wie lange dauert ei...
 
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wie lange dauert eine unterhaltsberechnung?

 
(@mummel)
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hallo ihr alle,
ich bin eine zweitfrau; seit januar streitet mein mann mit seiner ex um eu und ku.
wie lange dauert "so etwas "?

im august kam ein vergleich von seiten des gerichtes, den hat die ex abgelehnt.
mein mann muß für die ex - lt.titel - jeden monat  123€ bezahlen.

sie hat letztes jahr aber 1300€ im monat verdient. wir meinen und der ra auch, dass keine bedürftigkeit mehr vorliegt,
aber wenn sich die berechnung so in die länge zieht, zahlen wir ja immer weiter für die ex, sicher noch in das jahr 2007.
dieser eu kann doch auch nicht zurückgefordert werden, oder??

mein mann zahlt unterhalt für zwei kinder, bei der ex wurde keine obgligatorische beschäftigung berücksichtigt.

freue mich auf eure antworten
mummel

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2006 21:49
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo mummel,

ich bin eine zweitfrau; seit januar streitet mein mann mit seiner ex um eu und ku.
wie lange dauert "so etwas "?

Kommt drauf an...

im august kam ein vergleich von seiten des gerichtes, den hat die ex abgelehnt.
mein mann muß für die ex - lt.titel - jeden monat  123€ bezahlen.

Ich nehme an die 123,- € stammen aus einem älteren Titel? Dann muss er diesen bedienen, bis das neue Urteil feststeht.

Ich verstehe die Vorgehensweise des Gerichtes nicht so ganz. Normalerweise gibt es einen Gütetermin, in dem auch ein Vergleich vorgeschlagen werden kann. Lehnt mind. eine Partei den Vergleichsvorschlag ab, setzt das Gericht einen Verkündungstermin fest. An dem muss man nicht erscheinen, das Urteil wird dann schriftlich zugestellt.

Gab es denn seit dem Vergleichsvorschlag noch weiteren Schriftverkehr?

dieser eu kann doch auch nicht zurückgefordert werden, oder??

Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Nach meinem letzten Prozess wurde der EU reduziert. Der neue (geringere) Betrag war lt. Urteil aber erst nach Rechtskraft des Urteils zahlbar. Genau weiß ich es aber auch nicht.

Zwei Fragen:

1. Wieviel hätte dein LG denn lt. Vergleich zahlen sollen?
2. Ist er schon geschieden? Handelt es sich um Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2006 23:45
(@mummel)
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hallo martin,
vielen dank für deine antwort.
wir sind wohl ein komplizierter fall.
mein mann müßte im jahr 2005 4000€ steuernachteilsausgleich an die ex bezahlen,
im jahr 2006 2300€ nachteilsausgleich.

ich glaube der richter ist etwas überfordert mit der rechnung( darf ich das sagen??)

in dem vergleich des gerichtes stand, wegen den steuererstattungen für die ex sollte mein mann den unterhalt an die ex um 80 % kürzen.
na ja, dieses hat die ex ja abgelehnt, und wir müssen lustig weiter zahlen.

es wurde eine mangelfallberechnung durchgeführt, ex, 2 Kinder, und unser gemeinsames kind, ich wurde nicht berücksichtigt.

die ra der ex ,hat auch an das gericht geschrieben, das sie es dem oberlandesgericht übergibt.
seit dem ist funkstille, seit anfang september, keine briefe mehr nichts( ist eine schöne zeit)

aber das dicke ende wird noch kommen. ;(

lg ma

p.s wir sind seit  anfang 2006 verheiratet

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2006 17:44
(@hamburger jung)

Hi mummel,

ich glaube der richter ist etwas überfordert mit der rechnung( darf ich das sagen??)

hier haben Andere schon ganz andere Sachen gesagt....

es wurde eine mangelfallberechnung durchgeführt, ex, 2 Kinder, und unser gemeinsames kind, ich wurde nicht berücksichtigt

aber das dicke ende wird noch kommen.

wenn ich das neue unterhaltsrecht (ab 01.04.2007) richtig verstehem, dann bist Du erstens auf einer Stufe mit der Ex und somit wirst auch berücksichtigt (mit Ex zusammen nach den Kindern) und zweitens soll es jetzt schon berücksichtigt werden, auch wenn es noch nicht in Kraft getreten ist.

