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Wie ist das mit der Beistandschaft ab 18 durch das JA

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lusches,

Einen ggf. Titel muß Söhnchen dann unter Umständen bei Gericht beantragen.

das muss er sich im Zweifelsfall gut überlegen. Denn auf einem "Recht" beharren bedeutet, dass gleichzeitig auch die Rahmenbedingungen und Pflichten festgeschrieben werden. Und da könnte der UH-Pflichtige (also Du) doch irgendwann glatt sagen: "Weisst Du Sohnemann, ich hätte das alles am liebsten unter 4 Männeraugen mit geklärt, aber nachdem Du es gerichtlich wolltest, halten wir uns da jetzt auch punktgenau dran". Und das sind dann meistens schlechte Deals, weil's keine Extras (mehr) gibt, sondern nur noch den titulierten Betrag.

Persönliche Anmerkung: Die Berufswahl von der Höhe der Ausbildungsvergütung abhängig zu machen ist in jedem Fall eine schlechte Entscheidung; das solltest Du ihm wirklich nicht vorwerfen. Im übrigen kriegen auch Studenten für ihre Ausbildung keine Kohle.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2009 13:42
(@lusches)
Schon was gesagt Registriert

@ martin

Persönliche Anmerkung: Die Berufswahl von der Höhe der Ausbildungsvergütung abhängig zu machen ist in jedem Fall eine schlechte Entscheidung; das solltest Du ihm wirklich nicht vorwerfen. Im übrigen kriegen auch Studenten für ihre Ausbildung keine Kohle.

o.k., aber es hätte ja auch die Möglichkeit bestanden in die "freie Wirtschaft" zu gehen und dort die Ausbild. zu machen. Aber dieses hat er noch nicht mal versucht!!!
Und das kann ich ihm vorhalten. Und nun beabsichtigt er unter anderem ( falls das mit der berufsfremden Bewerbung nicht klappt ), nach Schul- bzw. Ausbildungsabschluss, eine Ausbildungsplatz als käufm. Ass. f. Informatik in der freien Wirtschaft zu bekommen. Wohlgemerkt einen Ausbildungsplatz - keinen Arbeitsplatz.
Wird das Brot dann besser, wenn man 2x Bäcker lernt? Seiner Meinung nach wäre das ja keine "richtige" Berufsausbildung gewesen.....
Mein Rechtsanwalt sieht das aber genauso wie ich, nämlich es ist eine Berufsausbildung.

Wahrscheinlich wäre es Söhnchen bzw. seiner Mami ganz recht, wenn ich noch bis zur Rente Ausbildungen finanziere. Aber da werde ich mich auf die Hinterbeine stellen. islang habe ich immer regelmäßig ezahlt, aber .... irgendwann ist einfach mal ENDE

lg
ludwig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2009 13:59
(@oldie)
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Hi lusches

Seiner Meinung nach wäre das ja keine "richtige" Berufsausbildung gewesen.....
Mein Rechtsanwalt sieht das aber genauso wie ich, nämlich es ist eine Berufsausbildung.

Dann lass Dir den Ausbildungsvertrag (oder sonst was gleichwertiges) in Kopie aushändigen. Ein Nachweis über schuliche oder Berufsausbildung ist immer noch ein MUSS für fast Volljährige. Denn nur dann besteht eine zweifelsfrei UH-Berechtigung. Ohne dem gibt es keine Auskunft. Dann - erst dann wird weitergeschaut.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2009 14:11
(@lusches)
Schon was gesagt Registriert

@ oldie

also einen Ausbildungsvertrag in der üblichen Form gibt es nicht.
Aber ich Habe ein Informationblatt von der schule ( das gleiche wurde auch beim Begrüßungsgespräch des Schulleiters wiedergegeben )

Textpassage aus dem Infoblatt:

... Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent für Wirtschaftsinformatik" erworben.

