Wie lange auf Urtei...
 
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Wie lange auf Urteil warten?

 
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

am 26. Oktober 2004 war in der Unterhaltssache die Urteilsverkündung. Da vorher schon einige Termine wahrgenommen werden mußten ging niemand zur Urteilsverkündung hin. Normalerweise bekommt man dann ja die Schriftsätze zugeschickt.

Im Dezember hat unser Anwalt schriftlich nachgefragt, auch auf diese Nachfrage kam keine Antwort. Wir haben also bis heute noch nichts von dem Urteil gehört.

Ist das eigentlich normal?

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2005 13:02
(@cappie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo eskima,

sicherlich ist es von Gericht zu GEricht verschieden. Bei mir war die Verhandlung am 24.02.04, Urteilsverkündung am 26.03.04 und am 21.04.04 hatte ich das Urteil vorliegen.

Ich würde empfehlen, direkt beim Gericht anzurufen.

Gruß
Cappie


AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2005 14:09
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Eskima,

mein LG hatte am 05.10.04 Scheidungstermin. Am 05.11.04 war noch ein beschließungstermin, wegen der Mietsache.
vor 3 Tagen kam das Urteil.
Zumindest hier in der Stadt scheinen die Gerichte zur Zeit still zu stehen. Selbst unser Anwalt sagt, es bewegt sich kaum etwas momentan.

Lieben Gruß
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2005 15:30
 Uli
(@Uli)

Ich hatte im Dezember 2003 einen Termin zur PKH-Prüfung für meine Ex im Unterhaltsverfahren. Den Beschluß habe ich bis heute nicht!

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2005 15:51
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Uli,

da fühlt man sich doch schikaniert.
Wenn die Überprüfung der PKH so lange dauert, wie lange soll der Rest des Verfahrens an Zeit und Nerven verschlingen?

Da schleicht sich doch das Gefühl ein, dass da irgendjemand null Bock auf Lösung hat.

Lieben Gruß
Tina , die euch weiter die Daumen drückt


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2005 16:07
(@Guenni)

Hallo,

bei mir brauchte der Richter in einer Umgangsrechtsache fast genau ein halbes Jahr um mir dann noch regelrecht einen vor die Fresse zu hauen.

Zwei Monate dannach hat er sich selbst für befangen erklärt und somit geht die Sache mit einem neuen Richter (Gott sei dank) von vorne los.

Gruß
Guenni


AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2005 18:38
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich danke euch für die Antworten. Ging ich erst noch vom Winterschlaf aus, kann ich jetzt sagen, das diese Wartezeit wohl durchaus "normal" ist. Unser Anwalt meinte, dass es je nach Richter und Situation unterschiedlich ist.

Wir legen auch jeden Monat einen Betrag zur Seite, weil wir mit einer Nachzahlung rechnen (die große Tochter kann sich selbst unterhalten und ihr Anteil KU wird auf die anderen Kinder aufgeteilt, Mangelfall). Und nun hoffen wir einfach, dass die Nachzahlung nicht unsere finanziellen Möglichkeiten sprengt. Aber je länger die Sache dauert, desto größer wird die Nachforderung und ich hoffe einfach, dass wir genug Geld zur Seite legen :puzz:

Liebe Grüße

eskima


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2005 19:12
 AJA
(@aja)
Registriert

so unterschiedlich ist das *staun*.

Der Schriftwechsel bis zur Verhandlung dauerte bei meinem Ex fast zwei Jahre.

Das Urteil wurde dann aber direkt bei der Verhandlung gesprochen und bereits einen Tag später hatte ich den Bescheid vom JA auf Einstellung des UVG im Kasten.

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2005 20:03