. Es kann auch sein, dass der Richter 0€ sagt oder 500€ für 10 Jahre. Niemand weiß das oder kann das sagen. Wir können Dir helfen, mit Erfahrungswerten im Nebel zu stochern, aber keiner von uns weiß irgendwas.
So sieht es aus.
In meinem konkreten Fall war es so, dass die Ehe bei Einreichung der Scheidung durch meine Ex-Frau gerade mal 2,5 Jahre bestand. Die Scheidung war dann November 2011 durch; unser Kind zu diesem Zeitpunkt 3J 9M alt.
Die Richterin sagte damals: Noch 5,5 Jahre nachehelicher Unterhalt ab Scheidung (bis zum 9. Geburtstag des Kindes).
War das vor oder nach der Gesetzesänderung und oder Rückänderung?
War das vor oder nach der Gesetzesänderung und oder Rückänderung?
Welche Rückänderung meinst du?
Die Unterhaltsrechtsreform war 2008 und die Scheidung laut @WNV 2011.
Die Richterin sagte damals: Noch 5,5 Jahre nachehelicher Unterhalt ab Scheidung (bis zum 9. Geburtstag des Kindes).
Hast du diesen Murks Beschluss durch das OLG prüfen lassen?
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Brainstormer
Hast du diesen
MurksBeschluss durch das OLG prüfen lassen?
Nein, es war ein Vergleich, dem ich zugestimmt habe....und ich war sehr froh, dass die Richterin diesen Vergleich SO formuliert hat...ich habe ihn dankend angenommen.
Es gab ein sehr hohes Einkommensgefälle: Ex damals 0€, ich 5 T€ netto.
Ex wollte nicht mehr arbeiten, weil Kind angeblich so krank und betreuungsbedürftig war. Sie wollte auf unbestimmte Zeit 2 T€ nachehelichen Unterhalt von mir.
Gleichzeitig, wollte sie mir das SR aberkennen lassen und den Umgang nach ihrem Gusto auf ein Minimum reduzieren
Es war eine einzige Abwehrschlacht...
Wenn es einen Beschluss gegeben hätte und ích vor das OLG gegangen wäre, hätte es sehr gut sein können, dass es bedeutend schlimmer für mich ausgeht. Mittlerweile zahle ich monatlich "nur noch" 680€...noch genau 31 Monate.
Ich bewundere noch heute den Mut der sehr jungen Richterin (Anfang 30), dass sie im Vergleich auch geregelt hat, dass Madame mit dem Schuleintritt des Kindes verpflichtet ist, eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen....
War das vor oder nach der Gesetzesänderung und oder Rückänderung?
Welche "Rückänderung" meinst Du?
Die Reform des Unterhaltsrechtes war 2008, meine Scheidung November 2011
Moin,
Hast du diesen
MurksBeschluss durch das OLG prüfen lassen?
Gemessen an den unter anderem HIER geschilderten finanziellen Rahmenbedingungen war der überschaubar befristete EU ein Geschenk für @wegnachvorn; wenn's nach dem Willen seiner Ex-Gattin gegangen wäre, hätte er lebenslang sein gesamtes Netto - am besten inklusive des Selbstbehaltes - an sie abgeliefert. Schliesslich war sie kurz mit ihm verheiratet und hatte ein Kind geboren.
Im übrigen ist nicht jedes Urteil, das einem nicht gefällt, "Murks", der durch das OLG überprüft werden müsste. Dort sind nur Rechtsfehler ein Argument; "ist mir zu teuer" dagegen eher keines.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Gemessen an den unter anderem HIER geschilderten finanziellen Rahmenbedingungen war der überschaubar befristete EU ein Geschenk für @wegnachvorn
Wenn @WNV mit dem Ergebnis zufrieden ist, ist doch alles chick.
Unter der Rahmenbedingung, dass die Ehe nur 2,5 Jahre hielt, ist und bleibt es für mich - bezogen auf die Dauer der Unterhaltszahlung - allerdings weiterhin Murks.
Im übrigen ist nicht jedes Urteil, das einem nicht gefällt, "Murks", der durch das OLG überprüft werden müsste. Dort sind nur Rechtsfehler ein Argument; "ist mir zu teuer" dagegen eher keines.
Nö, wenn es ein Beschluss gewesen wäre, hätte Beschwerde eingelegt werden können und nicht Rechtsbeschwerde.
Die Vorschriften dafür sind deutlich laxer.
--
Brainstormer
so
