Hallo zusammen !
Umgang klappt gut bis auf den Unterhaltskram, werd damit immer wieder belästigt von meiner Ex bei den Umgangsterminen.
Fakten .
Prozess ist in 2 Monaten angesetzt
Unterlagen über Einkommen und Abzügen eingereicht bei RA
Fragen
1. Meine Ex sagte der Prozess würde abgeblasen werden, weil ich freiwillig die Angaben zu meinen Einkünften freiwillig durch meine Ra mache und an ihren schicke .Ihr RA hätte schon darüber Bescheid .Kann das sein ?
2. Meine RA hat gesagt müsste nur fürs Kind zahlen und nicht für die Mutter. Wenn das nicht so ist gibt man doch nicht die Unterlagen freiwillig heraus oder ?
3. Hat der Hausrat irgendeinen Bezug zum Betreuungsunterhalt. Oder kann der irgendwie zum Abzug gebracht werden, weil meine Exauf keinen Fall will dass der prozess stattfindet.
4. Wenn ich PKH bekomme kriegt dann die Mutter nicht automatisch nichts. Sie war unheimlich überrascht das ich das bekomme . Ist die Genehmigung der PKH gleichzeitig schon eine Vorankündigung, dafür das man nicht für die Mutter bezahlen muss. Zeigt ja irgendwie das man nicht genug verdient oder ?
5 Hab ne Fristsetzung von Ihren Anwalt erhalten zur herausgabe der strittigen Sachen (hausrat) sollte ich das einfach machen damit ich endlich Ruhe kriege ?
Spülmittel und Putzmittel ist die lustigste Position auf der Liste 🙂 Kann sie gern alles haben. Will aber auch Dinge haben die mir sehr am Herzen hängen !
Hallo wertyha,
ich schreibe Dir meine Meinung aus eigenen Erfahrunge, das heißt , es kann bei Dir auch etwas anders sein.
mögliche Antworten:
zu 1.: Derjenige der den Prozess antstrebt und einreicht kann ihn auch wieder "abblasen". Die Kosten dafür muss er oder sie natürlich übernehmen.
zu 2.: Die Unterlagen werden für der Kindesunterhalt, aber auch für den Trennungs- und nachehelichen Unterhalt benötigt. Wenn Du keine Unterlagen einreichen möchtest, dann solltest Du etwas anbieten was Deine Ex nicht ablehnen kann.
zu 3.: Der Hausrat hat NICHTS mit Unterhalt zu tun. Der Unterhalt berechnet sich nur aus dem bereinigten Nettoeinkommen. Für die endgültige Scheidung ist die Aufteilung des Hausrats schon relevant (Tipp: ich habe meiner EX alles dagelassen, da ich ausgezogen bin). Das hilft aber bei der Scheidung.)
zu 4.: Die PKH hat nur Auswirkung auf die Zahlung von Anwalts und Gerichtskosten. Je nach Beschluss des oder der Richters oder Richterin kannst Du zu Zahlungen verpflichtet werden.
zu 5.: Die Fristsetzung solltest Du einhalten (macht auch einen guten Eindruck beim Richter) [ich hab selber erst 180 Seiten an den gegnerischen Anwalt geschickt]
Allerdings kannst Du ja wirklich jede Stecknadel aufschreiben.
MfG Greg
Thx für die Antwort.
Mit dem Hausrat versuche ich eine aussergerichtliche Lösung zu finden falls meine "nette Ex" da mitspielt
Dachte dadurch das man PKH bekommt ( dachte zeigt Bedürftigkeit) ist es gleichzeitig ausgeschlossen für die Frau aufzukommen ? Kann das sein den PKH dachte ich kriegen nur bedürftige?. Für das Kind bezahl ich schon den mindestunterhalt !
Für das Kind hab ich fiwillig einen Titel beim JA gemacht will darüber auch nicht diskutieren, ist ok, aber für die Fau will ich nicht unbedingt bezahlen !
Ne Sie sagte das Gericht hätte den prozess abgesagt. prozess käme nur zu stande wenn ich nicht freiwillig meine Einkommensverhältnisse offenlege!
Guten Morgen,
Dachte dadurch das man PKH bekommt ( dachte zeigt Bedürftigkeit) ist es gleichzeitig ausgeschlossen für die Frau aufzukommen ? Kann das sein den PKH dachte ich kriegen nur bedürftige?. Für das Kind bezahl ich schon den mindestunterhalt !
Es gibt 2 Möglichkeiten bei der PKH bei das Gericht entscheidet.