Also wird das Ende glaub ich nicht so dick, wie Du denkst.

PS: Das sind schon 3 Antworten... 😉 😉 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 19:42
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo mummel,

wir sind wohl ein komplizierter fall.

Kann sein. Ich sehe noch nicht dass der Fall schwer ist, aber wahrscheinlich fehlt mir entweder der Durchblick oder es fehlen mir Details.

mein mann müßte im jahr 2005 4000€ steuernachteilsausgleich an die ex bezahlen,
im jahr 2006 2300€ nachteilsausgleich.

Was soll das denn bitte sein? Das einzige was ich kenne (und zu was man(n)/frau nach der Scheidung verpflichtet ist) ist der Steuerausgleich, wenn der Unterhaltspflichtige die Unterhaltszahlungen (nur EU!) von der Steuer absetzt und der Unterhaltsberechtigte diese dann wieder versteuert. Das "rechnet" sich aber nur, wenn die Steuererstattung des Verpflichteten größer als die Nachzahlung des Berechtigten ist.

Dein Mann zahlt monatlich 123 €, macht 1476 € jährlich. Der Spitzensteuersatz in D beträgt derzeit (wenn ich richtig informiert bin) 42 %. Dies wären rund 620 € jährliche steuerliche Mehrbelastung aufgrund der EU-Zahlungen. Mit einem Einkommen von ca. 1300 € ist die KM aber weit von diesem Steuersatz entfernt.

ich glaube der richter ist etwas überfordert mit der rechnung( darf ich das sagen??)

Das glaube ich dir gerne. Für meinen war es auch schwierig, obwohl die Rechnung eigentlich ganz einfach war. Aber ehrlich gesagt bin ich auch etwas überfordert - s. oben.

in dem vergleich des gerichtes stand, wegen den steuererstattungen für die ex sollte mein mann den unterhalt an die ex um 80 % kürzen.

Kann es sein, dass dein Mann die gesamte Einkommensteuer der "Ex" bezahlt? Anders kann ich mir die Aussage des Richters und die hohe "Steuernachteilsausgleichszahlung" nicht erklären.

es wurde eine mangelfallberechnung durchgeführt, ex, 2 Kinder, und unser gemeinsames kind, ich wurde nicht berücksichtigt.

In diesem Fall bleiben Euch seine 890 € Selbstbehalt, evtl. berufsbedingte Aufwendungen sowie der auf euer gemeinsames Kind entfallende Unterhaltsanteil gem. Mangelfallberechnung. Oder sehe ich das falsch?

die ra der ex ,hat auch an das gericht geschrieben, das sie es dem oberlandesgericht übergibt.

Hat sie es getan? Nein, weil:

seit dem ist funkstille, seit anfang september, keine briefe mehr nichts( ist eine schöne zeit)

IMHO kann die RAin von "Ex" erst zum Oberlandesgericht, wenn ein Urteil vorliegt.

Ist dein Mann anwaltlich vertreten? Falls ja, was sagt der Anwalt dazu?

aber das dicke ende wird noch kommen. ;(

Vielleicht seid ihr schon mittendrin?

Entweder ihr erhofft euch von dem Urteil eine Reduzierung des EU. Dann würde ich flugs das Gericht anschreiben (lassen, falls ihr einen RA habt), dass der Richter jetzt das Urteil sprechen soll, da seit August keine neuen Schriftsätze bzw. sonstige unterhaltsändernde Tatbestände vorliegen.

Oder ihr lasst alles weiterlaufen wie bisher. Entweder "findet" der Richter die Akte wieder, oder das Verfahren wird bis in alle Ewigkeit ruhen...

p.s wir sind seit  anfang 2006 verheiratet

Danke für die Information. Dann geht es um nachehelichen Unterhalt.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 23:56