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Wie ist das mit dem Wohnwertvorteil?

 
(@bitmapbrother)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!
 

Erst mal zu mir:

Habe einen 6jährigen Sohn (gemeinsames Sorgerecht), der bei der Mutter im Nachbarort (20 km Entfernung) lebt.

Seit 2004 geschieden.

Die Ex-Frau arbeitet nicht, mit der Begründung ihres RA´s, dass es Ihr aufgrund der alleinigen Erziehung auch nicht zuzumuten wäre (naja). Daher bezieht die Ex Hartz IV.

Ich leiste vollen Unterhalt für´s Kind.
Meine EX will mir finanziell das letzte Hemd ausziehen.

Nun meine Frage:
Wie ist das mit einem Wohnwertvorteil. Meine Ex hat nach der Scheidung , ein Haus gekauft (!), ich selbst wohne in einer Mietswohnung. Wird in diesem Fall ein Wohnwertvorteil auf meine Unterhaltszahlungen angerechnet?  Wenn ja, wieviel?

Ich habe zwar schon im Forum gesucht, habe aber keine konkreten Informationen über den Wohnwertvorteil gefunden.

Grüße
Bitmapbrother


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2006 19:35
(@Platt)

Hi,

da bin ich aber erstaunt. H4 und nach der Scheidung ein Haus. Okay solls geben.

Wohnvorteil gibt es nur wie folgt. Gemeinsames Haus derjenige, der darin bleibt muss während der Trennung sich einen Wohnvorteil anrechnen lassen, insbesondere wenn der andere,meist der Mann, die Hypotheken weiter zahlt.

Was sie nach der Scheidung macht interessiert keinen.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2006 20:15
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wohnvorteil gibt es nur wie folgt. Gemeinsames Haus derjenige, der darin bleibt muss während der Trennung sich einen Wohnvorteil anrechnen lassen, insbesondere wenn der andere,meist der Mann, die Hypotheken weiter zahlt.

Das stimmt so nicht. Wohnvorteil ist von der Logik her ein Kapitalertrag. Wenn Du Geld auf der Bank hast und dafür Zinsen bekommst, musst Du die Zinsen mit in die Unterhaltsberechnung bringen, wenn Du dieses Geld nimmst und davon ein Haus kaufst, hast Du statt Zinsen einen Wohnvorteil und musst den dann einrechnen. Ganz egal, wer in dem Haus mal gewohnt hat.

Und Haus und H4 ist tatsächlich kein Widerspruch, weil "angemessenes" Wohneigentum ist vor H4 geschützt.

Für den KU ist der Wohnvorteil natürlich Schnuppe, aber wenn sie EU will muss sie ihn anrechnen.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 19:51
(@die-zweite)
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Hallo,

meist wird der übliche Mietwert angenommen (kalt) und davon die Zinsen abgezogen, wenn sie welche zahlt.

Ist aber eine Einzelfallsache, da der Mietspiegel ja auch Spielraum hat

Die Zweite


AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 17:40
(@fuzzy)
Schon was gesagt Registriert

Die Ex-Frau arbeitet nicht, mit der Begründung ihres RA´s, dass es Ihr aufgrund der alleinigen Erziehung auch nicht zuzumuten wäre

Das ist nicht die Begrünung ihres RA´s sondern die Begründung von Deiner EX !!!!!!!
Suche nicht nach Entschuldigungen welche deine Ex betreffen!
Sie unternimmt alles um sich einen finanziellen Vorteil zu schaffen,
dass muss Deine Annahme sein!

und wird durch Deinen Satz:

Meine EX will mir finanziell das letzte Hemd ausziehen.

doch nur bestätigt.
Frage:

Wie ist das mit einem Wohnwertvorteil. Meine Ex hat nach der Scheidung , ein Haus gekauft (!),

Wo kommt denn das Geld her ???????
Hast Du Deiner Ex eine Sonderzahlung zukommen lassen? .. oder wo kommt das Geld her ?????
Von irgendwo muss es ja kommen!  Wenn nicht von Dir, von wo dann?

Grüße

Fuzzy


Ich habs bald geschafft !

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2006 21:56