Das heißt für mich im Klartext ---> dann hat er einen "Gesellenbrief" in der Tasche, oder ?!

lg
ludwig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2009 14:17
(@brille007)
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Moin lusches,

es könnte sein, dass Du Dich irrst. Vor allem, wenn die beiden Ausbildungsteile aufeinander aufbauen, also ein "Sinnzusammenhang" besteht, kann auch Deine Unterhaltspflicht durchaus weiterbestehen. Nach einem oder zwei Jahren auf einer Schule kann man vermutlich auch kaum von einer "Berufsausbildung" sprechen, die bereits eine eigenständige Berufstätigkeit in der Wirtschaft ermöglicht. Der Knabe ist noch nicht einmal volljährig; Dein Satz vom "Ausbildungen finanzieren bis zur Rente" scheint zum momentanen Zeitpunkt daher leicht übertrieben.

Davon abgesehen: Eltern von Studenten sind unterhaltstechnisch auch leicht 5 und mehr Jahre im Boot.

Im übrigen solltest Du das Thema nicht mit Deinem Rechtsanwalt bereden, sondern mit Deinem Sohn.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2009 14:21
(@lusches)
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@ martin

aber was ist dann mit besagter Textpassage im Infoblatt?
Ich habe beim Rechtsanwalt die Beiträge aus dem Forum nichtb erwähnt - war nur eine weitere Meinung und das Gespräch fand am Tel. statt.

Mit Söhnchen reden ??? Das wird zum Monolog. er sagt: " ... macht das unter euch aus"  ( also Mami und Papi )

lg
ludwig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2009 14:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die Bezeichnung "Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent für Wirtschaftsinformatik" ist ein bundesweit anerkannter Berufsschulabschluss. Und selbstverständlich kann hier auf (Sohni's) Wunsch von der Schule eine Schulbescheinigung über die Teilnahme als auch dem Schulabschlussziel verlangt werden, ebenso gibt es ein Abschlusszeugnis (Prüfung).
siehe z.B.:
http://www.bbs-nrue.de/bildungsangebote/Bildungsangebote.php?idmenu=5&idtext=35
http://www.bbs-pottgraben.de/schulformen/wi/wi.htm
oder bei der Bundesagentur für Arbeit

Gruss oldie

Edit: Noch 'ne Frage: Wann war die letzte EK-Überprüfung?

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2009 14:51
(@lusches)
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@ oldie

Nabend oder auch Moin

du schreibst: Die Bezeichnung "Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent für Wirtschaftsinformatik" ist ein bundesweit anerkannter Berufsschulabschluss.

in den ersten beiden Links steht: .... qualifizierter Berufsabschluss ....

ja was den nun? hat er, oder hat er keine abgeschlossene Berusausbildung?

zu deiner Frage EK: die letzte Angleichung war im Feb. 2008. Die letzte EK´s habe ich vor ca. 3 Jahren mal abgeschickt.

lg
Ludwig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2009 01:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

ja was den nun?

Wo ist das Problem? Ich verstehe Deine Frage nicht. Das Attribut "staatl. geprüft" z.B. sagt aus, dass alle Bundesländer in D. diesen Berufsabschluss anerkennen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2009 13:28
(@lusches)
Schon was gesagt Registriert

@ oldie

sorry, das war dann wohl ein missverständnis. du schriebst ".... anerkannter schulabschluss". das hat mich verwirrt, den mir war nicht klar, dass das gleichzusetzen ist mit einem Berufabschluss.

...also kann ich mich zurücklehnen?!

lg

ludwig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2009 13:32




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Verstanden 😉
Ok, ich sagte Schulabschluss, da es eine Berufsschule ist.

...also kann ich mich zurücklehnen?!