1. Bei Bedürftigkeit (Unterschreitung des Selbstbehalt) werden keine Kosten gezahlt, weder ans Gericht noch an den Anwalt.
2. Wenn man über einem bestimmten Mindessatz kommt, dann werden die Kosten für Gericht und Anwalt vorgestreckt und man muß sie danach zurückzahlen.
Für das Kind hab ich fiwillig einen Titel beim JA gemacht will darüber auch nicht diskutieren, ist ok, aber für die Fau will ich nicht unbedingt bezahlen !
Hierbei kommt es natürlich auf Dein bereinigtes Einkommen an und ob Deine Ex arbeiten kann.
- bereinigtes Einkommen siehe hier: http://www.vatersein.de/News-new_topic-6.html
- $1574 BGB siehe hier http://dejure.org/gesetze/BGB/1574.html
Weiterhin darfst Du eigentlich auch nicht unter Deinen Selbstbehalt kommen.
- getrennt = arbeitend 900€ / arbeitslos 770€
- geschieden = arbeitend 1100€ / arbeitslos weis ich leider nicht genau
Ne Sie sagte das Gericht hätte den prozess abgesagt. prozess käme nur zu stande wenn ich nicht freiwillig meine Einkommensverhältnisse offenlege!
Der Unterhaltspflichtige hat die Pflicht zur Auskunftserteilung.
siehe hier http://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html
Das Gericht kann den Prozess nicht absagen, nur der der die Klage erhoben hat kann sie auch wieder zurückziehen.
MfG Greg
Wie kann das sein, Sie wusste es bevor ich das wusste ! Hab Gestern die Abladung des Gerichtes zum Unterhalt bekommen. Findet der jetzt nicht mehr statt und
die Anwälte kungeln untereinader oder wie hab ich das zu verstehen ?
Hab jetzt Anwältin noch einmal alles übersendet und sie schrieb das Gericht an, dass ich bereit bin Unterhaltauskunft zu geben. Danach kam die Abladung !
Kann mir jemand sagen welche Abzüge für das bereinigte Einkommen relevant sind ? Bin nicht sozialversicherungspflichtig.
Hier meine Auflistung, zahlen weiss ich nicht mehr genau
Netto Einkommen abzgl.
1. Kindesunterhalt
2. private Krankenzusatzversicherung für Krankenhaus des Kindes
3. Miete
4. Autorate privat wird dringend für den Beruf benötigt
5 Autoversicherung
6. Hausrat
7. Rentenversicherung über Lebensversicherung
8. Schuldenabzahlung über VWL
9 Krankenversicherung privat
10 Krankentagegeldversicherung da sonst keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
11 Berufsunfähigkeitsversicherung, keine gesetzliche Absicherung vorhanden
12 Unfallversicherung
13 statliches bafög Beruffördernder Kredit !
Auf jeden Fall ergeben die oben gennannten Daten einen Abzug vo 1202 Euro, so das mein Einkommen dann nur noch 700 Euro betrüge !
Guten Morgen,
Bin nicht sozialversicherungspflichtig
Frage: Bist Du selbsständig?
Wenn ja, dann werden z.B. die notwendigen Betriebskosten beim Einkommen abgezogen.
Bei einem Angestelltenverhältnis sieht das wieder anders aus.
Gruß GH
Irgendwie komisch !
Bin Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH. Eigentlich Angestellter und gleichzeitig selbstständig hab aber Bilanzen und alles abgegeben. Denke zähle zu den selbstständigen krieg aber festes Gehalt ohne Gewinnausschüttungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld... etc. ohne berücksichtigung des Gewinns oder Verlustes!
Spritkosten hatte ich vergessen zu erwähnen !
Wenn du über 25% Gesellschafter bist, wirst du ja steuerlich als "Maßgeblich" eingestuft und giltst als Unternehmer.
Da du keine gesetzliche Rentenversicherung hast, musst du dich anders absichern.
Da die gesetzliche 20% umfasst und üblicherweise 4% zusatzversicherung akzeptiert werden, solltest du 24% vom Brutto für RV abziehen.
Obs klappt wird man sehen, würde ichh aber versuchen und auch so begründen.
Ähnlich würde mit der ALV argumentieren. Ähnlich wie ein Angestellter musst du Vorsorge für die Arbeitslosigkeit treffen und dafür mindestens den üblichen AV Satz abziehen (AN und AG Anteil!)
Ansonsten werden bei dir natürlich auch die Nachteile aus deiner Angestelltentätigkeit (GF) und aus der Unternehmertätigkeit (Gesellschafter) kombiniert.
