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wie ist das nun mit dem neuen Unterhaltsrecht

 
(@bitmapbrother)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Erst mal zu meiner Situation:

- Seit 2004 geschieden.

- Habe einen 6jährigen Sohn (gemeinsames Sorgerecht), der bei der Mutter im Nachbarort (20 km Entfernung) lebt.

- Ich leiste von Anfang an vollen Unterhalt für´s Kind und für die Frau.

Nun mein Anliegen:

Nach dem neuen Unterhaltsrecht ist es doch so, dass Ehegattenunterhalt nur bis zu dem Zeitpunkt gezahlt werden muss bis das gemeinsame Kind 3 Jahre alt ist.

Ist dass auch dann der Fall, wenn die Unterhaltsberechtigte sich angeblich um eine Teilzeitstelle bemüht (aber angeblich auch keine bekommt und weiterhin von Hartz 4 lebt)?
Und was ist, wenn Sie eine Teilzeitstelle bekommt oder eine Umschulung macht und immer noch finanziell schlecht da steht?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Bitmapbrother

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2007 09:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo bitmapbrother,

Ist dein Unterhalt tituliert?

Das Konkreteste dazu ist das hier: http://vatersein.de/News-file-article-sid-1425.html

Das findest du auch hier auf der Startseite unten unter "Neueste Aufsätze"

Da hat der Seitenbetreiber die Änderungen des Gesetzes gegenübergestellt.

Versuche die Antwort auf deine Frage dort raus zu lesen.

Nur wirst du feststellen, das es eben nicht konkret ist.

Wie das dann in der Praxis interpretiert wird ist bisher reine Spekulation.

Es steht und fällt mit dem Wörtchen "billigkeit".

Ist es in eurer ganz konkreten Situation deiner Ex zuzumuten für sich selbst zu sorgen oder nicht?

Und je nachdem ob du bei dem Richter auf einen Frauenpflüsterer triffst oder einen, der vielleicht selbst unter Unterhaltslast leidet, kann das so oder so ausgehen.

Gruss Beppo
 

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 09:51
(@bitmapbrother)
Schon was gesagt Registriert

Nein, ist nicht tituliert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2007 10:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Damit hast du jetzt die einmalige Chance Rechtsgeschichte zu schreiben.

Du könntest die EU Zahlung einstellen, vielleicht mit schriftlicher Begründung und Berufung auf das neue Gesetz und abwarten was passiert.

Nimm das nur bitte nicht als Empfehlung das zu tun. Das könnte nämlich auch nachteilig für dich ausgehen, indem du plötzlich doch einen Unterhaltstitel aufgebrummt bekommst, auch wenn ich die Chancen bei dir noch als relativ gut einstufen würde.

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 10:11
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Habe einen 6jährigen Sohn (gemeinsames Sorgerecht), der bei der Mutter im Nachbarort (20 km Entfernung) lebt.

Ich orakel mal, dass es in einer Gegend, wo der "Nachbarort" 20km weit weg ist, nicht in jedem Ort eine Grundschule mit angeschlossenem Hort gibt? Das ist nämlich die erste Hürde für die Vollzeiterwerbs-Obliegenheit, es muss möglich sein.
Die zweite ist, die Änderung muss zumutbar sein auch unter Berücksichtigung des Vertrauens in die praktizierte bla-bla...

Aber mit Teilzeit-Erwerbsobliegenheit kannst Du durchkommen. Ohne Titel bist Du ja in der bequemen Situation, es einfach selbst neu berechnen zu können. Teilzeit-Erwerbsobliegenheit bringt aber in der Regel kaum was, denn dieses (reale oder fiktive) Einkommen macht das Realsplitting kaputt und es geht vielleicht noch ein Betreuungsbonus ab. EInfach mal ausrechnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 12:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist eben alles hätte, könnte würde und vielleicht.

Ich würde aus dem Gesetz rauslesen, dass sie im Normalfall ja eigenverantwortlich ist und die Abweichung davon erst beantragen und nachweisen muss.

Ich würde es (aus Eigenintersse) am besten finden, du probierst das für uns alle einfach mal aus und erzählst es uns dann!  :thumbup:
Dann sehen wir ja was passiert.

"Seid nicht feige Männer. Last mich hinter'n Baum!"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 13:01
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

soweit ich es in der Presse habe nachlesen können, muss die KM zumindest ganz viele ernsthafte Bewerbungen nachweisen können.

Bezüglich der Betreuung des Kindes kann auch die Oma / Opa des KV einspringen.

Die KM ist auf jeden Fall eigenverantwortlich sofern nicht schwer erkrankt oder in Notlage befindlich.

Ich behaupte mal, dass ab Januar zu diesem Thema hier im Forum ganz viel geschrieben werden wird.

Das wird richtig spannend !!!

So manch eine KM wird sich noch wundern ...

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 14:57