Was eine abgeschlossene Berufsausbildung betrifft - m.E. ja.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2009 13:43
(@lusches)
Schon was gesagt Registriert

o.k.

dann werde ich mich mal zuücklehen und sage hier noch mal an alle ein fettes dankeschön.
ich denke ihr habt mir alle sehr geholfen.

lg
ludwig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2009 13:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich nochmal. Scheint keine einheitliche Materie zu sein. Die gesetzl. Bestimmungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) formuliert, hier hat der §50 besondere Bedeutung für Sohn und Dich. Deine Frage, ob der Berufsschulabschluss einer Berufsausbildung gleichgestellt ist, kann Dir eigentlich nur die Berufsschule selbst sagen. Es hängt nämlich auch davon ab, ob Praxiskenntnisse vermittelt wurden und wie sich die zuständigen Bundesministerien einigten.

Und ich möchte Dich noch einmal darauf hinweisen, dass Dein Sohn (bzw. Mama) Dir auf Verlangen schriftl. Auskunft geben muss, was er so treibt. Wenn er nicht mehr die allgemeinbildende Schule besucht hat er (bzw. der Sorgerechtsinhaber) seinen Anspruch zu begründen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2009 21:44
(@lusches)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie

Also wird die Frage ob oder ob nicht letztlich vor Gericht entschieden. Ich hatte ja vor einem Jahr bei der BBS angerufen und mir nochmals nestätigen lassen, dass es sich an bestandener Prüfung um einen Berufsabschluss handelt. Bleibt nur zu hoffen, dass das der Richter im Bedarfsfall auch so sieht.

Ich habe ja Kontakt zu meinem Sohn  und der KM. Von da her weiß ich, das mein Sohn noch zur Schule geht. Nur was danach kommt, darüber hat er sich ( außer eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz bei Deutschlands größten Automobilkonzern - also was vollkommen Berufsfremdes - geschrieben ), keine Gedanken gemacht. Also kann ich mir bis Juni erstmal ausrechnen was auf mich zukommt.

Vielleicht geht ja auch alles seinen Weg; ich will halt nur Bescheid wissen, falls es mal dicker kommt.

lg
ludwig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2009 01:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein, ein Gericht ist eigentlich nicht notwendig. Wenn die berufsschule versichert, dass der Berufsschulabschluss einem Berufsabschluss gleichgestellt ist, so wird das schon stimmen. So wie ich im letzten beitrag geschrieben habe ist die Anerkennung über einen gültigen Ausbildungsabschluss Verhandlungsmasse zw. verschieden (insgesant drei) Bundesministerien, welche meistens schon vor langer Zeit erfolgt ist. Die Berufsschule selbst weiss es am besten.

Und ich sage Dir jetzt das dritte und letzte mal. Fordere die Unterlagen über die Berufsschule von KM an. Da müsste vorhanden sein:
- Aufnahmebescheinigung
- regelmässige (halbjährliche) Schulbescheinigung über Teilnahme/Meldung
- Berufsschulziel (sprich Qualifikation)

Wird dem nicht entsprochen so hast Du die Möglichkeit auf dem Klageweg Auskunft durchzusetzen. Da ich vermute, dass Du einen unbefristeten KU-Titel hast, solltest Du mit Volljährigkeit unbedingt Abänderung des Titels anstreben, zumal dann die Mutter ebenfalls barunterhaltspflichtig wird. In diesem Prozess wird sich bestimmt auch alles andere klären.

Was mich wundert? Du kannst sowohl mit Sohn als auch mit KM reden. Trotzdem erfolgt scheinbar keine genügende Auskunft. Irgendetwas ist doch da faul.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 01:49
(@lusches)
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hi oldie

Ich habe einen befristeten Titel bis 13.01.2010. Trotzdem hat das JA im Zuge der Beistandschaft jetzt noch mal EK Nachweise verlangt ( habe ich aber noch nicht abgeschickt ). Ich weiß auch nicht ob das alles so legitim ist, da Söhnchen im Januar 18 Jahre wird. Hoffentlich bleibt ein neuer Titel aus.