Du wirst also zusätzlich zu deinem Gehalt auch die Bilanzen vorlegen müssen und das Ganze über 3 Jahre.
Ausserdem wird dir sicher unterstellt, dass du Teile deiner privaten Kosten in die Firma ausgelagert hast. Z.B. Auto und wird dir ggf. jede Menge fiktiver Einnamhen oder Kostenersparnisse anrechnen.
Dafür brauchst du sicher einen guten Anwalt, der sich auch mit Bilanzen gut auskennt, damit er sich bei diesem Spiel nicht über den Tisch ziehen lässt.
Diese Konstellation halte ich im Scheidungsfalle für besonders heikel, da ne GmbH einfach so transparent ist. Und du als beherschender Gesellschafter bist sowieso zum Betrüger geboren.
Ich würde den ganzen Krempel den du unten aufgeführt hast, auf jeden Fall angeben, schon damit der Richter was zu streichen hat.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es gibt nur eins ich hab keine Kosten ausgelagert !
Heisst keinen Zuschuss von der Firma an den Gesellschafter und Geschäftsführer für iregndetwas ! Wagen und Spritkosten bezahle ich selber auch die Raten. Ist ein Privatwagen. Wollte immer strikte Trennung. Glaubt zwar niemand wollte das alles nach der Hochzeit mit dem Exabschnittlebensgefährten ändern ! Hätte aber zum Notar gemusst und ich hatte halt kaum Zeit wegen Kind und Frau und somit stehen die Kosten.
Wurden mir auch bei der letzten Steuerprüfung bestätigt und die konnten das kaum glauben, hatte halt viel idealismus !
Moin,
Wenn du über 25% Gesellschafter bist, wirst du ja steuerlich als "Maßgeblich" eingestuft und giltst als Unternehmer.
Da du keine gesetzliche Rentenversicherung hast, musst du dich anders absichern.
Da die gesetzliche 20% umfasst und üblicherweise 4% zusatzversicherung akzeptiert werden, solltest du 24% vom Brutto für RV abziehen.
Obs klappt wird man sehen, würde ichh aber versuchen und auch so begründen.
Einspruch, euer Ehren. Ein Gesellschafter-GF ist steuerrechtlich ein Arbeitnehmer, dessen von der GmbH gezahltes Gehalt einem Fremdvergleich statthalten muss. Deshalb werden auch die Bilanzen verlangt, denn nur daran ist ersichtlich, ob das Gehalt angemessen ist, insbesonders hinsichtlich Festgehalt, Zusatzvergütungen (Gratifikationen, Tantiemen), Pensionszusagen und Sachbezügen. Der unangemessene Anteil des Gehalts stellt entweder eine verdeckte Gewinnausschüttung oder eine verdeckte Einlage in die GmbH dar, je nachdem ob sie unangemessen hoch oder niedrig ist. Ausschüttungen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Unternehmerin ist auch die GmbH und nicht der GF/Gesellschafter, denn der hält seine Anteile im Privatvermögen.
Das was Du meinst ist der Mitunternehmer einer Personengesellschaft, zu der die GmbH ja nicht zählt.
LBM
Edit: Angaben vervollständigt.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Einspruch zum Einspruch euer Ehrinnin!
Ich habe mich vielleicht etwas unklar und habe auch weder die passenden § noch Begriffe parat aber z.B. ergibt sich der Wegfall der Sozialversicherungspflicht eben gerade daraus, dass ein geschäftsführender Gesellschafter, ab einem bestimmten Anteil eben gerade nicht wie ein ganz normaler Angestellter zu sehen ist.
Beim Famgericht wird er sicher 2 mal durch den Wolf gedreht, nämlich einmal als Angestellter (GF) und einmal als Unternehmer (Gesellschafter).
Und es werden ihm die Pflichten aus beidem aufgeladen werden.
Familienrechtlich!
Nur das wollte ich damit ausdrücken.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ihr beiden macht einen wie immer Mut ! Da kann ich ja nur verlieren !
Ne jetzt mal im Ernst! Hab alle Unterlagen abgegeben der Unterhaltsprozess findet irgendwie nicht statt wurde abgeladen, warum weiss nicht einmal meine RA !
Hab meine Einkommensverhältnisse plus Bilanzen abgegeben ! Hatte vor kurzen eine Lohnsteuerprüfung, die wie immer Bock eigentlich nur auf den Geschäfsführer hat ! Leider war als ok ! Selten ist aber so !!!! Die würden ja dem Finanzamt widersprechen wenn Sie meine Einkünfte in Frage stellen !
