Guten Abend,
ich hab da mal eine Frage. Wie wird meine Situation gerechnet.
Meine Frau und ich haben zwei gemeinsame Kinder eins ist 2 das andere ist 7
Fakten:
7 jährige Tochter lebt bei mir. Mein Einkommen beträgt rund 1715€
2 jährige Tochter lebt bei meiner Frau. Einkommen derzeit 630€
Meine Frage dazu ist wie viel Untehalt muss ich bezahlen?
Muss ich Untehalt zahlen?
Hallo,
ja, du musst Unterhalt zahlen. Die Ansprüche sind getrennt voneinander zu betrachten.
Deine Frau ist derzeit nicht leistungsfähig. Das heißt, Du musst für den Unterhalt beider Kinder aufkommen und für ihren.
1715 Euro (wenn bereinigt) entspricht Unterhalt der Stufe 1, da Du drei Personen zu Unterhalt verpflichtet bist.
Kind 1 hat einen Anspruch i. H. v. 289 Euro
Kind 2 hat einen Anspruch i. H. v. 240 Euro
verbleiben vom Netto 1.186 Euro. Damit ist Dein Selbsbehalt gegenüber Deiner Frau (1.200 Euro) unterschritten, so dass Du an sie selbst nichts mehr zahlen musst.
Die Ansprüche der Kinder darfst Du nicht miteinander verrechnen. Du könntest aber Unterhaltsvorschuss beantragen für das bei Dir lebende Kind. Das müssten jetzt 194 Euro sein (ab Januar).
Es könnte dann bei der Berechnung komplizierter werden: ggf. zahlst Du 1 Stufe höher für das kleine Kind (257 Euro), verbleiben 1458 Euro. Dann müsstest Du 258 Euro Unterhalt an Ex zahlen, damit hat sie 885 Euro Einkommen und liegt auch nur 5 Euro über dem SB. Dazu kommen für Dich 194 Euro UHV, so dass Dir 1394 Euro bleiben. Zudem könntest Du den Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen, sie hingegen bleibt in der Höhe steuerfrei.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin
Vermutlich steht Dir UVG (Unterhaltsvorschuss) zu. Dieser beträgt derzeit 192€ für ein Kind zw. 6-11 Jahre. Um diesen Betrag dürfte sich der Bedarf der bei Dir wohnenden Tochter reduzieren, und in Folge Dein nach KU verbleibendes Einkommen entsprechend erhöhen - also lt. @LBM 1186€ + 192€ = 1378€. Dieses ist aber erst noch zu bereinigen. Berücksichtigt werden i.a. berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, manche Versicherungen. Was das bei Dir ausmacht könnte abgeschätzt werden, wenn Du entsprechende Angaben dazu machst. Grundsätzlich ist ein Blick in die URL (unterhaltsrechtlichen Leitlinien) des/der zuständigen OLG(s) notwendig. Auch diese(s) soltest Du angeben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.