Ich versichere dir hier ist nicht faul. wie oben schon beschrieben, habe ich zwar Kontakt zu Beiden, aber bei Söhnchen sieht´s dann in etwa so aus "... das macht ihr ( Mami + Papi ) mal schön unter euch aus, ich will damit nichts zu tun haben ..." und bei Mami kommt in etwa folgender Satz " .... das lass ich alles über´s JA klären, schließlich habe ich ja die Beistandschaft und notfalls gehe ich zum RA, weil ja Geringverdiener und kostet mich ja nix, sprich PK ..."

.. und damit ich nicht im kurzen Hemd dastehe bin ich hier. was sollste bei solchen Aussagen schon machen.

Klar, werde ich die Unterlagen von der Schule anfordern. Aber habe ich ja ein wenig Zeit.
Eigentlich stelle ich mir das so vor, dass das JA sich ab Volljährigkeit raushält und Söhnchen nach seiner Schule ( Ausb. ) Forderungen an mich stellt. Und genau die muß er, wie bereits erwähnt, begründen. Und da sehe ich erst mal Probleme auf ihn zukommen. Und dann möchte ich mich mal zurücklehnen.

lg
ludwig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2009 02:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das Auskunftsersuchen ist rechtens, da das JA alle zwei Jahre Auskunft verlangen darf - ohne Begründung. Und solange die beistandschaft besteht. Dies ist wohl unstrittig. Doch die Auskunft selbst ist nicht problematisch. Viel wichtiger sind andere Dinge.
- Du hast einen befristeten Titel - dabei muss es unbedingt bleiben, solange Sohn minderjährig ist. Danach wird neu diskutiert.
- Ein neuer (angepasster) Titel dürfte lediglich am Betrag was ändern, niemals an der Befristung. Hier hast Du auch Einflussnahme.

und bei Mami kommt in etwa folgender Satz " .... das lass ich alles über´s JA klären, schließlich habe ich ja die Beistandschaft

Ganz genau. Du forderst das JA auf Dir schriftl. Auskunft zu erteilen, WARUM Auskunft für Sohni erteilt werden soll. Damit meine ich, das JA als Vertreter für UH-Angelegenheiten hat nachzuweisen, was Sohni tut. Daher forderst Du die entsprechenden Unterlagen über das JA an, und Auskunft wird erst erteilt wenn alles komplett ist.

Insgesamt könnte folgende Taktik bei Dir aufgehen. Du wartest immer die Fristen ab für Antworten. Dann stellst Du 'Nachfragen' / 'ersuchst um Auskunft' wegen der Rechtmässigkeit. Nicht alles auf einmal, immer Stückchen für Stückkchen. Die fehlenden drei Monate sollten ein Kinderspiel sein zu überspringen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 02:28
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lutsches!

Mach dir keine Sorgen, ob es sich um eine Berufsausbildung oder nicht handelt - diese Sache wurde schon lange ausgeurteilt. Es ist eine Berufsausbildung mit welcher er Geld verdienen kann  :wink:.

Sohn hat dir aber mitgeteilt, dass er weitermachen will und hier kann schon noch ein Unterhaltsanspruch nach Berufsausbildung bestehen z.B. für ein Informatikstudium.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 10:14
(@lusches)
Schon was gesagt Registriert

@ oldie

genauso habe ich mir das auch vorgestellt. und zack, ist Söhnchen plötzlich 18. und dann muß er mit mir reden und nicht alles auf die "großen" schieben.
ich denke mal das die taktik auch funktioniert. Zum einen sind die JA-MA auch nicht die Schnellsten und zum anderen sind noch ein paar Feiertage dazwischen.

Selbst, wenn nach dem 18. vom JA noch was kommen sollte, denke ich ( weiter oben ) gelesen zu haben, dass das JA ann nur noch eine beratende Funktion und keine rechtliche Habshabe mehr hat.

Auf jedenfall werde ich euch hier auf dem Laufenden halten, den ich kann mir gut vorstellen, dass es noch einige Papis geben wird, die in ähnlicher Situation sind.

Bis dahin, wie gesagt, seid alle bedankt. Ihr habt mir sehr geholfen.

lg
ludwig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2009 12:08
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