Ich hab halt höhere Nebenkosten, bezahle ja eben AG und ANanteile bei Krankenkasse etc.... selber ohne Zuschüsse hätte sich nach der Hochzeit mit der EX geändert zum Glück ist das nicht passiert !
Wie kann ich denn NUR und andauernd bestraft werden ! Hab das PG =Pechgen !!!!
Aber jetzt zu meiner Frage :
1.Warum wird ein Unterhaltsprozess abgeladen, nur weil ich meine Unterlagen eingereicht habe ?
2.Das kann man doch nicht machen mich als angestellten und als Selbtstndigen betrachten, je nachdem was besser ist als Zahlmeister ?
3.Prozess wäre am 30.10.09 gewesen, Hab die Unteragen vor drei Wochen abgegeben ! Ist das normal das man so lage nichts hört oder ist das die Ruhe vor dem Sturm ?
4 Muss man so lange Rechnen und wer rechnet das jetzt aus ? Meine RA sagte nur Sie schickt es jetzt zu dem Gegenanwalt und jetzt ?
So weiter gehts, zwischenzeitlich wurde ein Erklärungsurteil gefällt !
Alle Unterlagen abgegeben und jetzt kommts folgende Angaben fehlen und wenn nicht bis zum .... die nachgereicht werden,dann wird einfach gepfändet, bzw geschätz !
1. Wie geht das, da war kein Termin vor Gericht und trotzdem wird mein Konto dann leergeräumt ?
2. Es würden noch Unterlagen fehlen aus selbstständiger und nichtselbständiger Arbeit ! Ich bin Angestellter einer GmbH und gleichzeitig Inhaber die macht mich jetzt richtig fertig was muss ich tun, wie komm ich da raus. Hab nicht mehr dann genug zum Leben !
Servus wertyha!
Vorbehaltlich möglicher Richtigstellungen sehe ich das so:
Ich bin Angestellter einer GmbH
=Einkünfte aus nicht selbst. Tätigkeit
und gleichzeitig Inhaber
=Einkünfte aus selbst. Tätigkeit
Ich glaube, Du solltest für beide Tätigkeiten die entsprechenden Steuerbescheide nachreichen...
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin, deine Angaben sind etwas dünn.
Auch fordern Unterlagen von dir 🙂
Was genau steht drin und was genau wird gefordert.
Wenn sie dich schätzen wollen, müsste ja schon ziemlich genau drin stehen was fehlt.
Wie Marco schon sagt, sind deine Einkünte als GF nichtselbstständige Einkünfte.
Die solltest du ja schon umfassend abgegeben haben. Was fehlt genau?
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hast du keine. Jedenfalls hast du bisher keine erwähnt und nicht aus der GmbH.
Insofern widerspreche ich dir Marco.
Als Inhaber der GmbH hast du aber ggf. noch Kapitalerträge, z.B. aus Gewinnentnahme.
Die solltest du auch angeben, auch wenn es 0,- ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es fehlt eine Lohnauskunft aus 2007 hab sie aber abgegeben, schick sie jetzt erneut !
Und das mit der Selbstständigkeit die ist null, weil liegt nicht vor, wurde mir durch die Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und Finanzamt bestätigt.
Mich regt nur auf die probiert mich immer wieder aus der Reserve zu locken und dann noch vollstrecken, wieso hab alles gemacht was geht !
Und gegenanwalt sucht nur irgendetwas wie er mich kriegen kann und find es ist ne Frechheit zu sagen er hätte das nicht bekommen, hab die Unterlagen die er hat als Kopie bei meinen Unterlagen, der lügt!
Und wieso kann man einfach iorgendetwas behaupten und dann probieren zu vollstrecken ?
Weil das deutsche Familienunrecht sch* ist!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und wieso kann man einfach iorgendetwas behaupten und dann probieren zu vollstrecken ?
die Antwort ist dieselbe wie die auf die Frage, warum Hunde sich die Klöten lecken: Weil sie es können... 😉
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Und kann ich dagegen nichts machen ? Irgendjemand rechtlich drankriegen ?
Meine Mitarbeiter haben schon Angst, wenn die mich vollkommen xxxxxxckt, dann hör ich auf !
´Heute krieg ich Post von meiner RA,
nachdem jetzt alle Unterlagen übermittelt worden sind auch nunmehr zum zweiten mal, schreibt man Anwältin dass Rechnerisch kein Geld für ein Trennungsunterhalt mehr da ist und hat alle Abzüge aufgelistet.
Klagt man dann trotzdem noch, weil sind ja eindeutige Abzüge und Sie hat ja auch nur das reingenommen was zulässig ist ?